Meinung zu Angaben im Kaufvertrag/Serviceheft bzgl. Erstbesitzer
Hallo,
durch meine schlechten Erfahrungen mit meinen UOH bgzl. meinem Bremsenklappern
sowie allgemein seinem schlechtem Kundenservice und nun auch noch mit Lack-
abplatzern im Relingbereicht, hab ich noch mal meine Unterlagen durchgeschaut.
Hierzu folgende Fakten:
- im Serviceheft steht als EB das Autohaus (ist mir zwar früher schon aufgefallen,
aber keine weiteren Gedanken gemacht)
- im der verbindlichen Bestellung des Kfz steht, das das Kfz nicht
als Taxi/Miet- und Fahrschulwagen genutzt wurde (hätte ich sonst auch nicht gekauft)
Ich kaufe keine Autos, auf dem schon hundert Leute draufrumgeritten sind.
Hmm, nun scheint es für mich, dass das Kfz als Leihwagen des Autohauses genutzt
wurde, wenn ich die Angaben EB lese (was sollten sie sonst damit machen)?
Ist der Passus Mietwagen mit Leihwagen gleichzusetzen?
Beim Verkaufsgespräch wurde nicht darauf hingewiesen. Es hieß nur, dass ein
Astra grad reingekommen ist, der noch geputzt etc. werden muss, bevor ich
Probefahrt machen kann, nur 1 Vorbesitzer usw. Das übliche halt.
Wenn Miet- mit Leihwagen gleichgesetzt werden kann, hat der Opelhändler
mich wohl richtig gelinkt, u.a. habe ich ja auch den vollen Kaufpreis bezahlt.
Stehe allerdings aktuell auch in Mailkontakt (diese Woche dann auch telefonisch)
mit Opel direkt, wo ich das dann natürlich auch ansprechen werde.
Aber vorab Eure werte Meinung bitte.
34 Antworten
Ja einen guten Händler zu finden ist wirklich schwer, da habe ich auch bisher keinen gefunden.
Bei uns sah es mit Service und Beratung auch ähnlich schlecht aus und man musste den alles aus der Nase ziehen. Die waren nicht mal in der Lage mir vor aushändigung zu Sagen welche Reifen ich auf den Wagen machen darf und wollten mir erzählen das mindestens 17Zoll drauf müssten, weil die nicht in der Lage waren die CoC Papiere richtig zu lesen.
Was ich grundsätzlich nicht verstehe warum manche Händler so banane sind, da geht man nie wieder hin und wird da nie ein zweites Auto kaufen. Kundenbindung durch echten Service kennen leider nur die wenigsten.
Auch wenn es wenig hilft, Du bist mit schlechten Verkäufern nicht allein und ich habe Verständnis für Deinen Unmut über die Beratung und Serviceleistung.
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Autohäuser/Hersteller stellen ja irgendwelchen "Promis" mitunter Autos zur Verfügung...Wahrscheinlich war dieses Fahrzeug eine Dauerentleihe für wen auch immer...
Vielleicht war der Vorfahrer ja eine bekannte öffentliche Person...?!
Diese Idee ist mir auch gekommen, da ich ebenfalls so ein Fahrzeug mal hatte. Das hatte ein Arzt für eine Fußballmannschaft der 2. Liga gefahren. Ihm wurde das Fahrzeug für 2 Jahre zur Verfügung gestellt.
Manche Autohäuser haben ein Verkaufsvorgehen, welches unglaublich ist - ja keine Transparenz und mit Informationen geizen. Das kenne ich auch zu gut. Da bist du nicht König sondern Bettler. Da kriege ich immer das große Kotzen.
Beste Grüße
Powercruiser
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Wahrscheinlich war dieses Fahrzeug eine Dauerentleihe für wen auch immer...Vielleicht war der Vorfahrer ja eine bekannte öffentliche Person...?!
