Max. Stundenverrechnungssätze OHNE Werkstattbindung bei HUK24

Bisher war ich mit der HUK24 in den letzten 15 Jahren auch bei mehreren Schadensfällen (alle TK, Marder, Sturmschaden, Hagel, Scheibentausch) sehr zufrieden, wobei diese in der Vergangenheit alle mit KaskoSelect reguliert worden sind. Der aktuelle Fall ist jetzt der erste OHNE KaskoSelect, da mein aktuelles Fahrzeug neuwertig ist und ich lieber bei der Markenwerkstatt reparieren lassen möchte.

Heute habe ich einen Steinschlag in der Frontscheibe im Sichtbereich gemeldet, was an sich auch problemlos bezüglich freier Werkstattwahl war. Am Schluss des Gespräches kam dann allerdings der Hinweis, dass der max. Stundenverrechnungssatz bei 98,50 € + MwSt. liegen würde. Auf meine verwunderte Nachfrage, woraus sich diese Deckelung ergeben würde, wurde dann allgemeine darauf verwiesen, dass dies allgemein so üblich wäre und ich dies auch schriftlich bekommen würde.

In der lokalen BMW Werkstatt kostet die AAW 8,60 € + MwSt., was 103,20 € + MwSt. entspricht. Der AAW-Ansatz zum Frontscheibentausch liegt bei 34 AAW, also knapp 3 Stunden. Bei Einhaltung der Zeitvorgabe beim Scheibentausch würde mich das Verhalten der HUK24 also knapp 17 € aus eigener Tasche kosten.

Zum einen stellt sich die Frage, ob das Vorgehen der HUK24 so rechtens ist. Zumindest laut den AKB und den diversen Threads hier im Forum dürfte das nicht i.O. sein. Zum anderen ist aber das Problem, ob es sich für 17 € lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Allerdings finde ich das Vorgehen der HUK24 nicht rechtens, weshalb es mir da auch ein wenig um´s Prinzip geht.

Bei den anderen Threads hier bei MT ging es meist um größere Abweichungen bzw. Kürzungen, wo auch ein Anwalt eher bereit sein dürfte, die Sache zu vertreten. Hat jemand anderes aktuelle Erfahrungen mit der Vorgehensweise bzw. die Sache auch per Anwalt oder Beschwerde beim Ombudsmann geregelt?

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Zitat:

@hydrou schrieb am 1. Juni 2016 um 13:45:19 Uhr:


- da Abrechnung an Werkstatt abgetreten wurde, streitet im Moment Werkstatt mit Versicherung
- letzte Info von HUK24: keine Einigung erfolgt, für HUK24 Fall abgeschlossen
- Werkstatt hat RA mit Klageausarbeitung beauftragt, nachdem auf RA-Schreiben nicht reagiert wurde

Es ist gut, dass Du eine Werkstatt hast, die Dir den Ärger abnimmt und selbst gegen die HUK vorgeht.
Das ist nicht selbstverständlich.
Sollte die HUK auch nach Vorlage der Klageschrift stur bleiben, wird sie den 13.762sten Prozess verlieren und beim Versuch, um 128,- € zu bescheißen, völlig unnötig knapp 400,- € zusätzlich verbrennen.
Jeder kann sich ausrechnen, wie viele der eigenen Kunden man mindestens bescheißen muss, damit dieses System rentabel ist.

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. März 2016 um 12:08:55 Uhr:


Du kannst ja auch das Schadensservice Plus nutzen. Die Selectwerkstatt holt das Auto ab,

Was meinst du warum die das Auto abholen ... du willst oftmals lieber nicht wissen wo und wie das Auto repariert wird. Sieht optisch hinterher schick aus, ob das wirklich fachgerecht mit originalen oder gleichwertigen Teilen repariert ist merkt doch kein Laie.

Die Partnerwerkstatt der HUK in meiner Nähe ist erstklassig. Die verbauen auch keine Billigscheiben, sondern holen sich die Scheiben bei der jeweiligen Marke (in meinem Fall Audi).

Grad bei einem Scheibentausch oder Hagelschaden würde ich persönlich eher die Profis bevorzugen, als eine Markenwerkstatt, denn die machen solche Reparaturen eher selten bzw. geben sowas sogar außer Haus.

Da ein Kollege letztens mit seinem 5er ebenfalls zum Scheibentausch musste, hat er diesen Service in Anspruch genommen. Am Ende war der Regensensor nicht kalibriert und der Beschlagsensor wurde nicht getauscht, weshalb die Klimaautomatik nicht mehr richtig funktionierte. Fazit: Er musste nochmal zu BMW zum Anlernen und der Beschlagsensor wurde nicht mehr getaucht und funktioniert immer noch nicht richtig. Diesen Ärger würde ich mir gerne im Vorfeld ersparen. So viel zum Thema Profis...

Natürlich ist es vorteilhaft, wenn eine Werkstatt nicht alle Jubeljahre, sondern des Öfteren bestimmte Tätigkeiten wie Hagelschaden oder Scheibentausch durchführt. Auf der anderen Seite haben sie i.d.R. aber weder die Arbeitsanweisungen von BMW noch die entsprechende Software. Und da inzwischen die meisten Probleme keine rein mechanischen Tätigkeiten mehr darstellen bzw. entsprechend viel Elektronik mit getauscht und/ oder neu angelernt werden muss, fehlt diese spezifische Komponente in einer nicht-Markenwerkstatt, was dann zu Problemen führt.

