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Mal wieder Dieselskandal / Abgasskandal

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 25. Januar 2021 um 12:42

Hallo Gemeinde,

ich habe jetzt bereits viele Stunden damit verbracht, herauszufinden, was/ob ich Möglichkeiten habe, Schadensersatz geltend zu machen gegenüber VW und oder den Händler. Leider bin ich nicht wirklich weiter gekommen.

Zu den Fakten:

Ich habe im August 2018 einen Seat Alhambra 2.0 TDI Automatik mit 184PS gekauft/finanziert beim Seat Händler. Er hatte 7km auf der Uhr (Tageszulassung) und steht jetzt bei ca. 50.000km. Ich wurde von Seat (VW) angeschrieben, dass ich für das Update in die Werkstatt muss, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt (genauer Wortlaut ist mir nicht mehr bekannt).

Ich habe an keiner Sammelklage teilgenommen oder sonstiges.

Habe ich jetzt noch eine Chance über einen Anwalt Schadenersatz oder Rückabwicklung einzuklagen?

Hat jemand von euch schon eine derartige Klage am Laufen? Wenn ja, wie gut stehen die Chancen?

Vielen dank schon mal für eure Hilfe.

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30 Antworten

Wende Dich mal an Kanzlei Grossmann und Haas und schildere den Fall. Auch solltest Du Deine Rechtsschutzversicherung bereit halten, damit die Kanzlei ggf. gleich mal tätig werden kann.

Ja, du hast den EA288 verbaut, der vom Abgasskandal betroffen ist. Zahlreiche Anwälte finden sich online, nehmen sich grundsätzlich aber wenig. Ich habe auch geklagt, aber aufgrund des EA189 Motors, und war erfolgreich.

Bsp.: https://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288/

Themenstarteram 25. Januar 2021 um 14:26

Zitat:

@machselbst schrieb am 25. Januar 2021 um 14:01:03 Uhr:

Wende Dich mal an Kanzlei Grossmann und Haas und schildere den Fall. Auch solltest Du Deine Rechtsschutzversicherung bereit halten, damit die Kanzlei ggf. gleich mal tätig werden kann.

Rechtschutz habe ich. das sollte kein Problem sein

Themenstarteram 25. Januar 2021 um 14:47

Zitat:

@s2ily schrieb am 25. Januar 2021 um 15:00:56 Uhr:

Ja, du hast den EA288 verbaut, der vom Abgasskandal betroffen ist. Zahlreiche Anwälte finden sich online, nehmen sich grundsätzlich aber wenig. Ich habe auch geklagt, aber aufgrund des EA189 Motors, und war erfolgreich.

Bsp.: https://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288/

was heißt erfolgreich? Worauf ist es hinausgelaufen? Entschädigung oder Fahrzeug zurück?

Zitat:

@mittelangreifer schrieb am 25. Januar 2021 um 15:47:23 Uhr:

was heißt erfolgreich? Worauf ist es hinausgelaufen? Entschädigung oder Fahrzeug zurück?

Entschädigung. Hab das Vergleichsangebot angenommen. Zusammen mit dem Verkauf des Fahrzeugs habe ich einen beachtlichen Teil des Kaufpreises wieder eingeholt.

Zitat:

@mittelangreifer schrieb am 25. Januar 2021 um 13:42:11 Uhr:

Hallo Gemeinde,

ich habe jetzt bereits viele Stunden damit verbracht, herauszufinden, was/ob ich Möglichkeiten habe, Schadensersatz geltend zu machen gegenüber VW und oder den Händler. Leider bin ich nicht wirklich weiter gekommen.

Zu den Fakten:

Ich habe im August 2018 einen Seat Alhambra 2.0 TDI Automatik mit 184PS gekauft/finanziert beim Seat Händler. Er hatte 7km auf der Uhr (Tageszulassung) und steht jetzt bei ca. 50.000km. Ich wurde von Seat (VW) angeschrieben, dass ich für das Update in die Werkstatt muss, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt (genauer Wortlaut ist mir nicht mehr bekannt).

Ich habe an keiner Sammelklage teilgenommen oder sonstiges.

Habe ich jetzt noch eine Chance über einen Anwalt Schadenersatz oder Rückabwicklung einzuklagen?

Hat jemand von euch schon eine derartige Klage am Laufen? Wenn ja, wie gut stehen die Chancen?

Vielen dank schon mal für eure Hilfe.

Ist das Fahrzeug über die Seat Bank finanziert worden und läuft die Finanzierung noch?

Wenn ja, nimm bitte Deine Widerrufsbelehrung zur Hand und sprich diese mit Deinem Rechtsanwalt durch.

VW/Seat/Audi/Skoda scheinen immer noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu verwenden, sodass die Widerrufsfrist anscheinend nicht zu laufen beginnt.

Das wäre dann aus meiner Sicht der einfachste und schnellste Weg, das Thema zu lösen.

Zumal, wenn man den Berichten Glauben schenken darf, beim Widerruf keine Nutzungsentschädigung fällig wird.

