Mich hat eine Anwältin zugeparkt!

BMW 3er E46

.... und das schon häufig, wollte eben aus dem Hof raus und dann gabs wieder richtig zoff.

sie parkte hinter mir, ich konnte leider nicht mehr raus.

sie fand es garnicht toll als ich bei ihr klingelte. sie öffnete zuerst 15 minuten lang die tür nicht, guckte aber aus dem fenster und wusste sofort ich bins wieder, oder besser gesagt sie ist es wieder. nach dem ich aber nicht aufgab kam sie entnervt auf dem balkon und dann flogen die fetzen. ohne witz!

ich habe ihr gesagt das das nötigung ist und sie hat dabei nur gelacht und meinte sie würde es besser wissen und ich habe kein recht sie um 23 uhr zuwecken weil sie mich zuparkte. anstatt etwas rechts zuparken, so dass ich rauskonnte sah sie nicht ein. eigentlich wollte ich um 0,30ß los, da ioch aber wuisste sie wird wieder terz machen habe ich das auto schon jetzt rausgefahren damit ich später los kann. dachte noch an sie damit sie nicht schon schläft etc...

das ist doch nötigung oder? eigentlich dürfen wir beide nicht im hof parken, doch ich habe ne ausnahme vom hausmeister, ob sie die auch hat keine ahnung. aber da darf mich doch keiner einfach zuparken!? oder?

gibt es da einen paragrapghen oder so? ich will ihr das so richtig auswischen und ihr es an den scheibenwischer ranjkleben damit sie mal so richtig merkt wie doof sie ist.

hilft mir bitte!

51 Antworten

slm mumi,

alles klar.

frag sie mal höflich ob sie dir ihr zweitschlüssel gibt, dann ist das problem gelöst. oder sie hat es bereits in deinen briefkasten eingeworfen. 🙂

irgendwas muss sie sich doch denken wenn sie dich mit absicht zuparkt.

Jetzt hab ichs kapiert lan .... die Tussi hat sich 100 pro nicht getraut neben dir und vor den Nutzfahrzeugen zu parken, weil sie da bestimmt nur schwer wieder rausgekommen wäre .... du weisst doch, Frauen haben so ihre Probleme mit der räumlichen Wahrnehmung 😁 😁

Da kannst du doch nix zu, wenn sie dich zu parkt und du weg musst, soll sie ihre Kiste rausfahren, ansonsten würde ich sie abschleppen lassen.
Und Nötigung ist das auch was sie da macht, wenn du dann einen Fehler gemacht hättest, z.B. Blechschaden oder so, wäre das nicht so toll!

also das mit auch mal zuparken is denk ich ne nich soooo gute idee, erst ekundigen wies mim abschleppn aussieht (rechtlich geschichte) .. denn wenn sie nich sooo zögerlich ist wie du.. dann darfst du vielleciht dein auto mal irgendwo abholen weil es abgeschleppt wurde...

#Bläää

Zitat:

Original geschrieben von billy-the-sick


Jetzt hab ichs kapiert lan .... die Tussi hat sich 100 pro nicht getraut neben dir und vor den Nutzfahrzeugen zu parken, weil sie da bestimmt nur schwer wieder rausgekommen wäre .... du weisst doch, Frauen haben so ihre Probleme mit der räumlichen Wahrnehmung 😁 😁

Da kannst du doch nix zu, wenn sie dich zu parkt und du weg musst, soll sie ihre Kiste rausfahren, ansonsten würde ich sie abschleppen lassen.
Und Nötigung ist das auch was sie da macht, wenn du dann einen Fehler gemacht hättest, z.B. Blechschaden oder so, wäre das nicht so toll!

also da ist wirklich genug platz, sogar meine oma hätte das geschafft. locker flockig!

das sieht jetzt auf dem bild so aus, aber in echt ist richtig viel platz.

wenn sie mich zuparkt ist das zwar nervig aber hier bei uns kann man manchmal nichts anderes machen, habe schon verständnis.

aber dann so tun als hätte man recht wenn man das macht ist echt unter aller sau, das regt mich total auf.

das hat sie schon öfters gemacht auch bei anderen, ich hatte schonmal mit ihr streit gehabt aber damals wars noch bissel ruhiger.

diesmal ist mir aber der kragen geplatzt als ich da ne viertel stunde und insgesamt eine halbe stunde später erst rauskam.

