Mal wieder Dieselskandal / Abgasskandal
Hallo Gemeinde,
ich habe jetzt bereits viele Stunden damit verbracht, herauszufinden, was/ob ich Möglichkeiten habe, Schadensersatz geltend zu machen gegenüber VW und oder den Händler. Leider bin ich nicht wirklich weiter gekommen.
Zu den Fakten:
Ich habe im August 2018 einen Seat Alhambra 2.0 TDI Automatik mit 184PS gekauft/finanziert beim Seat Händler. Er hatte 7km auf der Uhr (Tageszulassung) und steht jetzt bei ca. 50.000km. Ich wurde von Seat (VW) angeschrieben, dass ich für das Update in die Werkstatt muss, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt (genauer Wortlaut ist mir nicht mehr bekannt).
Ich habe an keiner Sammelklage teilgenommen oder sonstiges.
Habe ich jetzt noch eine Chance über einen Anwalt Schadenersatz oder Rückabwicklung einzuklagen?
Hat jemand von euch schon eine derartige Klage am Laufen? Wenn ja, wie gut stehen die Chancen?
Vielen dank schon mal für eure Hilfe.
30 Antworten
Kurzer Zwischenstand:
Ich habe den vorgeschlagenen Anwalt kontaktiert. Er hat mir allerdings geraten den Weg der Schummelei zu gehen und gegen VW zu klagen. Das wäre aus seiner Sicht die bessere Chance. Sie haben wohl schon über 5.000 Klagen eingereicht. Und er meinte die Wahrscheinlichkeit, dass es durchgeht liegt bei über 90 %.
Ich werde jetzt alle Unterlagen zusammensuchen und im April dann in die Vollen gehen.
Ich werde berichten, was passiert
Egal, wie ein möglicher Prozess ausgeht. Eine Gewinnerpartei gibt es immer - die Anwälte. Kann es in deinem Fall sein, dass der RA bei zwei möglichen Strategien die wählt, wo mehr für ihn herausspringt?
Die Anwälte machen den dicken Reibach. Selbst wenn jeder Klagende dem Anwalt nur 100€ bringt hat der gute man schon mal ne halbe Million gemacht. Und der erste Brief bringt schon mehr...
Sie profitieren halt von der Gier...
Zitat:
@mittelangreifer schrieb am 29. Januar 2021 um 08:04:11 Uhr:
Kurzer Zwischenstand:Ich habe den vorgeschlagenen Anwalt kontaktiert. Er hat mir allerdings geraten den Weg der Schummelei zu gehen und gegen VW zu klagen. Das wäre aus seiner Sicht die bessere Chance. Sie haben wohl schon über 5.000 Klagen eingereicht. Und er meinte die Wahrscheinlichkeit, dass es durchgeht liegt bei über 90 %.
Ich werde jetzt alle Unterlagen zusammensuchen und im April dann in die Vollen gehen.
Ich werde berichten, was passiert
Natürlich schlagen die Anwälte das vor...
Eine Klage ist lukrativer als ein Widerruf.
Du bist erwachsen genug um selbst zu entscheiden, welcher Weg der aussichtsreichere ist.
Der, dessen Weg der BGH bereits geebnet hat und den Du mit einem simplen Einschreiben selbst beschreiten kannst oder der mit den vielen Unwägbarkeiten, der unbedingt umfangreiche anwaltliche Unterstützung benötigt...
Wäre ich in dieser Situation - ich wüsste die Antwort für mich...
Wenn Du Dir unsicher bist, hol eine zweite anwaltliche Meinung ein. Vorzugsweise von einem Vertragsrechtler, der keinen direkten Bezug zur Abgasproblematik hat, sondern Dich neutral und ergebnisorientiert beraten kann.
Wie ich es verstanden habe, geht es Dir primär darum, das Fahrzeug zu einem möglichst hohen Betrag an den Hersteller zurückzugeben und nicht darum, unbedingt einen Prestige- oder Mammutprozess zu führen.
