Mein Golf 7 R ist da - Sammelthread

VW Golf 7 (AU/5G)

Da der Forum Golf 7R geschlossen wurde werde ich meinen 7R hier Vorstellen 🙂🙄

Habe ihn heute Morgen bekommen .
Der 7R reagiert viel spontaner als mein 6R .😁
Er zieht im 4ten wie der 6R im 3ten Gang .
Der Sound im Inneraum ist Ok , jedenfalls besser als im 6R .
Das muss man natürlich mögen .
Er hat jetzt 51km auf dem Tacho .

Beste Antwort im Thema

Da der Forum Golf 7R geschlossen wurde werde ich meinen 7R hier Vorstellen 🙂🙄

Habe ihn heute Morgen bekommen .
Der 7R reagiert viel spontaner als mein 6R .😁
Er zieht im 4ten wie der 6R im 3ten Gang .
Der Sound im Inneraum ist Ok , jedenfalls besser als im 6R .
Das muss man natürlich mögen .
Er hat jetzt 51km auf dem Tacho .

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Zitat:

@maody66 schrieb am 16. Mai 2017 um 18:57:11 Uhr:


...und bei Touristenfahrten ist die Nordschleife - wie @KennoBe korrekt schrieb - öffentliche Straße (mautpflichtige einspurige Landstraße), auf der die StVO gilt.

Das heißt aber auch Limit 100km/h, ansonsten bekommt man Schwierigkeiten sinngemäß wegen vorsätzlicher Fahrlässigkeit. Oder irre ich mich?
Hauptsache ist natürlich, dass sich die Versicherung kulant zeigt... (und dass es nur Blechschaden gab.)

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 16. Mai 2017 um 22:24:12 Uhr:


Diese Tipps würde ICH befolgen:
http://www.ringspeed.de/archive/493
Hier kann dir viel erzählt werden. Also kläre es am besten vorher mit deiner Versicherung ab.

In dem Link wird doch genau DAS bestätigt, was - nicht nur von mir - hier geschrieben wurde. Bei Touri-Fahrten gilt StVO, d. h. grds. Versicherungsschutz. In der Haftpflicht sowieso immer (dort sind Ausschlüsse unmöglich) und in der Kasko dann, wenn nicht die Gesellschaft in ihren Kaskobedingungen einen Ausschluss explizit für "jedwedes Befahren von Rundstrecken und der Nordschleife im Rahmen des Touristenverkehrs" vorsieht. Soviel Kompetenz darf ja wohl jedem erwachsenen und mündigen Autofahrer zugetraut werden, dass er das aus seinen Kaskobedingungen heraus lesen kann. Steht dort nur der allgemeine Ausschluss für "Rennveranstaltungen und Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten sowie der Trainings zu solchen Veranstaltungen", ist man auf jeden Fall "safe".

Gerade das ausdrückliche Befragen würde ich lassen. Denn, wie sagt man so schön? Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst. 🙂 Oder auch: Stelle keine Fragen, die unnötig sind, Dein Gegenüber aber zum Nachdenken anregen könnten.

Also: Ein Blick in die Allgemeinen Kaskobedingungen des Vertrages reicht. Es gibt übrigens (vermutlich nicht unwesentlich verursacht durch die permanenten Anfragen von irgendwelchen Angsthasen oder Klugsch...) immer mehr Gesellschaften, die einen generellen Ausschluss auch von Touri-Fahrten in ihren neueren Kaskobedingungen vorsehen. Obwohl dort wegen Geltung der StVO dazu im Grunde keinerlei Anlass besteht. Ja, der Ausschluss im Grunde sogar rechtswidrig ist (aber das werden Gerichte klären). Auch die dort zu regulierenden Schäden werden in Zahl und Höhe im Vergleich zur Gesamtschadensregulierung der Gesellschaften nicht einmal in Promille ausdrückbar sein. Also auch aus der Richtung eigentlich kein Grund.

P.S.: Auch ich bin ein erfahrener Touri-Fahrer mit > 1.000 Runden NoS und über 15 Jahren Erfahrung dort oben. Mit nicht nur einem Versicherungsschaden bei mir selbst und etlichen im Freundes- und Bekanntenkreis. Ich weiß sehr wohl worüber ich rede. Auch wenn der Kollege @schlambambomil suggerieren will, ich würde hier Mumpitz verzapfen. Btw., Kollege, wie viele Schäden hattest Du denn schon da oben? Und wie oft fährst Du so?

