Merkwürdige Argumentation des FH
Hallo allerseits,
möchte hier von einem sehr merkwürdigen Verhalten eines FH berichten.
Meinen aktuellen Mondeo habe ich bei einem Fordhändler, der ca. 60km entfernt ist, gekauft.
Ich hatte den Wagen im Internet gefunden und der Preis war sehr gut.
Anfang dieser Woche hatte ich dem Händler den Wagen noch einmal zum Entfernen einer Delle übergeben. Diese sollte eigentlich vor der ersten Übergabe entfernt werden, hatte er aber nicht gemacht.
Da ich ab und zu auf unebenen Straßen hinten links ein schlagen höre, habe ich mit dem Meister (Sohn vom Chef) eine Probefahrt gemacht. Dabei viel ihm auf, das ein Ölwechsel im Converse angezeigt wird. Die Meldung war am Vortag erstmalig angegangen.
Sein Kommentar :“ ... das muss trotzdem kurzfristig gemacht werden. Sonst springt er bald nicht mehr an!“
Ich dachte ich höre nicht richtig und habe nachgefragt.
Der MEISTER bestätigte seine Aussage nochmals mit der Begründung :“ ... sonst geht der Motor kaputt.“
Das regelmäßig ein Ölwechsel wichtig ist, ist ja logisch.
Aber so einen völligen Blödsinn habe ich noch nicht gehört.
Gerade mal 50km nach der ersten Anzeige gefahren, und schon wird mit Motorschaden „gedroht“.
Aufgrund dieser Aussage habe ich es freundlich abgelehnt den Ölwechsel sofort durchführen zu lassen. Für mich ist klar, bei der Werkstatt jedenfalls nicht. Fahre dann lieber zum FFH im Nachbarort. Das habe ich dem Supermeister natürlich so nicht gesagt. Habe noch eine Garantie vom Händler erhalten und wer weiß was noch so kommt.
Als ich den Wagen am nächsten Tag abgeholt habe, habe ich mich nach dem Schlagen hinten links erkundigt. Die Aussage des Meisters :“ ... der Stossdämpfer ist vermutlich kaputt. Können wir aber über die Garantie so nicht machen. Erst wird eine Inspektion erforderlich.“. Was ich bemerkenswert finde, da ich den Wagen erst am 14.03.2012 bei ihm gekauft habe. (Bj. 2010, jetzt 103.000km)
Auf dem Rückweg habe ich sofort den FFH meines Vertauens bzgl. der Aussage zum Ölwechsels angerufen.
Ich kenne die Werkstatt seit Jahren und wurde noch nie enttäuscht. Hätte den „neuen“ besser dort gekauft. Nun ist es zu spät.
Die Aussage vom Chefs :“ ... das stimmt nicht. Der Motor springt trotzdem an.“
So etwas hat er auch noch nicht gehört. Natürlich lasse ich die Inspektion in Kürze durchführen, aber garantiert nicht beim Verkäufer.
Was soll man dazu noch sagen?
Schön das es auch ehrliche FFH gibt und ich einen direkt um die Ecke habe.
Er nimmt es mir noch nicht einmal übel, das ich nicht bei ihm gekauft habe.
Den nächsten kaufe ich beim FFH im Nachbarort.
Beste Antwort im Thema
Ups, bin ja noch eine Antwort schuldig.
Wir waren im Urlaub wegen einer anderen Sache beim ADAC.
Da der ADAC`ler Zeit hatte, hatten wir uns nen Augenblick unterhalten.
Im Gespräch hatte ich erwähnt, dass ich den Mondeo „vor kurzem“ unfallfrei gekauft hatte.
Da ging er um den Wagen rum und meine nur „ ... der ist nicht Unfallfrei...“.
Als ich aus dem Urlaub zurück war, hatte ich einen Termin zur Gebrauchtwagenanalyse beim ADAC vor Ort durchführen lassen.
Der Wagen ist auf der gesamten Beifahrerseite lackiert und teilweise gespachtelt.
Anschließend habe ich meinen Rechtschutz eingeschaltet und ein umfangreiches Gutachten erstellen lassen.
Na ja, da der Verkäufer uneinsichtig ist, muss das Gericht entscheiden.
Ich hatte gehofft eine außergerichtliche Einigung zu finden.
33 Antworten
Kurz zusammengefasst steht im Gutachten, dass für einen Fachbetrieb die Lackunregelmäßigkeiten im Zuge der Fahrzeughereinnahme erkennbar waren.
Weiterhin hat der Gutachter einen Minderwert von ca. 2.500 bis 2.800 Euro ermittelt.
Um die Schäden fachgerecht zu beseitigen, würden Kosten von ca. 3.800 Euro entstehen.
Und da sagt mein Anwalt, in der Höhe handelt es sich definitiv um ein Unfallfahrzeug.
Mir liegt inzwischen auch ein Bild vom Schaden vor.
Ich möchte derzeit nicht allzu viel veröffentlichen da die Gerichtsverhandlung noch aussteht.
Sobald diese abgeschlossen ist, berichte ich gerne mit genaueren Details (und Bild).
