Mehrfacher Tatbestand erfüllt
OT: Mehrfacher Tatbestand erfüllt
Hallo Leute...
Mann ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll, mir ist heut der größte Mist in den 10 Jahren passiert seit ich Auto fahre...
Also: Hatte es furchtbar eilig, weil ich zum Fussballtraining wollte (ich weiß, eigentlich sinnlos) und war sehr spät dran.
Also rauf auf die 2-spurige autobahnähnliche Bundesstraße und Gas gegeben. In der 120-Zone tingelte dann mit 130 einer vor mir her auf der linken Spur um einen zu überholen und wich auch nach dem Vorgang ewig nicht nach rechts aus...Bin dem leider saumäßig dicht aufgefahren. Was ich nicht wußte, war dass ab dem Zeitpunkt die Zivilpolizei im 3er Golf VR6 hinter mir war und alles auf Video ab dato aufnahm.
Am Fussballplatz ham se mich dann rausgezogen...
Vergehen:
1)Abstand zu gering (so 6-10 m angeblich), aber das konnten sie nur anghand der Mittelstreifen und der Lichtkegel aussagen.
2)Geschwindigkeit statt 120 km/h 160 km/h
3)Stoppschild nicht beachtet
4)Blinker nicht betätigt
5)statt 50 km/h 80 km/h gefahren
Also die ham gemeint erst wirds verdoppelt und dann halbiert, so dass statt 40 zu schnell nur 20 zu schnell zählen, genauso beim Stopp und net blinken, nur der Abstand wird voll angerechnet.
Ham mir zwar zu verstehn gegeben, dass es höchstens 200€ werden (warn Versprechen) und 3 Punkte, weil se mir halt weng entgegenkommen wollen, weil ich freundlich war, ich soll halt bloss kein Einspruch einlegen weil der Richter das Abstandsvideo sonst genau ansehen würde und sie würdens halt etwas großzügiger auslegen. Allerdings müßte das dann doch sehr großzügig sein, weil bei 140 bekommt man ja unter 14 m Fahrverbot. Und das ham se gemeint drücken sie mir nicht rauf, höchstens wenn ich schon Punkte hätte, aber das läg net an ihnen.
Ja doll, hab vor nem Jahr mal meine ersten 3 Punkte bekommen, wegen Abstand 20m Autobahn bei 140.
Und jetz, kann ich mitm Fahrverbot rechnen???Oder ist das auch bei nochmaligen Punkten wegen Abstand nicht zwingend???Wie ist das überhaupt bei mehrfachen Vergehen?
Weiß dass das beschissen war, also bitte keine Moralapostel jetzt, ändert eh nichts mehr und ich weiß selbst dass es net gut war, OK?
Flo
57 Antworten
Ich kenn das auch... ja ja im Außendienst hat man´s immer eilig...
Leider ist die Messung des Abstands zum Vordermann via "Mittelstreifenmethode" vor Gericht Hieb- und Stichfest.
Denn ein Mittelstreifen ist 6m lang und der Abstand zwischen zwei Mittelstreifen 12m (Auf der BAB). Dein Video -oder damals meins ;-)- wird kurz auf Pause gedrückt und schon wissen die Jungs wie nah Du dran warst!!
In Deinem Fall helfen meiner Meinung nach nur drei Dinge:
1. Ein Anwalt
2. Ein Anwalt
3. Ein Anwalt
Wenn Du über ADAC Rechtsschutz versichert bist dann nimm einen von den Anwälten. Die Jungs sind klasse! Weil die nix anderes machen und sich in der Materie auskennen.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von gengolf
Ich kenn das auch... ja ja im Außendienst hat man´s immer eilig...
Leider ist die Messung des Abstands zum Vordermann via "Mittelstreifenmethode" vor Gericht Hieb- und Stichfest.
