Meinen Audi angemeldet nun Defekt wieder abmelden ?

16 Antworten
Audi A4 B5/8D

Hallo,
habe meinen Audi am Freitag angemeldet nun hat der Motor einen Schaden.

Möchte das Auto wieder abmelden und als Defekt verkaufen.
Geht das so einfach weil jetzt kommt die KfZ Steuer und Versicherung zu Zahlen.
Muss ich die Beiträge trotzdem erst Zahlen ?
Damit die mir später wieder gutgeschrieben werden.

16 Antworten

Moin.
Klar kannst Du das FZ jederzeit abmelden.
Vom Finanzamt bekommst Du ja erstmal irgendwann eine Steuerrechnung... Ebenso eine Gutschrift (ggf Verrechnungsscheck...) mit der Rückerstattung.
Ehrlich: Beim Finanzamt kann sich KEINER beschweren..., die sind wirlich 100% korrekt bei einer Abmeldung eines KFZ... Da brauchst Du keine Angst haben, ggf auf's Geld warten zu müssen...
Versicherung rufst Du schnellstmöglich an, am besten heute noch, und erklärst die Sachlage...
Nachdem Du auf der Zulassungsstelle (morgen, Montag!!!) warst, bekommen die ja sowieso ne Meldung über sie Stilllegung/Abmeldung...
Trotzdem anrufen, dann wissen die's schonmal...
Alles easy, kein Problem.

Hi,

theoretisch kann es dir schon passieren das die beiträge für Steuer und Versicherung erst mal komplett angebucht werden,das geht ja heutzutage alles automatisch,du erhälst aber alles zurück. Bei der versicherung kann es passieren das wegen der Kurzzulassung ein erhöhter beitrag fällig wird.

Gruß Tobias

Weiss nicht wie das in anderen Bundesländern ist, aber in Berlin musst du beim anmelden dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung unterschreiben, sonst ist erst gar keine Zulassung möglich, die ziehen den Steuerbetrag auch sofort vom Konto ab, bei Abmeldung wird dir der Betrag ca. 2-3 Wochen nach der Abmeldung wieder gutgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von page68


Weiss nicht wie das in anderen Bundesländern ist, aber in Berlin musst du beim anmelden dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung unterschreiben, sonst ist erst gar keine Zulassung möglich, die ziehen den Steuerbetrag auch sofort vom Konto ab, bei Abmeldung wird dir der Betrag ca. 2-3 Wochen nach der Abmeldung wieder gutgeschrieben.

OK, das ist bei uns in Bayern anders.

Wir können zwischen Rechnung und Abbuchung auswählen..., und im Falle der Stillegung/Abmeldung haben wir innerhalb von 2 Tagen (echt!!!) einen Verrechnungsscheck per Briefpost.

Bayern ist geil...!!!😁

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Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid



Zitat:

Original geschrieben von page68


Weiss nicht wie das in anderen Bundesländern ist, aber in Berlin musst du beim anmelden dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung unterschreiben, sonst ist erst gar keine Zulassung möglich, die ziehen den Steuerbetrag auch sofort vom Konto ab, bei Abmeldung wird dir der Betrag ca. 2-3 Wochen nach der Abmeldung wieder gutgeschrieben.
OK, das ist bei uns in Bayern anders.
Wir können zwischen Rechnung und Abbuchung auswählen..., und im Falle der Stillegung/Abmeldung haben wir innerhalb von 2 Tagen (echt!!!) einen Verrechnungsscheck per Briefpost.
Bayern ist geil...!!!😁

Ja das bis vor ein paar Jahren hier auch noch so, aber als dann immer weniger es für nötig hielten ihre KFZ-Steuer zu bezahlen, wählte Berlin dann diesen Weg.....

Kenn ich in BaWü auch so, nur noch per Einzug... und natürlich wird nach Zulassung zuerst der volle Betrag abgebucht für eine Jahresfrist.
Warum das hier solche Sorgen macht versteh ich nicht... wenn man knapp dran ist mit Geld, hätte man diesen Abzug ja trotzdem gekriegt, also kann das nicht das Argument sein.

Übrigens solltest du vom FA einen Steuerbescheid erhalten haben, wo das alles ins kleinste Detail geklärt ist.

