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Werkstattplus - Werkstattbindung im Schadenfall oder nicht??!!

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 7:45

Moin!

 

ich hab mal ein kleines Problem. Meine Freundin hat an ihrem relativ neuem Auto nen geringen Schaden am Radlauf (nur Garage touchiert und jetzt ne Schramme). Ließe sich locker mit Smart Repair beheben.

 

Sie hat aber diese WerkstattPlus-VErsicherung, d.h. geringe Versicherungsprämie - dafür darf sie im "Kasko-Schadensfall" nur in ausgewählte, bzw vorgeschriebene Werkstätten (laut Versicherungsbestimmungen..).

 

Jetzt die Frage: Da sie ja 300 Euro SB hat - der Schaden aber mit Smart Repair in einer freien Werkstatt viel günstiger zu reparieren ist (denke mal unter 200 Euro) - ist es in diesem Fall möglich in eine selbst ausgesuchte WErkstatt zu gehen?? (Ford will nämlich unverschämte 350 Euro für haben)

 

Ich hoffe ihr versteht die Frage ;-)

 

Also ich bin der Meinung, dass die Werkstattbindung nur in dem Fall greift, wenn es ein Versicherungsschaden ist, d.h. die Versicherungs zahlt! So lege ich jedenfalls "Kasko-Schadensfall" aus........

 

Daaaaanke =)

 

(Vielleicht habt ihr ja auch irgendwo nen Gesetz oder ne Regelung parat, wo sowas nachzulesen ist..., damit man das schriftlich hat)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Tommaz001

 

Also ich bin der Meinung, dass die Werkstattbindung nur in dem Fall greift, wenn es ein Versicherungsschaden ist, d.h. die Versicherungs zahlt! So lege ich jedenfalls "Kasko-Schadensfall" aus........

Genau so ist es.

Die Werkstattbindung gilt natürlich nur dann, wenn es sich um einen von der Versicherung zu regulierenden Schaden handelt.

 

Ansonsten, also für alle anderen anfallenden Reparaturen und/oder Wartungen (die nicht die Versicherung betreffen) kann sich deine Freundin natürlich die Werkstatt selbst aussuchen.

 

Also: Kaskoschaden, welchen die Versicherung zu regulieren hat: Werkstattbindung - mit Versicherung in Verbindung setzen.

Schaden, welcher nicht der Versicherung gemeldet wird oder diese nicht betrifft: Freie Auswahl der Werkstatt.

 

Gesetzestexte gibt es hierzu nicht - das ist vertraglich zwischen der Versicherung und deiner Freundin so geregelt und auch in den Vertragsbedingungen sinngemäss so nachzulesen.

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Zitat:

Original geschrieben von Tommaz001

 

Also ich bin der Meinung, dass die Werkstattbindung nur in dem Fall greift, wenn es ein Versicherungsschaden ist, d.h. die Versicherungs zahlt! So lege ich jedenfalls "Kasko-Schadensfall" aus........

Genau so ist es.

Die Werkstattbindung gilt natürlich nur dann, wenn es sich um einen von der Versicherung zu regulierenden Schaden handelt.

 

Ansonsten, also für alle anderen anfallenden Reparaturen und/oder Wartungen (die nicht die Versicherung betreffen) kann sich deine Freundin natürlich die Werkstatt selbst aussuchen.

 

Also: Kaskoschaden, welchen die Versicherung zu regulieren hat: Werkstattbindung - mit Versicherung in Verbindung setzen.

Schaden, welcher nicht der Versicherung gemeldet wird oder diese nicht betrifft: Freie Auswahl der Werkstatt.

 

Gesetzestexte gibt es hierzu nicht - das ist vertraglich zwischen der Versicherung und deiner Freundin so geregelt und auch in den Vertragsbedingungen sinngemäss so nachzulesen.

Da sie den Schaden dann ja ohne Versicherung selber bezahlt besteht natürlich wie gesagt keine Werkstattbindung.

Aber ACHTUNG, falls das Fahrzeug finanziert ist kann der Finanzierungsvertrag vorschreiben dass Schäden nur in einer Vertragswerkstatt repariert werden dürfen!!!

In diesem Fall hätte sie aber auch die Versicherung mit Werkstattbindung gar nicht erst abschließen sollen/dürfen.