Hatte ich mal. Da war es ein Werksrallyefahrer von Opel. Das Auto war, damals, aber nicht ganz ein Jahr dessen "Dienstfahrzeug". Ich hatte anschl. einen Heidenspass mit dem Auto 😁
Was ein "Fahrschulfahrzeug" ist, braucht man wohl nicht extra zu erläutern.
Taxi und auch Mietwagen sind "zulassungstechnische" Begriffe, nach dem Personenbeförderungsgesetz. Taxi ist dabei wohl ähnlich eindeutig, wie Fahrschulfahrzeug.
Mit Mietwagen ist ein Auto gemeint, das mit Fahrer "gemietet" wird. Das sind beispielsweise ein "Shuttle Service", oder die sozialen Fahrdienste für alte und behinderte Menschen von Hilfsorganisationen. Eine Zulassung als Mietwagen führt unter anderem dazu, dass das Fahrzeug jährlich zur HU vorgeführt werden muss.
Ein Vorführ- oder Werkstattersatzfahrzeug, wie auch ein Auto einer Autovermietung, das man selbst fährt, ist dementsprechend kein "Mietwagen", sondern ein "Leihwagen". Das ist weder das gleiche, noch das selbe.
Insofern wird es im beschriebenen Fall schwierig, dem Erstbesitzer zu unterstellen, dass das Auto als Taxi, Mietwagen oder Fahrschulfahrzeug eingesetzt wurde.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Was ein "Fahrschulfahrzeug" ist, braucht man wohl nicht extra zu erläutern.
Taxi und auch Mietwagen sind "zulassungstechnische" Begriffe, nach dem Personenbeförderungsgesetz. Taxi ist dabei wohl ähnlich eindeutig, wie Fahrschulfahrzeug.
Mit Mietwagen ist ein Auto gemeint, das mit Fahrer "gemietet" wird. Das sind beispielsweise ein "Shuttle Service", oder die sozialen Fahrdienste für alte und behinderte Menschen von Hilfsorganisationen. Eine Zulassung als Mietwagen führt unter anderem dazu, dass das Fahrzeug jährlich zur HU vorgeführt werden muss.
Ein Vorführ- oder Werkstattersatzfahrzeug, wie auch ein Auto einer Autovermietung, das man selbst fährt, ist dementsprechend kein "Mietwagen", sondern ein "Leihwagen". Das ist weder das gleiche, noch das selbe.
Insofern wird es im beschriebenen Fall schwierig, dem Erstbesitzer zu unterstellen, dass das Auto als Taxi, Mietwagen oder Fahrschulfahrzeug eingesetzt wurde.
ja, das war es, jetzt erinnere ich mich. so hatte es mir mein händler auch erklärt. die gazen jahreswaagen-leasingrückläufer von den großen vermietern hertz, avis, sixt etc. sind demnach keine "mietwagen".
Zitat:
Original geschrieben von slv rider
selbstfahrer mietfahrzeug.
Trotzem ist es rechtlich kein "Mietwagen" 😉
Zitat:
Original geschrieben von slv rider
ein opc aus erster privater Hand kann auch gechipt über die nordschleife gejagt worden sein.
😁
wäre traurig, wenn nicht !😉
@ViperQ
Danke für die Infos.
Ja, das könnt so gewesen sein wie von Dir beschrieben. Passt auch soweit.
Müssten aber dann nicht 2 Vorbesitzer eingetragen sein (das Autohaus und ein Endkunde)?
Irritierend ist für mich halt, dass nur der Opelhändler als Vor-/Erstbesitzer
im Serviceheft steht und kein weiterer "Endkunde" (Kopie vom Brief ist angefordert;
mal schauen was da steht wegen Menge der Vorbesitzer).
Lt. Verkäuferin war das Kfz ein Vorführfahrzeug eines Endkunden, der jedoch nirgends auftaucht.
Und 50TKM als Vorführfahrzeug? Na ja, zumindest was zum nachdenken.
Und mein Opelhändler ist nicht so freundlich, wenn man was fragt was ihm nicht passt.
Da werd ich nicht mehr erfahren.
Was meinst Du mit TÜV-Abstände?
