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Max. Stundenverrechnungssätze OHNE Werkstattbindung bei HUK24

Bisher war ich mit der HUK24 in den letzten 15 Jahren auch bei mehreren Schadensfällen (alle TK, Marder, Sturmschaden, Hagel, Scheibentausch) sehr zufrieden, wobei diese in der Vergangenheit alle mit KaskoSelect reguliert worden sind. Der aktuelle Fall ist jetzt der erste OHNE KaskoSelect, da mein aktuelles Fahrzeug neuwertig ist und ich lieber bei der Markenwerkstatt reparieren lassen möchte.

Heute habe ich einen Steinschlag in der Frontscheibe im Sichtbereich gemeldet, was an sich auch problemlos bezüglich freier Werkstattwahl war. Am Schluss des Gespräches kam dann allerdings der Hinweis, dass der max. Stundenverrechnungssatz bei 98,50 € + MwSt. liegen würde. Auf meine verwunderte Nachfrage, woraus sich diese Deckelung ergeben würde, wurde dann allgemeine darauf verwiesen, dass dies allgemein so üblich wäre und ich dies auch schriftlich bekommen würde.

In der lokalen BMW Werkstatt kostet die AAW 8,60 € + MwSt., was 103,20 € + MwSt. entspricht. Der AAW-Ansatz zum Frontscheibentausch liegt bei 34 AAW, also knapp 3 Stunden. Bei Einhaltung der Zeitvorgabe beim Scheibentausch würde mich das Verhalten der HUK24 also knapp 17 € aus eigener Tasche kosten.

Zum einen stellt sich die Frage, ob das Vorgehen der HUK24 so rechtens ist. Zumindest laut den AKB und den diversen Threads hier im Forum dürfte das nicht i.O. sein. Zum anderen ist aber das Problem, ob es sich für 17 € lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Allerdings finde ich das Vorgehen der HUK24 nicht rechtens, weshalb es mir da auch ein wenig um´s Prinzip geht.

Bei den anderen Threads hier bei MT ging es meist um größere Abweichungen bzw. Kürzungen, wo auch ein Anwalt eher bereit sein dürfte, die Sache zu vertreten. Hat jemand anderes aktuelle Erfahrungen mit der Vorgehensweise bzw. die Sache auch per Anwalt oder Beschwerde beim Ombudsmann geregelt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hydrou schrieb am 1. Juni 2016 um 13:45:19 Uhr:


- da Abrechnung an Werkstatt abgetreten wurde, streitet im Moment Werkstatt mit Versicherung
- letzte Info von HUK24: keine Einigung erfolgt, für HUK24 Fall abgeschlossen
- Werkstatt hat RA mit Klageausarbeitung beauftragt, nachdem auf RA-Schreiben nicht reagiert wurde

Es ist gut, dass Du eine Werkstatt hast, die Dir den Ärger abnimmt und selbst gegen die HUK vorgeht.
Das ist nicht selbstverständlich.
Sollte die HUK auch nach Vorlage der Klageschrift stur bleiben, wird sie den 13.762sten Prozess verlieren und beim Versuch, um 128,- € zu bescheißen, völlig unnötig knapp 400,- € zusätzlich verbrennen.
Jeder kann sich ausrechnen, wie viele der eigenen Kunden man mindestens bescheißen muss, damit dieses System rentabel ist.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. April 2016 um 20:00:23 Uhr:


Bei Kfz-Glasscheiben gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede.
Z. B. BMW stellt das Glas nicht selbst her, sondern lässt das mit Qualitätsvorgaben von namhaften Herstellern (Saint-Gobain, Pilkington usw.) fertigen und die Scheiben tragen dann das BMW-Logo.

Genau meine Erfahrung.
Ich habe zwei Mal Scheiben bei Carglas tauschen lassen und war jedes Mal von der Qualität der Scheibe sehr enttäuscht. Insbesondere auffällig ist das bei der Kratzempfindlichkeit.
Da ich Garagenparker bin, muss ich den Eiskratzer nie auspacken, d.h. wenn nach nur einem Jahr erhebliche Kratzer auf der Scheibe zu sehen sind, dann stimmt irgendetwas nicht mit der Scheibe.
"Glücklicherweise" war sie da schon wieder defekt und ich habe sie in einer HUK Partnerwerkstatt austauschen lassen, obwohl ich bei der HUK garnicht versichert bin.

Zitat:

@Matsches schrieb am 4. April 2016 um 17:56:18 Uhr:


Esgibt keine Original Windschutzscheiben. Oder bist Du der Ansicht, Mercedes giesst die selbst?

natürlich gibt es original Windschutzscheiben... die beispielhaft an der Bezeichnung, manchmal am Herstellersymbol oder Hersteller oder Typ etc. zu erkennen sind.
Selbstverständlich fertigt ein Automobilhersteller seine Teile nicht selber, sondern "baut" letztlich nur zusammen...
Ich denke schon, dass beim Wiederverkauf u.U. ein Originalteil ein Preisrolle spielen "kann", insbesondere bei neuwertigen Fahrzeugen im mittleren oder hohen Preissegment.

