Meine Rechte bei einem Gewährleistungs/Garantiefall

Audi A6 C7/4G

Hallo Leute,
habe mir im Februar 2016 einen Gebr. Audi Avant Quattro 4g 2,8 Bj. 2012 bei einem Audi-Partner im Osten der Republik gekauft. ( 1. Hand ) + 1 Jahr Garantie.
Bei Abholung bin ich gerade mal 40 Km weit gekommen,da schaltete sich das Fahrzeug in einem Modus wo ich nur noch 80 Km/h fahren konnte.
Audi angerufen,da ich ja noch 480Km vor der Brust hatte,alles super,Leihwagen usw. alles ohne Probleme verlaufen. ( Schaden etwa 5000€)
Eine Woche später wurde mir das Fahrzeug auf eigener Achse geliefert, Hurra :-))))

Nun mein Problem!
Dann bemerkte ich im November 2016 ein komisches Geräusch und Leistungsabfall ?
Ja,hatte das Gefühl mal geht die Kiste gut mal nicht, EINBILDUNG ?

Am 16.11.2016 habe ich das Auto zu einem Audivertragspartner im Ruhrgebiet gebracht der festgestellt hat das der Vorschalldämpfer und der Kat defekt ist und habe meinen Audi dort stehen lassen.

Das habe ich auch sofort dem Händler im Osten mitgeteilt.

Leider habe ich bis dato keine Info ob die Garantie greift oder nicht.

Der Schaden liegt bei 3000€

Muss ich diese lange Wartezeit in kauf nehmen,greift hier die Garantie ???????????

Danke für Antworten :-))

41 Antworten

wir haben für unsere Tochter im September '19 einen jungen gebrauchten Wagen gekauft.
Uns war bekannt, und das ist auch im Vertrag vermerkt, dass die Heckschürze ersetzt wurde.
Vor vier Wochen etwa ist uns aufgefallen, dass der Lack sich ablöst an der Ladekannte und Blasen wirft, die man im größeren Umfeld verschieben kann. Die Anhaftung ist also mieserabel.
Wir haben das VAG Autohaus telefonisch auf den Schaden hingewiesen und vor zwei Wochen den Wagen vorgestellt.

Es hat sich herausgestellt, dass die VAG Niederlassung den Wagen bei einem anderen Händler angekauft hat, der auch den Schaden reparieren ließ.
In der Reparaturhistorie wurde dies am 07.07.18 durchgeführt. Eine Gewährleistung auf die Lackierung läuft also bald ab.

Bei der Vorstellung des Wagens meinte der damalige Verkäufer, wir können das mit dem Lackierer ausmachen. Seit dem stellen sich scheinbar alle tot.

Ich bin der Meinung, das ist das Problem unseres Vertragspartners, also des an uns verkaufenden Autohauses oder?
Wir haben den Wagen ja noch keine 12 Monate.
Wie seht ihr das?

Dein erster Ansprechpartner ist der verkaufende Freundliche. Die einjährige Garantie bei Gebrauchtwagenkauf vom Händler hat man ja, aber leider sind die 6 Monate Gewährleistung vorbei (wegen der Beweislastumkehr). Also musst grundsätzlich Du nachweisen dass der Schaden, also das Lackproblem, schon vorher bestand.

Moin allerseits,

habe gestern erst einen Audi A6 4g 3.0 btdi gekauft gehabt. bj 2013 Kilometer: 242000

Bei Begutachtung des Autos und ausgiebiger Probefahrt vorher, war nichts zu meckern. Kein Steuerketten rasseln, Getriebe hat sauber geschalten etc. … keinen Auffälligen Mangel festzustellen Akustisch. Als ich dem Verkäufer mitteilte das ich doch das Fahrzeug gern kaufen würde, führte er den Wagen am nächsten Tag daraufhin beim TüV vor. (Ohne Mängel)

Habe das Auto einen Tag nach Vertragsabschluss und Abholung zum Ölwechsel gefahren, wobei ich ein Summen im Motorenbereich vernahm (nur bei höheren Drehzahlbereichen)

nach dem Ölwechsel wurde aus Summen ein metallisches Sägen bei gleicher Erhöhter Drehzahl. War ganz sporadisch bei einer Werkstatt um mal drüber hören zu lassen, da ich auf keinen Fall so weiterfahren wollte.

