Manipulierte Auspuffanlagen (Versicherungsschutz?)
Hallo zusammen,
habe mal eine Frage bzgl. "manipulierter Auspuffanlagen". Ich habe eine komplette originale Anlage für meinen Audi A5 3.2 FSI ersteigert und würde diese gerne "optimieren". Die Anlage, die original ab Werk drauf war bleibt somit erstmal unbeschädigt. Problem ist nur, für die "optimierte" Anlage würde ich sicherlich keine TÜV-Eintragung bekommen, sprich meine BE für das Fahrzeug erlischt sobald diese montiert ist...
Wie ist das ganze jetzt Versicherungstechnisch zu sehen im Falle eines Unfalls? ( sowohl Haftpflicht und Vollkasko).
Folgenden Auszug habe ich bisher gefunden:
Manipulierte Auspuffanlagen:
Oftmals kommt es vor, dass in eine Racing-Anlage die Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage eingeschlagen wird, oder eine zugelassene Anlage wird aufgebohrt usw, Ihr wisst ja selbst was so möglich ist. Das Problem hierbei ist jedoch, dass in den meisten dieser Fälle eine Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB gegeben ist. (Der Auspuff mit Nummer ist eine zusammengesetzte Urkunde!) Da es sich hierbei nicht mehr um eine Ordnungswiedrigkeit sondern um eine Straftat handelt, wird’s unter Umständen richtig teuer! Hinzu kommen noch diverse verwirklichte Ordnungswidrigkeitentatbestände aus der StvZO und versicherungsrechtliche Probleme…….Also lasst Euch besser nicht erwischen!
Danke für Eure Hilfe!
Gruß,
dsptw
Beste Antwort im Thema
Da ich einige Jahre bei einer großen deutschen Versicherung im Kraftfahrtschaden Bereich gearbeitet habe, kann ich dir nur sagen, dass der manipulierte Auspuff kausal für den Unfall sein muss, damit die Versicherung leistungsfrei ist. Wann ist das schon der Fall?
Die Versicherung müsste bei jedem Haftpflichtschaden einen Sachverständigen rausschicken der dein Auto von unten überprüft. Das wäre viel zu teuer. Die Polizei ermittelt bei Verkehrsunfällen auch nicht, ob der Auspuff eingetragen ist. Habe ich noch nie erlebt.
Wenn man natürlich eine komplett verbastelte Karre hat, werden die Grünen da evtl. mal nachgucken... aber wie gesagt, um mit der Versicherung Ärger zu bekommen, müsste es kausal sein.
Abgesehen davon wird von den Gesellschaften selbst bei großen Personenschäden nicht geprüft, ob die Spurplatten oder der Auspuff eingetragen ist.
Anders ist die Sache, wenn dir im Dunkeln einer drauf fährt und du lasierte Rückleuchten hast, dann kann mit etwas Pech schon Schwierigkeiten bekommen. Da wäre aber auch die Kausalität gegeben.
Wenn dir die Karre abbrennt, und der verbastelte Auspuff schuld ist, haste natürlich Pech 😉
15 Antworten
m.E. nach erlischt hierbei dir Straßenzulassung. Und damit hätte deine Versicherung auch jeden Grund in einem Schadensfall nicht zu bezahlen wenn es hart auf hart kommt.
Das ist halt echt die Sache...
Andere sagen wieder, dass es nur ausschlaggebend sei, ob das geänderte Teil unmittelbar am Unfall beteiligt war oder nicht. 😕
Wenn durch eine geänderte Anlage die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist, dann hätte man gar nicht am Unfall teilnehmen können 😛 weil ohne BE = KEIN Autofahren möglich ist 😛
Also hast Du trotzdem die PoPo-Karte.
Zitat:
Original geschrieben von dsptw
Das ist halt echt die Sache...Andere sagen wieder, dass es nur ausschlaggebend sei, ob das geänderte Teil unmittelbar am Unfall beteiligt war oder nicht. 😕
Das nennt sich kausaler Zusammenhang. Wenn der optimierte Auspuff nicht ursächlich daran Schuld ist, dass der Unfall entstanden ist, dann gibt es keinen kausalen Zusammenhang und die Versicherung könnte sich nicht verweigern.
Wenn aber die BE erloschen ist durch den optimierten Auspuff, dann wird der kausale Zusammenhang am Ende keine Rolle spielen!
Die Haftpflichtversicherung würde wahrsch. das Opfer entschädigen, aber bei Dir Regress fordern. Die Vollkasko würde wahrscheinlich nicht zahlen...
