Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@Moewenmann schrieb am 27. Juni 2021 um 12:6:01 Uhr:


Dich als Kunde fragt der Bewirtschafter nicht.

Warum sollte er? Ich möchte auch gar nicht gefragt werden. Für mich zählt, ob genügend freie Kundenparkplätze vorhanden sind.

Grüße vom Ostelch

Wenn man die Parkplatz bewirtschafter nicht mag kann man doch wo anders einkaufen. Keiner zwingt dich dort einzukaufen man kann entscheiden wo man einkauft….

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 27. Juni 2021 um 12:12:27 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 27. Juni 2021 um 12:09:28 Uhr:



Wie begründest du deinen Anspruch, dass der Besitzer des Parkplatzes für dich jederzeit einen freien Platz bereitstellt? Darf er doch, wie du selbst ja mehrfach betont hast, mit seinem eigenen Grund und Boden tun und lassen was ihm beliebt.

Ist doch ganz einfach - der Besitzer des Supermarkt-Parkplatzes möchte Umsatz und damit Gewinn generieren.

Korrekt. Blöderweise ist jetzt mit der Parkraumbewirtschaftung eine dritte Partei hinzugekommen, die aus dem Geld der Kunden ebenfalls Gewinn erwirtschaften will und in hohen zweistelligen Millionenbeträgen auch tut. Zu wessen Lasten geht das wohl?

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 27. Juni 2021 um 11:48:26 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Juni 2021 um 11:34:46 Uhr:


Ich habe nichts "relativiert", sondern gefragt. Der Eigentümer mag tun und lassen können, was er will, der Mieter oder Pächter nicht. Der darf nur, was ihm vertraglich erlaubt wurde.

Park and Control vermietet Parkplätze, das Tool zur Parkplatzsuche ist derzeit leider offline.
Prä-Corona waren noch Stellplätze auf Supermarktparkplätzen und Kerngebieten der Innenstädte dabei.

Park & Control hat in meiner Gegend schon längst auf Sensoren im Boden umgestellt. Das ganze Mimimi um Parkscheibe-Vergesser, Tickets, Schranke etc. hat sich da erledigt.
K.A. ob die das flächendeckend so praktizieren.
Seitdem gibts komischerweise auch keinen Ärger mehr, natürlich nur solange man die P-Zeiten einhält.

Parkplatz-Sensoren
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Ich nutze bewirtschaftete Supermarkt-Parkplätze schon seit Jahren und auch in diversen Städten. Hatte bisher noch nie irgendwelche Probleme damit - soviel zum Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Das Auslegen der Parkscheibe ist für mich mittlerweile zu einem Automatismus geworden, über den ich nicht einmal mehr bewußt nachdenken muß, ähnlich wie bei der Blinkerbetätigung und dem Schulterblick.

Da wundert es mich doch schon sehr, wenn ich hier lesen muß, was für ein Problem daraus konstruiert wird. 😰

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 27. Juni 2021 um 12:10:51 Uhr:


Eine Schranke stellt aber auch immer in gewissem Maße eine Hemmschwelle für Kunden dar - bei Parkhäusern kann man das machen, weil bereits seit Jahrzehnte eingeführt und akzeptiert - bei Supermarktparkplätzen stelle ich mir das eher schwierig vor - vor allem deswegen, weil hier ein einfaches, funktionierendes und eingeführtes System (Parkscheibe) ersetzt werden würde.

Es ist auch nicht mit der teuren Schrankenanlage getan. Die Ein- und Ausfahrt muss entsprechend umgebaut werden. Insbesondere bei der Einfahrt muss vor der Schranke ein ausreichend großer Wartebereich eingerichtet werden, damit die Fahrzeuge sich bei starkem Betrieb nicht auf die Straße zurückstauen. Das kostet Parkplätze, aber vor allem weiteres Geld.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 27. Juni 2021 um 12:4:30 Uhr:


... Kosten fallen bei gesamthaftem Umbau, Renovierung, Erneuerung gar nicht ins Gewicht und sind steuermindernd wirksam.
Schlicht: Einfach mal ideologisiert dahinfabuliert.

Besser als du es selbst gemacht hast kann man deine Aussage gar nicht kommentieren. 😉 mit diesem Scheinargument wäre das Thema "Kosten" für die Wirtschaft ja erledigt, weil "steuermindernd wirksam" . 🙄

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@bordsteinkratzer schrieb am 23. Juni 2021 um 17:17:53 Uhr:


Wegen dieser Diskussion habe ich mich gewundert, was denn wohl auf den Schildern steht, die bei "meinem" Stammladen aufgestellt sind. Das sieht für mich nach einem guten Kompromiss aus. Keine vergessene Parkscheibe, keine Diskussion, ob diese Parkscheibe auch "StVO-konform" ist oder die falsche Farbe hat. Und wenn das DSGvO-konform ist, sollte auch alle Daten wieder zügig gelöscht werden.

