Mein Auto wurde gestohlen!
Das war keine lange Beziehung zwischen meinem 530i und mir, in der Nacht von Montag auf Dienstag wurde mein Auto geklaut, bis jetzt leider noch keine Spur. Da freut man sich nach einer Woche Dienst wieder zu Hause zu sein und dann die Überraschung 🙁
Beste Antwort im Thema
Du bist der zweite der heute irgendwas aus einem alten Threat zitiert und es keinen sinn ergibt. Das ist dein erster Beitrag. Genau wie bei dem anderen heute. Was ist los bei euch. Ist vom Hartz4 nichts mehr übrig und ihr sucht euch nen Zeitvertreib 😕
165 Antworten
Zitat:
@MacErna schrieb am 20. Oktober 2014 um 18:05:30 Uhr:
Ihr hättet mal die Beleidigungen lesen müssen, die er mir per PN geschickt hat. 😁Das Bild, das er hier zeichnet, passt einfach zu jemandem, der den tiefen Teller nicht erfunden hat. 🙂
Hi Ich glabube du hast den auch nicht erfunden.Ich wollte fragen wer Beleidig wem.Was hast du für problem mit mir, ausserdem nicht ein wort geschriben über diese Thema was hier ist, sondern nur über mich,lass mich einfach in ruhe und ist ok.Miki
Zitat:
@flosen23 schrieb am 18. Oktober 2014 um 14:02:07 Uhr:
Teilweise richtig. 😉Zitat:
@fliegenfred schrieb am 17. Oktober 2014 um 21:33:57 Uhr:
War das nicht so,das bei Diebstahl die Vollkasko zahlt und bei Einbruch die Telkasko...?Das heisst,Auto gestohlen und wieder da,zahlt die Teilkasko,da eingebrochen und beschädigt.Aber den Seitenschaden müsste wiederum die Vollkasko bezahlen....sehr verwirrend kann das werden...!
Die Teilkasko deckt i.d.R. folgende Schäden ab:
- Haarwild
- Glasbruch
- Fahrzeugdiebstahl, Einbruchsversuch, Diebstahl / Beschädigung von Zubehör
- "Elementar" (Hagel, Brand, Hochwasser, etc.)
Je nach eigenem Tarif dann auch erweiterte Wildschadenklausel, Marderbiss, -folgeschäden, etc.Die Vollkasko deckt Unfallschäden ab, die entweder durch Eigenverschulden entstanden sind, oder durch Fremdverschulden mit unbekanntem Täter (wie z.B. Unfallflucht). Darüber hinaus ist Vandalismus über die Vollkasko abgesichert ("mut- und böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen"😉.
Insgesamt kann die Angelegenheit für vatoloco deshalb noch spannend werden.
Die Teilkasko zahlt zwar auch Schäden, die durch den Diebstahl entstanden sind. Allerdings muss ein kausaler Zusammenhang bestehen. Wie z.B. Das Türschloß oder der Kabelbaum. Hätten die Diebe das Türschloß nicht rausgeschraubt, hätten sie das Auto nicht klauen können. Hätten die Diebe den Kabelbaum nicht beschädigt, hätten sie das Navi nicht geklaut.
Diese beiden Sachen werden also problemlos über die Teilkasko reguliert.Anders sieht es z.B. bei dem Seitenschaden aus. Und hier hat fliegenfred recht: Dieser hatte mit der eigentlich Tat des Diebstahls nichts zu tun, gilt grundsätzlich also erst einmal als Unfallschaden oder Vandalismus. Also: Vollkasko.
Da wird es dann beim Gutachten spannend. Welche Schadenhöhe welcher Kasko zugeordnet wird.Aus diesen Gründen kann man jedem, dessen Auto geklaut wird, nur wünschen, dass es nie wieder auftaucht. Oder erst nach Ablauf der Frist, denn dann hat die Versicherung das Auto an der Backe.
Wirkliche Klahrheit bringt aber (wie so oft) nur ein Gespräch mit der eigenen Versicherung.
Eben doch! Den Seitenschaden haben die Täter verursachtl! Keine Ahnung was oder wie die es hingekriegt haben aber es hat ganz klar was mit dem Diebstahl zutun und das müsste normalerweise über die Teilkasko laufen!
Das is eben genau die Kausalität. Natürlich haben die Diebe den Schaden verursacht. Ebenso die Beschädigung an den Felgen.
Aber der Schaden ist nicht durch den eigentlichen Tatbestand des Diebstahls entstanden sondern durch das fahren mit dem Auto. Denn die sind zwar nicht Eigentümer aber Besitzer.
Also Tür aufbrechen und Radio klauen wird bezahlt.
Tür aufbrechen und Auto klauen. .... es wird zwar die Tür bezahlt aber nicht die Schäden die durchs Fähren entstehen.
So kenne ich das bisher. Aber ich hoffe für Dich das ich damit Falsch liege.
Das hat nichts mit Vandalismus zu tun.
Ist der Wagen gestohlen worden und sind in Folge dessen Schäden entstanden, fallen diese unter "Diebstahl" und wird durch die Teilkasko reguliert.
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Zitat:
@X3_Profiler schrieb am 21. Oktober 2014 um 10:29:38 Uhr:
Das hat nichts mit Vandalismus zu tun.
Ist der Wagen gestohlen worden und sind in Folge dessen Schäden entstanden, fallen diese unter "Diebstahl" und wird durch die Teilkasko reguliert.
