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Max. Stundenverrechnungssätze OHNE Werkstattbindung bei HUK24

Themenstarteram 24. März 2016 um 9:12

Bisher war ich mit der HUK24 in den letzten 15 Jahren auch bei mehreren Schadensfällen (alle TK, Marder, Sturmschaden, Hagel, Scheibentausch) sehr zufrieden, wobei diese in der Vergangenheit alle mit KaskoSelect reguliert worden sind. Der aktuelle Fall ist jetzt der erste OHNE KaskoSelect, da mein aktuelles Fahrzeug neuwertig ist und ich lieber bei der Markenwerkstatt reparieren lassen möchte.

Heute habe ich einen Steinschlag in der Frontscheibe im Sichtbereich gemeldet, was an sich auch problemlos bezüglich freier Werkstattwahl war. Am Schluss des Gespräches kam dann allerdings der Hinweis, dass der max. Stundenverrechnungssatz bei 98,50 € + MwSt. liegen würde. Auf meine verwunderte Nachfrage, woraus sich diese Deckelung ergeben würde, wurde dann allgemeine darauf verwiesen, dass dies allgemein so üblich wäre und ich dies auch schriftlich bekommen würde.

In der lokalen BMW Werkstatt kostet die AAW 8,60 € + MwSt., was 103,20 € + MwSt. entspricht. Der AAW-Ansatz zum Frontscheibentausch liegt bei 34 AAW, also knapp 3 Stunden. Bei Einhaltung der Zeitvorgabe beim Scheibentausch würde mich das Verhalten der HUK24 also knapp 17 € aus eigener Tasche kosten.

Zum einen stellt sich die Frage, ob das Vorgehen der HUK24 so rechtens ist. Zumindest laut den AKB und den diversen Threads hier im Forum dürfte das nicht i.O. sein. Zum anderen ist aber das Problem, ob es sich für 17 € lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Allerdings finde ich das Vorgehen der HUK24 nicht rechtens, weshalb es mir da auch ein wenig um´s Prinzip geht.

Bei den anderen Threads hier bei MT ging es meist um größere Abweichungen bzw. Kürzungen, wo auch ein Anwalt eher bereit sein dürfte, die Sache zu vertreten. Hat jemand anderes aktuelle Erfahrungen mit der Vorgehensweise bzw. die Sache auch per Anwalt oder Beschwerde beim Ombudsmann geregelt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hydrou schrieb am 1. Juni 2016 um 13:45:19 Uhr:

- da Abrechnung an Werkstatt abgetreten wurde, streitet im Moment Werkstatt mit Versicherung

- letzte Info von HUK24: keine Einigung erfolgt, für HUK24 Fall abgeschlossen

- Werkstatt hat RA mit Klageausarbeitung beauftragt, nachdem auf RA-Schreiben nicht reagiert wurde

Es ist gut, dass Du eine Werkstatt hast, die Dir den Ärger abnimmt und selbst gegen die HUK vorgeht.

Das ist nicht selbstverständlich.

Sollte die HUK auch nach Vorlage der Klageschrift stur bleiben, wird sie den 13.762sten Prozess verlieren und beim Versuch, um 128,- € zu bescheißen, völlig unnötig knapp 400,- € zusätzlich verbrennen.

Jeder kann sich ausrechnen, wie viele der eigenen Kunden man mindestens bescheißen muss, damit dieses System rentabel ist.

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Bei 17€ Differenz würde ich es riskieren und abwarten was passiert und ggf. bei nächster Gelegenheit die Versicherung wechseln.

Ansonsten kannst du auch hier mal blättern:

http://www.motor-talk.de/.../warnung-vor-huk-coburg-t5418783.html?...

Themenstarteram 24. März 2016 um 9:28

Riskieren, selber abzurechnen oder per Abtretung an die Werkstatt? Und wenn die Deckelung schon angekündigt wird, dann gehe ich davon aus, auch aus der Erfahrung aus den anderen Threads, dass die HUK24 das auch so durchziehen oder zumindest probieren wird.

Allerdings ist die HUK24 sonst mit die günstigste Versicherung, von daher werde ich nicht wegen 17 € wechseln, da mich der Wechsel pro Jahr mindestens 50 € an höheren Beiträgen kosten würde.

Riskieren, es "ganz normal" über die Werkstatt laufen zu lassen (Abtretung).

 

@"Allerdings ist die HUK24 sonst mit die günstigste Versicherung, von daher werde ich nicht wegen 17 € wechseln, da mich der Wechsel pro Jahr mindestens 50 € an höheren Beiträgen kosten würde."

Die Frage ist wie man "günstig" definiert. Wenn im Schadenfall Ärger vorprogrammiert ist, ist sie im Zweifel eben nicht unbedingt günstig, und da ist die Frage wie du das für dich bewertest. Noch ist ja im übrigen nichts passiert, von daher machst du dir Gedanken um ungelegte Eier.

 

Themenstarteram 24. März 2016 um 9:46

Naja, in dem von dir verlinkten Thread ging es ja genau darum, dass bei Reparatur in einer Markenwerkstatt, in dem Fall Porsche, die HUK24 die gezahlten Stundenlöhne deckelt und erst nach Forderung durch Anwalt ausbezahlt. Warum sollte die HUK24 das gerade in meinem Fall nicht machen, wenn es diese Anweisung für die Hotline und sicher auch die Schadenssachbearbeiter gibt. Und warum sollten sie dies explizit bei der Schadensmeldung ankündigen, wenn es nachher nicht umgesetzt wird?