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Zitat:

Original geschrieben von mr.x75


slm mumi,

alles klar.

frag sie mal höflich ob sie dir ihr zweitschlüssel gibt, dann ist das problem gelöst. oder sie hat es bereits in deinen briefkasten eingeworfen. 🙂

irgendwas muss sie sich doch denken wenn sie dich mit absicht zuparkt.

Kann natürlich auch reine Absicht sein, weil sie a bissl "einparkwillig" ist 😁 😁

Also immer schön nett sein und auch mal helfend zur Hand gehen!! 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von billy-the-sick


Kann natürlich auch reine Absicht sein, weil sie a bissl "einparkwillig" ist 😁 😁

 

ich park bei ihr gerne rein 😁

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB


ich park bei ihr gerne rein 😁

Das glaube ich dir doch glatt, das du ihr beim rückwärts einparken behilflich bist 😁

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB


ich park bei ihr gerne rein 😁

hast du auch pdc, damit alles glatt geht ? 😁

Zitat:

Original geschrieben von mr.x75


hast du auch pdc, damit alles glatt geht ? 😁

Nix geht über sicheres einparken 😁 😁

Nötigung ist es mit Sicherheit nicht. Dazu siehe §240 StGB

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,

2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Ich würde daher einfach mal, wie schon diverse andere vorgeschlagen haben, mit der Rennleitung sprechen und dann die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Gegenseitiges zuparken führt nur dazu das ihr euch irgendwann vorm Amtsgericht wieder seht.

Zitat:

Original geschrieben von Kron


Nötigung ist es mit Sicherheit nicht. Dazu siehe §240 StGB

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,

2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Ich würde daher einfach mal, wie schon diverse andere vorgeschlagen haben, mit der Rennleitung sprechen und dann die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Gegenseitiges zuparken führt nur dazu das ihr euch irgendwann vorm Amtsgericht wieder seht.

naja das ist aber ganz normales zivilrecht. im verkehrsrecht sind auch nötigungen beschrieben zum beispiel das abbremsen auf der autobahn oder das absichtliche schneiden von spuren etc..

@ erkan und billy

eigentlich brauch ich dafür kein PDC aber ich bin profi bei sowas, gut ist auch das schutzverdeck man weiß ja nie, heutzutage muss man vorsichtig sein. 😁 haha

Zitat:

Original geschrieben von Kron


§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hat die Anwältin nicht damit gedroht, in ihrer Wohnung zu bleiben?

@MumiMB,

was fährt die gute denn für ein auto?? kann ja wohl nix so großes sein!! ich würde einfach das nächste mal wenn sie wieder so ein müll macht ihre karre aus dem hof rausziehen!! seil drann, und schub auf der achse 😁

die wird blöd schauen wenn am nächsten morgen ihre karre auf der straße steht!!

aber wenn sie wirklich so eine bombe ist, dann ist poppen auf jeden fall ne klasse idee!! 😉

gruß Klotz

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hat die Anwältin nicht damit gedroht, in ihrer Wohnung zu bleiben?

yap, sie ist zuerst 15 minuten lang garnicht rausgekommen, mit absicht, hat aus dem fenster geschaut und dann wieder rein, habe circa 10mal geklingelt, dann gehupt danach sturmgeklingelt.,

kam dann raus und als sie auf dem balkon war hat sie gedroht den wagen garnicht mehr rauszufahren.

und als ich ihr dann mit der polizei gedroht habe kam sie dann endlich.

alles in einem hat das ganze ne halbe stunde gedauert.

@ klotz

sie fährt nen POLO, 6N war das glaube ich, und ja sie sieht bombe aus, poppen wäre super, aber sie ist eine türkin und bei der sache bestimmt sehr zickig und nicht entgegenkommend, deswegen glaube ich nicht so daran. 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Kron


§ 240 Nötigung
(3) Der Versuch ist strafbar.

Obwohl sie nach 15 - 30 Minuten doch noch heruntergekommen ist, war es meiner Meinung nach immerhin schon der Versuch einer Nötigung.

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