Mallory 8 J x 18 auf Golf VI
Hallo,
ich benötige für den Sommer einen kompletten Satz Reifen und Felgen.
Um den Golf sportlicher wirken zu lassen, möchte ich 18er Zöller kaufen.
Optisch gefallen mir die "Mallory 8 J x 18" (http://www.volkswagen.de/.../...aeder___reifen_sonstige~2Fmrdk7k9.html) sehr gut.
Meine Fragen:
- bekomme ich die noch über VW?
- zu welchem Preis in etwa?
- darf ich die ohne weiteres auf meinem Golf VI (Bj. 2009, 1.4 TSI, Highline) fahren?
(Wenn nicht, was muss ich tun, damit das möglich wird?)
Viele Grüße
Jan
40 Antworten
Alles klar. Danke für die Aufklärung.
Dann mache ich mich mal verstärkt auf die Suche nach einem Satz der Mallorys in 7,5x17 oder 7,5x18 🙂
Ich hab' nochmal Kontakt mit VW aufgenommen und mir wurde heute der "Bauplan" meines Golfs zugesandt. Und siehe da: der Golf hat das Sportpaket Porto und damit doch ein Sportfahrwerk.
Damit kann ich also 7,5x17 sofort fahren. Laut diesem Dokument www.adrastea.de/Rad-Reifenkombination_Golf_VI_ab_MJ_2009.pdf braucht man für 7,5x18 das Sportfahrwerk und einen Sturz hinten. Muss ich also doch noch zum TÜV? Wer stellt mir im Zweifelsfall diesen Sturz hinten ein? Was kostet das etwa?
Auch für die 7,5 J x 17 brauchst du ein Sportfahrwerk (nur). Steht an der Seite. Wenn der Sturz sich hinten einstellen läßt (ich glaube, daß das bei der Mehrlenkerachse Funktioniert) macht das jeder VW-Händler. Preise dürften von Händler zu Händler unterschiedlich sein, wahrscheinlich so zwischen 120,- und 200,- €
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von 4-Emotion
Ich hab' nochmal Kontakt mit VW aufgenommen und mir wurde heute der "Bauplan" meines Golfs zugesandt. Und siehe da: der Golf hat das Sportpaket Porto und damit doch ein Sportfahrwerk.
Damit kann ich also 7,5x17 sofort fahren. Laut diesem Dokument www.adrastea.de/Rad-Reifenkombination_Golf_VI_ab_MJ_2009.pdf braucht man für 7,5x18 das Sportfahrwerk und einen Sturz hinten. Muss ich also doch noch zum TÜV? Wer stellt mir im Zweifelsfall diesen Sturz hinten ein? Was kostet das etwa?
Da die 18" bei dir nicht eingetragen sind, müssen sie vom TÜV abgenommen werden. Die Sturzeinstellung hinten auf -1.45° wird nur von VW gefordert und wird bei jedem Reifenfachbetrieb durchgeführ, wenn sie entsprechend ausgerüstet sind. Übrigens, die weiter vorne von mir verlinkten 18" Khartoum-Räder sind momentan im Angebot!
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Alle (nicht VW) Zubehörräder 8×18 ET 50 sind, für den Golf 6, abnahme- und eintragungsfrei.
(Gilt nicht bei Teilegutachten!)
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Da die 18" bei dir nicht eingetragen sind, müssen sie vom TÜV abgenommen werden. Die Sturzeinstellung hinten auf -1.45° wird nur von VW gefordert und wird bei jedem Reifenfachbetrieb durchgeführ, wenn sie entsprechend ausgerüstet sind. Übrigens, die weiter vorne von mir verlinkten 18" Khartoum-Räder sind momentan im Angebot!Zitat:
Original geschrieben von 4-Emotion
Ich hab' nochmal Kontakt mit VW aufgenommen und mir wurde heute der "Bauplan" meines Golfs zugesandt. Und siehe da: der Golf hat das Sportpaket Porto und damit doch ein Sportfahrwerk.
Damit kann ich also 7,5x17 sofort fahren. Laut diesem Dokument www.adrastea.de/Rad-Reifenkombination_Golf_VI_ab_MJ_2009.pdf braucht man für 7,5x18 das Sportfahrwerk und einen Sturz hinten. Muss ich also doch noch zum TÜV? Wer stellt mir im Zweifelsfall diesen Sturz hinten ein? Was kostet das etwa?
Also wenn ich das richtig verstehe heißt das: ich kaufe die 18' Mallory, fahre zum TÜV und versuche mein Glück. Entweder hab' ich Glück und ich bekomme die Mallorys auch ohne Sturz eingetragen oder ich muss noch zu VW und den Sturz einstellen lassen.
Im Angebot für die verlinkten Karthoum-Kompletträder steht aber nichts vom Golf 6.
Ich habe einen 6er Cabrio ohne Sportfahrwerk. Könnte ich die Karthoum ohne Veränderungen am Fahrzeug fahren (ggf. nach Eintragung)?
Sind aber für den 6er und auch für den 7er freigegeben. Am besten mal beim Freundlichen ins Gutachten schauen lassen, ob das Cabrio auch geht.
