MB100 Garantie
Hallo liebe Leser
Mein neuer gebrauchter hat noch eine MB 100 Garantie für anderthalb Jahre. Der Kilometerstand liegt bei 118.000 und Baujahr 2016.
Beim Kauf gab es bereits Papiere (mb) zu einer Reparatur der NOX Sensoren nun ein Tag nach dem Kauf leuchtet die Motorkontrollleuchte. Nach dem auslesen ergibt sich das der NOX2 Sensor diesmal defekt ist.
Jetzt habe ich noch nie diese MB 100 Garantie in Anspruch genommen und wollte euch fragen, wie das abläuft, was das kostet, was abgedeckt sein könnte und bei wie viel Kilometer man wie viel Prozent von welchen Leistungen bezahlen muss
Kleine darf man eigentlich sein Auto bei einer freien Werkstatt nur auslesen lassen oder stellt sich da Mercedes schon quer?
Ich habe übrigens kein allgemeines Mercedes Forum gefunden deswegen poste ich es hier rein, da ich einen w213 fahre
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Zitat:
@jw61 schrieb am 25. September 2024 um 23:41:03 Uhr:
Gerry, du musst auch bis zum Ende lesen...Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.Entscheidend ist hier der Satz "Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet."...der dann im letzten Satz...Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen...zur Beweislastumkehr führt.
Da liegst du falsch!
Selbstverständlich bezieht sich der Satz zur Mitursächlichkeit auf das Vorgesagte, d.h. greift überhaupt nur dann, wenn es es zu einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben kommt. Eine Überschreitung des Zeit-/Laufleistungs-Intervalls innerhalb der Toleranzen des Herstellers ist nun mal eindeutig unschädlich, also kein Verstoß.
Ich will nicht überheblich wirken, aber ich weiß sehr genau, von was ich hier rede. 😉
Hallo,
ich hätte gerne mal eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
An meinem Fahrzeug wurde letztes Jahr im September die EHS am Getriebe getauscht, was zur Folge hatte das auch der Getriebeölwechsel gemacht werden musste. Jetzt fordert mein Auto im Dezember den Service A7 mit Getriebeölwechsel. Da es ja schon vor knapp einem Jahr gemacht wurde, dachte ich , dass ich es mir sparen kann (Angebot sind 679€ nur für den Getriebeölwechsel).
Nach Rücksprache mit der Werkstatt heißt es jetzt aber, dass wenn ich es nicht machen lasse, die Mobilitätsgarantie flöten geht und zusätzlich das Fahrzeug nicht mehr Scheckheftgepflegt ist?!?!?(was mit der Garantie passiert weiß ich auch nicht)
Weil der Service dann anscheinend nicht nach Herstellervorgabe durchgeführt wird/wurde...
Allerdings habe ich den Getriebeölwechsel damals extra als "Zwischenservice" eintragen lassen, jetzt bin ich bisschen verwirrt, ich werde auch nochmal bei der Garantie selbst anfragen.
Zitat:
@Kleinlarsen schrieb am 27. September 2024 um 08:48:00 Uhr:
Hallo,ich hätte gerne mal eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
An meinem Fahrzeug wurde letztes Jahr im September die EHS am Getriebe getauscht, was zur Folge hatte das auch der Getriebeölwechsel gemacht werden musste. Jetzt fordert mein Auto im Dezember den Service A7 mit Getriebeölwechsel. Da es ja schon vor knapp einem Jahr gemacht wurde, dachte ich , dass ich es mir sparen kann (Angebot sind 679€ nur für den Getriebeölwechsel).
Nach Rücksprache mit der Werkstatt heißt es jetzt aber, dass wenn ich es nicht machen lasse, die Mobilitätsgarantie flöten geht und zusätzlich das Fahrzeug nicht mehr Scheckheftgepflegt ist?!?!?(was mit der Garantie passiert weiß ich auch nicht)
Weil der Service dann anscheinend nicht nach Herstellervorgabe durchgeführt wird/wurde...
Allerdings habe ich den Getriebeölwechsel damals extra als "Zwischenservice" eintragen lassen, jetzt bin ich bisschen verwirrt, ich werde auch nochmal bei der Garantie selbst anfragen.
Wurde beim EHS Tausch der Filter/Ölwanne getauscht? Glaube nicht!
Ansonsten hat mir mein KD Berster mal gesagt: Man kann keinen Service vorziehen, wenn das Auto etwas will, muss man es machen wenn es soweit ist für Mobilo/MB100.
Ärgerlich wäre es wenn Du eigenmächtig hättest z.B. Spülen lassen, aber so war das ja nur ein Defekt.
Und ganz ehrlich: sei froh dass Du jetzt ne ordentliche Spüllung hattest und jetzt wieder neues Öl mit Filzer rein kommen ;-)
Dass im EHS-Garantiefall das Öl nicht auf MB geht, halte ich aber auch für ne Frechheit!!!
Zitat:
@senkaeugen schrieb am 27. September 2024 um 09:47:11 Uhr:
Zitat:
@Kleinlarsen schrieb am 27. September 2024 um 08:48:00 Uhr:
Hallo,ich hätte gerne mal eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
An meinem Fahrzeug wurde letztes Jahr im September die EHS am Getriebe getauscht, was zur Folge hatte das auch der Getriebeölwechsel gemacht werden musste. Jetzt fordert mein Auto im Dezember den Service A7 mit Getriebeölwechsel. Da es ja schon vor knapp einem Jahr gemacht wurde, dachte ich , dass ich es mir sparen kann (Angebot sind 679€ nur für den Getriebeölwechsel).
