Mein Crossi ist für 8 Personen geeignet!?
Hallo Leute,
habe eben in meinen Fahrzeugschein gesehen, und da steht folgendes:
FZ Z. PERS. BEF. B. 8 SPL.
MEHRZWECKFAHRZEUG
Aber wo soll denn die achte Person sitzen und sich anschnallen?
Fragende Grüße.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Aber wo soll denn die achte Person sitzen
Das ist der Schutzengel! Der fliegt mit. :
33 Antworten
lt. Zulassungsstelle werden alle Touris in Spalte 5
FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL
KOMBILIMOUSINE
nach der neuen EU Richtlinie so gekennzeichnet.
Ausschlaggebend ist aber die Eintragung bei S1.
005 oder 007 (Fünf oder Siebensitzer).
Nun habe ich natürlich Einspruch gegen die Höhe des Bußgeldes eingereicht
und hoffe wenigstens 10.00 € zu "sparen".
Ich halte Euch auf dem laufenden
Olaf
Hallo Gemeinde,
da wir ja am 19.08.2008 in den Einspruch über den Bußgeldbescheid in Höhe von
60,00 € gegangen sind und wir nur 50,00 € plus Gebühr zahlen möchten haben
wir heute einen Brief vom Amtsgericht bekommen ob wir nun den Einspruch
aufrecht erhalten oder nicht.
Zitat:
Das Bußgeld bemisst sich nach der Höhe der Geschwindigkeit - unabhängig
von der Anzahl der Sitzplätze.
Nun noch einmal verkürzt der Sachverhalt lt. Bußgeldbescheid vom 11.08.2008.
Sie Überschritten die Zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener
Ortschaften um 23 km/ .Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 73 km/h.
Nun kommt es !
Kleinbus zur Personenbeförderung bis 8 Personen
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; 24 StVG; 11.1.5. BKat
Wenn ich in den derzeitigen Bußgeldkatalog nachlese läuft somit unser Touran
unter LKW, Omnibusse denn dort ist diese BKat -Nr. und dort kostet das 60,00 €.
Wenn ich also keinen Kleinbus zur Personenbeförderung habe sondern einen
ganz normalen Touran mit 5 Sitzplätzen lt. Zulassungsbescheinigung dann gehe
ich davon aus das ich nach BKat Nr. 11.3.4 berechnet werde und das sind 50,00 €.
Nun habe ich eine Verkehrs Rechtsschutzversicherung bei der Allianz.
Da habe ich angerufen und die haben mich mit einem Anwalt verbunden.
Dieser meinte ob sich das lohnt wegen 10 € ?
Die Rechtsschutz greift zwar bei mir und ich werde auch unentgeltlich vertreten,
aber es kann auch sein das ich verliere und dann die Kosten noch höher werden.
Wer hat schon einmal so ein Problem gehabt ?
Ich wünsche allen im Forum ein schönes Weihnachtsfest.
FelsteadFervour.
Es ist doch offensichtlich dass ein Touri keine 8 Sitze hat.
Meiner Meinung nach -> weiter machen!!!
Es geht nicht um die Summe sondern ums Prinzip!!!
Frohe Feiertage und einen guten Rutsch!!!
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Einen 8-Sitzer Touri würde ich gerne mal sehen
Leider gibts den nur als 5 oder 7Sitzer, daher weitermachen,
jetzt sind es 10€, ein weiteres Mal sind es dann 20€
und wenn dann die Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinbusse und Omnibusse auf der Autobahn kommt, dürfen wir unseren Touri wohl nur noch mit 100km/h bewegen😠
Kundenservice VW anrufen:
Wie wärs wenn du dich mal an Wolfsburg wendest und denen die Situation schilderst?
Mach weiter
Da ich selbst meinen Touri am 2.Januar anmelden werde, werde ich beim Amt gleich mal anmerken und bemängeln
Also für mich ist es ein Rätsel wie ihr darauf kommt, dass der Touran als Bus geführt wird.
Im Fahrzeugschein steht in Feld J: M1
Laut KBA ist M1: Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Busse haben die Klassifizierung M2 und werden definiert als Kraftfahrzeuge zur Persönenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Da aber für die Klasse M2 es bisher noch keine internationale Einteilung gibt, gilt dort noch der nationale Schlüssel und es würde im Feld J der Schlüssel 02 stehen.
