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mir ist ein Radfahrer reingefahren - Kfz-Sachverständiger beauftragen?

Themenstarteram 18. September 2008 um 12:21

Guten Tag! (Audi A3 1.6 Bj 97 2-Türer silber-metallic)

Als ich heute nach Schulschluss auf den Parkplatz zu meinem Auto ging, sah ich 2 Polizisten mein Auto begutachten. EIN RADFAHRER IST MIR REINGEFAHREN! Leider hatte ich mein Auto in die letzte Parkbox am Straßenrand geparkt und da fuhr dann dieser Radfahrer entlang und irgendwie ist der dann in mein Auto geraten/gestürzt. Schaden: Kratzer und Beulen fast an der kompletten Beifahrerseite (2 Türer)--> Tür + vor und hinter der Tür jeweils ca. 20 cm.

Der Radfahrer hat dann die Polizei gerufen und die dokumentierten das gerade als ich dazu kam. Zum Glück hat der Junge eine Haftpflicht-Versicherung. (ich selber habe Haftpflicht für das Auto)

Leider ist mir noch nie so was passiert bzw. überhaupt ein Autounfall

Nun meine Frage: kann ich einen KFZ-Sachverständiger beauftragen und wenn ja kostet das dann was für mich? Kann die Versicherung des Radfahrers einen eigenen Gutachter beauftragen? Kann ich dann diesen ablehnen oder muss ich das hinnehmen? Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen? wie sieht es sonst rechtlich aus was muss ich noch beachten bzw. kann ich machen?

Meiner Meinung nach muss die komplette Beifahrerseite neu lackiert werden und die Beulen müssen raus (ein Teil ist längs eingedrückt vom Pedal wahrscheinlich, sonst normale Beulen). Oder wird dann in diesem Fall Tür+Kotflügel+und der hintere Teil nach der Tür (weiss nicht wie der heisst :-)) ausgetauscht werden?

Sobald ich das Geld bekommen habe, muss ich dann den Unfall reparieren lassen oder kann ich das Geld auch einfach behalten?

Ich fahre einen Bj. 97 Audi A3 2 Türer 1.6 Motor silber-metallic und meine das das Auto schon ganz schön alt ist und würde es dann bevorzugen das Geld in die Tasche zu stecken weil ich das Auto nächstes Jahr sowieso tauschen möchte. Wäre das so rechtlich erlaubt oder muss ich das Auto dann reparieren lassen. Mich würde interessieren in welchem Bereich die Summe liegen würde die ich von der Versicherung des Radfahrers bekommen werde.

Wie lange habe ich Zeit einen KFZ-Sachverständiger aufzusuchen? Unfall ist heute 18 September 2008 ca. 12 Uhr passiert

 

Bitte um Infos! Vielen Dank für alle Beiträge!

mfg

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31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981

Na und, die Werkstatt gibt dir ein Auto und die Leihgebühr wird geteilt. Ich hatte nie einen "offiziellen" Leihwagen... 

Und von mir bekommt keiner einen Leihwagen:p

 

Was ich dem Geschädigten noch auf den Weg geben will: Lass dir die Unkostenpauschale auszahlen, die musst du allerdings extra von der Versicherung verlangen!

Themenstarteram 18. September 2008 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von fuchs_100

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981

Na und, die Werkstatt gibt dir ein Auto und die Leihgebühr wird geteilt. Ich hatte nie einen "offiziellen" Leihwagen... 

Und von mir bekommt keiner einen Leihwagen:p

Was ich dem Geschädigten noch auf den Weg geben will: Lass dir die Unkostenpauschale auszahlen, die musst du allerdings extra von der Versicherung verlangen!

was ist die Unkostenpauschale? Sorry bin ein Laie auf diesem Gebiet, noch nie mit ner versicherung zu tun gehabt

Ein Pauschalbetrag von ca. 25€ oder so, der deinen Aufwand mit Telefonkosten, Schriftverkehr und so decken soll. 

am 18. September 2008 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von fuchs_100

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981

Na und, die Werkstatt gibt dir ein Auto und die Leihgebühr wird geteilt. Ich hatte nie einen "offiziellen" Leihwagen... 

Und von mir bekommt keiner einen Leihwagen:p

 

Was ich dem Geschädigten noch auf den Weg geben will: Lass dir die Unkostenpauschale auszahlen, die musst du allerdings extra von der Versicherung verlangen!