Das ist doch das praktischste. Noch besser als Bodensensoren, wo noch jemand rauskommen muss um die Wagen aufzuschreiben. Man kann vollautomatisiert die Vertragsstrafen verteilen. Bei der Ausfahrt kann man sogar gleich ein Foto des Fahrers anfertigen, so dass man sich nicht so leicht rausreden kann.
Falls der Rubel doch nicht wie erhofft rollt, kann man dann noch Kontrolleure losschicken, die auf die ganz präzise Einhaltung der Parkbuchten achten.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 27. Juni 2021 um 12:24:54 Uhr:



Park & Control hat in meiner Gegend schon längst auf Sensoren im Boden umgestellt. Das ganze Mimimi um Parkscheibe-Vergesser, Tickets, Schranke etc. hat sich da erledigt.

Super Sache. Damit liefert man sich dann komplett aus. Zum Einen wird jedes Kennzeichen mit Zeitstempel gescannt. Also schon mal Generalverdacht. Zum Anderen hast du bei Willkür nun überhaupt keine Chance mehr nachzuweisen, dass du eben nicht 61 Minuten sondern nur 59 Minuten dort gestanden bist. Mit den Parksensoren haben die Parkraumüberwacher die nächste Stufe der Gewinnoptimierung gezündet. Reduzierung der Personalkosten auf ein Minimum und gleichzeitig ein Maximum an Intransparenz für die Betroffenen.

Quatsch!!
Wie willst du mit simplen Sensoren im Boden (s. Bild in meinem letzten Post) Kennzeichen scannen?? 😕
Mach mir das mal vor.
Also schreib nicht so einen Humbug!
Die checken, wie lange da ein Fahrzeug unbewegt steht, viel mehr kann so ein Sensor auch nicht.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 27. Juni 2021 um 13:21:48 Uhr:


Zum Anderen hast du bei Willkür nun überhaupt keine Chance mehr nachzuweisen, dass du eben nicht 61 Minuten sondern nur 59 Minuten dort gestanden bist.

Das muß man als Kunde auch gar nicht nachweisen.

In solchen Fällen gilt keine Beweislastumkehr, d. h., der Betreiber ist hier in der Beweispflicht, wenn er für einen solchen Verstoß eine Vertragsstrafe erheben will.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 27. Juni 2021 um 13:21:48 Uhr:



Super Sache. Damit liefert man sich dann komplett aus. Zum Einen wird jedes Kennzeichen mit Zeitstempel gescannt. Also schon mal Generalverdacht. Zum Anderen hast du bei Willkür nun überhaupt keine Chance mehr nachzuweisen, dass du eben nicht 61 Minuten sondern nur 59 Minuten dort gestanden bist. Mit den Parksensoren haben die Parkraumüberwacher die nächste Stufe der Gewinnoptimierung gezündet. Reduzierung der Personalkosten auf ein Minimum und gleichzeitig ein Maximum an Intransparenz für die Betroffenen.

Kennzeichen werden da nicht erfasst.
Aber was die Parkzeit betrifft, hast Du keinen Nachweis mehr in der Hand.
Wenn das System dem Kontrolleur sagt... Du hast die Parkzeit überschritten, dann hast Du die Parkzeit überschritten.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Juni 2021 um 12:32:01 Uhr:



Besser als du es selbst gemacht hast kann man deine Aussage gar nicht kommentieren. 😉 mit diesem Scheinargument wäre das Thema "Kosten" für die Wirtschaft ja erledigt, weil "steuermindernd wirksam" . 🙄

Zu der Lösung würde ich hier nichts schreiben, könnte ich nicht aus eigener Anschauung berichten, dass der Ansatz bei zwei REWE-Märkten seit über 10 Jahren hervorragend funktioniert. Und genau aus diesem Grund erledige ich dort auch immer meine Einkäufe wenn ich in der Nähe bin. Ganz offenbar sind diese Schrankenanlagen langfristig finanziell tragfähig.

Hier im Thread schlägt die Vermutung offenbar generell die Realität.

Die Zeitmessung der Sensoren muss doch sicher geeicht sein. Sobald da sich mehr als eine Person beschwert, muss da nachgemessen werden.

Vertraut Ihr eigentlich der Mengenmessung an Tankstellen?

Zitat:

@Elderian schrieb am 27. Juni 2021 um 13:35:21 Uhr:


Die Zeitmessung der Sensoren muss doch sicher geeicht sein. Sobald da sich mehr als eine Person beschwert, muss da nachgemessen werden.

Vertraut Ihr eigentlich der Mengenmessung an Tankstellen?

So sieht es aus.

Ist wie mit Waagen im Einzelhandel.
Oder mit Waagen die verwendet werden um ein Fahrzeug-Gewicht zu prüfen.
Oder Atem-Alkohol Messgeräte, die in den Fahrzeugen sind meist ungeeicht. Bei begründetem Verdacht wird dann die Messung an einem geeichten/geprüften Gerät wiederholt.

Ein technisches Messgerät verwendet wird um etwas nachzuweisen.
Das muss dann auch stimmen und durch entsprechende Prüfungen und Zertifikate nachweisbar sein.

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