Marderschaden Versicherungsproblem

Opel Astra H

hallo, vielleicht kann mir wer weiter helfen.
Wir hatten einen Marderschaden an der Antenne unseres Astras , der FOH reparierte den Schaden , lt ihm musste der Antennenstab + Antennenfuß+ Kabel bis zum Radio gewechselt werden( Himmel lösen incl.).Am Ende kam eine Rechnung von 917 € raus . So jetzt kommts 150 € SB bezahlt, 3 Wochen später Sachverständiger von Versicherung vor der Tür.Der hat sich das ausgebaute Teil angesehen und sagte da wird nur der Antennenstab bezahlt.

Zudem jetzt zwei Fragen: Weiß jemand ob die Oilstar Assistance Anschlussgarantie einen Antennschaden übernimmt?

- Was ratet Ihr mir wie kann ich überprüfen lassen ob der FOh nicht zuviel ausgebaut hat?

Denn bin ziemlich am Ende mit dem Astra:

70000 Km _ AGR Ventil , Anlasser , Lichtmaschine , Komplette Bremsanlage, Scheinwerfer angelaufen,das alles hab ich schon wechseln lassen.

Und bei unserem Insignia gehts flott so weiter , bzw noch schlimmer. Wahnsinn !

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Zitat:

Original geschrieben von zeckerherby


Eins weiß ich sobald die Sache durch ist wechsele ich die Versicherung

Ich würde an deiner Stelle eher mal über einen Wechsel des Opel-Händlers nachdenken.

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Zitat:

Original geschrieben von zeckerherby


Eins weiß ich sobald die Sache durch ist wechsele ich die Versicherung

Ich würde an deiner Stelle eher mal über einen Wechsel des Opel-Händlers nachdenken.

@TE: Mal langsam.
Wenn Dein Werkstatt-Charly oder sonstwer der Versicherung erzählt, dass ein Schaden durch den bösen Marder verursacht wurde, um einen Versicherungsfall vorzutäuschen, dann ist es die Aufgabe des Mitarbeiters, den Sachverständigen entsprechend zu informieren, wenn ihm die Sache komisch vorkommt. Und wenn Du die Antworten hier liest, ist er ja nicht der einzige, dem das alles spanisch vorkommt.

Ja da kannst auch Recht haben , aber bin am überlegen das an dem Rechtschutz weiterzugeben, was meint Ihr.

Auf den Punkt gefragt - hast Du die Beseitigung des Marderbisses beim FOH beauftragt und evtl. einen schriftlichen Auftrag vorliegen ? Oder evtl. auch eine Abtretungserklärung unterschrieben ? Das wäre bei einem Versicherungsfall eigentlich das normale Vorgehen. Und dann wärst Du eigentlich raus aus der Sache...

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Keine Abtretung unterschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von zeckerherby


Panther 13 -Das war wahrscheinlich mein Fehler das ich nicht schriftliches habe, hab das nur mit Serviceleiter abgesprochen . Dieser sagte zahlen Sie Ihre 150 € SB und die Rechnung senden wir an Ihre Versicherung.

War zu Blauäugig.

Zitat:

Original geschrieben von Panther13


Das wäre bei einem Versicherungsfall eigentlich das normale Vorgehen. Und dann wärst Du eigentlich raus aus der Sache...

Aber nur eigentlich.

Denn wenn etwas schiefläuft ist immer noch der Auftraggeber, in dem Fall der TE, in der Haftung.

Naja, aber als Auftraggeber ist man ja "dumm", deswegen kann es ja eigentlich nicht angehen, daß man bei einer unterschriebenen Abtretungserklärung immer noch in Haftung steht. Denke mir, es ist auch abhängig vom erteilten Auftrag.

@TE
Hat sich denn mittlerweile das ganze geklärt ?

Zitat:

Original geschrieben von Panther13


Naja, aber als Auftraggeber ist man ja "dumm", deswegen kann es ja eigentlich nicht angehen, daß man bei einer unterschriebenen Abtretungserklärung immer noch in Haftung steht. Denke mir, es ist auch abhängig vom erteilten Auftrag.

Na Du machst es Dir aber einfach.

"Nicht-Wissen" entbindet nicht von der Verpflichtung einen Auftrag auch bezahlen zu müssen, auch wenn man dies an einen dritten Abtritt und dieser der Zahlung nicht nachkommt.

Hab heute nochmals mit der Versicherung telefoniert, aber diese bewegen sich keinen Zentimeter auf mich zu, jetzt wendet sich meine Werkstatt nochmals an die Versicherung. Sollte sich nichts ergeben , geh ich am Montag zum Rechtsanwalt.

Gruß Zeckerherby

Kleine Verständnisfrage: Gegen wen soll denn der Anwalt vorgehen - gegen das Autohaus oder die Versicherung?

Jetzt nochmal der Radio hat vorher funktioniert und nach der Reperatur des Marderschadens auch wieder, also gehe ich gegen die Versicherung vor . 23 Jahre Beitrag ohne Schaden nicht mal eine Windschutzscheibe da würde jeder sauer sein wenn nach Abzug der 150 € SB etwas über 700 € zu begleichen wären.( zudem ist es die Versicherung mit wilden Partys - nachlesbar in der Presse).

Somit müsste sich die Frage erledigen gegen wenn ich vorgehe.

Gruß Zeckerherby

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


...
Na Du machst es Dir aber einfach.
"Nicht-Wissen" entbindet nicht von der Verpflichtung einen Auftrag auch bezahlen zu müssen, auch wenn man dies an einen dritten Abtritt und dieser der Zahlung nicht nachkommt.

Ich denke darüber auch recht "einfach"... Denn wenn ich als Kunde zu einem Autohaus komme, dort ein Marderschaden diagnostiziert wird, meine Versicherung auch Marderschäden abdeckt und ich den Auftrag mit Abtretungserklärung erteile den Marderschaden zu beseitigen, dann fühle ich mich offengestanden auch nicht mehr verantwortlich, wenn das Autohaus evtl. ungerechtfertigter Weise Arbeiten und Ersatzteile in Rechnung stellt - denn letzlich bin ich ja Laie und kann gar nicht beurteilen, ob das Autohaus nur das Notwendige zur Instandsetzung durchgeführt hat. Somit sollte der Kunde bei einem solchem Streit außen vorstehen und die Klärung des Streitfalls ausschließlich zwischen dem Autohaus und der Versicherung erfolgen.

Ich denke, daß es solche Streitfälle früher öfters gab und die Versicherungen daher die Werkstattbindung mit Prämienvorteil anbieten. So setzt man sich dann halt im Schadenfall erst mit der Versicherung in Verbindung, die einem den Werkstattpartner nennt, der den Versicherungsschaden dann beseitigt. Fährt man zu einer anderen Werkstatt, zahlt man halt 10 oder 15 % (weiß ich gerade nicht so genau) der Rechnung als Selbstbehalt.

@TE
Den Gang zum Rechtsbeistand finde ich auch sinnvoll. Ist evtl. ein Rechtsschutz vorhanden ? Dort kann man i. d. R. erstmal einen Beratungstermin vereinbaren um die Sachlage zu schildern und die Sicht des Anwalts zu hören.

Ja Panther 13 Rechtsschutzversicherung hab ich, werde da hast Recht erstmal Beratung in Betracht ziehen . Danke für den Hinweis.

Gruß Zeckerherby

Auf jeden Fall viel Erfolg !

Grüße Panther13

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