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Funktion Out of Scope beim Digitalen Tachografen

Themenstarteram 12. Juni 2008 um 17:55

Wenn ich bei fahrten mit dem LKW auf nicht öffendlichen Verkehrsraum im Menü des Digitalen Tachografen " out of Scope " eingebe, wurde mir gesagt das ich die Zeit von Out Beginn (z.B. 8.30 Uhr) bit Out Ende (z.B. 9.45 Uhr) am Ende meiner täglichen Fahrzeit unter Einhaltung der Lenk-und Ruhezeiten anhängen kann. Kann mir jemand sagen ob das so stimmt.

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2020 um 20:42

...davon würde ich jetzt mal nicht ausgehen.

Richtig ist, dass der Fahrtenschreiber die Zeitgruppe notiert, welche in der betreffenden Minute am längsten "geschaltet" war... d.h. 29 Sekunden Lenkzeit zu 31 Sekunden Pause (Bett) ergibt 60 Sekunden / 1 Minute Pause (Bett)... so wird das auch z.B. bei Modulschulungen erzählt.

Aber was der Tachograph im Hintergrund so mitschreibt, dafür würde ich die Hand nicht ins Feuer legen... irgendwo muß der Tachograph bzw. die Software die gefahrenen Meter schließlich hinbuchen sonst passen die Daten für Geschwindigkeiten / Durchscnittsgewschwindigkeiten / Gesamtwegstrecke / etc. nicht mehr zusammen und es kommt zu Plausibilitätsfehlern.

Es glauben auch immer noch viele um nicht zu sagen die meisten Fahrer, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten nur 24 Stunden gespeichert werden... ich hab da letztes Jahr mal ein wenig in der Archivierungssoftware geschmökert... von wegen, die Geschwindigkeiten, etc. kannste über Wochen und Monate zurück raussuchen.

Man kann sogar auswählen, wie mal den Ausdruck gerne hätte... die Geschwindigkeit sekundengenau, wie auf angehängtem Ausdruck oder alle 2/3/4/5/... Sekunden haben will.

Ich würde von Totalüberwachung ausgehen, wenn im Ernstfall ein Fachmann den Datenwust den ein Tachograph so mitnotiert auseinandernimmt, dann ist jeder Meter / jede Sekunde / jedes... schlicht und einfach alles nachvollziehbar... und mit der neuen Version, bei der auch GPS-Daten mitnotiert werden erst recht... der gläserne LKW / Fahrer / Fuhrunternehmer ist inzwischen Realität.

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am 12. Juni 2008 um 18:07

Also so genau auf deine Frage hin kann ich dir jetz nicht antworten, aber uns wurde erklärt bei DB in Wörth im 04/08 das man wenn man die Fahrerkarte herausnimmt (z.b. intern auf dem Betriebsgelände) Out of Scope wählt, dann legt der DTCO kein Fehler ab als Fahren ohne Fahrerkarte, weiss garnicht das man das Mode wählen kann wenn die Karte von jemandem drin ist. Auf Baustellen im nicht öffentlichen Verkehrraum, z.b. Deponiebau oder Wege/Landschaftsbau weiss ich nicht wie das da so zb. is? Oder bei einer Autobahnbaustelle wie ist es da der Fall?

Dieser Modus dient dazu, dem System zu sagen, dass Du derzeit keine aufzeichnungspflichtige Fahrt machst. Das geht nur ohne Fahrerkarte - zumindest sollte es nur so gehen.

Nicht aufzeichnungspflichtig sind beispielsweise ...

... Fahrten auf einem Privatgelände, bei denen das Privatgelände weder von einer öffentlichen Straße befahren, noch anschließend auf eine öffentliche Straße gefahren wird (Rangierertätigkeit, Autowascher, u. ä.)

... Fahrten, die in den Ausnahmelisten drin stehen

... und und und

Bei Out-Of-Scope-Fahrten sind anschließend Ausdrucke zu fertigen.

Wie schon erwähnt, wird kein Fehler gespeichert, wegen Fahren ohne gesteckter Fahrerkarte. Trotzdem sollte man auch hier aufpassen, dass diese Fahrten nicht auf die Fahrerkarte nachgetragen werden.

Hallo Chris!

Kann ich das so interpretieren:

Ich fahre 1 Std. zur Baustelle, ein geschlossenes Gelände, fahre dort 8 Std. Erdreich von A nach B und darf anschließend wieder 1 Std. zurück fahren.

Da ich innerhalb des Geländes "Out of Scope" war, habe ich nur 2 Std. Lenkzeit?

Was ist mit der Schichtzeit? Ich könnte ja noch meine 6 Std. voll machen.

Gruß

Webbl

Nach der alten VO (EWG) 3820/85 wäre das tatsächlich zulässig gewesen, allerdings nicht mehr nach der neuen VO (EG) 561/2006. Heute ist es so: Wenn Du auf öffentliches Gelände fährst, dann musst Du auch auf privatem Gelände die Lenkzeiten aufzeichnen. Dabei ist es egal, ob Du vom öffentlichen Gelände kommst oder dort hin fährst.