Mietwagen (nach Definition) wars jedenfalls schon mal nicht. Nix eingetragen in Schein.
@Astradruide
Das irritiert mich ja. Auf Nachfrage: Auto war Vorführfzg. das einem Endkunden überlassen wurde.
Da die EZ jedoch auf den Händler war, müssten doch 2 Vorbesitzer
eingetragen sein, oder ?
Aber vielleicht gibt es einfach die Konstellation, dass das Autohaus Halter ist und
das Auto trotzdem einem "Endkunden" überlassen werden kann bzw. wurde.
Ich hätte halt gerne etwas Transparenz & Ehrlichkeit beim Autokauf.
Ich "musste" das Auto dort kaufen, da ich vertraglich bei Finanzierungsauslauf
meines Vorfahrzeuges noch einen Betrag "X" für mein Vorfahrzeug bekomme / bekommen habe.
Ich meine halt, dass ich ggf. noch nen paar Euro hätte rausholen können wenn Vorführwagen.
Die 50TKM waren mir schon absolut klar beim Kauf.
Wollte halt nur klären wg. Mietwagen etc., was ja auch schon teilweise mit Hilfe
des Forum gelungen ist. Danke dafür.🙂
@Blackmen
Yo, vielleicht wirklich nen VIP-Auto gewesen.
Beim Vorvorfahrzeug von diesem Händler wurde ich noch drauf hingewiesen,
dass dies das Ex-Auto des Bürgermeisters ist. Da wusst ich was ich hab 😁
@Powercruiser & sgrover
Keine Transparenz & oft keine Ahnung... da habt Ihr völlig recht. Ganz meine Meinung.
Das schlimme ist ja, dass dass dem Chef des Hauses auch völlig wurscht ist.
Service gleich Richtung Null: Rückrufe auf Anfragen erfolgen nicht.
Bremsen klappern immer noch nach mehrmaligen nachbessern.
Aber bin ja auch weg da nach Garantieablauf und Lack am Dach ausbessern.
Danke an alle. Es bleibt spannend
Update 12.06.2014
So, nun habe ich eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II:
und da steht Anzahl der Vorbesitzer = 2,
also ganz klare Lüge der Verkäuferin mit falscher Angabe
in der verbindlichen Bestellung, wo steht das Kfz nur 1 Vorbesitzer hatte.
Nun werde ich überlegen, was ich weiter mache.
Und steht denn nicht der letzte Vorbesitzer normalerweise drin in der ZulBeschII?
Da steht nämlich nix ?!?
Ah, unten steht die erste wurde entwertet & ausgehändigt und nen paar Paragraphen.
Das ist doch alles sehr seltsam.
Update:
Gut, das mit dem neuen Brief ist klar, da 2 Vorbesitzer.
Auf Nachfrage beim UOH-Chef:
Auto wurde aus internen Gründen (welche immer das auch sind)
erst aufs Autohaus zugelassen und dann auf den Endnutzer,
der aber nirgends auftaucht. Aha. 😕
Dieses Aussage ist mir eigentlich auch recht egal; im Brief stehen da nun
2 Vorbesitzer drin und im Vertrag nur einer. 😠
Aber nun das Beste:
kritisch wie ich nun mal durch den schlechten Opelhändler geworden bin
habe ich woanders die Lackdicke messen lassen.
Ergebnis: Dach und hinten rechts wurde grossflächig neulackiert.
Also hatte das Auto Unfall-/Hagelschaden o.ä.
Natürlich wurde das beim Verkauf auf meine Nachfrage hin nicht erwähnt
und im Kaufvertrag steht das natürlich auch nicht.
Und da nur dieser Opelhändler am Auto dran war lt. eigener Aussage
und Serviceheft ist ihm dies bekannt gewesen.
Will nun mal von Ihm die Historie des Fzgs sehen.
Das wird er wohl nicht machen, da dort wohl noch einige Leichen im Keller schlummern.
Tja, Super-Händler gibts.
Mal schauen, was Opel selbst dazu meint.