Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. Juni 2021 um 17:20:55 Uhr:


Jetzt werden auch schon Kennzeichen erfasst. Wird immer toller. Weiß jemand, ob eine private Firma das überhaupt darf?

Naja, die Schilder dienen ja im Grunde als verkürzte Geschäftsbedingungen und da es hier ja (anders als viele hier schreiben) nicht um privat-hoheitliche Verkehrsüberwachung oder Recht und Ordnung, sondern um schlichte zivilrechtliche Verträge mit einem Anbieter geht, zählt zunächst das Schild.
Ob diese Schilder als Vertrag in allen Fällen alle Anforderungen (z.B. wie hier Datenschutzbestimmungen und sonstige Erläuterungen) erfüllen, muss in manchen Einzelfällen sicher noch ausgeurteilt werden. Ansonsten gilt hier sicher: wenn man das nicht will, nicht dort parken. 🙂

Zitat:

@audijazzer schrieb am 23. Juni 2021 um 13:32:46 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Juni 2021 um 13:16:35 Uhr:


Die Parkzeit muß noch nicht mal überzogen sein... da winkt schon vor Ablauf ein solches Ticket unterm Wischer.

ach ja??
Jetzt verpassen die also schon Tickets nach Lust und Laune.
Märchenstunde oder kannst du das auch irgendwie belegen?

Hatte ich doch schon in einem Zeitungszitat am 19.6., wo ein Ladeninhaber berichtet. Dabei ist Park&Control nicht gerade selten auf Supermarktparkplätzen vertreten:

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 19. Juni 2021 um 10:16:23 Uhr:


https://rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/park-und-control-in-grevenbroich-parkplatzwaechter-verunsichern-supermarkt-kunden_aid-55578549

Zitat:

Elif Cagras vom Feinkostmarkt Almer berichtet, dass Kunden Strafzettel teilweise bereits vor Ablauf der 60 Minuten erhalten. Die Kontrolleure sollen potenziellen Parksündern zudem regelrecht auflauern.

Außerdem aus dem Bericht:

Zitat:

Eine Kundin (Name d. Red. bekannt) berichtet von wenig Kulanz der Kontrolleure. Bereits vor einigen Monaten habe sie einen der Wächter erwischt, wie er ein Knöllchen an ihr Auto klemmen wollte, obwohl sie eine Parkuhr aufs Armaturenbrett gelegt hatte. „Die Parkuhr war leicht verrutscht, aber trotzdem gut lesbar“, sagt sie. Vor Ort sei eine Diskussion entbrannt. Erst als sie mit der Polizei gedroht habe, hätte der Mann „Gnade vor Recht walten lassen“, wie er gesagt haben soll.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 23. Juni 2021 um 17:39:22 Uhr:



Dabei ist Park&Control nicht gerade selten auf Supermarktparkplätzen vertreten:

Park&Control ist Marktführer in Deutschland mit einem Jahresumsatz im zweistelligen Millionenbereich. Ohne Wertschöpfung.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. Juni 2021 um 17:20:55 Uhr:


Jetzt werden auch schon Kennzeichen erfasst. Wird immer toller. Weiß jemand, ob eine private Firma das überhaupt darf?

Wenn du mit deinem Auto in meinen Hof oder auf meinen Parkplatz fährst, kann ich mit deiner Nummer machen was ich will. Du bist nicht mehr im öffentlichen Raum, sondern bei mir Zuhause. Falls dir diese Logik nicht einleuchtend erscheint, muss ich vielleicht ein Schild an die Einfahrt hängen, wo drauf steht, dass du mit Eintritt in mein Reich sämtliche Rechte verlierst. Dann kannst du entscheiden, ob dir das Ausmaß an Überwachung und Entrechtung vertretbar erscheint oder du eben wo anders parken willst.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Juni 2021 um 16:47:00 Uhr:


Als Politesse?
Du pöser. Pursche

Hihi... nee 😁

Zitat:

@158PY schrieb am 23. Juni 2021 um 18:31:12 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. Juni 2021 um 17:20:55 Uhr:


Jetzt werden auch schon Kennzeichen erfasst. Wird immer toller. Weiß jemand, ob eine private Firma das überhaupt darf?

Wenn du mit deinem Auto in meinen Hof oder auf meinen Parkplatz fährst, kann ich mit deiner Nummer machen was ich will. Du bist nicht mehr im öffentlichen Raum, sondern bei mir Zuhause. Falls dir diese Logik nicht einleuchtend erscheint, muss ich vielleicht ein Schild an die Einfahrt hängen, wo drauf steht, dass du mit Eintritt in mein Reich sämtliche Rechte verlierst. Dann kannst du entscheiden, ob dir das Ausmaß an Überwachung und Entrechtung vertretbar erscheint oder du eben wo anders parken willst.

So funktioniert das natürlich auch wieder nicht 🙂.
Du könntest Dir die Kennzeichen z.B. aufschreiben, wenn jemand auf Deinem privaten Hof parkt - damit aber nicht all zu viel machen. Als gewerblicher Anbieter kannst Du personenbezogene Daten nur gemäß der DSGVO speichern und verarbeiten, wozu gewisse Aufklärungs- und Auskunfts- und Löschpflichten gehören können.