Denn ein Mittelstreifen ist 6m lang und der Abstand zwischen zwei Mittelstreifen 12m (Auf der BAB). Dein Video -oder damals meins ;-)- wird kurz auf Pause gedrückt und schon wissen die Jungs wie nah Du dran warst!!Grüße
Die Südwesttangente ist glaub ich keine BAB, sondern ne Kraftfahrstraße?? (heißt das so??) Also die stufe unter BAB, wieviel Meter sind da zwischen den Streifen ??
Hi, laut StVO ist das eine "andere Straße (als BAB) mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind".
Oft auch autobahnänhlich ausgebaute Bundesstraße genannt.
Keine Ahnung, ob die Markierungen mit der von ner BAB identisch sind.
Gruß
ltz400
Die Story gibt mir mal wieder zu denken... wenn man längere Zeit kein Ticket bekommt, wird man immer "übermütiger", und aus "20 über Limit" wird dann irgendwann "40 drüber nach Tacho sind ja real und mit Toleranz nicht mehr als 35 - also ist der Lappen noch nicht in Gefahr"...
Und beim Abstand lässt man sich auch viel zu sehr von den Emotionen leiten, regt sich auf, schreit rum, fährt viel zu dicht auf, wenn da mal wieder jemand rumschleicht oder beschleunigt, wenn man sieht das weiter vorne einer Blinkt, damit er blos nicht auf die Idee kommt noch die Spur zu wechseln...
Ich glaube ich würde im Zweifel die 200 auch eher zahlen, wenn das mit dem Bußgeldkatalog konform geht (also entsprechend dem Katalog oder darunter) und Du kein Fahrverbot bekommst. Wie das funktionieren soll bei dem Tatbestand ist mir aber ein Rätsel. Ich drück Dir die Daumen.
Bin heute auf dem Weg von Maastricht nach Frankfurt kurz hinter der holländischen Grenze rausgewunken worden und hatte schon mächtig Schiss, weil ich mit ca. 130 in eine 80er Zone gefahren bin. War aber nur der Bundesgrenzschutz, der mich auf Drogen gefilzt hat, zum Glück. Sieht aber abgesehen vom Kennzeichen aus wie die "normale" Polizei. Danach bin ich jedenfalls erstmal deutlich gemäßigter gefahren, denn das hätten 4 Wochen Fahrverbot sein können.
Den Knüller schlechthin hab ich vorletzte Woche in den USA in Colorado erlebt, als ich auch etwas schnell unterwegs war, direkt hinter einem Nissan 350Z. Hinter mir fuhr ein Wagen fast bist auf die Stoßstange auf, links versetzt, rechts versetzt, also hab ich ihn nach ner Weile vorbei gelassen, weil es mir zu penetrant wurde. Ca. 3km weiter hat der Wagen - Zivilstreife - den Nissan herausgewunken und wahrscheinlich ordentlich kassiert, nachdem er ihm vorher wie mir auf extremste aufgefahren ist und ihn unglaublich bedrängt hat.
Wie gut, dass es so weit noch nicht bei uns gekommen ist. Und wie gut, dass ich in einer braven Familienkutsche (V70XC) unterwegs und damit für die Highway Patrol in dem Moment nicht das attraktivste "Opfer" war...
Es hilft Dir zwar jetzt nicht mehr, aber Gelassenheit ist angesagt... fällt mir aber auch schwer...
Keine Ahnung wie lang die auf ner Bundesstraße sind.
Aber das ist eh zweitrangig denn auch hier wird die Länge des Streifens bzw. der Abstand zwischen beiden genau definiert sein und damit ist alles vorhanden um den Abstand zu ermitteln.
Ich fahre fast 60.000 km im Jahr und weiß daher das es sauschwierig ist sich immer den Regeln entsprechend zu verhalten.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von TuxTom
Dann wird dies aber mal Zeit, diese Jahr werden die Strafe ja nach oben korrigiert.
Du kannst den mit Blinker-links setzen darauf hinweisen, die Spur zu räumen, aber zu dichtes Auffahren oder Lichthupe wird die als Nötigung ausgelegt.
