Maximale Anzahl von Fahrtrichtungsanzeigern?

BMW 3er E36

Mahlzeit, kann mir mal einer sagen, wie viele erlaubt sind pro Seite?

Bekannter von mir hat sich so (scheußliche) M Look Spiegel mit Blinkern gekauft,

jetzt hat er vorne 2, seitlich 4 (Kotflügel/Blinker) und hinten eben auch 2 (normal😉).

Ich meine mal gehört zu haben, das maximal 3 Blinker pro Seite beim PKW erlaubt sind. Ich finde leider nichts bei Googel dazu, kenn sich da jemand von euch aus?

20 Antworten

§ 54 StVZO

Zitat:

Original geschrieben von donki


§ 54 StVZO

und was steht da genau drin? wenn man schon den paragraphen angibt hat man doch auch bestimmt den worlaut parat den man hier als zitat einfügen kann, oder ;-)

gruß,

frank

Ist ein bisschen Text, tipps halt kurz bei Google ein so wie ich.....
§ 54 StVZO

hab ich's überlesen oder steht da drin nix über die genau anzahl von seitlichen fahrtrichtungsanzeigern?

gruß, frank

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Also wenn man logisch denkt, dann sind es 2 - 3 Paar. 2 Vorne, (2 ander Seite), 2 Hinten. Es steht aber nichts von einer maximal Zahl, also Weihnachtsbaumbeleuchtung ran.😁

Ich waere fuer ne reihe LEDs, so um die hundert stueck. Das Licht wandert dann so K.I.D. maessig seitlich nach vorne... yehhhh.... wie waers mit Begleitung von Musik? 😁

Also bei mir schwirrt die Info im Kopf rum, dass man seitlich nur einen pro Seite haben darf.

Macht man sich also M-Spiegel mit integrierten Blinkern dran, und schließt die Blinker auch an dass sie funktionieren, dann muss man die im Kotflügel deaktivieren.

Kannst die nen Coca Cola Truck bauen,ist egal solange die Alle orange leuchten!
MFG

Das mit dem abklemmen ist leider falsch, denn wenn Beleuchtungseinrichtungen am Auto verbaut sind, müssen die auch funktionieren 😉

Aber zu der zulässigen Anzahl finde ich nix. Jedenfalls werde ich aus dem § nicht so ganz schlau!

@ East Clintwood:

Gemäß ECE-Reglung R48 Punkt 5.22 gelten Beleuchtungseinrichtungen, die nicht durch einfaches Einsetzen eines Leuchtmittels in Betrieb genommen werden können, als nicht am Fahrzeug vorhanden. Somit ist die weit verbreitete Annahme, daß am Fahrzeug verbaute Beleuchtungseinrichtungen auch funktionieren müssen falsch.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


@ East Clintwood:

Gemäß ECE-Reglung R48 Punkt 5.22 gelten Beleuchtungseinrichtungen, die nicht durch einfaches Einsetzen eines Leuchtmittels in Betrieb genommen werden können, als nicht am Fahrzeug vorhanden. Somit ist die weit verbreitete Annahme, daß am Fahrzeug verbaute Beleuchtungseinrichtungen auch funktionieren müssen falsch.

Hää ? wie jetzt, das heißt dann doch was dran ist muss gehen, oder nicht ???

mfg

? Nur mal als BSP: Ich habe keine NSW, bau mir zur Optik aber welche ein, obwohl kein Kabelbaumliegt.

Die gehen dann ja nicht. Das würde der TÜV doch bemängeln oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von East Clintwood


? Nur mal als BSP: Ich habe keine NSW, bau mir zur Optik aber welche ein, obwohl kein Kabelbaumliegt.

Die gehen dann ja nicht. Das würde der TÜV doch bemängeln oder nicht?

Genau, also vor der TÜV Prüfung rausclipsen und mit "Loch" in der Stoßstange hinfahren. Wenn der Prüfer fragt sagst du die Abdeckkappen sind grad weg zum lackieren 😁 Und nach bestandenem TÜV kannste dir die Nebler wieder reinmachen.

Ist schon echt sinnig,Nebler einzubauen die nicht funktionieren!Gute Idee😕

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