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Mit 5 Tonner geblitzt, kann man durch das Digitale Kontrollgerät den Verstoss nachvollziehen?

Mercedes
Themenstarteram 14. September 2018 um 15:52

Hallihallo, ich bin neu hier im Forum.

Hab schon mal durchgeschaut, aber nicht so recht das passende zu meinem Problem gefunden.

Wollte mal nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, einen meiner Meinung nach unberechtigten Geschwindigkeitsverstoß anhand des Digitalen Kontrollgerätes zu entkräften.

Wäre nett, wenn jemand zu diesem Thema etwas beitragen könnte.

Dankeschön.

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17 Antworten

Hallo,

Ich will dir die Frage mal kurz beantworten.

 

Nein geht nicht.

 

Wie auch?

 

Ein Blitzer löst in einem Moment aus, in dem du zu schnell warst. Wie soll die Information aus dem Digitalen Kontrollgerät raus kommen, wann du zu welcher Sekunde wie schnell gefahren bist??

 

Die Frage hat mir die Woche auch schon einer meiner Fahrer gestellt.

 

Meine Antwort ihm gegenüber war dann... Zahl einfach und gut ist.

...mußt doch nur die Geschwindigkeiten / den Geschwindigkeitsgraph ausdrucken oder besser die Fahrzeugeinheit auslesen und den Geschwindigkeitsgraph am Computer angucken / ausdrucken.

Du benötigst lediglich die genaue Uhrzeit des Verstoßes um die zu diesem Zeitpunkt gefahrene Geschwindigkeit festzustellen... wobei ein Tachograph selbstverständlich trotz der Tachoprüfung alle 2 Jahre durch z.B. den Reifenverschleiß auch Toleranzen unterliegt.

Bei der Uhrzeit mußt du noch aufpassen von wegen Ortszeit und UTC... Tachographen arbeiten mit der UTC, wobei diese in der Regel auch auf Ausdrucken, etc. zu finden ist. Daher mußt du die Ortszeit in UTC umrechnen.

Da es bei der Uhrzeit wann es geblitzt hat mit Sicherheit Differenzen geben wird, ist es natürlich am günstigsten wenn eine möglichst lange Zeit um den möglichen Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes herum die aufgezeichnete Geschwindigkeit unter dem entsprechenden / vorgeworfenen Wert liegt.

Kommt also auch drauf an um welchen Verstoß um wieviele km/h zuviel es sich handelt, werden z.B. 80km/h bei erlaubten 60km/h auf der Landstraße vorgeworfen und du kannst anhand der Daten nachweisen, dass der LKW zum Tatzeitpunkt +/- -ich sag jetzt einfach mal- 1 Stunde nur maximal 55km/h gerollt ist, dann würde ich schon mal einen Widerspruch mit einem entsprechenden Hinweis losschicken.

Ich hab mal als Beispiel einen Geschwindigkeitsausdruck angehängt... am PC geht das je nach Archivierungssoftware noch besser.

Natürlich geht das Die letzten 168 Std Lenkzeit wird die Geschwindigkeit sekundengenau aufgezeichnet.

Themenstarteram 14. September 2018 um 16:54

Erstmal Danke für die Antworten.

Da ich die genaue Uhrzeit des Verstoßes mitgeteilt bekommen habe, müßte man das eigentlich doch nachsehen können. Bei den analogen Scheiben, ging das doch auch.

Das mit dem Ausdrucken der Daten am PC ist nicht möglich, da mein Chef meint, ihm sei die Software zu teuer. Kein Kommentar meinerseits.

Nur soviel: Wir haben nur den einen Lieferwagen.

Und zwei Fahrer. Wir sind auch zu zweit unterwegs gewesen und der Meinung, dass wir nicht über 50kmh in einer 30kmh Zone unterwegs waren.

Abzüglich Toleranz: 47kmh. Also 17kmh zu schnell. Bedeutet 108,50 und 1 Punkt.

Der Verstoß soll am 26.7.18 begangen worden sein. Somit sind die 168 Std. Aufzeichnungszeitraum nicht ausreichend.

Gibt es die Möglichkeit, den Massenspeicher auch anderswo auslesen zu lassen?

Zitat:

@Silberdiestel230E schrieb am 14. September 2018 um 18:54:33 Uhr:

...

Das mit dem Ausdrucken der Daten am PC ist nicht möglich, da mein Chef meint, ihm sei die Software zu teuer. Kein Kommentar meinerseits.

...

Na, dann frag ihn doch mal, wie er seiner Pflicht nachkommt die Daten aus Fahrzeugeinheit und Fahrerkarten auszulesen und zu archivieren - Fahrerkarten alle 28 Tage und Fahrzeugeinheit ca. 1x im Quartal... lt. meinen Informationen liegt das Bußgeld irgendwo bei 400,- EUR, wenn die Archivierung nicht fristgemäß durchgeführt wurde.

 

Einen Ausdruck, wie ich ihn oben beigefügt habe kannst du jederzeit direkt aus dem Tachographen ausdrucken.