In der früheren Fassung wäre das tatsächlich machbar gewesen, dass man die Zeiten auf der Baustelle nicht gerechnet hat, denn dort hat die Öffenltichkeit keinen Zugang. Heute muss man wohl abgrenzen, ob die Baustelle eine öffentliche Straße darstellt oder nicht - zumindest bei den Straßenbaustellen. Sofern man allerdings hin- und wieder zurück fährt, ist die gesamte Zeit aufzeichnungspflichtig.

Ein Rangierer, der nicht vom Gelände kommt, braucht keine Zeiten aufzeichnen oder LKW-Wascher, die die Autos nur auf dem Gelände bewegen. Sofern diese jedoch vom Gelände runterfahren, müssen die auch die Zeit vorher aufzeichnen.

In der VO (EG) 561/2006 wird das folgendermaßen formuliert:

"„Beförderung im Straßenverkehr“ jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs;"

vorher stand in der VO (EWG) 3820/85:

"„Straßenverkehr": jede Fortbewegung eines zur Personen- oder Güterbeförderung benutzten leeren oder beladenen Fahrzeugs auf Straßen, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat;"

Danke, Chris!

Trotzdem nochmal blödfrag:

Wenn ich diese 8 Std. das Gelände nicht verlasse und den Dreck nur innerhalb des abgesperrten Areals bewege?

Wir hatten letztes Jahr eine Aktion:

Abraum einer Kiesgrube im Gelände verfahren. -Öffentlich zugänglich, aber Privatgrund-

:confused:

Bis Morgen!

Nächtle, Webbl

bei mir ist es ja eher so,

das mir der rangierer das auto ohne karte

aber mit out of scope an die schranke fährt,

out of scope beendet und ich dann dort die karte stecke

und meine schicht und lenkzeit beginne.

umgekehrt ziehe ich meine karte nach ankunft hinter der schranke und stelle auf out of scope,

der rangierer übernimmt dann alles weitere bis ich wieder vom hof fahre.

das passt auch mit der neuen formulierung.

Wie kann man das eigentlich mit einem Sattelzug handhaben, der Mo-Fr seinen Job macht und am WE fährt man mit der Zugmaschine einkaufen, zur Freundin ...

Die Zugmaschine solo ist die eigentlich aufzeichnungspflichtig im Sinne des Gesetzes? doch eigentlich nicht - oder doch ? oder wie?

privatfahrten gibts nicht mehr über 7,5 Tonnen ist alles aufzeichnungspflichtig

Auf öffentlichen Straßen gilt ab 7,5 tonnen grundsätzlich Aufzeichnungspflicht... da ist es egal ob du 26 Tonnen im Kofferraum hast oder ne 70 kg Freundin auf dem Beifahrersitz ;) Ich bin mir nicht hunderprozentich sicher aber evtl gilt Out of scope nur bis zu einer bestimmten geschwindigkeit, d.h der Tachograph stellt ab beispielsweise 50 km/h automatisch wieder in den Fahrmodus und bei fehlender Karte auf die Fehlermeldung "Fahren ohne Karte"

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

privatfahrten gibts nicht mehr über 7,5 Tonnen ist alles aufzeichnungspflichtig

wenn ich jetzt keinen blödsinn erzähle ist es zwar aufzeichnungspflichtig

aber privat gelten die sozialvorschriften nicht, sprich ruhe- und lenkzeiten entfallen.

das heist wenn man privat fährt, auch mit dem leeren zug bzw. mit nicht gewerblicher ladung, dann kann man soviel und so lange fahren wie man kann.

man möge mir widersprechen wenns falsch ist, am abesten mit quellenangaben.

 

da es nicht gewerblich war sollte die lenkzeit dann auch nicht bewertet werden wenn man dann wieder gewerblich fährt.

sozialvorschriften, ruhe- und lenkzeiten sind nur auf den gewerblichen verkehr bezogen wenn ich nix falsch verstanden habe.

am 30. Januar 2010 um 9:33

Punkt 1

Lass deine Karte drinn wenn auch das Privat währe oder Abgetränt währe du must ja auf weisen was du gemacht hast. Das heist du müsstest ja dann Bescheinigung vorlegen andere Tätigkeit. (Formblatt)

Wenn das neben eine Öffentliche Straße ist wie schnell ist mann blötlich im Bereich stvo.

 

Punkt 2

Privat Fahrt must du immer Aufzeichnen wenn du ein Lkw fährst. Wegen deine Lenkzeit,Schichtzeit , Ruhezeit.

zählt out of scope auch als pause?

sprich

4,5 std fahren

dann abgesperrtes werk 1.5std... davon 1std reine standzeit

4.5std heim fahren

ganz klares NEIN Pause ist nur das was auch als Pause deklariert ist

und immer dran denken, dass du mit 9 Stunden Lenkzeit schon weit weg bist vom Arbeitszeitgesetz, darfst nämlich nur 8 Stunden am Tag arbeiten :eek:

wie kommstn jetzt darauf? ich kann auch 2x die woche 10 lenken...

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