Selbst bei einem erstinstanzlichen Erfolg heißt das noch nicht, dass das rechtskräftig wird.
Geh davon aus, dass es in den meisten Fällen auf Vergleiche hinausläuft...
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Hallo, sorry dass ich mich so spät zurück melde. Die Scheidung nimmt doch mehr Zeit und Kraft in Anspruch als ich dachte 🙁
Was meinst du mit simplem Einschreiben und dem Weg den das BGH geebnet hat?
Mir geht es hauptsächlich darum das Fahrzeug zurückzugeben und den Kredit nicht weiter abzuzahlen. Wenn was on top rausspringt nehme ich das natürlich gern mit.
Viele Grüße
Warum eigentlich zurück geben?
Bist du nicht zufrieden mit dem Wagen?
Ich habe bereits weit über 100 Tkm mit dem ach so bösen Update für den Ea189 zurückgelegt. Und? Richtig nichts, keine Defekte, aktuell stehen da über 313 Tkm auf dem Tacho.
Das Auto ist geil keine Frage und hat für uns gepasst als wir 2 Kinder hatten. Ich habe jetzt 4 Kinder. Und dafür ist das Auto schlichtweg nicht geeignet. Fahren geht noch gerade so aber Urlaub etc. keine Chance (meine Meinung)
Jetzt ist es ein Viano 6 Sitzer.
Auf gut Deutsch: Die Diskrepanz zwischen der Größe Deiner Familie und der Deines Autos soll Seat bezahlen.
Ah ja!
Um's Abgas geht es wohl den allerwenigsten Klägern.
Das kann ich nicht beurteilen worum es den meisten Klägern geht.
Dass der VW Konzern (und weitere) geschummelt hat ist offensichtlich Fakt. Dass mir das evtl in meiner Situation in die Karten spielt möchte ich nicht bestreiten. Ich sehe da aber keine Boshaftigkeit oder Verletzung der Rechtsprechung meinerseits
Und? Auch schon Klage gegen Daimler eingelegt? Weil der Viano ja auch dick mit drin hängt.
Hast Du vor dem Kauf aber sicher nicht gewusst, oder??
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 21. Juli 2021 um 12:01:20 Uhr:
Auf gut Deutsch: Die Diskrepanz zwischen der Größe Deiner Familie und der Deines Autos soll Seat bezahlen.Ah ja!
Um's Abgas geht es wohl den allerwenigsten Klägern.
Die persönlichen Beweggründe sind doch egal, ebenso wie die Beweggründe bei VW egal sind.
Jeder hat hier in Deutschland Rechte und Pflichten, und wer gegen seine Pflichten verstößt wird mit Rechten bestraft.
Ich stelle ja gar nicht in Frage, dass wenn jemand geschädigt wurde, er einen Schadenersatz erhält. Aber der TE schreibt ja ausdrücklich, dass ihm sein Auto zu klein geworden ist und er jetzt günstig an ein größeres kommen möchte. Einen ihm entstandenen Schaden führt er nicht an. An der Stelle hört mein Verständnis und Gefühl für Gerechtigkeit auf.
Zitat:
@mittelangreifer schrieb am 19. Juli 2021 um 18:56:07 Uhr:
Hallo, sorry dass ich mich so spät zurück melde. Die Scheidung nimmt doch mehr Zeit und Kraft in Anspruch als ich dachte 🙁Was meinst du mit simplem Einschreiben und dem Weg den das BGH geebnet hat?
Mir geht es hauptsächlich darum das Fahrzeug zurückzugeben und den Kredit nicht weiter abzuzahlen. Wenn was on top rausspringt nehme ich das natürlich gern mit.Viele Grüße
Kaufvertrag widerrufen. Sollte möglich sein, da bei den Finanzierungsverträgen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde (vgl. https://hahn-rechtsanwaelte.de/.../).