Mal was rechtliches (Anschnallen)
Hi,
bin am Samstag mit 2 weiteren Leuten in meinem Auto auf der Autobahn unterwegs gewesen. Auf einmal zieht ein anderes Auto vor mich auf meine Spur und ich musste ganz gut in die Eisen gehen. (ABS ging an). Die Person, die hinten gesessen hat, war nicht angeschnallt und ist volle Kanne gegen den Sitz geknallt. In diesem Zusammenhang interessiert mich mal, wenn das jetzt schief gegangen wäre und die hintere Person, wäre (nur mal z.B. tot )gewesen, in wie fern hat der Fahrer (ich) Schuld oder Ärger bekommen, weil sie nicht angeschnallt war. (Vorausgestezt ich wäre am eigentlichen Unfall nicht schuld.)...?
69 Antworten
och roko84.
ist das leben nicht schon hart genug um auch mal nebenbei spaß zu machen auch wenn das ein mehr als ernstes thema ist?
Hi,
ich weiß nur,daß sich vor ein paar Jahren,in der Frage etwas geändert hat.
Vorher mußte ich als Fahrer,für nicht angeschnallte Mitfahrer zahlen....
Heute muß zahlen,wer nicht angeschnallt ist - es sei denn,es sind Schutzbefohlene des Fahrers oder Mitfahrers.(Kinder/Behinderte etc)
Kommt der Unterschied raus...?
Gruß
darüber wurde aber nur beraten und abgelehnt ist also nie in kraft getreten.Un bei kontrollen wird es immernoch angewant hatte ich erst jetzt bei veranten im Auto gesehen.
@SirPatrick
Meiner meinung nach- nein....
Muß ich etwas ausholen......Ich wurde vor etwa 3-4 Jahren angehalten,weil mein Kumpel neben mir nicht angeschnallt war.....Mist,dachte ich - darf ich auch noch für seine Bequemlichkeit zahlen......
Denkste,der freunliche Wachtmeister wollte nur FS und FZS von mir.....und von meinem Nachbarn 30 DM (glaub ich)
Auf mein Nachfragen - weil ich schonmal vor noch längerer Zeit,für Jemanden zahlen mußte - Sagte er: Ihr Kollege sei eigenverantwortlich,oder ist er ihr Schutzbefohlener......?
Ich war mit der Variante natürlich zufrieden....logo.
Trotzdem würde ich als Fahrer,gerade die hinter mir sitzenden anschnallen lassen.....denn die erschlagen dich im Fall der Fälle......
Gruß
also wer sich nicht anschnallt ist selbst schuld. Ich denke ich hätte meinen Unfall unangeschnallt nicht überlebt, oder wäre zumindest sehr sehr lange im KKH gelegen bzw behindert.
Also angurten!!!! Für nicht angeschnalltes fahren würde ich Punkte geben.
Zitat:
Trotz alkohol eine mildere straffe wer den spass nicht versteht ist selber dumm .
?? 🙄
du bringst echt tolle kommentare, respekt!
naja man muss auch dazu sagen das Alkohol einem schon einen ganz bösen streich spielen kann. Ich meine ihr kennt das doch bestimmt dass man im Suff denkt man könnte den Terminator im Ringkampf besiegen.....
naja wir haben das in Österreich so gelernt dass man den mitfahrenden sagen soll das sie sich anschnallen sollen, wenn nicht müssen die bei Kontrollen selber zahlen. am besten währe jedoch, meinte meine Fahrlererin mann solle so leute gar nicht mitnehmen.
Was auch noch ist, mann kann bei einem Unfall angezeigt werden von einem Mitfahrenden, zb: weil er einen Naßenbruch hat oder sonstiges. Darum sollte man wenn man öfters Leute mitnimmt eine Insassenversicherung abschließen.
Das nächste was zu beachten wäre, es geht nicht nur um das Leben deren der sich nicht anschnallt, es kann auch so sein wie mein vorredner schon gesagt hat.......
Zitat:
Original geschrieben von f6ler
Trotzdem würde ich als Fahrer,gerade die hinter mir sitzenden anschnallen lassen.....denn die erschlagen dich im Fall der Fälle......