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid



Zitat:

Original geschrieben von page68


Weiss nicht wie das in anderen Bundesländern ist, aber in Berlin musst du beim anmelden dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung unterschreiben, sonst ist erst gar keine Zulassung möglich, die ziehen den Steuerbetrag auch sofort vom Konto ab, bei Abmeldung wird dir der Betrag ca. 2-3 Wochen nach der Abmeldung wieder gutgeschrieben.
OK, das ist bei uns in Bayern anders.
Wir können zwischen Rechnung und Abbuchung auswählen..., und im Falle der Stillegung/Abmeldung haben wir innerhalb von 2 Tagen (echt!!!) einen Verrechnungsscheck per Briefpost.
Bayern ist geil...!!!😁

Ich konnte (in Bayern) auch nur Lastschriftverfahren wählen. Vielleicht verwechselst du das mit der Versicherung, oder bei dir war das durch gewisse Umstände, per Überweisung möglich.

Nö..., tatsächlich geht das bei unserem LRA wie eh und je...
Man wählt aus zwischen Abbuchung oder Rechnungsstellung...
Is so...
Scheint also ggf in den unterschiedlichen Zulassungsstellen/Landratsämtern auch unterschiedlich gehandhabt zu werden...
😉

Bei mir was es am Anfang des Jahres so, dass ich ein Auto am gleichen Tag ab und angemeldet habe um die Versicherung zu wechseln. KFZ Steuer wird für mind. 30 Tage erhoben. Musste für 1 Monat also 2 mal Steuer bezahlen, Versicherung waren nur ein paar Euro. Finanzamt hat nach ca. 2 Wochen 1 mal den einen Monat und 1 mal die Jahressumme abgebucht, Bankkonto musste bei Anmeldung angegeben werden. In NRW.

Zitat:

Original geschrieben von tg500


Bei mir was es am Anfang des Jahres so, dass ich ein Auto am gleichen Tag ab und angemeldet habe um die Versicherung zu wechseln. KFZ Steuer wird für mind. 30 Tage erhoben. Musste für 1 Monat also 2 mal Steuer bezahlen, Versicherung waren nur ein paar Euro. Finanzamt hat nach ca. 2 Wochen 1 mal den einen Monat und 1 mal die Jahressumme abgebucht, Bankkonto musste bei Anmeldung angegeben werden. In NRW.

In Bayern, ggf besonders bei unserem FA..., wird das tatsächlich tagesgenau abgerechnet. Ich lobe mir unser Finanzamt...😎

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid


OK, das ist bei uns in Bayern anders.

Nicht mehr. Seit 2005 ist das Lastschriftverfahren die Regel und wird auch von den meisten (!) Ämtern entsprechend umgesetzt.

Ausnahmen sind jedoch definiert und darüber ist es möglich das z.B. du noch Glück hast. Bei Leasingfahrzeugen besteht z.B. eine solche Ausnahme.

Zitat:

In Bayern ist ab dem 01.08.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters/der Halterin bei einem inländischen Geldinstitut erforderlich. Die Zulassung kann erst dann erfolgen, wenn die Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt! [...]

Quelle:

http://www.landkreis.neu-ulm.de/de/kfz-zulassung.html

_____

Schweiz ist übrigens noch besser: Du bekommst direkt bei der Abmeldung in Bar ausgezahlt was zuviel entrichtet war. Zumindest im Kanton Aargau.

Grüße, Martin

Was iss überhaupt passiert und was für ein Motor iss drin ?

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid


Nö..., tatsächlich geht das bei unserem LRA wie eh und je...
Man wählt aus zwischen Abbuchung oder Rechnungsstellung...
Is so...
Scheint also ggf in den unterschiedlichen Zulassungsstellen/Landratsämtern auch unterschiedlich gehandhabt zu werden...
😉

Rede hier keinen Scheiß!

Auch in Bayern, meinen Heimatland, wird die KFZ-Steuer per Einzugsermächtigung abgebucht!

Da gibt es keine Wahl zwischen Rechnung, Überweisung oder Abbuchung.

Zitat:

Original geschrieben von das-weberli


Was iss überhaupt passiert und was für ein Motor iss drin ?

Würd mich auch brennend interessieren! 🙂

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