Manipulierte Auspuffanlagen (Versicherungsschutz?)
Hallo zusammen,
habe mal eine Frage bzgl. "manipulierter Auspuffanlagen". Ich habe eine komplette originale Anlage für meinen Audi A5 3.2 FSI ersteigert und würde diese gerne "optimieren". Die Anlage, die original ab Werk drauf war bleibt somit erstmal unbeschädigt. Problem ist nur, für die "optimierte" Anlage würde ich sicherlich keine TÜV-Eintragung bekommen, sprich meine BE für das Fahrzeug erlischt sobald diese montiert ist...
Wie ist das ganze jetzt Versicherungstechnisch zu sehen im Falle eines Unfalls? ( sowohl Haftpflicht und Vollkasko).
Folgenden Auszug habe ich bisher gefunden:
Manipulierte Auspuffanlagen:
Oftmals kommt es vor, dass in eine Racing-Anlage die Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage eingeschlagen wird, oder eine zugelassene Anlage wird aufgebohrt usw, Ihr wisst ja selbst was so möglich ist. Das Problem hierbei ist jedoch, dass in den meisten dieser Fälle eine Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB gegeben ist. (Der Auspuff mit Nummer ist eine zusammengesetzte Urkunde!) Da es sich hierbei nicht mehr um eine Ordnungswiedrigkeit sondern um eine Straftat handelt, wird’s unter Umständen richtig teuer! Hinzu kommen noch diverse verwirklichte Ordnungswidrigkeitentatbestände aus der StvZO und versicherungsrechtliche Probleme…….Also lasst Euch besser nicht erwischen!
Danke für Eure Hilfe!
Gruß,
dsptw
Beste Antwort im Thema
Da ich einige Jahre bei einer großen deutschen Versicherung im Kraftfahrtschaden Bereich gearbeitet habe, kann ich dir nur sagen, dass der manipulierte Auspuff kausal für den Unfall sein muss, damit die Versicherung leistungsfrei ist. Wann ist das schon der Fall?
Die Versicherung müsste bei jedem Haftpflichtschaden einen Sachverständigen rausschicken der dein Auto von unten überprüft. Das wäre viel zu teuer. Die Polizei ermittelt bei Verkehrsunfällen auch nicht, ob der Auspuff eingetragen ist. Habe ich noch nie erlebt.
Wenn man natürlich eine komplett verbastelte Karre hat, werden die Grünen da evtl. mal nachgucken... aber wie gesagt, um mit der Versicherung Ärger zu bekommen, müsste es kausal sein.
Abgesehen davon wird von den Gesellschaften selbst bei großen Personenschäden nicht geprüft, ob die Spurplatten oder der Auspuff eingetragen ist.
Anders ist die Sache, wenn dir im Dunkeln einer drauf fährt und du lasierte Rückleuchten hast, dann kann mit etwas Pech schon Schwierigkeiten bekommen. Da wäre aber auch die Kausalität gegeben.
Wenn dir die Karre abbrennt, und der verbastelte Auspuff schuld ist, haste natürlich Pech 😉