MB 100 Garantie: Reparatur von WÄHREND der Garantie festgestellten und Freigegebenen Schäden, NACH G

Mercedes E-Klasse W213

Ich muss mich HEUTE entscheiden ob ich die Versicherung verlangere, da er uber das Wochenende abläuft.
Für meine Entscheidung muss ich etwas ganz wichtiges noch wissen:
Wenn ich NICHT verlängern sollte: Kann ich Schäden die WÄHREND der Garantie Zeit aufgetreten sind UND bereits eine Freigabe zur Kostenübernahme eurerseits erhalten haben haben, NACH ABLAUF der Garantie trotzdem noch reparieren lassen und bezahlt bekommen?
Wie lange ist die VERJÄHRUNGSFRIST für Freigaben AUSSERHALB/NACH der Garantiezeit, die noch IN der Garantiezeit von euch erteilt wurden.
Hintergrund: Ich möchte nicht weiter Verlängern, habe aber noch 2 Schäden deren Reparatur die Garantie genehmigt hat. Diese Schäden kann ich aber erst in 2-3 Monaten reparieren lassen.
Danke für die Lesezeit die ihr euch genommen habt.

10 Antworten

Da fehlen mir gerade die Worte

Warum verschiebt man Rep.?

Wartet man das die Schäden grösser werden? oder Faulheit.

Sicher gibt es auch Schäden die vlt mit geringen Aufwand auch in paar Minuten erledigt sind.

Vielleicht isser ja mit dem Flieger auf Dienstreise und kommt erst in 2-3 Monaten wieder?

Nach aller Erfahrung sind die Versicherer ziemlich clever und nicht dämlich. Und das gilt auch für deren Hausjuristen. Wenn die dir nachweisen, dass der Schaden in irgendeiner Form durch deine Hinhaltetaktik, aus welchen Gründen auch immer, zu deinen Ungunsten nicht behoben werden konnte, hast du schlechte Karten. Die verlangen nämlich meist eine Mitwirkungspflicht deinerseits. So ticken Juristen nunmal.....

Las dir doch einfach vom Händler oder besser noch von der Versicherung verbindlich bestätigen, das diebereits genehmigte Reparatur auch später durchgeführt werden kann.

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@C320TCDI Guter Tipp. Verbindlich heißt wohl mindestens per Mail sollte die Bestätigung kommen. Dann muss er jetzt nur etwas Gas geben und jemanden finden der zuständig und befugt ist. Der/diejenige muss sich dann kurz in die Fälle einlesen und dann entscheiden und die Entscheidung schriftlich kommunizieren.
Zusätzlich aber bitte zügig, schließlich möchte der TE die Antwort noch heute erhalten.
Aber es ist ja erst Freitag, 15:00 Uhr, sollen mal nicht so trödeln in ihrer Tintenburg. Reicht ja, wenn der TE etwas trödelt….oder kamen die Reparaturfreigaben erst heute Vormittag? 😉

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@C320TCDI schrieb am 9. Mai 2025 um 14:50:12 Uhr:


Las dir doch einfach vom Händler oder besser noch von der Versicherung verbindlich bestätigen, das diebereits genehmigte Reparatur auch später durchgeführt werden kann.

Genau! So einfach ist das.
Gruß Hermann

Hängt das evt. auch von der Art des Schadens ab? Der Wagen des TE hatte z.B auch gerade eine Ölundichtigkeit, wenn die noch besteht würde ich ohne Kenntnis der Ursache mit dem Wagen nicht mehr unbedingt groß weiterfahren.

Gruß
Hagelschaden

Schriftlich mit der zuständigen Niederlassung klären - alles andere bringt nichts.

Eigentlich müsste der Tag der Schadensmeldung relevant sein und nicht der Tag der Reparatur.

So war es jedenfalls damals bei unserem Wohnwagen als wir zwei Wochen vor Ende der Dichtigkeitsgarantie einen Wasserschaden hatten.

Die Reparatur erfolgte erst zwei Monate später weil die Werkstatt vorher keinen Termin frei hatte und auch auf die Freigabe warten mußte.

Am Ende wurde alles zu 100% von der Garantie bezahlt.

Zitat:

@Obi_Van_Kenobi schrieb am 9. Mai 2025 um 12:13:09 Uhr:


Vielleicht isser ja mit dem Flieger auf Dienstreise und kommt erst in 2-3 Monaten wieder?

In diesem Fall sollte er einen Handlungsbevollmächtigten benennen.

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