Zitat:

@ankman schrieb am 17. Mai 2017 um 03:51:19 Uhr:



Zitat:

@maody66 schrieb am 16. Mai 2017 um 18:57:11 Uhr:


...und bei Touristenfahrten ist die Nordschleife - wie @KennoBe korrekt schrieb - öffentliche Straße (mautpflichtige einspurige Landstraße), auf der die StVO gilt.

Das heißt aber auch Limit 100km/h, ansonsten bekommt man Schwierigkeiten sinngemäß wegen vorsätzlicher Fahrlässigkeit. Oder irre ich mich?
Hauptsache ist natürlich, dass sich die Versicherung kulant zeigt... (und dass es nur Blechschaden gab.)

Nein. Limit 100 Km/h gilt nicht auf Landstraßen, die bauartbedingt getrennte Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung haben. Und da die NoS Einbahnstraße ist, hat sie per definitionem trotz nur einem Fahrtstreifen natürlich einen abgetrennten für jede Fahrtrichtung. Daher: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung, soweit nicht irgendwo Verkehrsschilder eine solche regeln (z. B. im Bereich Breidscheid ist das nämlich der Fall).

Auszug StVO, § 3 "Geschwindigkeit" (die wichtigen Passagen fett)

3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge, 50 km/h

2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger, 80 km/h,

b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung
stehen, 60 km/h,

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamt-
masse bis 3,5 t, 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Und, sorry nochmal, das hat mit "Kulanz" der Gesellschaft überhaupt nichts zu tun. Sie war schlicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren.

Zitat:

@gedi schrieb am 16. Mai 2017 um 22:01:25 Uhr:


ich habe mich auch gewundert das die versicherung zahlt, aber jetzt weiß ich mehr. also der ring ist vom gesetz her keine rennstrecke sondern eine mautstrecke?? ich dachte immer wenn einer seinen bock der zerschießt dann gehts auf seine kosten. daher bitte noch mal bestätigen wenn ich meine kiste da zerlege zahlt meine vollkasko????? unglaublich für mich.

Mag unglaublich klingen, ist aber so. 🙂

Ein Blick in die Bedingungen Deines Kaskovertrages (unter "Ausschlüsse"😉 reicht aus. S. o. 😉

Wobei hier noch einmal ausdrücklich gesagt werden muss, dass das NUR für Touristenfahrten gilt. Bei Trackdays gilt (je nach Veranstalter und Veranstaltung) u. U. etwas Anderes. Das muss man dann aus deren Veranstaltungsbedingungen herauslesen.

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Wenn jemand wie maody66 solch eine lange Erfahrung auf dem Ring vorweisen kann, denke ich das man demjenigen auch zutrauen kann, genau zu wissen, welch versicherungsrechtliche Position er/sie im Schadenfall hat.

Ich war noch nie auf der NOS unterwegs und wüsste ganz genau, das ich vor einem Befahren dieser Strecke mir ein kurzes Bestätigungsschreiben meiner Versicherung einholen würde, um zu wissen wie mein Versicherungsschutz dort explizit geregelt ist. (bzw der Blick in die Versicherungsbedingungen zum bestehenden Vertrag)

Na dann....
Genau das meinte ich aber damit, der Fragesteller soll nicht auf die Leute hier hören. Maody66 ermuntert sogar dazu der Versicherung nix zu sagen, wozu in meinem Link aber geraten wird. Also da ist für mich schon ein Unterschied. Bezahlt er den Fragestellern ihren Schaden wenn denen etwas passiert oder können Sie sich auf ihn berufen? Eben. Das wäre MIR zu heiss. Und dann die Leute als Angsthasen und Klugscheisser zu bezeichnen find ich eh Banane! Fragt mal Onkel Google. Da sind genug Leute deren Schäden NICHT bezahlt wurden.
PS: bezüglich deiner Frage über meine Runden auf der NOS: 1 (in Worten eine) 1993. 😉

@maody66
Danke, jetzt weiß ich Bescheid. (Als Kulanz der Versicherungen verstehe ich schon das Fehlen von Verweigerungsversuchen – das aber ohne jegliches Hintergrundwissen oder schlechte Erfahrungen.)