Schilder können auch nicht beliebig irgendwelche Rechtsräume erfinden oder aushebeln. Alles nicht ganz so einfach und auch nicht ausgeschlossen, dass die Parkraumbewirtschafter an der einen oder anderen Stelle noch eingegrenzt werden oder z.B. ausführlichere Schilder aufstellen müssen.

Auf Seite 40 bekommt jeder Parker seinen persönlichen Einweiser, der ihm die Regeln erklärt, beim Einparken auf die korrekten Winkel und Abstände achtet und die Parkuhr einstellt.
Der Service kostet dann zwar 30 Euro, aber man braucht sich keine Ausrede aus den Fingern saugen,da der Parkraumbewirtschafter ja kein Ticket schickt.

Zitat:

@Goldmantelziesel schrieb am 23. Juni 2021 um 12:53:14 Uhr:


Auf privaten Parkplätzen schreiben Politessen garantiert gar nichts auf.
Das Argument ist, dass eine Reglementierung zur Abzocke geschaffen wird, wo vorher nichts notwendig war. Und wenn man die Parkzeit überzieht, obwohl man einkaufen war, muss man trotzdem zahlen.

Auf privaten Parkplätzen schrieben z.B. Parkraumbewirschafter auf. Auf öffentlichen Fächen machen es die Politessen. Die Regeln sind identlich, und die Strafen sind fast identisch.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Juni 2021 um 16:03:49 Uhr:


Nachzulesen in den Bewertungen der Parkraum-Firmen.
Aber das ist ja so oder so alles Fake.

Dann hast du aber nicht alle Bewertungen gelesen!!! Laut mehreren Bewertungen haben Falschparker 1000 Euro bekommen, weil sie die tausendsten Kunden des Tages auf diesem Parkplatz waren. DAS IST FAKT!!! Und ich muss es am besten wissen, dass es dort steht. Habe ich nämlich selbst dort geschrieben. 😉

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Juni 2021 um 13:12:35 Uhr:


Wie hoch sind die Chancen im öffentlichen Straßenverkehr, daß Falschparker aufgeschrieben werden.
Ich befürchte, daß das um ein Vielfaches geringer sein wird, als auf den von Parkraum-Firmen überwachten Parkplätzen.
Schon allein in der Hinsicht, daß man auf diesen Parkplätzen aufgelungert wird.
Oder wie lässt sich das erklären, daß man innerhalb von zwei Minuten ein Ticket bekommt, wenn es Leuten am Eingang aufgefallen ist die Parkscheibe auszulegen.
In der kurzen Zeit fängt man sich ein Ticket, aber weit und breit ist keiner der Kontrolleure mehr zu sehen...wie vom Erdboden verschluckt.

Du "befürchtest" es... Das heißt, du weißt es nicht, und teilst und nur dein Wunschdenken mit...
Düsseldorfer Straße in Duisburg, auf den stillgelegen Straßenbehnschienen. Dort erwischt es dich sehr schnell. Die Politessen sind sehr erfahren, und sehen von weitem, dass ein Auto einparkt, und ein Insasse am Ticketautomaten vorbei läuft. Die Politessen gucken dann am Fahrzeug immer schön blöd, wenn der Fahrer noch im Auto sitzt, und sie den Beifahrer gesehen haben. Dann gehen sie wieder, ohne ein Knölchen aufzuschrieben.

Das du die Kontrolleure von Parkraumüberwachern nicht siehst, hängt damit zusammen, dass sie in Zivil vor Ort sind. Sie gehen bei den ganzen anderen Leuten, die über den Parkplatz laufen einfach unter. Man kann sagen, dass du den Wald voller Bäumen nicht mehr siehst.

Ist ja fast wie früher.
Jeder könnte ein Überwacher sein.

Wo muss ich falsch parken,um 1000 Euro zu bekommen. Dafür mach ich gern einen Ausflug

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Juni 2021 um 19:44:01 Uhr:



Auf privaten Parkplätzen schrieben z.B. Parkraumbewirschafter auf. Auf öffentlichen Fächen machen es die Politessen. Die Regeln sind identlich, und die Strafen sind fast identisch.

Auf öffentlichen Parkplätzen zahlt man ohne Parkscheibe während der ersten 30 Minuten 10€.
Auf überwachten Parkplätzen ab der ersten Sekunde 30€.
Wenn ich auf einem öffentlichen Parkplatz die Parkzeit überschreite, kostet das die ersten 30 Minuten 10€. Auf einem überwachten Parkplatz ab der ersten Sekunde 30€.

Das kann man nicht als fast identisch bezeichnen.

Also bist Du dafür, denn Ermessensspielraum im öffentlich Bereich zu verkleinern und auch ab der ersten Sekunde der Zeitübertretung 30 Euro zu kassieren?

Park doch einfach richtig, dann zahlst Du keine 30 und auch keine 10 Euro.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Juni 2021 um 20:10:22 Uhr:


Also bist Du dafür, denn Ermessensspielraum im öffentlich Bereich zu verkleinern und auch ab der ersten Sekunde der Zeitübertretung 30 Euro zu kassieren?