So sehe ich es auch!
Wie ihr das seht ist ja eure Sache. Das interessiert die Versicherung jedoch herzlich wenig. 😉
Fakt ist, dass es in den AKB anders geregelt ist.
Der Seitenschaden ist dadurch entstanden, dass jemand unbefugt mit deinem Auto gefahren ist und einen Unfallschaden verursacht hat. Laut AKB ist das ein Vollkasko-Schaden (da auch keine Kausalität mit dem Tatbestand Diebstahl besteht, da der Unfall nicht nötig war um das Auto zu klauen).
Wie ich schon in meinem letzten Post geschrieben habe: Ruf deine Versicherung an und frage da nach!
Wenn sie alles über die Teilkasko laufen lassen: Akzeptieren und freuen.
Wenn nicht, dann kannst du dich zumindest schonmal drauf vorbereiten, dass da weitere Kosten auf dich zukommen.
Zitat:
@flosen23 schrieb am 21. Oktober 2014 um 13:26:54 Uhr:
Wie ihr das seht ist ja eure Sache. Das interessiert die Versicherung jedoch herzlich wenig. 😉
Fakt ist, dass es in den AKB anders geregelt ist.
Der Seitenschaden ist dadurch entstanden, dass jemand unbefugt mit deinem Auto gefahren ist und einen Unfallschaden verursacht hat. Laut AKB ist das ein Vollkasko-Schaden (da auch keine Kausalität mit dem Tatbestand Diebstahl besteht, da der Unfall nicht nötig war um das Auto zu klauen).Wie ich schon in meinem letzten Post geschrieben habe: Ruf deine Versicherung an und frage da nach!
Wenn sie alles über die Teilkasko laufen lassen: Akzeptieren und freuen.
Wenn nicht, dann kannst du dich zumindest schonmal drauf vorbereiten, dass da weitere Kosten auf dich zukommen.
Noch einmal ALLE Schäden am Fahrzeug sind durch den Diebstahl entstanden und bei Diebstahl greift in der Regel die Teilkasko! Der Seitenschaden ist ein Schaden der durch den Diebstahl enstanden ist.
Zitat:
@vatoloco811 schrieb am 21. Oktober 2014 um 13:46:54 Uhr:
Noch einmal ALLE Schäden am Fahrzeug sind durch den Diebstahl entstanden und bei Diebstahl greift in der Regel die Teilkasko! Der Seitenschaden ist ein Schaden der durch den Diebstahl enstanden ist.
Wenn Du meinst ... ich sehe das wie flosen23 und ich denke, dass auch die Versicherung dies so sehen wird ... Die AKB sind hier ziemlich eindeutig.
Gruß
Der Chaosmanager
Ich bin gespannt. Ich habe es selber miterlebt (nicht persönlich, war beim Nachbarn ) und es War exakt so wie Chaosmanager und flosen geschrieben haben.
So habe das Gutachten heute erhalten und mit der Versicherung telefoniert. Es ist ein Totalschaden. Die Reparatur kosten betragen 20.400€. Der Wiederbeschaffungswert ink. Felgen liegt bei 18.500€. Wie ich schon vermutet und erhofft habe übernimmt das die Teilkasko da ALLE Beschädigungen am Auto durch den Diebstahl entstanden sind. Naja mit 18.500 kann ich Leben. Der Gutachter meinte das Auto wäre 14.500 (ohne die 20iger) wert laut Schwacke. Was eine Frechheit unglaublich!!!
Und die Versicherung hat dir die zusage gegeben das die 18500 abzüglich des Restwertes und der SB gezahlt wird, ohne das die VK dabei in Anspruch genommen wird?
Genau. Wiederbeschaffungswert 18500€ - Restwert. Die Differenz hat die Versicherung ausgezahlt.
gruß
Wenn ich das so richtig sehe, haben sich da flosen und chaosmanager gegenseitig den "Danke-Button" -für die falschen "Einschätzungen"- gedrückt. Seltsam.
Zitat:
@X3_Profiler schrieb am 2. November 2014 um 14:50:57 Uhr:
Wenn ich das so richtig sehe, haben sich da flosen und chaosmanager gegenseitig den "Danke-Button" -für die falschen "Einschätzungen"- gedrückt. Seltsam.
Ich freue mich jedenfalls für vatoloco811, dass meine Einschätzung falsch war und dass die Versicherung offenbar nicht stur nach AKB sondern sehr kulant gehandelt hat.
Gruß
Der Chaosmanager
Hatte mit der Dame von der Versicherung tele die mir das so erklärte das die die Teilkasko das übernehmen würde.
Habe mittlerweile auch Post von der Versicherung bekommen wo die Abrechnung erklärt ist. Von den insgesamt 18500€ Wiederbeschaffungswert wurden mir nochmal 2,5% (Differrenzbesteuerung) abgezogen obwohl 9700€ (Restwert) der Käufer der das Auto gekauft hat bezahlt hat. Die Begründung für die 2,5% lauten: "Da vergleichbare Fahrzeuge überwiegend im KFZ-Handel angeboten werden und damit der Differenzbesteuerung unterliegen, haben wir die Differenzsteuer in Höhe von 2,5% des Wiederbeschaffungswertes abgezogen" Dürfen die das ? Dann wurden noch die 150€ Selbstbeteiligung abgezogen so das ich dann noch knapp 8200€ von der Versicherung bekommen soll. Wird irgendwie immer weniger..