Mein neuer alter 520i E34
Bin erst seit grade hier dabei deshalb weis ich nicht ob es schon mal Thema war aber ich frag einfach nochma 😁
Hab mir endlich mein Wunschauto zugelegt einen 520i E34 mit Sommerreifen usw....nur würd ich gern andere Sommerreifen + Felgen draufmachen aber mir is nirgends ersichtlich welche Abmasse der Reifen bzw Felge haben darf zb Niederquerschnittsreifen usw.... kann mir da jemand was zu sagen ??? Wäre sehr dankbar für Infos von euch 🙂
Und ne 2te Frage....fahr ihn nu gradma 2 Wochen da springt er nach absolut unverdächtigem fahren und voller Batterie nicht mehr an -Anlasser dreht auch....in der Werkstatt gings aufeinma wieder und die !Vertragswerkstatt! AC/DC ;-) haben kein Fehler gefunden sagte man mir....nur ! das is n biserl unbefriedigend da ich net irgendwo wieder stehn will wüsst ich gern mal ob mir da jemand n Tipp geben kann was es sein kann !??? Auch hier für wäre ich sehr dankbar für ne Hilfe !
gruss dehlinger
20 Antworten
Hab ich auch nicht als anranzen aufgefaßt!!
Alles okay!!🙂
Aber bevor wir hier komplett abschweifen:
@ dehlingerno1,
gibt's Neuigkeiten???
Zitat:
Original geschrieben von dfsoldier
welche Kombinationen sofort gefahren werden dürfen.
Der Nachbar meines Vaters meint,
im Falle eines Unfalles mit Personenschaden dürfen nur die Felgen montiert sein,
die werkseitig eingetragen sind.
Dies würde bedeuten, dass ich auf meinen 3 E34 die Flachsternstyling nicht hätte fahren dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Der Nachbar meines Vaters meint,Zitat:
Original geschrieben von dfsoldier
welche Kombinationen sofort gefahren werden dürfen.im Falle eines Unfalles mit Personenschaden dürfen nur die Felgen montiert sein,
die werkseitig eingetragen sind.
Dann sag dem Nachbarn, dass er seine Weisheiten für sich behalten soll!!
Totaler Schwachsinn!!
Oder glaubst Du, die Felgenhersteller würden Unsummen für ABE/ Gutachten investieren, wenn die Verwendung der Felgen dann doch illegal wäre??😕
Es kann natürlich nicht jede x- beliebige Felge verwendet werden!
Die Felgen bzw Rad/ Reifenkombination müssen für das Fahrzeug zugelassen sein
und sind aus Gutachten (TÜV-eintragungspflichtig) bzw ABE(muß mitgeführt werden) ersichtlich.
Solange alle im Gutachten/ ABE geforderten Auflagen für die montierte Rad/ Reifenkombination erfüllt werden, gibt's keine Probleme.
Ich habe zwar 16 Flachsternstyling-Leichtmetallfelgen, aber keine ABE. 🙁
Bekomm ich die bei BMW?
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Wenn's originale von BMW sind und auch als Sonderräder für Deinen BMW verkauft wurden,
sollte das auch ohne ABE okay sein.
Müßte man anhand der KBA- Nr auf den Felgen rausfinden können.
Fahr einfach mal damit zu BMW und frag nach.
Evtl. kannst Du auch hier etwas herausfinden:
http://bmwteilekatalog.info/AS/Classic
Vielen Dank