MB100 Garantie

Mercedes E-Klasse W213

Hallo liebe Leser

Mein neuer gebrauchter hat noch eine MB 100 Garantie für anderthalb Jahre. Der Kilometerstand liegt bei 118.000 und Baujahr 2016.

Beim Kauf gab es bereits Papiere (mb) zu einer Reparatur der NOX Sensoren nun ein Tag nach dem Kauf leuchtet die Motorkontrollleuchte. Nach dem auslesen ergibt sich das der NOX2 Sensor diesmal defekt ist.

Jetzt habe ich noch nie diese MB 100 Garantie in Anspruch genommen und wollte euch fragen, wie das abläuft, was das kostet, was abgedeckt sein könnte und bei wie viel Kilometer man wie viel Prozent von welchen Leistungen bezahlen muss

Kleine darf man eigentlich sein Auto bei einer freien Werkstatt nur auslesen lassen oder stellt sich da Mercedes schon quer?

Ich habe übrigens kein allgemeines Mercedes Forum gefunden deswegen poste ich es hier rein, da ich einen w213 fahre

200 Antworten

In den alten Bedingungen waren es die 1000 km. Ich habe zum Glück im März verlängert. Habe noch nicht nachgesehen, aber Meister meinte das die KM und Tage angeglichen worden sind. Also Durchsicht und MB100.

Habe gerade nachgelesen. Toleranzen nach Herstellervorgabe unschädlich.

Zitat:

@lejockel schrieb am 25. September 2024 um 04:38:15 Uhr:


In den alten Bedingungen waren es die 1000 km. Ich habe zum Glück im März verlängert. Habe noch nicht nachgesehen, aber Meister meinte das die KM und Tage angeglichen worden sind. Also Durchsicht und MB100.

Habe gerade nachgelesen. Toleranzen nach Herstellervorgabe unschädlich.

Was wäre die Toleranz nach Herstellervorgabe? Ich habe irgend wo gelesen es gäbe keine Toleranz und der Service wäre sofort fällig - alles andere wäre reinste Kulanz, wenn es um Garantieansprüche geht. So könnte die Versicherung ja auch damit kommentieren, dass laut Herstellervorgabe keine „Toleranzen“ vorhanden sind.

Bei meinem Händler heißt es:
max 1.500 km oder 90 Tage

Mir sagte man, das die Vorraussetzung für Mobilo und normale Garantie gelten.

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Guten Tag,
eine Frage zur Definition in MB-100; ausgeschlossen sind lt. §2 Ziff. 2m) Karosserieteile - siehe Anhang.

An meiner E-Klasse S213 wackelt (ohne Fremdeinwirkung) der Spiegelfuß, ist es richtig, dass der Spiegelfuß ein Karosserieteil ist und leider nur samt aller funktionierenden elektrischen/elektronischen Innereien ausgetauscht werden kann?

Danke vorab für Eure Antworten.

Mb-100-2-ziff-2m

Da hast Du wohl leider kein Glück. Beim 212 Chromleiste Heckklappe in Garantie neu. Später MB100 nicht drin.

Update: Mit dieser E-Mail müsste ich dann ja eigentlich abgesichert sein. Wenn MB100 nur nach Herstellervorgabe und derer Toleranzen sagt und der Hersteller laut autorisierter Mercedes Benz Partner 3000km sagt, dann ist die Sache doch klar denke ich. Oder fällt jemandem noch ein Einwand ein der mir nicht einfällt?

Asset.JPG

Du musst zwingend in Deine Bedingungen gucken. Letztes Jahr noch 1000 km und ein Monat.

Man kann und wird es auch versuchen, dir die Überziehung als Ursächlichkeit für einen Schaden ans Bein zu binden.
Der Gegenbeweis ist von dir zu führen.
Steht auch so in den Garantiebedingungen.

"Wäre das Öl rechtzeitig gewechselt worden, wäre der Schaden nicht entstanden."

Zitat:

@delvos schrieb am 25. September 2024 um 21:37:44 Uhr:


Man kann und wird es auch versuchen, dir die Überziehung als Ursächlichkeit für einen Schaden ans Bein zu binden.
Der Gegenbeweis ist von dir zu führen.
Steht auch so in den Garantiebedingungen.

"Wäre das Öl rechtzeitig gewechselt worden, wäre der Schaden nicht entstanden."

