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Mal nen paar Sachen über Tuning generell

Themenstarteram 25. November 2004 um 17:39

Hab mal nen bissel gegooglelt, da ja gerade die die diskusion übers m-packet mal wieder losgebrochen ist, ob man es eintragen muss, oder nicht. bin zwar noch nicht wirklich weiter, bin aber über diesesn text gestoßen, für alte hasen wie viele hier wohl nix neues, aber für unseren nachwuchs vllt ganz interessant, schaut doch mal

In der Regel muß jede Veränderung am Fahrzeug bis auf wenige Ausnahmen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden oder in Form einer Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung dokumentiert sein. Optisches Tuning ist dabei genauso betroffen, wie alle Arten der Leistungssteigerung oder Fahrwerksveränderung. Wer eigenmächtig genannte Maßnahmen ergreift, riskiert die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs und im Falle eines Unfalls auch den Versicherungsschutz.

Jeder sollte sich daher vor dem Erwerb von Tuningteilen eingehend über deren Zulässigkeit informieren.

Im allgemeinen gibt es diese fünf Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen:

Einzelabnahme:

Sehr aufwendige Umbauten, wie beispielsweise die Implantation eines größeren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (Abgasgutachten) differenzieren.

 

TÜV Teilegutachten

Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen, wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser, wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem, in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Teile, wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine solche Bauartgenehmigung besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genauere Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Meistens muss der Wagen nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.

EG-Betriebserlaubnis

Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht dem TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.

Betriebserlaubnis

Der Begriff „Betriebserlaubnis“ wird oft falsch angewandt oder interpretiert.

Es müssen grundsätzlich drei Arten der Betriebserlaubnis (BE) unterschieden werden:

1. Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen (§ 20 StVZO)

2. Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (§ 21 StVZO)

3. Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO)

Soll ein serienmäßiges Fahrzeug nachträglich modifiziert werden, muß darauf geachtet werden, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und damit seine Zulassung nicht erlischt.

Entscheidet sich ein Kunde beim Teilekauf für ein Produkt, das nicht den § 22a StVZO (also die Bauartgenehmigung) betrifft, so ist der erste und wichtigster Prüfschritt, für den Kunden die Ausführungen im § 19 StVZO. In ihm wird genau erläutert welche in Aussicht genommene Änderung am Fahrzeug zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis für Typen führt.

Folgende Aufstellung enthält einen Auszug aus dem Katalog der Maßnahmen, die für das tunen von Autos relevant sein können. Alle aufgeführten Maßnahmen führen zunächst zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis (im einzelnen sind jedoch Ausnahmen möglich, so dass im Zweifelsfalle immer eine genaue, aktuelle Rückfrage bei zuständigen Behörden ratsam ist).

Aufbau

Änderung der Karosserie, z.B. Verbreiterung der Kotflügel oder Radkästen;

Verwendung von nicht zum Typ gehörenden Karosserieteilen, z.B. Luftleiteinrichtungen (sog. Front- oder Heckspoiler)

Eibau eines die Insassen möglicherweise gefährdenden Überrollbügels.

Bremsanlage

Jede Änderung an der Bremsanlage

Einbau kombinierter Brems- und Gaspedale

 

 

Kraftübertragung

Änderung des Übersetzungsverhältnisses für die Kraftübertragung vom Motor zu den Antriebsrädern

Lenkanlage

Änderungen an der Lenkanlage

Austausch des serienmäßigen Lenkrades gegen ein Lenkrad gleicher oder anderer Speichenzahl und/oder gleichen oder anderen Durchmessers

Lichttechnische Einrichtungen

Austausch der serienmäßig eingebauten Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht gegen andere, insbesondere solche für Halogen-Fern- und Abblendlicht, wenn die Scheinwerfer mit Fahrtrichtungsanzeigern und Begrenzungsleuchten zu einer Leuchteinheit zusammengefaßt sind

Einrichtungen anderer Anbaulage

Eingriffe wie: Gitterschutz vor Scheinwerfern; Blendschutzeinsätzen; Einbau von Lichtleitfasern; Scheinwerferreinigungsanlagen

