Meinung zu Angaben im Kaufvertrag/Serviceheft bzgl. Erstbesitzer

Opel Astra J

Hallo,

durch meine schlechten Erfahrungen mit meinen UOH bgzl. meinem Bremsenklappern
sowie allgemein seinem schlechtem Kundenservice und nun auch noch mit Lack-
abplatzern im Relingbereicht, hab ich noch mal meine Unterlagen durchgeschaut.

Hierzu folgende Fakten:
- im Serviceheft steht als EB das Autohaus (ist mir zwar früher schon aufgefallen,
aber keine weiteren Gedanken gemacht)
- im der verbindlichen Bestellung des Kfz steht, das das Kfz nicht
als Taxi/Miet- und Fahrschulwagen genutzt wurde (hätte ich sonst auch nicht gekauft)
Ich kaufe keine Autos, auf dem schon hundert Leute draufrumgeritten sind.

Hmm, nun scheint es für mich, dass das Kfz als Leihwagen des Autohauses genutzt
wurde, wenn ich die Angaben EB lese (was sollten sie sonst damit machen)?
Ist der Passus Mietwagen mit Leihwagen gleichzusetzen?
Beim Verkaufsgespräch wurde nicht darauf hingewiesen. Es hieß nur, dass ein
Astra grad reingekommen ist, der noch geputzt etc. werden muss, bevor ich
Probefahrt machen kann, nur 1 Vorbesitzer usw. Das übliche halt.

Wenn Miet- mit Leihwagen gleichgesetzt werden kann, hat der Opelhändler
mich wohl richtig gelinkt, u.a. habe ich ja auch den vollen Kaufpreis bezahlt.

Stehe allerdings aktuell auch in Mailkontakt (diese Woche dann auch telefonisch)
mit Opel direkt, wo ich das dann natürlich auch ansprechen werde.

Aber vorab Eure werte Meinung bitte.

34 Antworten

Welche Laufleistung hatte das Fahrzeug bei Übergabe? Tageszulassung?

EZ war 01/2011.
Lt. Serviceheft:
EB das Autohaus.
Erster Service 01/2012 bei ca. 20.000 km
Zweiter Service 01/2013 bei ca. 40.000 km
Letzer Service 24.06.2013 bei ca. 51.000 km (da wo ich das Auto übernommen habe)

Hier gibts aber auch eine Abweichung, wie ich gerade sehe:
im Serviceheft steht 24.06.2013 = 51.320 km
lt. Fzg-Bestellung vom 22.06.13 & Rechnung vom 24.06.13 : 49.050 km
lt. TÜV-Bericht vom 24.06.13 : 49.233 km

Wobei die richtigen KM ganz klar die 49.233 km sind/waren.

Keine Ahnung, wo da die Km-Zahl aus dem letzten Serviceeintrag herkommt.

Wie glaubst du, daß ein Autohändler 50tkm auf ein Auto fährt? Sicher nicht als Auto, das nur von einem Mitarbeiter und von ganz ausgesuchten Exklusivkunden gefahren wird. Dies Kilometer kann er nur als Leihwagen z.b. Als Serviceersatzfahrzeug machen.
Die 51tkm im Serviceheft sind wohl menschlicher Fehler. Hatte ich auch mal, servicefachkraft hat beim ausfüllen in falsche unterlagen geschaut.
Das bremsenklappern und die relingabplatzer haben wohl auch nichts mit der Anzahl der Fahrer zu tun.

Jaja, das weiss ich schon, dass das Bremsenklappern sowie
die Lackabplatzer nichts damit zu tun haben.
Das haben ja viele Astras.
Und man sieht meinem J auch nichts an, weder aussen noch innen,
wieviele schon damit gefahren sind.