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 16:59

Danke =)

Also ich hab mir den Darlehnsvertrag komplett durchgelesen und da steht nichts mit Schäden und Vetragswerkstatt o.ä....

wie gesagt, das Einzige ist halt, dass im Versicherungsvertrag steht, dass Kaskoschäden nur in von der Versicherung ausgesuchten Werkstätten repariert werden dürfen..(was ich auch versteh - dafür ist ja schließlich ihre Prämie auch geringer..)

Das Auto wurde finanziert mit Rückkaufvereinbarung nach 4 Jahren und der 4 Jahre Ford Flatrate/Garantie.

Sie hat halt ein bisschen Bammel, dass irgendein Versicherungsschutz oder die Garantie verfällt oder sonst irgendwelche Nachteile entstehen, wenn es nicht in einer Ford-Vertragswerkstatt gemacht wird.

Sie hatte so einen ähnlichen Schaden auf der anderen Seite schonmal (gestriffen) und da sagte ihr der Fordhändler, dass sie es nur in bestimmten Ford-WErkstätten machen lassen darf (Gut, würd ich als Händler natürlich auch sagen, wenn ich eine junge Frau vor mir habe, die von sowas keine Ahnung hat..) . Aber, wie gesagt, das hat damals 350 Euro gekostet - wobei der gesamte Kotflügel abgebaut und teilweise lackiert wurde (also nicht mit Smart Repair..).

grüße

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

 

Aber ACHTUNG, falls das Fahrzeug finanziert ist kann der Finanzierungsvertrag vorschreiben dass Schäden nur in einer Vertragswerkstatt repariert werden dürfen!!!

Solche Klauseln gibt es nicht in Finanzierungsverträgen!

Allerhöchstens in Leasingverträgen können entsprechende Klauseln vorhanden sein.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Tommaz001

 

Also ich hab mir den Darlehnsvertrag komplett durchgelesen und da steht nichts mit Schäden und Vetragswerkstatt o.ä....

Natürlich nicht - siehe oben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Tommaz001

 

Sie hatte so einen ähnlichen Schaden auf der anderen Seite schonmal (gestriffen) und da sagte ihr der Fordhändler, dass sie es nur in bestimmten Ford-WErkstätten machen lassen darf (Gut, würd ich als Händler natürlich auch sagen, wenn ich eine junge Frau vor mir habe, die von sowas keine Ahnung hat..)

Ebend - man kann es ja mal versuchen - irgendjemand wird schon drauf reinfallen.

Wenn es sich hier nur um einen kleinen Kratzer handelt, der mit Smart-Repair für 150 EUR wegzubekommen ist, dann ist das nicht einmal bei einem Verkauf ein offenbarungspflichtiger Schaden.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

 

Aber ACHTUNG, falls das Fahrzeug finanziert ist kann der Finanzierungsvertrag vorschreiben dass Schäden nur in einer Vertragswerkstatt repariert werden dürfen!!!

Solche Klauseln gibt es nicht in Finanzierungsverträgen!

Allerhöchstens in Leasingverträgen können entsprechende Klauseln vorhanden sein.

Zumindest bei BMW habe ich es schon selber gesehen. Macht ja auch Sinn, der Wagen gehört der Bank und die will natürlich, dass er bestmöglich repariert wird.

Wenn es bei Ford nicht so ist, umso besser.

Moinsens, der Wagen "gehört" zwar nicht der Bank, aber der Unterschied zur "normalen" Finanzierung ist die Rückkaufsvereinbarung zum festen Preis.

Da kanns dann halt bei der Fahrzeugrückgabe Probleme geben, wenn darüber diskutiert wird, ob der Schaden fachgerecht instand gesetzt wurde - das kann man halt dadurch umgehen, dass man den Schaden beim Händler reparieren lässt, der das Fahrzeug auch zurücknehmen muss. In der Regel bieten die heute ja auch alle Smartrepair an.

Entspannte Arbeitswoche wünscht der Sause

Hallo,

ich kann nur jedem eindringlich davor warnen solche Kasko Plus Verträge besonders bei neueren Fahrzeugen abzuschließen.

Die Versicherungen arbeiten hier meist mit freien Werkstätten zusammen die natürlich auch günstiger, also zugunsten der Versicherung arbeiten.

Da dies Werkstätten aber oft nicht über die notwendigen Fachkenntnisse, Reparaturleitfäden sowie über technischen Einrichtungen verfügen ist es daher nicht verwunderlich das die Fahrzeuge hier alles andere als sach- und fachgerecht repariert werden.

