Mal was rechtliches (Anschnallen)

Audi 80 B3/89

Hi,
bin am Samstag mit 2 weiteren Leuten in meinem Auto auf der Autobahn unterwegs gewesen. Auf einmal zieht ein anderes Auto vor mich auf meine Spur und ich musste ganz gut in die Eisen gehen. (ABS ging an). Die Person, die hinten gesessen hat, war nicht angeschnallt und ist volle Kanne gegen den Sitz geknallt. In diesem Zusammenhang interessiert mich mal, wenn das jetzt schief gegangen wäre und die hintere Person, wäre (nur mal z.B. tot )gewesen, in wie fern hat der Fahrer (ich) Schuld oder Ärger bekommen, weil sie nicht angeschnallt war. (Vorausgestezt ich wäre am eigentlichen Unfall nicht schuld.)...?

69 Antworten

Na gut,
hier gibt es nur schlaue Leute und ich hab von nix ne Ahnung.
So ist am besten weil andere Meinungen werden anscheinend hier nicht Akzeptiert und gleich mit Beleidigungen geahndet.
Grüße nach Bad Honnef

wollte dich net angreifen oder so, aber so kam es halt rüber was du oben geschrieben hast.

Zitat:

Das solltest du dir vielleicht auch mal überlegen und nicht so schreiben als sei deine Meinung der Weißheit letzter Schluss.

hab ich nie geschrieben oder gesagt. im übrigende ist das oben genannte auch fahrlässig. wenn dann hättest du dich oben anders ausdrücken müssen.

schon mal was von Lesen zwischen den Zeilen gehört? Habe nur geschrieben das es bei dir so rüber kommt, als wäre das bei dir immer alles richtig. Ist ja nicht dein erster Kommentar, den du in der Form hier im Forum auf die Meinung anderer abschießt. Aber lass es einfach gut sein. Wenn ich Lust zum Suchen hätte, würde ich sicher fündig werden.
Im übrigen setzt bei mir glaub ich gerade das Logikmodul aus. Was soll den heißen das ich mich hätte anders ausdrücken sollen und was war jetzt fahrlässig. Steht alles geschrieben, für eine fahrlässige Tötung wird man nicht in den Knast kommen. Das du dann mit einem Beispiel kommst, dass absolut nichts mit Fahrlässigkeit zu tun hat, ist doch dann dein Problem.

Zitat:

Im übrigen setzt bei mir glaub ich gerade das Logikmodul aus. Was soll den heißen das ich mich hätte anders ausdrücken sollen und was war jetzt fahrlässig. Steht alles geschrieben, für eine fahrlässige Tötung wird man nicht in den Knast kommen. Das du dann mit einem Beispiel kommst, dass absolut nichts mit Fahrlässigkeit zu tun hat, ist doch dann dein Problem.

du ich hab keine lust das wir uns streiten, du beharrst auch auf deinem standpunkt. hier zum thema "man kommt nicht in knast bei fahrlässiger tötung" wie du das oben behauptet hast:

http://lawww.de/Library/stgb/222.htm

§ 222 Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

oder hier:

http://www.freenet.de/freenet/auto/ratgeber_service/bu_katalog/20.html

@Audifutzi

Komm zum nächsten Audi-Treffen, ich freu mich schon 😛

Hi leute,
danke für eure Meinungen, sind echt interessant. Manche am meisten...😛
Ich wollte aber det, daß Ihr euch gleich kloppt...

@ Verleihnix:
hier auch noch was zu dem thema:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Ich könnte jetzt sagen, das ich alles zurück nehme und das Gegenteil behaupte. Aber so ganz würde das dann auch nicht stimmen. Habe den Thread auch eben gerade gelesen. Die Justiz scheint im Zusammenhang mit Tötung nicht von grob fahrlässig und fahrlässig zu reden. Grob fahrlässig wird meist bei der Unterscheidung eingebracht, ob eine Kasko Zahlt oder nicht. Habe aber auch gefunden das eine Überquerung einer roten Ampel FAST immer eine grob fahrlässige Handlung ist. Ein Überfahren(heizen) hat ja auch zu dem Unfall geführt und trotzdem schreibt John nur das der wegen "Fahrlässiger Tötung " verurteilt wurde. Und auch dann wurde er nur zu 2 1/2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Dachte bisher, das man kann maximal 2 Jahre auf Bewährung kassieren kann und jetzt frage ich michjetzt, wie man dann überhaupt auf die Maximal 5 Jahre Knast bei fahrlässiger Totung kommen soll/kann, wenn nicht mal so etwas zu was "Anständigem" führt.

Zitat:

Original geschrieben von Verleihnix


...und jetzt frage ich michjetzt, wie man dann überhaupt auf die Maximal 5 Jahre Knast bei fahrlässiger Totung kommen soll/kann, wenn nicht mal so etwas zu was anständigem führt.

Wenn z.B. noch Alkohol mit im Spiel war...

Das glaube ich nicht!
Sobald Alkohol im Spiel ist, da gehen gleich die Strafen nach unten.
Von wegen zurechnungsfähigkeit usw.

Deine Antwort