Wo habe ich das eingefordert?

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. Juni 2021 um 19:56:04 Uhr:


Auf öffentlichen Parkplätzen zahlt man ohne Parkscheibe während der ersten 30 Minuten 10€.
Auf überwachten Parkplätzen ab der ersten Sekunde 30€.
Wenn ich auf einem öffentlichen Parkplatz die Parkzeit überschreite, kostet das die ersten 30 Minuten 10€. Auf einem überwachten Parkplatz ab der ersten Sekunde 30€.

Im Gegensatz zum öffentlichen Parkplatz zahlt beim privaten nicht der Steuerzahler die Kosten, die für die Erhebung solch lächerlich geringer Bußgelder wie 10 € entstehen. Solchen Luxus kann sich ein privater Betreiber nicht leisten.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@158PY schrieb am 23. Juni 2021 um 18:31:12 Uhr:



Wenn du mit deinem Auto in meinen Hof oder auf meinen Parkplatz fährst, kann ich mit deiner Nummer machen was ich will. Du bist nicht mehr im öffentlichen Raum, sondern bei mir Zuhause. Falls dir diese Logik nicht einleuchtend erscheint, muss ich vielleicht ein Schild an die Einfahrt hängen, wo drauf steht, dass du mit Eintritt in mein Reich sämtliche Rechte verlierst. Dann kannst du entscheiden, ob dir das Ausmaß an Überwachung und Entrechtung vertretbar erscheint oder du eben wo anders parken willst.

Dir steht als einzige Möglichkeit zu, Falschparker von Deinem Grundstück abschleppen zu lassen.
Das Abschleppunternehmen beauftragst Du, somit bezahlst Du den Abschlepper auch erstmal.
Die entstandenen Kosten kannst Du dann vom Falschparker zivilrechtlich einklagen. Natürlich nur, wenn Du ein paar Hürden überwunden hast. 😉

Ansonsten ist Dein privater Grund und Boden kein rechtsfreier Raum. Denken zwar die Meisten, aber das ist ein Irrtum.
Du dürftest nicht mal das Hoftor abschließen, wenn ein Falschparker in Deiner Einfahrt parkt.

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Juni 2021 um 19:44:01 Uhr:


Dann hast du aber nicht alle Bewertungen gelesen!!! Laut mehreren Bewertungen haben Falschparker 1000 Euro bekommen, weil sie die tausendsten Kunden des Tages auf diesem Parkplatz waren. DAS IST FAKT!!! Und ich muss es am besten wissen, dass es dort steht. Habe ich nämlich selbst dort geschrieben. 😉

@MvM
Hast Du mir bitte den Link zu diesen Bewertungen, bzw. zu Deiner Bewertung ?

Ansonsten kann Ich mir das schon auch gut vorstellen, daß die Parkraum-Firmen aus taktischen Gründen hier noch Gewinnspiele veranstalten um so die Leute anzuspornen falsch zu parken.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. Juni 2021 um 08:40:43 Uhr:



Dir steht als einzige Möglichkeit zu, Falschparker von Deinem Grundstück abschleppen zu lassen.
Das Abschleppunternehmen beauftragst Du, somit bezahlst Du den Abschlepper auch erstmal.
Die entstandenen Kosten kannst Du dann vom Falschparker zivilrechtlich einklagen. Natürlich nur, wenn Du ein paar Hürden überwunden hast. 😉

Ansonsten ist Dein privater Grund und Boden kein rechtsfreier Raum. Denken zwar die Meisten, aber das ist ein Irrtum.
Du dürftest nicht mal das Hoftor abschließen, wenn ein Falschparker in Deiner Einfahrt parkt.

Neben dem Abschleppen gibt es auch noch das Mittel einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die man gegenüber einem Falschparker anwaltlich durchsetzen lassen kann. Nicht ganz preiswert für den Falschparker.

Ich muss als Grundstückseigentümer auch nicht den Kosten fürs Abschleppen hinterherlaufen, sondern habe ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug bis die Kosten bezahlt sind. Irgendwelche Smileys sind hier fehl am Platz.

Und schließlich: man kann auch das Hoftor abschließen, wenn der Falschparker leicht erkennen kann, wo er den "Schlüsselgewaltigen" findet. Ein freundliches Schild am Tor mit entsprechendem Hinweis oder eine klare Situation (Parken auf Einfamilienhausgrundstück) reicht aus.
Und nicht zu vergessen bei der ganzen Vergesslichkeit der Falschparker, die weder an die Parkscheibe denken können, noch Hinweisschilder lesen: Auch ein Grundstückseigentümer kann ja mal was übersehen. Wenn das Grundstück groß ist und dort eventuell auch berechtigte Parker, die einen Schlüssel zum Tor haben, parken, muss ich doch ncht erst das Grundstück nach Falschparkern absuchen. Auch sonst kann man ja mal was übersehen. Dafür sollte der Falschparker, der ja auch mal was übersieht, doch vollstes Verständnis haben, anstatt gleich "Nötigung" zu rufen.

Grüße vom Ostelch

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