Mich hat eine Anwältin zugeparkt!

BMW 3er E46

.... und das schon häufig, wollte eben aus dem Hof raus und dann gabs wieder richtig zoff.

sie parkte hinter mir, ich konnte leider nicht mehr raus.

sie fand es garnicht toll als ich bei ihr klingelte. sie öffnete zuerst 15 minuten lang die tür nicht, guckte aber aus dem fenster und wusste sofort ich bins wieder, oder besser gesagt sie ist es wieder. nach dem ich aber nicht aufgab kam sie entnervt auf dem balkon und dann flogen die fetzen. ohne witz!

ich habe ihr gesagt das das nötigung ist und sie hat dabei nur gelacht und meinte sie würde es besser wissen und ich habe kein recht sie um 23 uhr zuwecken weil sie mich zuparkte. anstatt etwas rechts zuparken, so dass ich rauskonnte sah sie nicht ein. eigentlich wollte ich um 0,30ß los, da ioch aber wuisste sie wird wieder terz machen habe ich das auto schon jetzt rausgefahren damit ich später los kann. dachte noch an sie damit sie nicht schon schläft etc...

das ist doch nötigung oder? eigentlich dürfen wir beide nicht im hof parken, doch ich habe ne ausnahme vom hausmeister, ob sie die auch hat keine ahnung. aber da darf mich doch keiner einfach zuparken!? oder?

gibt es da einen paragrapghen oder so? ich will ihr das so richtig auswischen und ihr es an den scheibenwischer ranjkleben damit sie mal so richtig merkt wie doof sie ist.

hilft mir bitte!

51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Obwohl sie nach 15 - 30 Minuten doch noch heruntergekommen ist, war es meiner Meinung nach immerhin schon der Versuch einer Nötigung.

danke, eigentlich würde das reichen was du da geschrieben hast oder? soll ich ihr das mal unter den wischer reinpacken? und dann noch ne schachtel pralinen, vielleicht wird das ja mit dem poppen?

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB


aber sie ist eine türkin und bei der sache bestimmt sehr zickig und nicht entgegenkommend, deswegen glaube ich nicht so daran.

NO COMMENT 😁 😁 ..... aber "nicht entgegenkommend" hast du gut gesagt 😉

Zitat:

danke, eigentlich würde das reichen was du da geschrieben hast oder? soll ich ihr das mal unter den wischer reinpacken? und dann noch ne schachtel pralinen, vielleicht wird das ja mit dem poppen?

Ich find' die Idee gut.... Mach mal!!

MfG Timo

Moin,

Nein ... es ist KEINE NÖTIGUNG. Weder im Zivilrechtlichen, wie im Sinne der Strassenverkehrsordnung.

Das zitierte Urteil macht zwar Sinn, aber nur, wenn jemand AUF DEINEM eigenen Grundstück parken würde. Da kann jedoch nur der Eigentümer drauf zugreifen, nicht jemand der zugeparkt ist.

Du hättest jedoch das Recht, dein Problem z.B. auf Foto festzuhalten, sie zu bitten, das Fahrzeug zu entfernen. Wenn dies innerhalb einer vertretbaren Zeit nicht geschehen ist (bei "Spaßfahrten" ist u.U. auch eine ganze Nacht vertretbar, beim Weg zur Arbeit u.U. auch 30 Minuten), hättest Du das Recht ein Taxi zu nehmen. Da sie die Ursache für die dir entstandenen Auslagen ist, müßte sie die Taxirechnung bezahlen. Das könntest Du auch als dir entstandenen zivilrechtlichen Schaden einklagen. Das sollte IHR im Grunde bekannt sein.

Diesbezüglich kannst du dich auch beim ADAC informieren.

Wenn du SIE abschleppen läßt, und dir das Grundstück selbst nicht gehört, bleibst Du in jedem Fall auf den Abschleppkosten sitzen, daher eine extrem schlechte Idee 😉

Eine Störung der Nachtruhe z.B. durch Sturmklingeln, wie du es betrieben hast ... ist dagegen NÖTIGUNG ... also besser nicht zu oft betreiben.

Probier es einfach mal auf die Höfliche Art und Weise, und bitte sie zu einer ZIVILEN ZEIT um ein Gespräch um euer gegenseitiges Problem EINVERNEHMLICH zu lösen. Ist in jedem Fall die bessere Lösung, als sich auch in Zukunft immer wieder zu streiten, und eben im Zweifel später wegen JEDEM MIST vor Gericht ziehen zu müssen.

MFG Kester

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Hi MumiMB,
was gibts denn bzgl. der Anwältin Neues?

Zitat:

Original geschrieben von neuroticfish


Hi MumiMB,
was gibts denn bzgl. der Anwältin Neues?

da will wohl einer wissen ob er sie doch noch ins bett gebracht hat, oder ? 😁

Aufgrund nicht vorhandener Aktualität:

Ï***CLOSED***Ï

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