1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Max. Stundenverrechnungssätze OHNE Werkstattbindung bei HUK24

Max. Stundenverrechnungssätze OHNE Werkstattbindung bei HUK24

Bisher war ich mit der HUK24 in den letzten 15 Jahren auch bei mehreren Schadensfällen (alle TK, Marder, Sturmschaden, Hagel, Scheibentausch) sehr zufrieden, wobei diese in der Vergangenheit alle mit KaskoSelect reguliert worden sind. Der aktuelle Fall ist jetzt der erste OHNE KaskoSelect, da mein aktuelles Fahrzeug neuwertig ist und ich lieber bei der Markenwerkstatt reparieren lassen möchte.

Heute habe ich einen Steinschlag in der Frontscheibe im Sichtbereich gemeldet, was an sich auch problemlos bezüglich freier Werkstattwahl war. Am Schluss des Gespräches kam dann allerdings der Hinweis, dass der max. Stundenverrechnungssatz bei 98,50 € + MwSt. liegen würde. Auf meine verwunderte Nachfrage, woraus sich diese Deckelung ergeben würde, wurde dann allgemeine darauf verwiesen, dass dies allgemein so üblich wäre und ich dies auch schriftlich bekommen würde.

In der lokalen BMW Werkstatt kostet die AAW 8,60 € + MwSt., was 103,20 € + MwSt. entspricht. Der AAW-Ansatz zum Frontscheibentausch liegt bei 34 AAW, also knapp 3 Stunden. Bei Einhaltung der Zeitvorgabe beim Scheibentausch würde mich das Verhalten der HUK24 also knapp 17 € aus eigener Tasche kosten.

Zum einen stellt sich die Frage, ob das Vorgehen der HUK24 so rechtens ist. Zumindest laut den AKB und den diversen Threads hier im Forum dürfte das nicht i.O. sein. Zum anderen ist aber das Problem, ob es sich für 17 € lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Allerdings finde ich das Vorgehen der HUK24 nicht rechtens, weshalb es mir da auch ein wenig um´s Prinzip geht.

Bei den anderen Threads hier bei MT ging es meist um größere Abweichungen bzw. Kürzungen, wo auch ein Anwalt eher bereit sein dürfte, die Sache zu vertreten. Hat jemand anderes aktuelle Erfahrungen mit der Vorgehensweise bzw. die Sache auch per Anwalt oder Beschwerde beim Ombudsmann geregelt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hydrou schrieb am 1. Juni 2016 um 13:45:19 Uhr:


- da Abrechnung an Werkstatt abgetreten wurde, streitet im Moment Werkstatt mit Versicherung
- letzte Info von HUK24: keine Einigung erfolgt, für HUK24 Fall abgeschlossen
- Werkstatt hat RA mit Klageausarbeitung beauftragt, nachdem auf RA-Schreiben nicht reagiert wurde

Es ist gut, dass Du eine Werkstatt hast, die Dir den Ärger abnimmt und selbst gegen die HUK vorgeht.
Das ist nicht selbstverständlich.
Sollte die HUK auch nach Vorlage der Klageschrift stur bleiben, wird sie den 13.762sten Prozess verlieren und beim Versuch, um 128,- € zu bescheißen, völlig unnötig knapp 400,- € zusätzlich verbrennen.
Jeder kann sich ausrechnen, wie viele der eigenen Kunden man mindestens bescheißen muss, damit dieses System rentabel ist.

76 weitere Antworten
Ähnliche Themen
76 Antworten

Zitat:

@212059 schrieb am 27. März 2016 um 13:09:16 Uhr:


in den AKB unter dem Begriff "erforderlich". Wenn also eine Werkstatt überzieht (z.B. das Doppelte des Üblichen verlangt), kann und darf die Versicherung kürzen. Wenn der Preis aber regionstypisch und für die Werkstattart im Rahmen ist, kann die Versicherung - in Tarifen ohne Werkstattbindung - nichts machen und muss zahlen.

Das immer wieder gerne angeführte Beispiel des Wuchers ist rein theoretischer Natur. Stundenverrechnungssätze von 300,- € und mehr gibt es in der Praxis nicht. Wenn dem so wäre, muss eine Versicherung nichts kürzen, sie brauchte gar nicht zu zahlen, denn solche Rechtsgeschäfte sind sittenwidrig und damit nichtig.