Themenstarteram 26. Januar 2021 um 9:11

Zitat:

@Mel-Maniac schrieb am 26. Januar 2021 um 09:47:04 Uhr:

Zitat:

@mittelangreifer schrieb am 25. Januar 2021 um 13:42:11 Uhr:

Hallo Gemeinde,

ich habe jetzt bereits viele Stunden damit verbracht, herauszufinden, was/ob ich Möglichkeiten habe, Schadensersatz geltend zu machen gegenüber VW und oder den Händler. Leider bin ich nicht wirklich weiter gekommen.

Zu den Fakten:

Ich habe im August 2018 einen Seat Alhambra 2.0 TDI Automatik mit 184PS gekauft/finanziert beim Seat Händler. Er hatte 7km auf der Uhr (Tageszulassung) und steht jetzt bei ca. 50.000km. Ich wurde von Seat (VW) angeschrieben, dass ich für das Update in die Werkstatt muss, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt (genauer Wortlaut ist mir nicht mehr bekannt).

Ich habe an keiner Sammelklage teilgenommen oder sonstiges.

Habe ich jetzt noch eine Chance über einen Anwalt Schadenersatz oder Rückabwicklung einzuklagen?

Hat jemand von euch schon eine derartige Klage am Laufen? Wenn ja, wie gut stehen die Chancen?

Vielen dank schon mal für eure Hilfe.

Ist das Fahrzeug über die Seat Bank finanziert worden und läuft die Finanzierung noch?

Wenn ja, nimm bitte Deine Widerrufsbelehrung zur Hand und sprich diese mit Deinem Rechtsanwalt durch.

VW/Seat/Audi/Skoda scheinen immer noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu verwenden, sodass die Widerrufsfrist anscheinend nicht zu laufen beginnt.

Das wäre dann aus meiner Sicht der einfachste und schnellste Weg, das Thema zu lösen.

Zumal, wenn man den Berichten Glauben schenken darf, beim Widerruf keine Nutzungsentschädigung fällig wird.

Ja, das Fahrzeug ist über die Seat Bank finanziert und die Finanzierung läuft noch.

Dann würde ich das zunächst anwaltlich über diesen Weg versuchen. Damit umgehst Du die leidige Abgasdiskussion...

Themenstarteram 26. Januar 2021 um 13:41

Zitat:

@Mel-Maniac schrieb am 26. Januar 2021 um 14:01:06 Uhr:

Dann würde ich das zunächst anwaltlich über diesen Weg versuchen. Damit umgehst Du die leidige Abgasdiskussion...

Ok, das werde ich versuchen. Danke für eure Tipps Jungs (und Mädchen?).

Themenstarteram 26. Januar 2021 um 14:23

Zitat:

@Mel-Maniac schrieb am 26. Januar 2021 um 14:01:06 Uhr:

Dann würde ich das zunächst anwaltlich über diesen Weg versuchen. Damit umgehst Du die leidige Abgasdiskussion...

Was würde das denn für Konsequenzen haben? Fahrzeug zurück und Kaufpreis erstattet?

interessant. ich habe einen 184PSler von 10/2016 (damals neukauf). ich habe noch nichts gehört/bekommen bzgl. eines updates des autos...komisch

Zitat:

@mittelangreifer schrieb am 26. Januar 2021 um 15:23:15 Uhr:

Zitat:

@Mel-Maniac schrieb am 26. Januar 2021 um 14:01:06 Uhr:

Dann würde ich das zunächst anwaltlich über diesen Weg versuchen. Damit umgehst Du die leidige Abgasdiskussion...

Was würde das denn für Konsequenzen haben? Fahrzeug zurück und Kaufpreis erstattet?

Exakt. Inklusive der Zinsen, welche Du bisher gezahlt hast.

Themenstarteram 27. Januar 2021 um 7:10

 

Exakt. Inklusive der Zinsen, welche Du bisher gezahlt hast.

Hat das schon mal jemand durchgekriegt? Hört sich abgefahren (einfach) an.

Wenn die Widerrufsfrist noch nie begonnen hat, kann ich mir damit auch (unendlich?) Zeit lassen oder?

Hat denn jemand zufällig ein Beispiel, wie der Text im Vertrag lautet, den man hier anfechten kann?

Anbei die relevante Passage:

http://...kroells-anwaltskanzlei-hh.de/?...

https://www.asscompact.de/.../...it-kaskadenverweis-sind-ung%C3%BCltig

Bitte im ersten Link nicht vom Begriff „Immobiliendarlehen“ irritieren lassen.

Das gilt nach Angabe der Kanzleien grundsätzlich für Verbraucherdarlehen.

Kernproblem ist der sog. Kaskadenverweis.

Ob das Widerrufsrecht wirklich „ewig“ besteht ist nicht so ganz klar.

Es gibt einige Stimmen, die sagen, dass das in den Links beschriebene grundsätzlich nur innerhalb der Laufzeit des Vertrages gilt.

Übrigens: VW/Seat/Audi/Skoda geben immer noch Widerrufsbelehrungen mit dem Kaskadenverweis raus.

Meiner ist von 07/2020 und ist auch derart formuliert.

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