Max. Stundenverrechnungssätze OHNE Werkstattbindung bei HUK24

Bisher war ich mit der HUK24 in den letzten 15 Jahren auch bei mehreren Schadensfällen (alle TK, Marder, Sturmschaden, Hagel, Scheibentausch) sehr zufrieden, wobei diese in der Vergangenheit alle mit KaskoSelect reguliert worden sind. Der aktuelle Fall ist jetzt der erste OHNE KaskoSelect, da mein aktuelles Fahrzeug neuwertig ist und ich lieber bei der Markenwerkstatt reparieren lassen möchte.

Heute habe ich einen Steinschlag in der Frontscheibe im Sichtbereich gemeldet, was an sich auch problemlos bezüglich freier Werkstattwahl war. Am Schluss des Gespräches kam dann allerdings der Hinweis, dass der max. Stundenverrechnungssatz bei 98,50 € + MwSt. liegen würde. Auf meine verwunderte Nachfrage, woraus sich diese Deckelung ergeben würde, wurde dann allgemeine darauf verwiesen, dass dies allgemein so üblich wäre und ich dies auch schriftlich bekommen würde.

In der lokalen BMW Werkstatt kostet die AAW 8,60 € + MwSt., was 103,20 € + MwSt. entspricht. Der AAW-Ansatz zum Frontscheibentausch liegt bei 34 AAW, also knapp 3 Stunden. Bei Einhaltung der Zeitvorgabe beim Scheibentausch würde mich das Verhalten der HUK24 also knapp 17 € aus eigener Tasche kosten.

Zum einen stellt sich die Frage, ob das Vorgehen der HUK24 so rechtens ist. Zumindest laut den AKB und den diversen Threads hier im Forum dürfte das nicht i.O. sein. Zum anderen ist aber das Problem, ob es sich für 17 € lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Allerdings finde ich das Vorgehen der HUK24 nicht rechtens, weshalb es mir da auch ein wenig um´s Prinzip geht.

Bei den anderen Threads hier bei MT ging es meist um größere Abweichungen bzw. Kürzungen, wo auch ein Anwalt eher bereit sein dürfte, die Sache zu vertreten. Hat jemand anderes aktuelle Erfahrungen mit der Vorgehensweise bzw. die Sache auch per Anwalt oder Beschwerde beim Ombudsmann geregelt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hydrou schrieb am 1. Juni 2016 um 13:45:19 Uhr:


- da Abrechnung an Werkstatt abgetreten wurde, streitet im Moment Werkstatt mit Versicherung
- letzte Info von HUK24: keine Einigung erfolgt, für HUK24 Fall abgeschlossen
- Werkstatt hat RA mit Klageausarbeitung beauftragt, nachdem auf RA-Schreiben nicht reagiert wurde

Es ist gut, dass Du eine Werkstatt hast, die Dir den Ärger abnimmt und selbst gegen die HUK vorgeht.
Das ist nicht selbstverständlich.
Sollte die HUK auch nach Vorlage der Klageschrift stur bleiben, wird sie den 13.762sten Prozess verlieren und beim Versuch, um 128,- € zu bescheißen, völlig unnötig knapp 400,- € zusätzlich verbrennen.
Jeder kann sich ausrechnen, wie viele der eigenen Kunden man mindestens bescheißen muss, damit dieses System rentabel ist.

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kurz und knapp:

wie schon im anderen thread von mir geschrieben (was wohl die meisten nicht verstanden haben) wird ohne werkstattbindung die erforderlichen kosten bezahlt und was für eine sach- und fachgerechte reparatur erforderlich ist, wird wohl der hersteller am besten wissen.

kern: solange die herstellervorgaben nicht in einem nennenswerten maßen überschritten werden, musst du dir keine sorgen machen. sollte die huk sich querstellen würde ich genau einen brief schreiben mit verweis auf einen rechtsbeistand. wenn dieser ignoriert wird würde ich sache einem rechtsanwalt übergeben.

Jedoch aufpassen: wenn du nicht rechtschutz versichert bist, würde ich ihn direkt mit der klage beauftragen und den vorherigen brief an die huk beweissicher zustellen lassen, da außergerichtliche kosten nicht erstattungspflichtig sind.

sonst zahlt die huk die kosten nach und du darfst den RA bezahlen. tolle wurst.

HUK = Probleme im Schadensfall

dein post ist so nützlich wie fussbild und wahr wie die aussage, dass die erde eine scheibe ist.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 26. März 2016 um 14:14:21 Uhr:


dein post ist so nützlich wie fussbild und wahr wie die aussage, dass die erde eine scheibe ist.

Schätze den Satz hat er als Makro gespeichert, so oft wie er ihn schon gepostet hat. 🙁

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Zitat:

@germania47 [url=http://www.motor-talk.de/.../...attbindung-bei-huk24-t5635234.html?...]
Schätze den Satz hat er als Makro gespeichert, so oft wie er ihn schon gepostet hat. 🙁

Ich habs bis jetzt nur immer einmal pro Thread gesehen.

Aber wenn es nicht wahr ist, dann ist es aber komisch, dass es auffällt.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 26. März 2016 um 14:10:24 Uhr:


HUK = Probleme im Schadensfall

also sorry leute, bei dem post....

Vielleicht zahlt sie ja auch die 103,00 Euro Stundensatz und alles war umsonst
Um 98,00 kann ja auch bis 103,00 gehen

Was die HUK da regelmäßig praktiziert, kann man hier nachlesen.