Aber genau dann kann ich doch argumentieren in den Garantiebedingungen steht „Eine Überschreitung des Zeit-/Laufleistungs-Intervalls (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) innerhalb der Toleranzen des Herstellers ist unschädlich.“

Lese mal genau deine Garantiebedingungen durch.
Die Frage der Ursächlichkeit hebelt deinen genannten Satz aus.

Was heißt argumentieren ?!?
Die genaue Formulierung in den MB100 lautet derzeit so, wie @AknSnmz das oben geschrieben hat. Und da gibt es m E. keinerlei Deutungsspielraum !
Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass hier manche Werkstätten versuchen, den schwarzen Peter auf die Kundschaft abzuschieben...wohl aus dem Grund, dass sie bei der Abrechnung über die MB100 deutlich weniger Geld kriegen, als sie dem Kunden in Rechnung stellen könnten.
Ich habe da vor 8 Jahren meine eigenen Erfahrungen gemacht, die ich interessieten Lesern gerne per PM weitergebe

Zitat:

@delvos schrieb am 25. September 2024 um 21:44:28 Uhr:


Lese mal genau deine Garantiebedingungen durch.
Die Frage der Ursächlichkeit hebelt deinen genannten Satz aus.

Ich verstehe es so: die Frage der Ursächlichkeit bezieht sich auf Fehler die unabhängig von der Einhaltung des Serviceintervalls auftreten. Heißt, selbst wenn ich den Service gar nicht durchführen lasse, würden die für Schäden aufkommen, bei denen eine Ursächlichkeit und Mitursächlichkeit aufgrund von verspäteten oder nicht durchgeführten Service zu vermuten ist. Wenn mein Display milchig weiße Ränder bekommt weil der Klebstoff nicht mehr hält, dann ist eine Mitursächlichkeit geschweige denn Ursächlichkeit aufgrund ausgelassenem Ölwechsel nicht gegeben und es wird bezahlt.

Und bewusst wird ja von „unschädlich“ gesprochen. Die können ja nicht von einer Ursächlichkeit sprechen wenn laut eigenen Angaben eine Überziehung im Rahmen der Herstellertoleranz unschädlich sei. Und diese beträgt scheinbar 3000km.

Am Telefon sagte mir ein MA der Versicherung ebenfalls, dass man mir das wohl eher weniger wegen einer kleinen Überziehung vorwerfen kann. Es wäre vor Gericht einfach zu schwer zu verteidigen, dass die 3000km „zu viel“ sonstige Schäden Verursachen können.

Die MB100-Bedingungen wurden Anfang/Mitte 2022 angepasst. Vor dieser Anpassung 1000 km oder ein Monat. Nach der Anpassung "nach Herstellervorgaben" und dies sind angeblich 3000 km oder 90 Tage (nicht 3 Monate).

Maßgeblich ist im konkreten Fall der Abschlusszeitpunkt der Garantie(-Verlängerung).

Zitat:

@delvos schrieb am 25. September 2024 um 21:44:28 Uhr:


Man kann und wird es auch versuchen, dir die Überziehung als Ursächlichkeit für einen Schaden ans Bein zu binden.
Der Gegenbeweis ist von dir zu führen.Steht auch so in den Garantiebedingungen.
"Wäre das Öl rechtzeitig gewechselt worden, wäre der Schaden nicht entstanden."
Lese mal genau deine Garantiebedingungen durch.
Die Frage der Ursächlichkeit hebelt deinen genannten Satz aus.

Sorry, das ist Unsinn!

Ich zitiere aus der aktuellen Version der MB100 (seit 2022):
"
§ 4 Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller
anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und
dokumentieren lässt. Eine Überschreitung des Zeit-/ Laufleistungs-Intervalls (je
nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) innerhalb der Toleranzen des Herstellers ist
unschädlich. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten
Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist.
Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem
Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende
Ursächlichkeit zu führen.
"

Das muss man lesen können!
Dort steht eindeutig: "Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist."

Wenn du also die "vorgenannten Vorgaben" einhältst, und hierzu zählt auch die eingeräumte, erlaubte Überschreitung, dann greift eben gerade dieser Ausschluss bzw. die Beweislastumkehr nicht.

Das ist 100% eindeutig!

Gerry, du musst auch bis zum Ende lesen...Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.

Entscheidend ist hier der Satz "Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet."...der dann im letzten Satz...Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen...zur Beweislastumkehr führt.

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