@4-Emotion
Als Anhang ein aktuelles VW-Gutachten eines 7,5 × 18 ET 51 Rades.
(Aktuell, weil der Golf 7 enthalten ist).
Es gibt für alle 6-er Gölfe keine Auflage bezüglich Sportfahrwerk und Sturzänderung (mehr?).
Das Gutachten und die Traglastbescheinigung sollten dem Prüfer reichen.
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
@4-Emotion
....Es gibt für alle 6-er Gölfe keine Auflage bezüglich Sportfahrwerk und Sturzänderung (mehr?).
Das Gutachten und die Traglastbescheinigung sollten dem Prüfer reichen.
Doch, bei z.B. der Khartoum, Vision oder Goal 18" wird die Sturzeinstellung hinten immer noch gefordert. Ist aber auch kein Akt.
@4-emotion, habe auch diese Woche meinen 1.4 TSI Highline von 7 x 17 (Porto) auf 7,5 x 18 Zoll (Vancouver ET51) umgerüstet. Wenn du dich an das VW-Gutachten zu Radlast, Felgen und Reifen hälst, musst du NICHT zum TÜV!
In meiner EG-Bescheinigung waren auch bloß max. 225/45/17 eingetragen. Von VW habe ich dann a) eine gutachterliche Stellungnahme und b) den passenden Auszug "Golf Ratgeber Räder, Reifen 07.2012" erhalten. Diese liegen jetzt in meinem Bordbuch, zusammen mit dem Vermessungsbericht meines Reifenhändlers, bei dem ich den Wechsel habe machen lassen. Laut VW ist damit die Zulässigkeit der Rad-/Reifenkombi dokumentiert und eine Eintragung nicht erforderlich.
Voraussetzung ist natürlich das Einhalten der VW-Auflagen, hier: Sportfahrwerk Serie + Sturz HA -1/45°.
Habe übrigens für das Vermessen des Fahrwerks 95.- € bezahlt, was ich für sehr fair halte. Bei VW hätte das vermutlich locker das Doppelte gekostet...
Gruß & viel Erfolg bei der Umrüstung, es lohnt sich - von der Optik und vom Fahrverhalten!
carrera68
Zitat:
Wenn du dich an das VW-Gutachten zu Radlast, Felgen und Reifen hälst, musst du NICHT zum TÜV!
Du musst auf jeden Fall eine Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV, Dekra, GTÜ, …) machen lassen und die Räder spätestens bei der »nächsten Befassung« in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Das kann natürlich auch der Prüfer im Hause, der sonst die HU macht, erledigen.
Zitat:
Laut VW ist damit die Zulässigkeit der Rad-/Reifenkombi dokumentiert und eine Eintragung nicht erforderlich.
Nur wenn die Dokumentation durch einen Sachverständigen (siehe oben) erstellt wurde!
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Du musst auf jeden Fall eine Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV, Dekra, GTÜ, …) machen lassen und die Räder spätestens bei der »nächsten Befassung« in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.Zitat:
Wenn du dich an das VW-Gutachten zu Radlast, Felgen und Reifen hälst, musst du NICHT zum TÜV!
Das kann natürlich auch der Prüfer im Hause, der sonst die HU macht, erledigen.
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Nur wenn die Dokumentation durch einen Sachverständigen (siehe oben) erstellt wurde!Zitat:
Laut VW ist damit die Zulässigkeit der Rad-/Reifenkombi dokumentiert und eine Eintragung nicht erforderlich.
Das ist der Text zum Gutachten; wenn ich vom Herssteller ein Gutachten zur Rad-/Reifen-Kombi bekomme, die so auch ab Werk zu konfigurieren war, muss ich trotzdem eintragen lassen...?
"Sehr gehrter Herr xxx,
vielen Dank fuer Ihren Anruf und das angenehme Gespraech. Ihre Frage zu den freigegebenen Raeder-/Reifenkombinationen fuer Ihren
Volkswagen Golf VI beantworten wir gerne.
Die Groessen der freigegebenen Raeder und Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Da in der Zulassungsbescheinigung nur
noch eine Reifengroesse angegeben wird, koennen Sie weitere moegliche Raeder-/Reifenkombinationen der
EWG-Uebereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) entnehmen. Die hier genannten Kombinationen koennen (ohne weitere Pruefung
durch eine amtlich anerkannte Pruefstelle fuer den Strassenverkehr) genutzt werden. Voraussetzung hierfuer ist, dass Sie eine
Volkswagen Original Felge verwenden, die fuer Ihren Golf VI, von uns geprueft und freigegeben ist.
Zusammen mit dieser E-Mail senden wir Ihnen die Gutachterliche Stellungnahme fuer Ihren Golf VI. Der Anhang der Stellungnahme
gibt Ihnen eine Uebersicht ueber alle geprueften und freigegebenen Raeder-/Reifenkombinationen. Bitte beachten Sie die Hinweise
in der Gutachterlichen Stellungnahme. In der Uebersicht zu den Reifengroessen und Scheibenraedern achten Sie zur Bestimmung des
eigenen Fahrzeuges bitte auf die Spalte: Modell/Motorleistung.
Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung."