Marderschaden Versicherungsproblem

Opel Astra H

hallo, vielleicht kann mir wer weiter helfen.
Wir hatten einen Marderschaden an der Antenne unseres Astras , der FOH reparierte den Schaden , lt ihm musste der Antennenstab + Antennenfuß+ Kabel bis zum Radio gewechselt werden( Himmel lösen incl.).Am Ende kam eine Rechnung von 917 € raus . So jetzt kommts 150 € SB bezahlt, 3 Wochen später Sachverständiger von Versicherung vor der Tür.Der hat sich das ausgebaute Teil angesehen und sagte da wird nur der Antennenstab bezahlt.

Zudem jetzt zwei Fragen: Weiß jemand ob die Oilstar Assistance Anschlussgarantie einen Antennschaden übernimmt?

- Was ratet Ihr mir wie kann ich überprüfen lassen ob der FOh nicht zuviel ausgebaut hat?

Denn bin ziemlich am Ende mit dem Astra:

70000 Km _ AGR Ventil , Anlasser , Lichtmaschine , Komplette Bremsanlage, Scheinwerfer angelaufen,das alles hab ich schon wechseln lassen.

Und bei unserem Insignia gehts flott so weiter , bzw noch schlimmer. Wahnsinn !

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Zitat:

Original geschrieben von zeckerherby


Eins weiß ich sobald die Sache durch ist wechsele ich die Versicherung

Ich würde an deiner Stelle eher mal über einen Wechsel des Opel-Händlers nachdenken.

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Zitat:

Original geschrieben von Panther13



Ich denke darüber auch recht "einfach"... Denn wenn ich als Kunde zu einem Autohaus komme, dort ein Marderschaden diagnostiziert wird, meine Versicherung auch Marderschäden abdeckt und ich den Auftrag mit Abtretungserklärung erteile den Marderschaden zu beseitigen, dann fühle ich mich offengestanden auch nicht mehr verantwortlich, wenn das Autohaus evtl. ungerechtfertigter Weise Arbeiten und Ersatzteile in Rechnung stellt - denn letzlich bin ich ja Laie und kann gar nicht beurteilen, ob das Autohaus nur das Notwendige zur Instandsetzung durchgeführt hat.

Ja, das wäre natürlich schön für den Kunden. Man unterschreibt Aufträge, steckt die Hände in die Tasche und denkt sich: "Nach mir die Sintflut."

Leider denken viele Menschen so oder ähnlich und wachen dann sehr ungemütlich auf, wenn die Realität sie weckt.

Denn tatsächlich ist es im Volk der Dichter und Denker noch immer so, dass die Rechtsordnung ein klein wenig Eigenverantwortung erwartet.
Komisch: einerseits wird immer auf die persönliche Freiheit gepocht und andererseits will man aber keine Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen.

Wenn man einen Werkvertrag unterschreibt, ist man der selbst Vertragspartner des Autohauses. Ob man eine Abtretungserklärung unterschreibt oder deren Newsletter aboniert, hat ungefähr gleichviel Auswirkung auf diese Position.

Die Abtretung bedeutet lediglich, dass die Werkstatt berechtigt wird, ihre Werklohnforderung unmittelbar gegenüber dem Kasko-Versicherer geltend zu machen, ohne den Umweg über den Auftraggeber gehen zu müssen, weil das schneller geht.

Mehr nicht.

Wenn die Werkstatt pfuscht oder falsch abrechnet ist das in letzter Konsequenz immer noch das Problem des Auftraggebers.

Zitat:

Original geschrieben von zeckerherby


Jetzt nochmal der Radio hat vorher funktioniert und nach der Reperatur des Marderschadens auch wieder, also gehe ich gegen die Versicherung vor .

Na denn mal viel Erfolg dabei.

Vielleicht noch etwas zum nachdenken:

DU bist der Vertragspartner des Autohauses und nicht die Versicherung!

Der einzige, der verpflichtet ist, die Werkstattrechnung zu bezahlen (oder auch nicht), bist somit wiederum du allein.

Die Versicherung übernimmt vertragsgemäss Schäden, welche durch Marderbiss anfallen - mehr aber auch nicht.

Diesen Schaden, der festgestellt wurde (also die Antenne) wird ja übernommen.

Wenn das Autohaus dir (aufgrund mangelnder Auslastung z.B.) bei dieser Gelegenheit noch irgendwelche Teile tauscht, die nicht durch den Marder beschädigt worden sein können, dann ist das definitiv NICHT das Problem der Versicherung (Sex-Parties hin oder her) - sondern nur dein hocheigenes Problem - nur deines.

Und die Klärung dieser Sache mit dem Autohaus ist wiederum dein alleiniges Problem - da hat die Versicherung nicht die Bohne mit zu tun.

Hafi hat das schon richtig geschrieben: Eine Abtretung sagt nur aus, dass die Zahlung (des berechtigten Schadens) von der Versicherung an das Autohaus direkt erfolgen kann und nicht erst den Umweg über dich nimmt - mehr aber auch nicht (lies hierzu mal das Kleingedruckte in der Abtretungserklärung).

Dennoch aber viel Glück beim Vorgehen gegen die Versicherung - wirst du angesichts der von mir beschriebenen Rechtslage auch brauchen.

Und noch etwas: Ich würde immer noch über einen Wechsel des Opel-Händlers nachdenken (wie ich das schon geschrieben hatte).

Hier liegt das Problem in meinen Augen.

Einers ist hier so klar wie Kloßbrühe:

Die Versicherung wird hier nichts mehr regulieren. Jetzt nicht und auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht.

@zeckerherby

Du solltest dich hier, wenn überhaupt mit der Werkstatt ins Benehmen setzen und mal in Ruhe überprüfen, wass du für einen Auftrag erteilt hast, und wenn hier eine Reparturweiterung vorgenommen wurde, diese mit dir abgesprochen wurde.

Hier mal eben einen Marderschaden oder einen Marderfolgeschaden zu basteln, ist das dümmste was man machen kann.

Gruß

Delle

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