Hier ein, wie ich finde, sehr aufschlussreicher Artikel:
http://www.motor-kritik.de/node/981
Letztendlich muss es jeder selbst entscheiden ob er das Risiko eingehen will oder kann. Wollte die Sache nur nicht unkommentiert stehen lassen.

Wird Zeit, dass der nächste "Golf 7 R da" ist...

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 17. Mai 2017 um 10:43:56 Uhr:


Hier ein, wie ich finde, sehr aufschlussreicher Artikel:
http://www.motor-kritik.de/node/981
Letztendlich muss es jeder selbst entscheiden ob er das Risiko eingehen will oder kann. Wollte die Sache nur nicht unkommentiert stehen lassen.

Auch der Artikel von Hahne (der im Übrigen ein übler Pessimist, Schwarzseher und Schwurbler ist) sagt überhaupt nichts anderes, als bisher hier ausgesagt. Außer, dass er zu den Tatsachen seine üblichen düsteren, in die Zukunft gerichteten Schwarzsehereien und Visionen hinzufügt, die jedoch nichts anderes sind als das. Spekulationen, Heraufbeschwörungen, möglichst reißerisch und pessimistisch, weil er ja Abos für seine "Motor-Kritik" verkaufen will. Ist halt so seine Masche.

Wichtig ist eigentlich nur die abgedruckte Antwort einer der Versicherungen (Gothaer), die er selbst als die gehaltreichste ansieht [die wichtigen Passagen habe ich mal fett gestellt]:

Zitat:

"[...]
Touristenfahren wie auf der Nordschleife des Nürburgringes sehen wir dagegen nicht als eine Rennveranstaltung an und befinden uns hier auch im Einklang mit den letzten richterlichen Urteilen (siehe dazu z.B. auch OLG Karlsruhe vom 06.09.2007, 12 U 107/07 ). Mit anderen Worten wir gewähren unseren Kunden sowohl in KH als auch in Kasko den vertraglich zugesagten Versicherungsschutz und schränken diesen nicht (auch nicht bedingungsgemäß) für Touristenfahrten ein.

Dass sich nunmehr die Besitzverhältnisse am Ring ändern, spielt für uns dabei keine entscheidende Rolle. Auch sehen wir dadurch keine messbaren Änderungen der Risikoverhältnisse. Denn die Strecke wie die darauf ausgeführten Fahrten dürften unverändert bleiben. Weiterhin gehen wir davon aus, dass die Fahrzeuge bei Teilnahme an einer Touristenfahrt den StVZO-Vorschriften entsprechen, wie dies auch bisher in den Hinweisen und Regeln des Nürburgringes festgeschrieben ist. [...]"

Und mehr gibt es dazu jetzt auch nicht mehr zu sagen oder zu unken. Es ist ja - wie gesagt - jedeR selbst in der Lage, mal in die Versicherungsbedingungen zu schauen.

Zitat:

@maody66 schrieb am 17. Mai 2017 um 11:13:03 Uhr:


Meine Fragen willst Du aber nicht beantworten?!

Welche denn noch? Habe auf die Frage die ich entdeckt doch geantwortet!? Und klugscheissen wenn man die Dinge anders sieht......interessanter Aspekt. Zeugt von toller Streitkultur. In einem Fall hast du ja Recht: es ist alles gesagt und jeder der das liest hat beide Ansichten kennengelernt und kann selber entscheiden.

PS: auch die Haftpflicht kann dich in Regress nehmen!

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 17. Mai 2017 um 09:44:28 Uhr:


Na dann....
Genau das meinte ich aber damit, der Fragesteller soll nicht auf die Leute hier hören. Maody66 ermuntert sogar dazu der Versicherung nix zu sagen, wozu in meinem Link aber geraten wird. Also da ist für mich schon ein Unterschied. Bezahlt er den Fragestellern ihren Schaden wenn denen etwas passiert oder können Sie sich auf ihn berufen? Eben. Das wäre MIR zu heiss. Und dann die Leute als Angsthasen und Klugscheisser zu bezeichnen find ich eh Banane! Fragt mal Onkel Google. Da sind genug Leute deren Schäden NICHT bezahlt wurden.
PS: bezüglich deiner Frage über meine Runden auf der NOS: 1 (in Worten eine) 1993. 😉

Und genau das "vorher Fragen" halte ich sogar für gefährlich. Denn zum Einen läufst Du Gefahr (je nach Unterzeichner), eine "Bestätigung" zu bekommen, die das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben wurde. Das wäre eine trügerische Sicherheit. Denn wer darf noch einmal für eine Kapital-Gesellschaft rechtlich bindende Erklärungen abgeben?