Zitat:

@rrwraith: Richtig ist, dass die Werkstatt der Festpreisvereinbarung angeschlossen ist (hast Du Dir schön aus dem anderen Thema gemerkt). Nur lag dieser Festpreis weit oberhalb der telefonisch mitgeteilten Sätze, die geringer als der hier im Thema genannte Wert waren. Von daher passt das anstandslos schon und hat nix mit Realitätsverlust zu tun.

In dem angesprochenen Thread

hat

die HUK die Zahlung des normalen Stundenverrechnungssatzes

verweigert.

Zitat:

Ach ja, dass das Kundendienstbüro mir bestätigt hat, dass in Tarifen ohne Werkstattbindung die Grenze nur die übliche Wucherthematik ist, passt natürlich auch nicht in Dein vorgeprägtes Bild.

Wie bereits oben ausgeführt, gibt es die "übliche Wucherthematik" nicht. Im Übrigen habe ich kein vorgeprägtes Bild, sondern rede ausschließlich von Fakten und von fast 40 Jahren Erfahrung in dieser Branche.

Zitat:

Das Schreiben beweist m.E. übrigens mal gar nix, da die genauen Tarifmerkmale nicht bekannt sind. Der Empfänger könnte auch eine Bindung drin haben (in bestimmten Fällen ist dies nicht leicht erkennbar), so dass dann die Deckelung in Ordnung wäre, wenn man außerhalb der Partnerwerkstätten unterwegs ist.

Du irrst (bitte nachlesen), der TE weist ausdrücklich auf die

nicht

bestehende Werkstattbindung hin.

Gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. März 2016 um 12:23:10 Uhr:


wo ist diese deckelung vertraglich geregelt?

Keine Deckelung, aber eine Einflussnahme auf Preise:

Vers.bedingungen der HuK:

E.3 Zusätzlich in der Kasko
Weisungen einholen und Weisungen beachten
E.3.1 Sie müssen unsere Weisungen einholen, bevor Sie das Fahrzeug verwerten
oder reparieren lassen, soweit Ihnen das möglich ist. Sie müssen
unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Dies gilt
auch bei mitversicherten Teilen.
Beispiele:
• Auskünfte zu den Kosten der Reparatur einholen,
• Schadenumfang z. B. durch Fotos dokumentieren,
• Besichtigung des Fahrzeugs vereinbaren,
soweit Ihnen das zumutbar ist.

O.

Antwort auf @212059:

Naja,

ich sehe es anders:
Was zur Reparatur erforderlich ist entscheidet eben nicht der regionale Markt sondern der, der es objektiv am besten weiß, nämlich der Hersteller. Nach Deinen Ausführungen wäre ein Reparatur eines Audi bei einem Audi Händler unzulässig. Denn dieser überschreitet regelmäßig die regionalen Stundensätze.

Oder ist vielleicht doch viel mehr mit erforderlich gemeint,was objekt zur Reparatur erforderlich. Die Objektivität bleibt bei weiterem gewahrt, wenn man sich an Herstellervorgaben hält. Diese sehen vor, wie etwas zu reparieren ist und welche Zeiteinheiten und Studenverrechnungssätze hierfür in Rechnung zu stellen sind. Da haben wir schon ein sehr gutes "formales System", an das man sich doch relativ leicht halten kann und bei dem keiner Arm wird.

Solange eine Werkstatt sozusagen diese Vorgaben nicht bei weiterem überzieht ist man meines Erachtens im grünen Bereich.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 27. März 2016 um 13:41:03 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. März 2016 um 12:23:10 Uhr:


wo ist diese deckelung vertraglich geregelt?

Keine Deckelung, aber eine Einflussnahme auf Preise:

Vers.bedingungen der HuK:

E.3 Zusätzlich in der Kasko
Weisungen einholen und Weisungen beachten
E.3.1 Sie müssen unsere Weisungen einholen, bevor Sie das Fahrzeug verwerten
oder reparieren lassen, soweit Ihnen das möglich ist. Sie müssen
unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Dies gilt
auch bei mitversicherten Teilen.
Beispiele:
• Auskünfte zu den Kosten der Reparatur einholen,
• Schadenumfang z. B. durch Fotos dokumentieren,
• Besichtigung des Fahrzeugs vereinbaren,
soweit Ihnen das zumutbar ist.