Die größte Gefahr besteht darin das die werkseitige Gewährleistung nach solch einer unsachgemäßen Reparaturmaßnahme weg ist.

Hier spart man am falschen Ende.

Wenn die Fahrzeuge schon etwas älter sind kann man sich das durchaus überlegen.

Wie gesagt, wir sprechen hier vom Kaskoschadensfall.

Im Haftpflichtschadensfall kann einem die gegnerische Versicherung überhaupt nichts vorschreiben.

Allein der Geschädigte hat zu bestimmen welcher Werkstatt er sein Fahrzeug anvertraut.

Aber auch hier bieten manche Versicherungen bereits einen Rundumservice an.

Fahrzeug wird abgeholt, repariert und wieder gebracht usw.

Hier ist es aber die selbe Masche wie bereits oben geschrieben das hier manche Versicherungen mit unseriösen Partnerwerkstätten zusammen arbeiten und die Reparaturqualität darunter leidet.

 

Themenstarteram 23. Februar 2010 um 19:27

Unsere Versicherung gibt uns allerdings NUR Ford-Vertragswerkstätten zur Reparatur vor.

Deshalb war ja ursprünglich meine Frage, ob man selbst auch freie/andere Fachwerkstätten aufsuchen kann bei keinen Versicherungsfällen, da Ford einfach unverschämt teuer ist, und jedenfalls bei unserem Fordhändler nicht mit Smart Repair gearbeitet wird, sondern dann glatt mal ne neue Stoßstange drangebaut wird anstatt sie zu bepinseln...

am 23. Februar 2010 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von Tommaz001

Unsere Versicherung gibt uns allerdings NUR Ford-Vertragswerkstätten zur Reparatur vor.

Deshalb war ja ursprünglich meine Frage, ob man selbst auch freie/andere Fachwerkstätten aufsuchen kann bei keinen Versicherungsfällen, da Ford einfach unverschämt teuer ist, und jedenfalls bei unserem Fordhändler nicht mit Smart Repair gearbeitet wird, sondern dann glatt mal ne neue Stoßstange drangebaut wird anstatt sie zu bepinseln...

Wie schon geschrieben. Wenn die Versicherung deinen "Kaskoschaden" "nicht" übernehmen muss, dann kannst du reparieren lassen wo du willst. du darfst ihn halt nicht melden. ;)

Gruß

Frank, keine Meldung an die Versicherung, keine Werkstattbindung.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

 

ich kann nur jedem eindringlich davor warnen solche Kasko Plus Verträge besonders bei neueren Fahrzeugen abzuschließen.

Ach ja?

Zitat:

Die Versicherungen arbeiten hier meist mit freien Werkstätten zusammen die natürlich auch günstiger, also zugunsten der Versicherung arbeiten.

Natürlich?

Natürlich kannst Du diese Behauptung auch belegen und uns konkrete Beispiele dafür nennen, wie die Werkstätten "zugunsten der Versicherungen" arbeiten.

Zitat:

Da dies Werkstätten aber oft nicht über die notwendigen Fachkenntnisse, Reparaturleitfäden sowie über technischen Einrichtungen verfügen ist es daher nicht verwunderlich das die Fahrzeuge hier alles andere als sach- und fachgerecht repariert werden.

An dieser Stelle wird es kriminell:

Du unterstellst qualifizierten und zertifizierten Handwerksbetrieben, dass sie pfuschen und zwar offenbar regelmäßig.

 

Ich kenne keinen Innungsmeister, der sich zu solch einem Schwachsinn hinreißen lassen würde. Wie kommst Du also zu der Erkenntnis?

Zitat:

Die größte Gefahr besteht darin das die werkseitige Gewährleistung nach solch einer unsachgemäßen Reparaturmaßnahme weg ist.

Falsch: die größte Gefahr ist es, diesen Beitrag für bare Münze zu nehmen.

Achtung!!! Vor diesem Beitrag muss gewarnt werden.

Zitat:

Allein der Geschädigte hat zu bestimmen welcher Werkstatt er sein Fahrzeug anvertraut.

Aber auch hier bieten manche Versicherungen bereits einen Rundumservice an.

Richtig. Und wenn er sich für ein "Rundum-Sorglos-Paket" entscheidet, weil er keine Zeit und keine Lust hat, sich um die ganze Abwicklung zu kümmern, sondern schnell und einfach sein Auto vom Fachbetrieb repariert zurück bekommen möchte, so ist das alleine seine Entscheidung.