Und wegen eines Vorfalles in 15 Jahren bei 5 bis 6 bisherigen problemlosen Schäden muss ich nicht gleich wegen einem Vorfall den Versicherer wechseln.

HUK 24 gibt auch den Teileaufschlag auf die unverbindliiche Preisempfehlung der Scheibe vor. Kann von Markenwerkstatt zu Markenwerkstatt variieren. Bei Vw z.B. ist es m.W. 10 %, bei Opel 20 %.

O.

Als TE würde ich an den Vorstand schreiben und fragen, ob die wegen € 17,-- auf einen langjährigen Kunden verzichten wollen.

 

Nachtrag: HUK und HUK24 ist die gleiche Schadenabteilung.

Zitat:

@hydrou schrieb am 24. März 2016 um 10:46:51 Uhr:

Naja, in dem von dir verlinkten Thread ging es ja genau darum, dass bei Reparatur in einer Markenwerkstatt, in dem Fall Porsche, die HUK24 die gezahlten Stundenlöhne deckelt und erst nach Forderung durch Anwalt ausbezahlt. Warum sollte die HUK24 das gerade in meinem Fall nicht machen, wenn es diese Anweisung für die Hotline und sicher auch die Schadenssachbearbeiter gibt. Und warum sollten sie dies explizit bei der Schadensmeldung ankündigen, wenn es nachher nicht umgesetzt wird?

Und wegen eines Vorfalles in 15 Jahren bei 5 bis 6 bisherigen problemlosen Schäden muss ich nicht gleich wegen einem Vorfall den Versicherer wechseln.

Das meinte ich oben mit, wie man "günstig" für sich selber bewertet.

Du kannst auch einen KVA machen lassen und den einreichen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 24. März 2016 um 10:28:12 Uhr:

Riskieren, selber abzurechnen oder per Abtretung an die Werkstatt? Und wenn die Deckelung schon angekündigt wird, dann gehe ich davon aus, auch aus der Erfahrung aus den anderen Threads, dass die HUK24 das auch so durchziehen oder zumindest probieren wird.

Jetzt weißt du warum die HUK so günstig ist. Warum an eigene AKBs oder geltendes Schadenersatzrecht halten wenn es anders doch viel günstiger geht.

Hier geht es um einen Kaskoschaden.

Was das mit "Schadenersatzrecht " zu tun haben soll, erkläre bitte.

Edit:

Und es gibt immer irgendeinen Trolo, der bei solchem Unfug noch "danke" drückt.:eek:

Zitat:

Am Schluss des Gespräches kam dann allerdings der Hinweis, dass der max. Stundenverrechnungssatz bei 98,50 € + MwSt. liegen würde. Auf meine verwunderte Nachfrage, woraus sich diese Deckelung ergeben würde, wurde ...

Bindend ist, was in deinem Vertrag und den zu deinem Vertrag gehörenden AKB´s steht.

Zitat:

Zum einen stellt sich die Frage, ob das Vorgehen der HUK24 so rechtens ist. Zumindest laut den AKB (...) dürfte das nicht i.O. sein.

aha, wenn das laut deinen AKB´s nicht rechtens ist, dann steht dir auch die volle Entschädigung zu

Zitat:

weshalb es mir da auch ein wenig um´s Prinzip geht.

Und genau aus diesem Grunde würde ich auch auf die exakte Einhaltung des bestehenden Versicherungsvertrages bestehen.

Zitat:

ob es sich für 17 € lohnt, einen Anwalt einzuschalten

andersrum, würde es sich für die Versicherung lohnen wegen 17 € einen langjährigen Kunden zu verlieren?

 

Zitat:

@hydrou schrieb am 24. März 2016 um 10:12:29 Uhr:

....

Heute habe ich einen Steinschlag in der Frontscheibe im Sichtbereich gemeldet, was an sich auch problemlos bezüglich freier Werkstattwahl war. Am Schluss des Gespräches kam dann allerdings der Hinweis, dass der max. Stundenverrechnungssatz bei 98,50 € + MwSt. liegen würde. Auf meine verwunderte Nachfrage, woraus sich diese Deckelung ergeben würde, wurde dann allgemeine darauf verwiesen, dass dies allgemein so üblich wäre und ich dies auch schriftlich bekommen würde.

......

Das mit dem Stundensatz laß dir von dem MA konkret auf deinen Schadenfall bezogen schriftlich geben; und er soll bitte seinen Namen und deinen Tarif dazu schreiben.

Zitat:

@Matsches schrieb am 24. März 2016 um 11:35:03 Uhr:

Hier geht es um einen Kaskoschaden.

Was das mit "Schadenersatzrecht " zu tun haben soll, erkläre bitte.

Lesen und versuchen mein Post zu verstehen. :rolleyes:

Du kannst ja auch das Schadensservice Plus nutzen. Die Selectwerkstatt holt das Auto ab, bringt dir ein Ersatzfahrzeug, nach der Rep. bringen Sie Dir wieder dein Auto, du hast 5 Jahre Garantie und hast die Gewissheit, das du nicht auf 17,00 Euro sitzen bleibst.

Ist doch der ganz normale "Dummenfang" der HUK: Prämie für Premiumtarif kassieren und trotzdem nach "Select-Kriterien" abrechnen oder den Kunden in die Dumping-Partnerwerkstatt nötigen...

Wer es braucht oder sich gefallen lässt... :D

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