Nach Rücksprache mit der Werkstatt heißt es jetzt aber, dass wenn ich es nicht machen lasse, die Mobilitätsgarantie flöten geht und zusätzlich das Fahrzeug nicht mehr Scheckheftgepflegt ist?!?!?(was mit der Garantie passiert weiß ich auch nicht)
Weil der Service dann anscheinend nicht nach Herstellervorgabe durchgeführt wird/wurde...
Allerdings habe ich den Getriebeölwechsel damals extra als "Zwischenservice" eintragen lassen, jetzt bin ich bisschen verwirrt, ich werde auch nochmal bei der Garantie selbst anfragen.Wurde beim EHS Tausch der Filter/Ölwanne getauscht? Glaube nicht!
Ansonsten hat mir mein KD Berster mal gesagt: Man kann keinen Service vorziehen, wenn das Auto etwas will, muss man es machen wenn es soweit ist für Mobilo/MB100.
Ärgerlich wäre es wenn Du eigenmächtig hättest z.B. Spülen lassen, aber so war das ja nur ein Defekt.
Und ganz ehrlich: sei froh dass Du jetzt ne ordentliche Spüllung hattest und jetzt wieder neues Öl mit Filzer rein kommen ;-)Dass im EHS-Garantiefall das Öl nicht auf MB geht, halte ich aber auch für ne Frechheit!!!
Doch Ölwanne wurde getauscht ! Genauso wie das ÖL und gespühlt wurde auch. Und das musste ich trotz Garantiefall selber bezahlen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Kleinlarsen schrieb am 27. September 2024 um 11:36:21 Uhr:
Zitat:
@senkaeugen schrieb am 27. September 2024 um 09:47:11 Uhr:
Wurde beim EHS Tausch der Filter/Ölwanne getauscht? Glaube nicht!
Ansonsten hat mir mein KD Berster mal gesagt: Man kann keinen Service vorziehen, wenn das Auto etwas will, muss man es machen wenn es soweit ist für Mobilo/MB100.
Ärgerlich wäre es wenn Du eigenmächtig hättest z.B. Spülen lassen, aber so war das ja nur ein Defekt.
Und ganz ehrlich: sei froh dass Du jetzt ne ordentliche Spüllung hattest und jetzt wieder neues Öl mit Filzer rein kommen ;-)Dass im EHS-Garantiefall das Öl nicht auf MB geht, halte ich aber auch für ne Frechheit!!!
Doch Ölwanne wurde getauscht ! Genauso wie das ÖL und gespühlt wurde auch. Und das musste ich trotz Garantiefall selber bezahlen.
Bei der Wanne, hast Du da selber drauf bestanden?
Bei uns wurde die EHS im 06/24 auf MB100 erneuert und wir mussten nur das Öl zahlen - von der Wanne/Filter war zu keinem Zeitpunkt die Rede...
Zitat:
@senkaeugen schrieb am 27. September 2024 um 11:54:06 Uhr:
Zitat:
@Kleinlarsen schrieb am 27. September 2024 um 11:36:21 Uhr:
Doch Ölwanne wurde getauscht ! Genauso wie das ÖL und gespühlt wurde auch. Und das musste ich trotz Garantiefall selber bezahlen.
Bei der Wanne, hast Du da selber drauf bestanden?
Bei uns wurde die EHS im 06/24 auf MB100 erneuert und wir mussten nur das Öl zahlen - von der Wanne/Filter war zu keinem Zeitpunkt die Rede...
Nein hab ich nicht drauf bestanden, aber auf die Spülung, evtl. haben sie deshalb die Wanne gewechselt …
Hallo zusammen. Stimmt es dass eine MB 100 Garantie nicht mehr verlängert werden kann, wenn sie mal abgelaufen ist. Habe die Info über Ablauf während Urlaub übersehen und nun wurde mir gesagt Verlängerung nicht mehr möglich. Pech gehabt. Stimmt das?
Wie @Michi-77 schon geschrieben hat. Kannst Du erst wieder neu abschließen wenn Du eine Wartung gemacht hast. Außer Dein Auto ist älter als 12 Jahre und hat mehr als 200TKm schon gefahren.
MB100 nach Wartung geht nur bis Fahrzeugalter 5Jahre/100.000 km Laufleistung, zusätzlich gilt in den ersten 90 Tagen eine SB von 300 Euro pro Schadensfall. Wartung darf nicht älter als 30 Tage sein.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 25. November 2024 um 18:33:16 Uhr:
MB100 nach Wartung geht nur bis Fahrzeugalter 5Jahre/100.000 km Laufleistung, zusätzlich gilt in den ersten 90 Tagen eine SB von 300 Euro pro Schadensfall. Wartung darf nicht älter als 30 Tage sein.Gruß
Hagelschaden
Also in den Garantiebedienungen und auf der Website steht nichts davon.
Steht immer etwas versteckt, z.B. hier: Klick
Gruß
Hagelschaden
Ja habe was gefunden. Da steht ab 5 Jahren darfst Du verlängern aber wenn Du einmal nicht das machst bist Du raus.
Zitat:
Mercedes-Benz Garantie-Paket
Verlängerung, nach Service (WD, HU, EVA)a, im Anschluss an die Junge Sterne Garantie / Gebrauchtfahrzeuggarantie, im Anschluss an ein Service-Paket.
Anmerkung: Und weiter unten dann das a:
a abschließbar bis max. 5 Jahre nach EZ/100.000 km.
Verlängern der bestehenden MB100, also ohne Unterbrechung, geht wie von Dir beschrieben, bis 12J/200.000 km
Gruß
Hagelschaden