Die maximalen Sitzplätze sind im Feld S1 definiert und dort steht z.B. bei mir eine 5.
Zitat:
Original geschrieben von ktown
Also für mich ist es ein Rätsel wie ihr darauf kommt, dass der Touran als Bus geführt wird.Im Fahrzeugschein steht in Feld J: M1
Laut KBA ist M1: Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.Busse haben die Klassifizierung M2 und werden definiert als Kraftfahrzeuge zur Persönenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Da aber für die Klasse M2 es bisher noch keine internationale Einteilung gibt, gilt dort noch der nationale Schlüssel und es würde im Feld J der Schlüssel 02 stehen.Die maximalen Sitzplätze sind im Feld S1 definiert und dort steht z.B. bei mir eine 5.
Das der Touran nicht zu den Bussen gehört, ist uns hier im Thread seit der ersten Seite schon bewußt geworden.
Es geht jetzt nur noch darum warum unser Forumsmitglied Felstead Fervour die 60Teuronen bezahlen soll und 1 Pkt kassiert,
denn diese Summe ist genau für Kfz über 3,5 to gedacht, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-25km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
Denn für den Touran zählt immer noch der Bussgeldbescheid für Fhzg unter 3,5to und das wären nur 50€ und 1Pjt
So schwer ist unser Touran nicht, ausgenommen wir wiegen alle Tourans aus dem Forum zusammen.
Ups🙄 da habe ich vor lauter Weihnachtspunsch die Texte nur überflogen.....Naja dann sind wir ja alle einer Meinung (außer die Bußgeldstelle) dass wir einen PKW unser Eigen nennen.😁
Zitat:
Original geschrieben von ktown
Ups🙄 da habe ich vor lauter Weihnachtspunsch die Texte nur überflogen.....Naja dann sind wir ja alle einer Meinung (außer die Bußgeldstelle) dass wir einen PKW unser Eigen nennen.😁
Passiert scho mol, wenn ma a Pelzer Schoppe zuviel getrunken hat😁
un der Have voller Dampfnuddle sin
Neue Runde:
FelsteadFervour vs. Bußgeldstelle
Gestern haben wir (nach 3 Monaten) nun mal wieder Post vom
Amtsgericht Gera erhalten.
Zitat:
Das Verfahren wird gem. § 69 V OWiG an die Zentrale Bußgeldstelle Artern zur wieteren Aufklärung des Sachverhalts
zurückgewiesen.
Gründe:
Der Sachverhalt ist bislang nicht ausreichend ermittelt.
Der betroffene hat in seinem Schreiben vortragen lassen, er fahre eine andere Fahrzeugart.
Die Zentrale Bußgeldstelle wird mit dem Eingang der Akten wieder für die Verfolgung und Ahndung zuständig. 😕
Nun bin ich mal gespannt wie unser Touran nun eingeordnet wird, weiterhin als Bus/LKW oder endlich als PKW.
Die 10 Euronen die wir mehr bezahlen sollen sind aber nun bald durch den regen Briefverkahr aufgebracht.
Vieleicht bekommen wir ja eine Gutschrift. 😁
und nach 6 monaten muß doch auch geklärt sein oder?
sonst verfällt die ganze sache und damit auch der 1 punkt
oder nicht?
soweit ich weiß muß inerhalb von 6 monaten nach vergehen ein rechtsgültiger Bußgeldbescheid zugestellt werden.
ansonsten ist das vergehen "verjährt" und kann somit nicht mehr geandet werden.
das bedeuet keine bußgeld und kein punkt.
nur deine briefmarken bekommst nicht wieder erstattet
nochmal nachgelesen
es sind sogar nur 3 monate
entscheident ist tag der ausstellung des bescheides und nicht wann er bei dir ankommt
Zitat:
Original geschrieben von Chr1980
nochmal nachgelesen
es sind sogar nur 3 monate
entscheident ist tag der ausstellung des bescheides und nicht wann er bei dir ankommt
Soll das denn auch bei laufenden Verfahren gelten ?