Schnell Diagnose= Turboschaden.

Inwiefern bin ich den Gewährleistungstechnisch im sicheren Bereich, wenn ein Tag nach Vertragsabschluss solch ein Schaden entsteht, da Turbolader ja in irgendeiner Art und Weise als Verschleißteil gilt oder nicht?!

hoffe ihr habt da Erfahrungen oder sonst der gleichen. Der ADAC berichtet ähnliche Fälle/Gerichtsurteile da ist nur der Unterschied das selber Schaden nach Monaten entstanden ist.

Danke im Voraus

lg

Privatkauf? Dann Pech gehabt. Es sei denn Du kannst beweisen, dass der Verkäufer den Schaden kannte. Aber da, Du den auch nicht erkannt hast, wie hätte er den erkennen sollen? Das Thema gab es hier schon mehrfach...

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Oh glaube habe mich nicht deutlich ausgedrückt. Ist ein Kaufm vom Händler gewesen. War ein Händlerkauf mit Gewährleistung.

Dann wieder hin und den Schaden beheben lassen. Rücktrittsrecht prüfen.

Zitat:
@khengA6btdi schrieb am 7. August 2025 um 21:57:32 Uhr:
Oh glaube habe mich nicht deutlich ausgedrückt. Ist ein Kaufm vom Händler gewesen. War ein Händlerkauf mit Gewährleistung.

Sorry, das hatte ich falsch verstanden.

Dann ist die Sache doch eindeutig und klar, also gut für Dich.

Zitat:
@Beastie123 schrieb am 7. August 2025 um 21:32:48 Uhr:
Privatkauf? Dann Pech gehabt. Es sei denn Du kannst beweisen, dass der Verkäufer den Schaden kannte. Aber da, Du den auch nicht erkannt hast, wie hätte er den erkennen sollen? Das Thema gab es hier schon mehrfach...

Eine kleine Ergänzung:

Auch private Verkäufer müssen die Gewährleistung aktiv ausschließen, das ist kein Automatismus.

Allerdings steht das auf sämtlichen vorgefertigten Kaufverträgen im Internet, vom ADAC etc. schon drin.

Und noch ein Klugscheißer-Beitrag:

Im vorliegenden Fall ist es aber einfach, je nach verwendetem Vertrag hast Du ein oder zwei Jahre Gewährleistung (Standard ist zwei Jahre, kann auf ein Jahr verkürzt werden.) sprich die ersten sechs Monate oder zwölf Monate liegt die Beweislast für einen Mangel beim Verkäufer (Wenn der Verkäufer beweisen kann, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorlag muss er nicht leisten.) dann kommt die Beweislastumkehr und die zweiten sechs oder zwölf Monate muss der Verkäufer nur leisten wenn der Käufer beweisen kann, dass der Mangel beim Kauf vorlag.

Der Verkäufer darf, wenn er leisten muss, mindestens drei Mal nachbessern. Also bspw. Reparieren. Erst nach der dritten erfolglosen Nachbesserung bei dem selben Mangel muss der Verkäufer eine Rückabwicklung akzeptieren, sprich die Rücknahme des PKW und Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahren Kilometer des PKW.

Ort und Art der Nachbesserung legt der Verkäufer fest. Der Käufer kann weder auf eine Markenwerkstatt noch eine Werkstatt in seiner Nähe bestehen.

Wenn der Käufer den wagen gewerblich gekauft hat, ist das ein u.U. ein Händlergeschäft und dann isses mit Garantie auch dünn ...

Was willst du uns damit sagen?? Fahrzeug wurde beim Händler gekauft, also gilt die gesetzliche Gewährleistung. Da ist nichts "dünn".

@Sausler meint sicherlich ein B2B Geschäft.

Ich wollte damit nur sagen es gibt mehrere Arten ein Auto zu kaufen. Nur weil hier gefragt wird wie es mit Garantie ist , heißt das ja noch nicht automatisch das es ein Privatkundengeschäft ist.

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