Was mich aber extrem ärgert ist, dass ich in keiner Weise darauf hingewiesen wurde,
daß das Kfz ein Servicefzg. oder ähnliches war. Das wäre höchstwahrschenlich
ein K.O.-Kriterium für mich gewesen. Und ich haben den vollen Kaufpreis gezahlt,
wo dann noch, hätt ichs gewusst, noch gewiss Spielraum gewesen wäre.
Und natürlich ärgert mich meine Blauäugigkeit & das Vertrauen, dass ich dem UOH
entgegengebracht habe.

Aber naja, das nächste Mal wird alles besser.

Ähnliche Themen

Aktueller Stand:

Verkäuferin war garnicht "amused" auf meine freundliche Nachfrage betreffend
dem Eintrags als Erstbesitzer Autohaus etc.
Wurde sogar etwas aggro am Telefon die Gute.

Ihre Erklärung:
das Auto wurde nicht von meinem (Noch-)OH genutzt, weder als Miet-/Leih-/Servicewagen.
Das Auto wurde als Vorführwagen von einem anderen Endkunden (!)
genutzt und nun nach 2 Jahren getauscht gegen neues Fahrzeug.
Die 50TKM scheinen mir aber doch nen bißchen viel fürn nen Vorführwagen zu sein.
Aber Sie weiß ja auch nicht (logisch) was der Endkunde damit gemacht hat.

Also, irgendwie ist das schon ne komische Konstellation und wieso
dann nur das Autohaus als Erst-/Vorbesitzer im Serviceheft steht konnte Sie
mir natürlich auch nicht sagen.
Beim Kauf war das Kfz auch nicht ausgezeichnet als Vorführwagen. 😰
Habe mir nun eine Kopie des Kfz-Briefes vonner Bank angefordert. Mal schauen was da drin steht.

Einen Vorführwagen hätte ich schon ne Ecke günstiger bekommen können.

Das muss geklärt werden. Es bleibt spannend...

worin siehst du denn den unterschied bzw. vorteil zwischen "normalem" gebrauchtem und vorführwagen? daß bei letzterem mehr als ein oder zwei fahrer damit unterwegs waren?
ist es wirklich so, wenn im autohaus 2 identische gebrauchte stehen, daß der vorführwagen billiger ist als ein in vom privatmamm in zahlung genommener? ich weiß es nicht.

ich denke, daß die autohäuser ihre (wie auch immer) selbst genutzten wagen gerne als "vorführwagen" deklarieren, da das beim vermeintlichen kunden immer noch einen höheren stellenwert hat als "leihwagen".
ob so ein auto nun mal samstags für eine vorführrunde raus geht und wochentags als ersatz für einen unfallwagen, kann man als außenstehender nie nachvollziehen.

aber ich hab dir ja schon geschrieben, daß es für die definition taxi/miet/fahrschulwagen genaue grenzen gibt, unter die nicht mal die leasingrückläufer von hertz oder avis oder sixt fallen, wenn die als firmenwagen vergeben wurden.

ich glaube, genaueres dazu könnte noch die adac srechtsabteilung sagen, hier im forum ist zuviel glaskugel im spiel.

Wo ist jetzt eigentlich genau Deine Frage bzw. was möchtest Du erreichen?

Wenn der Wagen seit 01/2011 bis 06.2013 51.000km zurückgelegt hat. Muss man doch selber mal auf die Idee kommen das der nicht nur als Vorführwagen verwendet wurde. Oder wurde der jede Woche woanders Vorgeführt (Hamburg München im wechsel?)

Und was heißt voller Kaufspreis? Hast Du für 50.000km den Listen-Neupreis bezahlt?

Manchmal braucht man einfach einen Grund, sich von ungeliebten Dingen zu trennen ... 😉

@sgrover

Erreichen werde ich wohl garnichts mehr.

Es geht mir einzig & allein darum, dass ich mich schlecht beraten bzw vera.....
vorkomme, wie mir im nachhinein bewusst wird und das es besser
ist in Zukunft alles explizit zu hinterfragen.
Und wenn mich einer vera....., dann bekommt er´s zurück (wenn´s mir möglich ist ) 🙂
Und vielleicht auch interessant das Ganze für andere Käufer immer genau
aufzupassen, auch (oder gerade) beim Händer des Vertrauens.

Ehrlich wäre gewesen beim Verkaufsgespräch auf solche Dinge
(Vorführwagen, Leihwagen o.ä.) hinzuweisen
und nicht nur "nur 1 Vorbesitzer" und gut ist.
Ich als Laie (kaufe nicht jedes Jahr ein neues gebrauchtes Auto)
bin auf die Ehrlichkeit einen Händlers, wo ich auch schon über 10 Jahre Kunde bin
bzw. nun war, angewiesen und 1 Vorbesitzer heißt für mich ein übersichtlicher Ex-Fahrerkreis.

Wäre dies erwähnt worden beim Verkaufsgespräch wäre ja alles gut
und ich hätte das Auto wahrscheinlich nicht gekauft, jedenfalls nicht ohne Preisnachlass.

Mit voller Kaufpreis meine ich, dass ich keine Nachlässe geltend machen konnte,
die ja meist bei Vorführwagen o.ä. möglich sind. Ist halt ein Gebrauchter für den
ich meines Erachtens nun zuviel bezahlt habe.
Ich hätte einen mit gleicher Motorisierung und etwas besserer Ausstattung,
ausgewiesen als Vorführwagen, für 1500,- Euro weniger bekommen können.
Wollte ich aber nicht und war auch nicht um die Ecke der Händler.

Wie der Händler seine Preise macht, weiss ich nicht. Die Verkäuferin hat mir vorhin
noch irgendwas von irgendner Liste vorgeschafelt und wenn´s nen Mietwagen wär,
wäre der da ganz anderes bewertet.
Wie gesagt bin kein Fachmann, aber auf dem Weg dorthin 😉

@enrgy

ich weiss ja noch nicht mal, ob das stimmt, dass es Vorführwagen war,
da mein Vertrauen arg angeknackst ist.
Mich irritieren ja auch die 50.000 km in 2 Jahren. Bißchen viel.
Ansonsten sind Vorführwagen ja meist nicht schlecht, da normalerweise gepflegt.

@siggi s.

kurze & griffige Antwort. Da stimme ich Dir doch glatt zu 🙂

Danke nochmal für Eure Meinungen / Infos.

ups . ... schnell gelöscht

Hallo,

also ich würde mal behaupten, so wie es gang und gebe ist, dass das Fahrzeug wohl erst einmal als Vorführwagen des Händlers gelaufen ist. Erfahrungsgemäß laufen die dann so zwischen 8 und 10Tausend km. Danach werden sie entweder abgemeldet oder verkauft.

So stellt sich die Sache also dar, dass es zuerst ein Vorführwagen war und danach ein Kundenfahrzeug. Dieses Kundenfahrzeug hat dann der Händler irgendwann wieder in Zahlung genommen bei Verkauf eines weiteren Fahrzeuges. Und nun stand er als Gebrauchter bei ihm. Diesen hast Du dann gekauft. Ganz einfache und normale Sache.

Ich wette, dass der Händler nie und nimmer über 50.000 km als Vorführwagen gestemmt hat. Dies wäre absolut unrentabel gewesen. Da die meisten Hersteller eine Vorführwagenprämie ausloben und das für eine bestimmte Laufzeit, wird nach Ablauf derer alles daran gesetzt, die Fahrzeuge danach zu verkaufen.

Ich denke mal, hier liegt ein kleiner Verständnisfehler vor.

Und auf die andere Frage Vorführwagen=Mietwagen. DEFINITV NEIN! Einen Mietwagen erkennst Du zum einen, dass in den Papieren das bei der Zulassung vermerkt wird "Selbstfahrervermietfahrzeug" und weiterhin der TÜV immer schon nach einem Jahr fällig wäre. Somit wird Dich Dein Händler auch nicht hinter Licht geführt haben. Dass es ein Vorführwagen war erkennst Du ganz einfach an der Zulassung auf den Händler und dann die TÜV-Abstände. Übrigens kann Dir Dein freundlicher Opel-Händler bzw. Opel-Servicepartner anhand der Fahrgestellnummer die ganz genaue Historie zum Fahrzeug binnen Sekunden auf den Bildschirm zaubern. Da stehen dann auch die Ummeldungen auf Kunden und so weiter drin.

Und dann noch die Frage wegen Angabe als Mietfahrzeug. Wenn das Fahrzeug ein Vorführwagen war, muss der NICHT als Mietwagen angegeben werden, da es ja keiner war. Ein Vorführwagen ist zum Zwecke des "Vorführens" also für Probefahrten gedacht. Und in den meisten Fällen fährt diesen dann EIN Verkäufer als "sein" Fahrzeug --> Entlohnungssystem im Autohaus.

Hoffe, geholfen haben zu können.

Grüße

Das ist ja ärgerlich!
Ich an deiner Stelle würde das Klären und mich dann nie wieder bei diesem Händler blicken lassen und einen anderen in der nähe aufsuchen.

Viel Glück 😉

Irgendwie Blicke ich die Story nicht so ganz 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Opelaner67er


@sgrover
Ehrlich wäre gewesen beim Verkaufsgespräch auf solche Dinge
(Vorführwagen, Leihwagen o.ä.) hinzuweisen
und nicht nur "nur 1 Vorbesitzer" und gut ist.

Das passt doch irgendwie nicht mit der Aussage "Vorführer für 2 Jahre bei

einem

Endkunde zusammen.

Zitat:

Wäre dies erwähnt worden beim Verkaufsgespräch wäre ja alles gut
und ich hätte das Auto wahrscheinlich nicht gekauft, jedenfalls nicht ohne Preisnachlass.

Was genau hätte erwähnt werde sollen?

Zitat:

Ich hätte einen mit gleicher Motorisierung und etwas besserer Ausstattung,
ausgewiesen als Vorführwagen, für 1500,- Euro weniger bekommen können.
Wollte ich aber nicht und war auch nicht um die Ecke der Händler.

und das macht mich noch mehr stutzig ...

Zitat:

ich weiss ja noch nicht mal, ob das stimmt, dass es Vorführwagen war,
da mein Vertrauen arg angeknackst ist.
Mich irritieren ja auch die 50.000 km in 2 Jahren. Bißchen viel.

...und genau das ist es doch was man eh vor dem Kauf weiß - wenn man die Augen bei der Fahrzeugbeschreibung nicht ganz zu macht. Es ist imho egal ob es ein Halter/Führer war oder ein Vorführer. Die 50tkm hätten Dir in jedem Fall vor Vertragsunterzeichnung klar sein müssen.

Irgendwie liest sich - für mich - Deine Story so als wenn Dir die 50tkm nicht klar gewesen wären.

Die Idee eine Kopie des Scheins anzufordern halte ich hingegen für gut. Ob das Fahrzeug hingegen ein dutzend Vorbesitzer hatte siehst Du allerdings nicht.
Wenn da als (einziger) Vorbesitzer nur das Autohaus drin steht war es entweder tatsächlich ein Vorführer oder die Betriebshure ... erklärt aber alles nicht warum Du den anderen Vorführer, besser ausgestattet und günstiger, abgewiesen hast.

Autohäuser/Hersteller stellen ja irgendwelchen "Promis" mitunter Autos zur Verfügung...

Wahrscheinlich war dieses Fahrzeug eine Dauerentleihe für wen auch immer...

Vielleicht war der Vorfahrer ja eine bekannte öffentliche Person...?!

Deine Antwort
Ähnliche Themen