O.

ja, über diesen Passus hatten wir in einem Thread schon gesprochen. Meiner Meinung hat sich seit damals nicht geändert. Es wurde ja explizit die freie Werkstattwahl vereinbart. Diese Vereinbarung wird versucht durch diesen Passus zu konterkarieren; es würde aus meiner Sicht jedoch keiner rechtlichen Prüfung standhalten.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. März 2016 um 13:53:58 Uhr:


Was zur Reparatur erforderlich ist entscheidet eben nicht der regionale Markt sondern der, der es objektiv am besten weiß, nämlich der Hersteller. Nach Deinen Ausführungen wäre ein Reparatur eines Audi bei einem Audi Händler unzulässig. Denn dieser überschreitet regelmäßig die regionalen Stundensätze.

Oder ist vielleicht doch viel mehr mit erforderlich gemeint,was objekt zur Reparatur erforderlich. Die Objektivität bleibt bei weiterem gewahrt, wenn man sich an Herstellervorgaben hält. Diese sehen vor, wie etwas zu reparieren ist und welche Zeiteinheiten und Studenverrechnungssätze hierfür in Rechnung zu stellen sind. Da haben wir schon ein sehr gutes "formales System", an das man sich doch relativ leicht halten kann und bei dem keiner Arm wird.

es geht beim regionalen Markt um die Preise, nicht um die Art der Werkstatt. Eine Markenwerkstatt kostet nicht überall gleich, es gibt teuere und billige Regionen. Daher ist bei der Erforderlichkeit zu prüfen, welche Werkstattart (Marken oder freie) gewählt wurde und dann zu schauen, ob der Preis in der Region passt. Von daher habe ich nirgends geschrieben, dass eine Markenwerkstatt per se raus, weil sie natürlich oberhalb des Regionsschnitts aller Werkstätten (also incl. der freien Werkstätten) ist. Sie wäre nur raus, wenn sie deutlich teurer als der Durchschnitt der Markenwerkstätten ist.

Zitat:

Solange eine Werkstatt sozusagen diese Vorgaben nicht bei weiterem überzieht ist man meines Erachtens im grünen Bereich.

Genauso ist es, solange es um einen Tarif ohne jedwede Werkstattbindung geht.

@rrwraith: Die Wucherthematik gibt's schon und zwar dann wenn's unterschiedliche Abrechnungssätze für Versicherungsschäden und normale Reparaturen gibt. Dies ist im Mietwagenmarkt ein riesen Thema und schlägt auch bei Werkstattkosten durch. Die ganz klaren Wucherfälle wären rechtlich nichtig, aber die Kernfrage, ab wann das objektive Missverhältnis vorliegt und im Übrigen der Tatbestand vorliegt, ist nicht immer klar. Ist eine Abrechnung mit 115% des üblichen Satzes noch in Ordnung? Nach den Wucherregeln wohl noch (da liegt die Grenze i.d.R. bei 120%), aber dennoch könnte eine Versicherung hier die Erforderlichkeit anzweifeln und kürzen.

Wenn Du im Versicherungsbereich Erfahrungen hast, sollte auch klar sein, dass Angaben in Foren mit Vorsicht zu genießen sind. Gerade die Werkstattbindungsfrage gibt's in vielen Facetten und selbst bei einem non-select-Vertrag kann's andere Abreden geben, die dann doch wieder eine Bindung ausmachen (z.B. Vereinbarung des Schadensmanagements). Von daher muss man sehr genau die Einzeldetails kennen, um Schreiben, die hier eingestellt werden, in den richtigen Kontext zu bekommen. Dass die Versicherungen allerlei versuchen, um Kosten zu drücken, ist auch bekannt. Von daher darf man sich nicht verunsichern lassen.