Wie kann man aber in Erfahrung bringen ob dieses bei dem Händler schon öfters vorgekommen ist?
Gruss
ToBu17
Liegt bereits alles beim Anwalt.
Ersten Gerichtsgebühren sind bezahlt, warte also auf die Verhandlung.
Hallo allerseits,
Ende nächster Woche ist die Gerichtsverhandlung.
Mal sehen was der Händler da so zu dem Unfallschaden angibt.
Hat jemand etwas ähnliches mit einem Fordhändler erfahren müssen?
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Wenn der Verkäufer verknackt wird und du das Gerichtsurteil hast, würde ich dann noch bei der Polizei Strafanzeige erstatten, um eins draufzusatteln. Hierbei das Gerichtsurteil der Anzeige beifügen. Das zivilrechtliche (Schadensersatz) ist nämlich völlig unabhängig vom Strafrechtlichen.
Eigentlich bin ich nicht so „streitsüchtig“.
Ich möchte nur fair behandelt und nicht verar ... werden.
Obwohl er einige Bemerkungen von sich gegeben hat die eine solche Maßnahme schon verdienen.
Erst einmal abwarten was nächste Woche passiert.
Hier kommt der versprochene Nachtrag:
Anfang Februar war die Verhandlung vor Gericht.
Der Richter hatte einen Vergleich vorgeschlagen.
Dieser sah eine Rückzahlung von 3312,- Euro vor.
Heute ist das Geld eingegangen.
Und da der Verkäufer sich so richtig schön Zeit gelassen hat,
erstatte ich doch noch Anzeige wegen Betrug.
Und zu guter letzt informiere ich noch den Vorbesitzer.
Der hat den Wagen auch mit dem Schaden als unfallfrei gekauft.
Als er mir das telefonisch gesagt hatte, kannte ich noch nicht die Höhe des Schadens.
Ich kaufe jedenfalls kein Auto mehr bei diesem Fordhändler.
Ich hatte doch den Namen des Fordhändlers gar nicht genannt, oder hab ichs übersehen?
OK, den Ortteil habe ich gelöscht.
Hier das Bild
Zitat:
Original geschrieben von tobu17
Ich kaufe jedenfalls kein Auto mehr bei diesem Fordhändler.
Damit ist er aber eindeutig identifizierbar....nicht, dass da noch eine Klage wegen Rufschädigung zurückkommt. Ich wär da vorsichtig und würde alle Verweise löschen...
Selbst wenn ich den Ort entfernen wollte, ich kann den Beitrag nicht mehr ändern.😕
Rufschädigung wäre doch, wenn ich nicht bei der Wahrheit bleibe, oder?
Und ich bin in allen Angaben bei der Wahrheit geblieben.
Das Foto in der Anlage habe ich z.B. mit folgenden Text erhalten.
Der Text stammt von dem Großhändler, von dem der Händler aus Esl... in erhalten hat.
Die drei XXX stehen für den VORNAMEN??
Zitat:
„...hier - wie versprochen - ein foto von dem leichten parkrempler, den der mondeo hatte ! :-)
...tür ist neu gekommen, seitenteil instandgesetzt, rechnung vom lackierer besorge ich auch noch, wird nachgereicht, € 1587,- netto !
...wenn du mit dem kunden nicht weiterkommst, gib laut, dann lassen wir und irgendwas einfallen / gruss / XXX
Zitat ende:
Mal ehrlich, was soll man von solchen Machenschaften halten?
Zitat:
Rufschädigung wäre doch, wenn ich nicht bei der Wahrheit bleibe, oder?
Und ich bin in allen Angaben bei der Wahrheit geblieben.
Das hier ist meine persönliche Meinung dazu.
Solange Du bei der beweisbaren Wahrheit und bei klaren Fakten bleibst hast Du "meiner Meinung" nach nichts in Punkto Verleumdung zu befürchten. Anders sieht das aus wenn es zu Beleidigungen oder allgemeinen Behauptungen über die Person kommen würde. Nur weil z.B. jemand einmal etwas gestohlen hat, egal aus welchem Grund, kann man ihn nicht generell als Dieb hinstellen. Der Sachverhalt muss dann schon konkretisiert sein.
Niemand kann Dir an den Kragen wenn Du deine Erfahrungen schilderst das Du mit bestimmten Leuten an einem bestimmten Ort schlechte Erfahrungen gemacht hast solange es eindeutig beweisbar ist. Schlag mal im Netz unter Verleumdung nach. Dort findest Du ausreichend Infos dazu, auch von Rechtsexperten.
MfG Leomondeo
Beiträge sind nur 2 Std. lang editierbar! Wenn Beiträge nachträglich geringfügig bearbeitet werden müssen, hilft eine PN an den Moderator!
Ich habe die Ortsangabe entfernt!
MfG
oh, Hobbyjuristen überall.
Verleumdung heisst wider besseres Wissen (vulgo: bewusst gelogen). Das wurde hier nicht.
Löscht doch gleich den ganzen Thread wenn ihr solche Angst habt. Angsthasen.