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ich finde diese diskussion sowieso etwas schwachsinnig.
es gibt ja eigentlich genügend anbieter für eine entsprechende auspuffanlage mit sound.
das kostet zwar etwas aber ist dafür dann auch ordnungsgemäß und eingetragen.
da versuche ich doch nicht im gesetz irgendwo ein schlupfloch zu suchen.
wenn man pech hat, meint man, man hätte eins und im ernstfall sieht es dann anderster aus.
mir wäre es das nicht wert.
Zitat:
Original geschrieben von M0D0
ich finde diese diskussion sowieso etwas schwachsinnig.es gibt ja eigentlich genügend anbieter für eine entsprechende auspuffanlage mit sound.
das kostet zwar etwas aber ist dafür dann auch ordnungsgemäß und eingetragen.da versuche ich doch nicht im gesetz irgendwo ein schlupfloch zu suchen.
wenn man pech hat, meint man, man hätte eins und im ernstfall sieht es dann anderster aus.
mir wäre es das nicht wert.
Seh ich genau so!!! 😉
Und wenn ich hier lese, daß manche RS5-Fahrer an der Auspuffanlage herumdoktorn lassen 😕
kann ich echt nur den Kopf schütteln!!!
Zitat:
Original geschrieben von dsptw
Bin hin- und hergerissen... 🙄😕
Kann Dir nur raten: Verkauf die Zweitanlage wieder und hol Dir was vernünftiges mit Sound und lass das Teil eintragen. Kostet nicht die Welt und Du hast im Fall der Fälle nicht das Nachsehen...ohne Betriebserlaubnis könnte es nämlich echt richtig dumm für Dich laufen...die Anlage darf aber auch mit TüV nicht zu laut sein, sonst meckert die Rennleitung, was auch nicht witzig ist...was gibt es denn da hin- und hergerissen zu sein?
Moin,
schade..ich dachte es dauert länger bis der A5 zur Calibra Fraktion mutiert....😕
Grüße zum WE
leider nein ... die ersten A5 sind jetzt etwa 6 Jahre alt und erschwinglich für "Optimierungsmaßnahmen". Ich habe schon vor etwa 2 Jahren den ersten A5 mit Frittentheke gesehen und das wird leider nicht das Ende gewesen sein.
Freuen wir uns doch schon auf Adler auf der Haube, Flammen am Radlauf, Unterbodenbeleuchtung, röhrende AGAs, wummernde Bässe, Kotflügelverbreiterungen, Frittentheken, bösen Blick, beflockter Innenraum, gruselige Felgen werden ja schon des Längeren diskutiert - ich habe sicherlich noch Einiges vergessen bzw. kenne es nicht einmal.
Schade, schade, aber es wird so kommen, nein - es ist schon soweit.
Viele Grüße
fs60
Nana, nicht so negativ...
Aus einem Einzelfall (oder vielleicht 10 wenn ich die anderen Gelegenheiten mit dazu rechne, wenn in anderen Threads über Spoiler, Aussenbeleuchtung oder ähnliches diskutiert wurde) kann und sollte man noch nicht auf die Allgemeinheit schliessen.
Meiner Meinung und Erfahrung nach, ist der A5 weit weg von der, der Calibra/3er Golf/Polo Fraktion unterstellten, Bastel/Pimp/Aufmotz Philosophie...
Verstehe euer Problem nicht... der RS5 röhrt auch genial und das macht das Auto auch nicht zu einer 3er Fraktion o.ä.
Wo ist dann bitte das Problem, dass mein V6 ein wenig lauter sein soll als er mit der Serien AGA ist????
Grüße,
Da ich einige Jahre bei einer großen deutschen Versicherung im Kraftfahrtschaden Bereich gearbeitet habe, kann ich dir nur sagen, dass der manipulierte Auspuff kausal für den Unfall sein muss, damit die Versicherung leistungsfrei ist. Wann ist das schon der Fall?
Die Versicherung müsste bei jedem Haftpflichtschaden einen Sachverständigen rausschicken der dein Auto von unten überprüft. Das wäre viel zu teuer. Die Polizei ermittelt bei Verkehrsunfällen auch nicht, ob der Auspuff eingetragen ist. Habe ich noch nie erlebt.
Wenn man natürlich eine komplett verbastelte Karre hat, werden die Grünen da evtl. mal nachgucken... aber wie gesagt, um mit der Versicherung Ärger zu bekommen, müsste es kausal sein.
Abgesehen davon wird von den Gesellschaften selbst bei großen Personenschäden nicht geprüft, ob die Spurplatten oder der Auspuff eingetragen ist.
Anders ist die Sache, wenn dir im Dunkeln einer drauf fährt und du lasierte Rückleuchten hast, dann kann mit etwas Pech schon Schwierigkeiten bekommen. Da wäre aber auch die Kausalität gegeben.
Wenn dir die Karre abbrennt, und der verbastelte Auspuff schuld ist, haste natürlich Pech 😉