Einfach durchs Menue des Tachographen "klicken", unter "Fahrzeug" gibts einen entsprechenden Menuepunkt.

Ach ja, im Papierfach des Druckers sollte sich natürlich auch eine Rolle dieses vergleichsweise schweineteuren Thermopapiers befinden - bist übrigends für den Fall einer Kontrolle dazu verpflichtet zusätzlich auch noch eine solche Papierrolle als Ersatz mitzuführen!

Themenstarteram 14. September 2018 um 17:12

Papierrolle haben wir immer ne zweite im Handschuhfach. Da kann nichts schiefgehen:-).

Ich verstehe das ganze nicht wirklich. Du bist geblitzt worden von einem amtlichen geeichten Radargerät. Glaubst du ernsthaft das du aus der Nummer raus kommst?

Themenstarteram 14. September 2018 um 18:15

Ich hab eigentlich nur vor, dass mit eigenen Augen zu sehen. Wäre ja nicht das erste mal, dass solche Geräte versagen. Die Schaublätter hätten da besser geholfen.

Ich hoffe nur, dass mein Chef mal richtig zur Kasse gebeten wird wegen seinem Igel, den er in der Tasche hat.

Wollte noch kurz anmerken, dass ich seit 1984 den Führerschein habe und seit dieser Zeit die Verstöße an zwei Händen abzählen kann.

Zitat:

@Silberdiestel230E schrieb am 14. September 2018 um 20:15:32 Uhr:

Ich hab eigentlich nur vor, dass mit eigenen Augen zu sehen. Wäre ja nicht das erste mal, dass solche Geräte versagen. Die Schaublätter hätten da besser geholfen.

...

Warum? Guck dir doch mal den obigen Ausdruck an... da kannst du die Geschwindigkeit genau so ablesen, wie früher auf den Scheiben.

Geschwindigkeitsausdruck (also mit dem Graphen und nicht die Geschwindigkeitsverstöße, das ist ein anderer Ausdruck) vom entsprechenden Tag machen und beim entsprechenden Zeitpunkt nachsehen.

UTC (=Coordinated Universal Time, zu deutsch Koordinierte Weltzeit) = Sommerzeit (Ortszeit Deutschland) - 2 Stunden

bzw.

UTC = Winterzeit (Ortszeit Deutschland) - 1 Stunde

PS: Hier (klick) nochmal einige Ausdrucke... links der angesprochene Aufschrieb mit den Geschwindigkeitsverstößen, in der Mitte der Geschwindigkeitsaufschrieb, den du benötigst und rechts ein normaler Tagesausdruck

Und zu dem Thema Archivierung sollte Dein Chef dringend mal einen Blick in die Fahrpersonalverordnung (FPersV) § 2 Digitaler Fahrtenschreiber Absatz 5 werfen.

Zitat:

Fahrpersonalverordnung (FPersV) § 2 Digitaler Fahrtenschreiber

...

(5) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Fahrer hat hierzu dem Unternehmen die Fahrerkarte und die Ausdrucke nach Absatz 3 zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer hat alle sowohl von den Fahrtenschreibern als auch von den Fahrerkarten kopierten Daten der zuständigen Behörde oder Stelle auf Verlangen entweder unmittelbar oder durch Datenfernübertragung oder auf einem durch die Behörde oder Stelle zu bestimmenden Datenträger zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten unverzüglich Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern sind.

...

Themenstarteram 14. September 2018 um 18:42

Also wenn ich das richtig verstehe, kann ich am Gerät den entsprechenden Tag eingeben und auch rückwirkend einen Ausdruck machen.

Oder geht das nur am PC mit entsprechender Software?

Ja, kannst Du... die von mir gezeigten Ausdrucke sind direkt aus dem Tachographen gedruckt worden - erkennbar auch an dem Papierformat - wenige Zentimeter breit und je nach Datenmenge so lang wie die Papierrolle reicht. :D

Themenstarteram 14. September 2018 um 18:54

Na dann werde ich am Montag mein Glück versuchen. Die Rolle ist noch unbenutzt.

Und Cheffchen werde ich mal nen Wink mit dem Zaunpfahl geben.

Danke nochmals.

PS: Ich werde berichten, was ich festgestellt habe.

Zitat:

@Silberdiestel230E schrieb am 14. September 2018 um 20:54:30 Uhr:

...

Und Cheffchen werde ich mal nen Wink mit dem Zaunpfahl geben.

Danke nochmals.

...

Hier noch ne interessante Lektüre... schlimmer als jeder Horror-Roman, bei den Beträgen die da so drinstehen...

Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht (PDF, 1.004 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

(Quelle: www.bag.bund.de)

Themenstarteram 14. September 2018 um 20:18

Oh, oh. Da hab ich ja n schönes Weihnachtsgeschenk für den Geizhals. Danke.

Übrigens weiß ich, dass seine Unternehmerkarte seit 2011 abgelaufen war. Die hat er erst im August erneuern lassen. Soviel dazu.

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