Nö, die habe ich so bekommen. Ich habe die gefragt, was das soll, daß ich als GESCHÄDIGTE auf MEINE Kosten durch die Gegend telefonieren muß. Die Versicherung meinte selbstverständlich bekomme ich eine Aufwandsentschädigung von 40€...

ja, somit hast du sie ja indirekt auch verlangt, aber wenn du garnix gesagt hättest, hättest du auch nix bekommen. 

am 18. September 2008 um 19:50

Kein Plan, wie es vorher war.. Eine Erinnerung schadet aber die, denn man ist ja der/die...;) 

bei meinem 3-Türer war mal ne ordentliche beule in der beifahrertür und kratzer von vorne bis hinten

 

wenn dus so billig wie möglich machen willst, auf freundschaftspreisbasis *zwinker* ausgespachtelt lackiert und farbe angepasst von ner karosseriewerkstatt und lackiererrei 350€

 

kostenvoranschlag von audi 1600€, die hätten das halbe auto auseinandergenommen und auch zersägt (!), da der hintere kotflügel ja ins dach übergeht

am 19. September 2008 um 13:22

Du hast das Prinzip verstanden. Nach Kostenvoranschlag regulieren lassen und dann Instand setzen lassen, nicht Alles was im Gutachten steht muß auch so gemacht werden. Hatte übrigens mal das Gleiche wie du, skolem und habe es genau so reparieren lassen.

Themenstarteram 19. September 2008 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von Skolem

bei meinem 3-Türer war mal ne ordentliche beule in der beifahrertür und kratzer von vorne bis hinten

wenn dus so billig wie möglich machen willst, auf freundschaftspreisbasis *zwinker* ausgespachtelt lackiert und farbe angepasst von ner karosseriewerkstatt und lackiererrei 350€

kostenvoranschlag von audi 1600€, die hätten das halbe auto auseinandergenommen und auch zersägt (!), da der hintere kotflügel ja ins dach übergeht

Sieht man bei 350 Euro, dass da mal ein Unfall gewesen ist als "normaler" Mensch oder ist es dann einiger Maßen gut, dass man kaum einen Unterschied zu vor dem Unfall sieht?

Themenstarteram 19. September 2008 um 14:49

Habe gerade im Internet gefunden:

Anspruch auf Ersatz der Wertminderung haben Sie nur dann, wenn

Sie die Reparaturkosten (und nicht den Wiederbeschaffungswert!) als Schaden geltend machen und

wenn der Schaden erheblich ist und

wenn das Fahrzeug nicht mehr als 5 Jahre alt ist und

wenn es eine Fahrleistung von nicht mehr als 100.000 km hat.

Bei Fahrzeugen, die die genannten Grenzen geringfügig überschreiten, kann im Einzelfall dennoch eine Wertminderung beansprucht werden. Dann "kommt es", wie Juristen gerne sagen, "darauf an"; entscheidend ist letztlich, ob Fahrzeuge dieser Art noch gut marktgängig sind und daher unterdurchschnittlich schnell an Wert verlieren.

Link für Wertminderung

Also krieg ich für meinen A3 (Baujahr 97 150tkm) nichts? Wert lag bei 5000 Euro :-(

zu der "billigvariante" auf 350€ basis:

lackieren ist ne kunst, das kann nicht jeder, bei mir sieht man nix, von außen, wenn man die tür  aufmacht sieht mans schon, weil da der übergang zwischen orginal und neu ist, die haben ja nur abgeklebt und ned die tür ausgebaut.

 

ich lad mal nen foto hoch, damit man mal sieht, was bei mir so grob kaputt war ( :

Themenstarteram 19. September 2008 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von Skolem

zu der "billigvariante" auf 350€ basis:

lackieren ist ne kunst, das kann nicht jeder, bei mir sieht man nix, von außen, wenn man die tür  aufmacht sieht mans schon, weil da der übergang zwischen orginal und neu ist, die haben ja nur abgeklebt und ned die tür ausgebaut.

ich lad mal nen foto hoch, damit man mal sieht, was bei mir so grob kaputt war ( :

ja sieht doch gut aus :-) . Das Auto kommt nächstes Jahr sowieso weg von daher lohnt sich die reperatur nicht, werd da halt was provisorisches wie du machen. mal schauen

weg in form von "schrott" oder willst du das teil verkaufen... also mit delle schauts glaub schlecht aus mit verkaufspreis

am 19. September 2008 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von Skolem

zu der "billigvariante" auf 350€ basis:

lackieren ist ne kunst, das kann nicht jeder, bei mir sieht man nix, von außen, wenn man die tür  aufmacht sieht mans schon, weil da der übergang zwischen orginal und neu ist, die haben ja nur abgeklebt und ned die tür ausgebaut.

 

ich lad mal nen foto hoch, damit man mal sieht, was bei mir so grob kaputt war ( :

Skolem, was ist das auf dem Bild?

Ich würd sagen, eine Golf LED-Schlussleuchte 

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