Ich hab' in meinem Fall von der HUK die Bestätigung bekommen, dass in meinem Tarif (ohne jedwede Bindungen) die erforderlichen Kosten der Reparatur in der Fachwerkstatt bezahlt werden, solange diese im Rahmen der regional üblichen Kosten einer Fachwerkstatt der entsprechenden Marke liegen. Von daher ist dies die richtige Aussage und dennoch wird's von der Hotline versucht (die haben die entsprechenden Vorgaben, die Kunden oder Geschädigten (im HP-Fall) ins Schadensmanagement zu locken). Die schriftliche Mitteilung der Sätze wurde mir in meinem Fall übrigens verweigert (warum bloß?).

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@212059 schrieb am 27. März 2016 um 14:37:27 Uhr:



es geht beim regionalen Markt um die Preise, nicht um die Art der Werkstatt. Eine Markenwerkstatt kostet nicht überall gleich, es gibt teuere und billige Regionen. Daher ist bei der Erforderlichkeit zu prüfen, welche Werkstattart (Marken oder freie) gewählt wurde und dann zu schauen, ob der Preis in der Region passt. Von daher habe ich nirgends geschrieben, dass eine Markenwerkstatt per se raus, weil sie natürlich oberhalb des Regionsschnitts aller Werkstätten (also incl. der freien Werkstätten) ist. Sie wäre nur raus, wenn sie deutlich teurer als der Durchschnitt der Markenwerkstätten ist.

das ist leider nicht korrekt und auch nicht sehr praxisnah. Die Herstellerwerkstatt möchte ich gerne sehen, die hinter den marktüblichen Stundenverrechnungssätzen zurückbleibt.

Ich darf als Kunde auch zu einer Werkstatt gehen, die Stundenverrechnungssätze über den marktdurchschnittlichen nimmt.

Hallo ins Forum,

bitte genau lesen. Es ist auch die Werkstattart entscheidend, so dass - wenn man eine Markenwerkstatt geht - gerprüft wird, ob diese im Regionsschnitt für Markenwerkstätten bleibt. Es geht also nicht um den Gesamtschnitt, da Markenwerkstätten diesen eigentlich immer überschreiten (hab' ich auch so geschrieben). Eine bestimmte Markenwerkstatt wäre nur raus, wenn sie deutlich teuerer als der Durchschnitt der Markenwerkstätten wäre.

Als Beispiel: Markenwerkstatt A nimmt 200 EUR/Stunde und der Durchschnitt der Markenwerkstätten läge in der Region bei 140 EUR/Stunde. Damit gab's ein Problem mit Werkstatt A und der VN müsste - um eine Kürzung zu vermeiden zu Markenwerkstatt B (derselben Marke natürlich), die nicht so übertreibt, auch wenn diese etwas weg ist. Würde Werkstatt A nur 150 EUR/Stunde nehmen, sollte es mit etwas Diskussion durchgehen. Bleibt sie bei maximal 140 EUR/Stunde, ist's kein Problem, selbst wenn der Gesamtdurchschnitt aller Werkstätten der Region z.B. bei nur 100 EUR/Stunde läge.

Voraussetzung ist dabei bei älteren Fahrzeugen aber, dass die Markenwerkstatt auch üblicherweise genutzt wird. Wer also z.B. mit einem siebenjährigen Fahrzeug zu allen Wartungen u.ä. zu einer freien Werkstatt fährt (weil's billiger ist), dürfte im Versicherungsfall ein Problem haben, die übliche Nutzung der Markenwerkstatt nachweisen zu können, so dass die Versicherung hier tatsächlich auf die freie Werkstatt verweisen kann. Man soll sich als Geschädigter so verhalten, wie man's machen würde, wenn man selbst zahlen müsste (im Kaskofall ist dies ohnehin noch enger).

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@212059 schrieb am 27. März 2016 um 15:25:22 Uhr:



Voraussetzung ist dabei bei älteren Fahrzeugen aber, dass die Markenwerkstatt auch üblicherweise genutzt wird. Wer also z.B. mit einem siebenjährigen Fahrzeug zu allen Wartungen u.ä. zu einer freien Werkstatt fährt (weil's billiger ist), dürfte im Versicherungsfall ein Problem haben, die übliche Nutzung der Markenwerkstatt nachweisen zu können, so dass die Versicherung hier tatsächlich auf die freie Werkstatt verweisen kann. Man soll sich als Geschädigter so verhalten, wie man's machen würde, wenn man selbst zahlen müsste (im Kaskofall ist dies ohnehin noch enger).