Geht's vielleicht auch eine Nummer kleiner?

danke!

Hallo zusammen,

@ rrwraith: Sonst ist aber noch alles klar? Die HUK empfiehlt (wenn auch drängend) und wenn der VN einwilligt, fehlt's schon an der Täuschung.

Ich hab' das Thema auch vor Kurzem gehabt (mit der "normalen" HUK ohne select). Am Telefon kam die Nummer mit den Höchstsätzen, auf die ich mich nicht eingelassen habe. Ich bin dann zur Markenwerkstatt, die alles mit der HUK abgerechnet hat (die hat (von mir nicht unerwartet) auch anstandslos alles bezahlt).

Beim Kundendienstbüro habe ich wegen dem Telefonthema nachgefragt. Die Antwort war eindeutig: Ohne select kann die HUK nur empfehlen, aber keine Kosten einer Markenwerkstatt (außer die überzieht völlig) ablehnen. Die angeblichen Höchsterstattungssätze waren dem Kundendienstbüro gleich mal unbekannt (waren geringere als hier mitgeteilt), so dass man von einer übermotivierten Person ausging. Man wollte dies intern klären.

Von daher sollte man sich von keiner Versicherung verrückt machen lassen. Auch im Haftpflichtfall will die Gegner-VS auch ihren Schadensservice anbieten. Alles nichts Neues, sondern Ausfluss des Preis-/Kostendrucks im Fahrzeugsegment.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@212059 schrieb am 26. März 2016 um 22:38:51 Uhr:



@ rrwraith: Sonst ist aber noch alles klar?

Hallo Peter,

Selbstverständlich ist noch Alles klar, nicht nur sonst.

Zitat:

Ich hab' das Thema auch vor Kurzem gehabt (mit der "normalen" HUK ohne select). Am Telefon kam die Nummer mit den Höchstsätzen, auf die ich mich nicht eingelassen habe. Ich bin dann zur Markenwerkstatt, die alles mit der HUK abgerechnet hat (die hat (von mir nicht unerwartet) auch anstandslos alles bezahlt).

Aus Deiner Schilderung geht hervor, dass auch deshalb bezahlt wurde, weil eine Festpreisvereinbarung mit Deiner Werkstatt besteht.

Die gesamte Vorgehensweise mit "anstandslos alles bezahlt" zu umschreiben, zeugt nach meinem Dafürhalten schon von einem gewissen Maß an Realitätsverlust.

Zitat:

Beim Kundendienstbüro habe ich wegen dem Telefonthema nachgefragt. Die Antwort war eindeutig: Ohne select kann die HUK nur empfehlen, aber keine Kosten einer Markenwerkstatt (außer die überzieht völlig) ablehnen. Die angeblichen Höchsterstattungssätze waren dem Kundendienstbüro gleich mal unbekannt (waren geringere als hier mitgeteilt), so dass man von einer übermotivierten Person ausging. Man wollte dies intern klären.

Was die HUK darf und wie sie tatsächlich mit ihren Kunden umgeht, sind offensichtlich zwei unterschiedliche Dinge. Das hier eingestellte Schreiben beweist, dass vertraglich vereinbarte (und im Voraus bezahlte!) Leistungen verweigert werden.

Aber selbstverständlich darf sich jedermann seinen Griff ins Klo bei der Wahl des Vertragspartners schönreden.

Allen noch schöne Osterfeiertage

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 26. März 2016 um 14:10:24 Uhr:


HUK = Probleme im Schadensfall

Ja was fällt der HUK auch ein einfach sich zu weigern Stundensätze zu zahlen, die weit vom regionalen Schnitt abweichen...
Wenn Versicherungen jeden Stundensatz zahlen würden, dann könnten die Werkstätten ja astronomisch hohe Stundensätze abrechnen. Logisch, dass es da irgendwo ne Deckelung gibt, bei jeder Versicherung, nicht nur bei der HUK.

wo ist diese deckelung vertraglich geregelt?

Hallo ins Forum,

in den AKB unter dem Begriff "erforderlich". Wenn also eine Werkstatt überzieht (z.B. das Doppelte des Üblichen verlangt), kann und darf die Versicherung kürzen. Wenn der Preis aber regionstypisch und für die Werkstattart im Rahmen ist, kann die Versicherung - in Tarifen ohne Werkstattbindung - nichts machen und muss zahlen.

@rrwraith: Richtig ist, dass die Werkstatt der Festpreisvereinbarung angeschlossen ist (hast Du Dir schön aus dem anderen Thema gemerkt). Nur lag dieser Festpreis weit oberhalb der telefonisch mitgeteilten Sätze, die geringer als der hier im Thema genannte Wert waren. Von daher passt das anstandslos schon und hat nix mit Realitätsverlust zu tun.

Ach ja, dass das Kundendienstbüro mir bestätigt hat, dass in Tarifen ohne Werkstattbindung die Grenze nur die übliche Wucherthematik ist, passt natürlich auch nicht in Dein vorgeprägtes Bild. Das Schreiben beweist m.E. übrigens mal gar nix, da die genauen Tarifmerkmale nicht bekannt sind. Der Empfänger könnte auch eine Bindung drin haben (in bestimmten Fällen ist dies nicht leicht erkennbar), so dass dann die Deckelung in Ordnung wäre, wenn man außerhalb der Partnerwerkstätten unterwegs ist.

Viele Grüße

Peter

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