 

Die Einzigen, die das stört, sind die, die gerne an Unfällen Geld verdienen möchten und es in dem Fall nicht konnten.

Zitat:

Hier ist es aber die selbe Masche wie bereits oben geschrieben das hier manche Versicherungen mit unseriösen Partnerwerkstätten zusammen arbeiten und die Reparaturqualität darunter leidet.

Nochmal: Wenn Du solche Behauptungen aufstellst, lass uns uns an Deinem Wissen teilhaben:

Welche Masche?

Welche Werkstatt?

Welcher Pfusch?

 

Du hast doch sicher hunderte von Fällen, die Du uns vorstellen kannnst.

 

Bei sowas krieg ich wirklich Flöhe: Keinen Plan aber dicke Backen...

 

Hafi

am 23. Februar 2010 um 20:12

Puh Hafi, langer Text. Aber genau so ist es.

Werkstattbindung:

Viele Versicherungen schicken ihre Kunden in Vertragswerkstätten. Andere halt nicht.

Entsprechend Beiträge darüber hat es ja hier bei MT schon gegeben.

Also immer Vorsichtig mit Behauptungen lieber "fordfuchs". Wer behauptet muss auch beweisen.

Gruß

Frank, ohne Werkstattbindung unterwegs.

Hallo,

ich möchte hier niemanden etwas unterstellen auch wenn ich es so formuliert habe.

Gut vielleicht habe ich etwas über das Ziel hinaus geschossen aber wenn ich den unten im Link angefügten Artikel lese stelle ich fest das ich mit meiner Meinung nicht so daneben liege.

http://www.verkehrsunfall-mv.de/.../2008_01_07_42363797_meldung.php

@Fordfuchs:

Du übertreibst halt ein wenig - den freien Werkstätten mal grundsätzlich zu unterstellen, dass dort nicht ordnungsgemäß repariert wird, ist sicherlich grenzwertig.

@Hafi:

Da hat grade mal jemand - leicht angestochen - die Versichererbrille aufgesetzt.

Wenn Fordfuchs die Beispiele nicht zu hunderten hat - die kannste bekommen. Das Autohäuser, als Restwertgarant, ein Problem bei der Rückgabe machen (gerne auch besonders intensiv danach suchen), wenn ein Schaden nicht beim Fachhändler repariert wurde, ist Tagesgeschäft.

Ich kenne jetzt vom ersten großen Händler sogar die Arbeitsanweisung an die Verkäufer, dass Sie Ihre Kunden darauf hinweisen müssen, dass die Leasingrücknahme verweigert wird, wenn diese im Schadenfall nicht in einer Herstellerwerkstatt reparieren lassen (ob das dann rechtlich funktioniert, sei mal dahingestellt).

Die Kooperationsverträge verschiedener Hersteller für die Werkstattbetriebe habe ich auch noch auf meinem Rechner. Mir drängt sich hier zuerst einmal der Eindruck auf, dass alle Versicherer versuchen, die ein oder andere Hersteller-Werkstatt aus Marketinggründen als Partner zu gewinnen. Dann kann man ja den Kunden zumindest erzählen, dass das alles garnicht so schlimm ist, man hat ja schließlich markengebundene Werkstätten auch als Partner. Nur kriegen die in der Praxis nahezu null Geschäft geroutet.

Die kriegen erstaunlicherweise auch humane AW-Verrechnungssätze angeboten. Wenn man dann aber sieht, dass freie Werkstätten teilweise für AW-Sätze unter 5,- Euro (eine Stunde = 12 AW) unterschrieben haben, kann man sich schon fragen, ob dann noch die neueste Technik, etc. angeschafft werden kann, um Reparaturen qualitativ genauso hochwertig anzubieten, wie die Markenwerkstätten.

Gruß vom Sause, der jetzt wunde Finger hat...;)

Zitat:

aber wenn ich den unten im Link angefügten Artikel lese stelle ich fest das ich mit meiner Meinung nicht so daneben liege.

http://www.verkehrsunfall-mv.de/.../2008_01_07_42363797_meldung.php

Ja, genau.

Und Frau Rechtsanwältin Braun, die da ihre Dienste anbietet, macht das nur aus Nächstenliebe und nicht, weil sie Umsatz generieren will.

:rolleyes:

Heute kommt´s hier aber wirklich wieder knüppeldicke...

Hafi

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