Stimmt nicht ganz, auch die Lichthupe darf auf einer AB eingesetzt werden um ein Überholvorgang anzuzeigen... aber nicht 5 m hinter dem Vordermann.
Zitat:
Original geschrieben von gengolf
Ich kenn das auch... ja ja im Außendienst hat man´s immer eilig...
Leider ist die Messung des Abstands zum Vordermann via "Mittelstreifenmethode" vor Gericht Hieb- und Stichfest.
Denn ein Mittelstreifen ist 6m lang und der Abstand zwischen zwei Mittelstreifen 12m (Auf der BAB). Dein Video -oder damals meins ;-)- wird kurz auf Pause gedrückt und schon wissen die Jungs wie nah Du dran warst!!
In Deinem Fall helfen meiner Meinung nach nur drei Dinge:1. Ein Anwalt
2. Ein Anwalt
3. Ein AnwaltWenn Du über ADAC Rechtsschutz versichert bist dann nimm einen von den Anwälten. Die Jungs sind klasse! Weil die nix anderes machen und sich in der Materie auskennen.
Grüße
naja also ich würde ir zuerst genau den bescheid durchlesen....und sollte da allein der regelsatz eingefordert werden bezahlen. meiner meinung nach hat er nämlich vorsätzlich gehandelt und möglicherweise haben die polizeibeamten dahingehend ein auge zugedrückt.
treffen sich dann alle beim richter kann es ein böses erwachen geben...
und rechtsanwälte denken nämlich auch nicht immer im sinne ihres mandanten sondern oft an ihren eigenen vorteil....
Zitat:
Original geschrieben von DJ-FFM
Stimmt nicht ganz, auch die Lichthupe darf auf einer AB eingesetzt werden um ein Überholvorgang anzuzeigen... aber nicht 5 m hinter dem Vordermann.
nicht nur auf der AB!
Wayns interessiert, hab Post bekommen...
Nach täglichem Briefkastenleerenauchnochimletztenecksuch kams endlich!
Ergebnis: 250,07 €
3 Punkte in Flensburg
kein Fahrverbot *freu* :-)
Bemerkung: Geldbuße wurde wegen 2 Eintragungen erhöht. Bei erneutem Verstoß droht Fahrverbot.
Boah Jungs, bin ich froh, jetz kann ich meine Backe wohl doch selbst abholen. :-)
Aber zu der Bemerkung ne Frage. (Heißt jetzt nicht, dass ichs ausreizen werde, ne, halt mich nun schön an den Toleranzbereich)
Was heißt "droht" Fahrverbot?
Bei jedem weiteren Vergehen oder nur bei bestimmten?
Flo
PS: Werde, auch wenns natürlich n Haufen Geld ist, schön brav bezahlen und mich freuen, weiter meinen Lappen zu haben.
glück gehabt 😉
"droht fahrverbot" bedeutet daß du kein bußgeld mehr auferlegt bekommen darfst (alles über 40 Euro, sprich mit punkten)
allerdings war es bei meinem vater letztes jahr so, daß er eben 2 solche bußgeldsachen in einem jahr auf sich vereinte und ihm wurde der lappen nicht entzogen, sondern auf Angebot der zuständigen Behörde konnte er einfach etwas mehr geld bezahlen und kam so um das fahrverbot herum...
(daran sieht man einmal, daß es den behörden nur ums abkassieren geht und nicht um das einbremsen von rasern!)
@audiot: meines wissens innerhalb von 12 wochen (3 monaten)
War das bei Deinem Vater so, dass er auch schon die Ankündigung "bei weiteren Vergehen droht Fahrverbot" drinstehen hatte oder war das nicht der Fall?
War übrigens schon etwas verwundert (positiv natürlich), denn rein von den Vergehen her wären schon 5 Punkte zusammengekommen. Naja, blaues Auge und gut^^
die androhung daß bei einem weiteren vergehen im bußgeldbereich ein fahrverbot verhängt wird war in seinem ersten ticket vorhanden.