Das gilt nur dann, wenn ich fiktiv abrechnen will.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 26. März 2016 um 15:47:32 Uhr:



Zitat:

@germania47 [url=http://www.motor-talk.de/.../...attbindung-bei-huk24-t5635234.html?...]
Schätze den Satz hat er als Makro gespeichert, so oft wie er ihn schon gepostet hat. 🙁

Ich habs bis jetzt nur immer einmal pro Thread gesehen.

Aber wenn es nicht wahr ist, dann ist es aber komisch, dass es auffällt.

Kann es sein, das Ihr Euch Max und Christian sehr gut kennt? 🙂

Na klar. Das ist mein Bruder! 😁

ich habe einen ähnlichen Brief von der HUK 24 bekommen, allerdings mit einem höheren Stundensatz. Aufgrund telef. Rücksprache hat man mir explizit versichert, ich könne in meiner DB Markenwerkstatt (vor Ort) eine Instandsetzung vornehmen lassen, da insoweit eine Vereinbarung besteht.
Klar wird ein DB Händler auf dem Land vermutlich günstiger sein, allerdings ist kaum zumutbar, 50 oder 100 km in die Ferne zu fahren und Hin- und Rückfahrten zu organisieren.
Diese freien Versicherungsvertragswerkstätten sollte man sich genau ansehen. Habe einige Wochen in einem derartigen Betrieb "hineinriechen" dürfen...... da hätte ich nicht einmal mein Auto polieren lassen... Aber auch da wird es enorme Qualitätsunterschiede geben...
Beim Wiederverakuf eines Kfz dürfte ein Fahrzeug mit original Windschutzscheibe u.U. geringfügig "wertvoller" sein.

Esgibt keine Original Windschutzscheiben. Oder bist Du der Ansicht, Mercedes giesst die selbst?
Ich finde es übrigens völlig OK, wenn jemand seine Scheibe in der Markenwerkstatt wechseln lassen will.
Mir persönlich isses aber eigentlich lieber wenn das eine Firma macht die darauf spezialisiert ist und dies 20 Mal die Woche macht, als wenn das Geselle Rührig tut, der 3 mal im Jahr die Kleberkartusche schwingen darf.

Bei Kfz-Glasscheiben gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede.
Z. B. BMW stellt das Glas nicht selbst her, sondern lässt das mit Qualitätsvorgaben von namhaften Herstellern (Saint-Gobain, Pilkington usw.) fertigen und die Scheiben tragen dann das BMW-Logo.

Zitat:

@Matsches schrieb am 4. April 2016 um 17:56:18 Uhr:


...als wenn das Geselle Rührig tut, der 3 mal im Jahr die Kleberkartusche schwingen darf.

und das macht Geselle "Rührig" sehr gründlich und die Lackbeschädigung unter der Klebenaht wird zunächst gründlich und gewissenhaft grundiert und mit Lack auslegt, so dass hier kein Korrosionsschaen in ein paar Jahren auftritt. Das dauert dann halt etwas länger bis alles wirklich trocken ist.

Für solche in seinen Augen unnötige Zusatzarbeiten hat Kollege "Spezialist" keine Zeit, sonst schafft er seine vorgebenen Scheibenwechsel am Tag nicht. Und bis der Kunde das merkt sind ein paar Jahre vergangen.

Zitat:

@KSV schrieb am 4. April 2016 um 20:07:40 Uhr:



und das macht Geselle "Rührig" sehr gründlich und die Lackbeschädigung unter der Klebenaht wird zunächst gründlich und gewissenhaft grundiert und mit Lack auslegt, so dass hier kein Korrosionsschaen in ein paar Jahren auftritt. Das dauert dann halt etwas länger bis alles wirklich trocken ist.

Zumindest hofft man das, weil teuer = besser.
Und natürlich hofft man auch, dass er weiß was er tut.
Obs aber so ist?

Deine Antwort
Ähnliche Themen