Gruß
achso, wer mal ne Vollbremsung in nem Mercedes C270 CDI von 230 km/h runter auf 130 gemacht hat der weiss wie der Körper nachvorne gepresst wird....
Hab dazu folgendes gefunden:
Zitat:
Bereits durch die Änderung der StVO vom 07.07.1984 wurde das Nichtanlegen von vorgeschriebenen Sicherheitsgurten als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Zum 01.07.1998 wurden die Regelsätze für Geldbußen geändert.
Wer als Fahrer oder Mitfahrer den Sicherheitsgurt nicht anlegt wird mit einem Bußgeld i.H.v. 30,00 € verwarnt.
Sorgt ein Kraftfahrzeugführer bzw. Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für dessen vorschriftsgemäße Sicherung, z.B. der vorgeschriebene Kindersitz fehlt, so ist ein Bußgeld i.H.v. 30,00 € fällig. Werden mehrere Kinder unzureichend gesichert beträgt der Bußgeldbetrag 35,00 €.
Wird ein Kind völlig ungesichert befördert erläßt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid. Die Geldbuße beträgt für den Kraftfahrzeugführer bzw. für den Verantwortlichen 40,00 € bei mehreren Kindern 50,00 €. Darüber hinaus erfolgt der Eintrag von einem Punkt im Verkehrszentralregister.
War mir ehrlichgesagt neu...ich dachte auch immer, daß der Fahrer dafür rangezogen wird, wenn ein Mitfahrer sich nicht anschnallt.
Ja, der Fahrzeugführer wird nicht immer zur Verantwortung gezogen, wenn sich auf den anderen Plätzen nicht angeschnallt wird. Allerdings spiegelt dieser obige zitierte Text auch nicht die volle Wahrheit wieder. Sicherlich gilt die Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers gegenüber Kindern, aber auch angetrunkene und Menschen mit Behinderungen fallen unter die Verantwortung des Fahrzeugführers. Nur bei Personen, die aus eigener Kraft und eigener Verantwortung sich der Anschnallpflicht bewusst sein müssen, bei denen ist der Fahrer fein raus. Also wenn jemand sein 95 jährige Oma durch die Gegend fährt, dann muss man dafür sorgen, dass sie angeschnallt ist. Ein Arbeitskollege der sonst jeden Tag selber fährt, der weiss selber was Sache ist und solange er keine zwei gebrochenen Hände hat kann der sich selber anschnallen. Alkoholisierte Freunde nach der Diskotour müssen ebenfalls vom Fahrer "gesichert" werden, falls diese das nicht selber tun.
In einem Streitfall wollte ein junges Mädchen vom Fahrer Schmerzensgeld einklagen, weil dieser sich angeblich nicht darüber informiert hat, ob jeder angeschnallt ist und sie durch einen kleinen Auffahrunfall dadurch zu erheblichen Verletzungen gekommen ist. Das Gericht entschied damals zugunsten des Fahrers, denn das junge Mädchen war seit einigen Monaten selbst Besitzerin eines Führerschein und zu diesem Zeitpunkt voll zurechnungsfähig, also hatte sie diese Verletzungen selber zu verantworten. Urteil müsste ich nochmal raussuchen, weil ich nicht wirklich alle irgendwo verwalte 😁
Man könnte die Idee sogar weiterspinnen und versuchen von dem jungen Mädhen in einem Zivilprozess mögliche Reinigungskosten durch Blutspritzer im Auto einklagen. Gelingt es einem nachzuweisen, dass mit Sicherheitsgurt nur kleinste Verletzungen entstanden wären, dann könnte man aus der Sache vielleicht auch noch Geld rausholen 😁
Es schadet aber sicherlich nicht, wenn sich der Fahrer grundsätzlich von ordentlich angelegeten Gurten überzeugt, da im Fall der Fälle ja meist Bekannte, Verwandte oder Freunde im Auto sitzen, die dadurch geschützt werden können. Ausser vielleicht, man hat gerade erfahren, dass der Typ den man da gerade mitgenommen hat sich mit der eigenen Freundin vergnügt hat, da kann man dann wirklich mal beide Augen "zudrücken" 😁 😁