Zum Anderen stellt sich die Gesellschaft vor Ausstellung der Bestätigung u. U. Fragen, die sie sich im Rahmen der Regulierung nie gestellt hätte.

Du solltest Dir die Fälle, in denen Versicherungen Schadensregulierungen auf dem Ring verweigert haben, bitte einmal genau ansehen. Die haben nichts, aber auch gar nichts mit den hier diskutierten zu tun. Das waren entweder Trackdays (darauf habe ich ausdrücklich hingewiesen!), es ging um nicht der StVZO entsprechende Fahrzeuge (selber Schuld!), Verstöße gegen die StVO (auch selber Schuld) oder Verstöße gegen die Versicherungsbedingungen (noch selberer Schuld!). Oder die Gesellschaften wollten bei Unfällen mit mehreren Teilnehmern die Schuldfrage gerichtlich klären lassen.

Ich kenne keinen Fall eines Inländers, der mit einem legalen Kfz auf Touri-Fahrten der StVO entsprechend unterwegs war, sein Auto verloren hat und auf seinem Schaden sitzen geblieben wäre. Und wenn Du gegen StVO, StVZO oder die Versicherungsbedingungen verstößt, hast Du auch im normalen öffentlichen Straßenverkehr keinen Versicherungsschutz. So what? Oder willst Du Dir dafür auch eine Bestätigung der Versicherung ausstellen lassen?

Ich glaube, spätestens an diesem Beispiel kann man sehen, dass es NULL Sinn macht, vorher eine Bestätigung (für was denn eigentlich?) einzuholen, im Ernstfall sogar kontraproduktiv sein kann. In den Vertrag zu schauen hingegen schon.

Aber, wie gesagt, es sind ja alle schon selber groß und können das für sich selbst entscheiden... 😉

Zitat:

@ea-tec schrieb am 16. Mai 2017 um 23:27:34 Uhr:


Ich hoffe, dass ich den Thread kurz stören darf, denn noch ist mein R nicht da :-)

Ich muss mich morgen entscheiden, welche Farbe ich nun nehmen möchte. Ich schwanke zwischen Deep Blue Perleffekt, und Blau... oder ich wähle Schwarz, und lasse den Gold dann einfach in irgendeiner Wunschfarbe folieren?! Schwarz ist für Folierungen am Besten geeignet. Und dann kommt noch die Tatsache hinzu, dass ich kürzlich einen GTI in Dark Burgundy Perleffekt gesehen habe, und total begeistert von der Farbe war. Ich habe Angst, dass ich mich an manchen Farben schnell satt sehen könnte.

Wie gut sind die Farbkataloge beim Händler? Kann man sich dort ein gutes Bild über die Farben machen? Die Bildersuche von Google spuckt leider nix wirklich vernünftiges aus.

Anbei der Code für meine derzeitige Konfiguration: VW6G9K4O

Servus...
Frag mal nach den Sonderlack-Mustern diese sind zwar klein aber angeblich echt lackiert und geh damit ins Tageslicht zum Vergleich. Ich hab auch darauf hin bestellt ob dies dann in Live wirklich so wirkt wird sich zeigen. Im Internet sind die Farben von OH Gott bis IN LOVE zu sehen. Folie ist auch ne Idee muss jeder selber entscheiden. Aber nichts geht über einen Lack der überall im Auto zu sehen ist auch wenn man die Tür öffnet😉

Danke fuer deine Antwort - die Farbkarten sind in der Tat klein, haben mir aber geholfen Deep Blue nicht zu nehmen. Zu langweilig!

Tendiere nun zwischen Mercatoblau (tolle Farbe!) und Oryx Weiss... Weiss geht immer, und passt zu jedem Auto, wobei mir das Mercatoblau besser gefaellt. Ich hab' nur Angst viel Geld fuer eine Farbe auszugeben, um dann bei Auslieferung festzustellen, dass das nicht so toll ist.

Andererseits ist Oryx Massenware und Mercato unique.. Wirklich nicht einfach...

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