Ich hatte bereits letztes Jahr die Gelegenheit, die Partnerwerkstatt der HUK24 hier vor Ort zu testen, da ich einen Sturmschaden mit Delle im Kofferraumdeckel hatte. Zuerst wurde ich zur nächstgelegenen Werkstatt (25 km) geschickt, die aber keine Dellenreparaturen durchführen können. Dies war eine VW-Werkstatt. Von diesen wurde ich dann zur Dellenwerkstatt geschickt, die im Firmenverbund eine Mercedes-Werkstatt war. Also weitere 40 km in die andere Richtung gefahren. Dort wurde mir dann eine Komplettlackierung des Heckteils angeboten samt Zerlegung des Kofferraums, aber vermutlich gäbe es trotzdem Farbunterschiede und die Cabriomechanik im Kofferraum wollten sie nicht anfassen, da sie damit keine Erfahrung hatten und nicht dafür garantieren wollten, dass das Verdeck nachher noch problemlos schließt. Am Ende habe ich auf Gutachtenbasis abgerechnet und die Delle beim BMW rausdrücken und wegpolieren lassen.

Meinen letzten Glasschaden 2010 hat die BMW-Werkstatt komplett für mich abgewickelt, ohne dass ich überhaupt Kontakt zur Versicherung aufnehmen musste.
Hat mich zunächst zwar auch gewundert, aber die haben eine diesbezügliche Vereinbarung und es lief alles reibungslos.

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So, inzwischen hatte ich ein weiteres Gespräch mit der Schadenshotline zwecks Freigabe des KVA. Die Kürzung der Stundensätze wurde erneut bekräftigt und mit folgendem Passus aus den AKB begründet:

Zitat:

A.2.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?
Reparatur
a Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
- Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir
die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

Laut den Handlungsanweisungen wird jede Rechnung geprüft, ob die Kosten erforderlich sind. Und dadurch ergibt sich ein max. Stundensatz von 98,50 € plus MwSt. für jegliche Markenwerkstatt, egal welche Marke. Für freie Werkstätten gelten niedrigere Vorgabewerte. Welche Kosten jedoch erforderlich sind, legt die Versicherung intern fest und die Kriterien dafür sind nicht einsehbar.

Mal sehen, ich habe den KVA zur Freigabe eingereicht und warte ab, ob neben den Stundensätzen noch weitere Kürzungen an den UVP und dem erforderlichen Umfang getätigt werden.

Zitat:

@hydrou schrieb am 24. März 2016 um 17:07:40 Uhr:


......
Laut den Handlungsanweisungen wird jede Rechnung geprüft, ob die Kosten erforderlich sind. Und dadurch ergibt sich ein max. Stundensatz von 98,50 € plus MwSt. für jegliche Markenwerkstatt, egal welche Marke. Für freie Werkstätten gelten niedrigere Vorgabewerte. Welche Kosten jedoch erforderlich sind, legt die Versicherung intern fest und die Kriterien dafür sind nicht einsehbar.
....

Hast Du das so schriftlich?

Zu Deiner Information: Die erforderlichen Kosten sind exakt der Betrag, der auf der Rechnung der von Dir gewählten Werkstatt steht. Alles Andere ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Vertragsbedingungen.

Ja, das kommt die Tage schriftlich. Bin mal gespannt.

Die erforderlichen Kosten werden ja auch bezahlt, sofern man seine Pflichten einhält

Zitat:

zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen

Und das ist genau der Betrag, den deine markengebundene Vertragswerkstatt dir berechnet.

Die einzige Ausnahme wäre, wenn dieser Betrag deutlich und für dich erkennbar über den üblichen Verrechnungssätzen der Vertragswerkstaätten dieser Marke liegen würde.

In meiner Gegend ist bei markengebundenen Vertragswerkstätten ein Verrechnungssatz zwischen 110 und 150 Euro (netto) üblich. Damit liegt deine Werkstatt mit 103,xx € sogar verhältnismäßig günstig.

Hier das Schreiben der HUK Coburg bezüglich der Stundensätze:

20160326-125016

Um 98,50 € heißt nicht maximal 98,50 €.
Ich würde mit meinem BMW zu meiner BMW-Werkstatt gehen und dort reparieren lassen.
Sollten die Kosten nicht übernommen werden, wäre mein nächster Gang zum Rechtsanwalt.

PS: den Hinweis auf die Partnerwerkstatt finde ich unangemessen, wenn du freie Werkstattwahl hast

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. März 2016 um 12:54:09 Uhr:


Hier das Schreiben der HUK Coburg bezüglich der Stundensätze:

Ich vermisse in dem Schreiben der HUK den Verweis auf die vertraglichen Grundlage der Obergrenze.

Tja, nicht nur du. Die Begründung mit dem Verweis auf die AKB gab es nur auf Nachfrage an der Hotline.

Jetzt warte ich mal ab, wie sich die HUK zum eingereichten KVA zwecks Zusage Kostenübernahme äußert.

Interessant auch, dass in der Marken-Werkstatt, also egal welcher, 10% Zuschläge auf die UPE zulässig sind, bei Opel sogar 20%. Gibt es einen Grund, dass Opel hier mit höheren Aufschlägen arbeiten darf?

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. März 2016 um 13:24:25 Uhr:


Tja, nicht nur du. Die Begründung mit dem Verweis auf die AKB gab es nur auf Nachfrage an der Hotline.

Jetzt warte ich mal ab, wie sich die HUK zum eingereichten KVA zwecks Zusage Kostenübernahme äußert.

Interessant auch, dass in der Marken-Werkstatt, also egal welcher, 10% Zuschläge auf die UPE zulässig sind, bei Opel sogar 20%. Gibt es einen Grund, dass Opel hier mit höheren Aufschlägen arbeiten darf?

Habe Dir gerade eine PN geschickt und etwas vergessen.
Eine Kostenübernahme wirst Du kaum bekommen.

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