So, kurzer Zwischenbericht:

Nachdem ich den KVA vor zwei Wochen eingereicht hatte, habe ich vor einer Woche das erste Mal nachgefragt. Als sich dann nichts ergeben hat, habe ich heute erneut nachgefragt. Der Fall läge gerade beim Gruppenleiter zur Prüfung, ob man aus Kulanz die höheren Kosten zahlen würde. Ich sollte dann im Laufe des heutigen Tages eine Info bekommen. Bin mal gespannt, ob und was da kommt.

So, es gibt Neuigkeiten:

- Zwischenzeitlich hatte ich nach mehreren Nachfragen eine Reparaturfreigabe auf meinen eingereichten KVA durch die HUK24 bekommen.
- Die Reparatur ist dann durch den lokalen BMW Händler erfolgt und wurde von der Werkstatt direkt mit der HUK24 abgerechnet.
- Problem 1: Der BMW Händler hat in der Abrechnung mit der Versicherung höhere AAW-Sätze berechnet als in meinem KVA (KVA 8,60 € plus MwSt., Abrechnung 10,90 € plus MwSt.), die AAW-Angaben haben dagegen ziemlich gut gepasst. Aus 34 AAW Tausch plus 5 AAW Regensensor wurden 35 AAW Tausch und 5 AAW Regensensor. Auch die Teilepreise wurden inkl. UPE-Aufschlägen übernommen.
- Problem 2: Die HUK24 hat jetzt nicht auf die 8,60 € plus MwSt. aus dem KVA, sondern auf 8,21 € plus MwSt. gekürzt, da dies die Prüfgrenze unter Berücksichtigung regionaler Werte sei. Ich kenne aber keine einzige Markenwerkstatt, die für diese AAW arbeiten würde und selbst bei freien wird das schon schwierig.
- Der berechnete Betrag beläuft sich auf 1217,54 €, der gekürzte Betrag auf 1089,42 €, was genau 40 AAW * (10,90 € - 8,21 €) * 1,19 beträgt.

Leider war ich heute beruflich unterwegs und kam erst jetzt nach Hause, von daher konnte ich weder den BMW Händler noch die HUK24 mehr erreichen. Bin mal gespannt, was der BMW Händler dazu sagt, dass er über KVA abgerechnet hat. Und dazu warum die HUK24 trotz Reparaturfreigabe auf ihre vorher angekündigten Sätze gekürzt hat.

Wegen 128 € lohnt sich kein Rechtsstreit.
Wenn es dir aber ums Prinzip geht, dann reiche selbst Klage beim Amtsgericht über den Differenzbetrag ein.
Es gibt für die Klageabfassung eine Rechtsantragsstelle, die dir bei der Abfassung der Klageschrift behilflich ist, wenn du dir das nicht selbst zutraust.

Da magst du Recht haben, aber ich finde das Verhalten der HUK in dem Fall einfach nicht in Ordnung. Und genau dieses Prinzip wird nicht nur in meinem Fall, sondern vermutlich bei jedem anderen Geschädigten genauso durchgezogen. Wobei du selber in diesem Thread früher geschrieben hast, dass du mir dann den Gang zum Anwalt empfehlen würdest.

Die mit einem Rechtsstreit verbundenen Mühen, stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Streitwert.
Wenn du Lust und Zeit hast, dann zieh das durch, vergiss aber nicht, dass es immer ein gewisses Prozessrisiko gibt.
Ich würde mir eine andere Versicherung suchen.

Warum verlangt denn die Werkstatt jetzt plötzlich 10,90 Euro statt 8,60 pro AAW?
Vielleicht weil es ein Versicherungsfall ist?

Ja, das vermute ich auch und ist auch so nicht in Ordnung, wenn der KVA vorher direkt an mich andere AAW hatte.

Kann es sein, dass zwischenzeitlich eine normale Preiserhöhung vorgenommen wurde?

In der Werkstatt? Nicht dass ich wüsste, da mein Ölwechsel und Wechsel Bremsflüssigkeit mit den gleichen AAW abgerechnet worden sind.

Ich würde die Werkstatt darauf ansprechen. Ein KVA kann zwar im gewissen Rahmen überschritten werden, aber einen anderen Verrechnungssatz pro AAW finde ich dann doch recht frech. Wofür macht man denn dann einen KVA, wenn er nicht eingehalten wird?

Anschließend würde ich mich bei der Versicherung beschweren, aber das sind dann im Vergleich nur noch ein paar Cent.

So, kurzer Zwischenbericht:
- KVA war falsch, da falsche Stundensätze für mechanische Arbeiten zugrunde gelegt wurden, Scheibentausch aber keine einfache mechanische Arbeit darstellt
- da Abrechnung an Werkstatt abgetreten wurde, streitet im Moment Werkstatt mit Versicherung
- letzte Info von HUK24: keine Einigung erfolgt, für HUK24 Fall abgeschlossen
- Werkstatt hat RA mit Klageausarbeitung beauftragt, nachdem auf RA-Schreiben nicht reagiert wurde

Das hatte ich auch mal. Hatte eine defekte Frontscheibe mit schadenshöhe um die tausend Euro. Reparatur lag 50 Euro über dem, was die HUK24 vorgegeben hatte. Hab es trotzdem im der Markenwerkstatt machen lassen, selbst bezahlt und die Rechnungen eingereicht. Die HUK hat alles anstandslos bezahlt.

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