Motor

Austausch gegen einen Motor gleicher Bauart, aber anderer Leistung

Austausch gegen einen Motor anderer Bauart

Jegliche Maßnahme zur Leistungsänderung am vorhandenen Motor

Einbau von Vergaser-Zusatzanlagen

Räder

Austausch von Rädern gegen andere als die Originalräder

Änderung des Radsturzes

Einbau von Distanzscheiben zur Spurweitenänderung

Rahmen

Verlängerung oder Verkürzung des Rahmens

Reifen

Umrüstung auf Reifen anderer Bauart oder anderer Größenbezeichnung, soweit nicht Bauart oder Größenbezeichnung in den Fahrzeugpapieren zur wahlweisen Verwendung zugelassen werden

Umrüstung auf Reifen einer niedrigeren Tragfähigkeitsklasse

Umrüstung auf Reifen eines niedrigeren Geschwindigkeitsbereiches

Verwendung von Mischbereifung an einer Achse

Schalldämpfer

Austausch des Schalldämpfers gegen eine Anlage anderen Typs

Abbau des Schalldämpfers

Veränderung des Schalldämpfers, z.B. durch Änderung oder Austausch des Endrohres gegen nicht serienmäßige Endrohre oder durch Ausbau von Teilen der Schalldämpferanlage

Einbau einer Abgasreinigungsanlage (Katalysator)

Sitze

Einbau eines nicht serienmäßigen Schalensitzes

Stoßdämpfer

Einbau von höhenverstellbaren Federbeinen anstelle der Originalstoßdämpfer

Stoßstangen

Austausch der Stoßstange gegen andere als die Originalstoßstange, wenn in die Stoßstange bestimmungsgemäß lichttechnische Einrichtungen eingebaut sind

Windschutzscheiben

Nachträglicher Einbau einer vom Scheibenhersteller nur im oberen Bereich eingefärbten Windschutzscheibe

Aufkleben von farbigen Folien oder Aufsprühen von Sonnenschutzlack.

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22 Antworten

Net schlecht,da hast Dir aber Mühe gegeben;)

Gruß

Themenstarteram 25. November 2004 um 17:52

nee, kopieren und einfügen! ;) aber halt mal ganz interessant, da ja auch oft die frage nahc der eg-g kommt :)

jo vielen Dank... recht intressant... :D

Wobei sich für jetzt die Frage stellt, da die EG Erlaubnis ja EU-Weit gilt und ich damit also problemlos ins Ausland kann, wie sieht bei Sachen mit ner ABE aus? Oder generell was anderem, also Einzelabnahme etc.

Heisst das, dass zB die Franzmänner oder Spanier mir im Urlaub die Karre stilllegen können weil diese Sachen bei denen nicht erlaubt wären obwohl das Fahrzeug eine deutsche gültige TÜV-Plakette hat?

MfG Fatman

Themenstarteram 25. November 2004 um 18:34

glaub ich nicht, der tüv (oder das in anderen ländern) wird immer mehr auf euroniveau angeglichen. und ich denke mal, es ist auch im ausland bekannt, wie genau die deutschen in sachen Straßensicherheit vorgehen!

Ich brech ab!

 

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

[...]

Aufbau

Änderung der Karosserie, z.B. Verbreiterung der Kotflügel oder Radkästen;

[...]

Windschutzscheiben

Nachträglicher Einbau einer vom Scheibenhersteller nur im oberen Bereich eingefärbten Windschutzscheibe

[...]

Aaaarg!!!

Muss ich nun meine gezogenen Radläufe eintragen lassen?

Und meine Windschutzscheibe mit Blaukeil muss auch eingetragen werden?!

Re: Ich brech ab!

 

Zitat:

Original geschrieben von eXceSs

Muss ich nun meine gezogenen Radläufe eintragen lassen?

Und meine Windschutzscheibe mit Blaukeil muss auch eingetragen werden?!

Ja.

Der Text läßt da ja wohl keinen Interpretationsspielraum zu.

japp musste

das m-paket ist auch in teilen nicht erlaubt ;)

 

also alles und alles von bmw muss verbaut und bei nicht ab werks montage eingetragen werden...

 

hier ein auszug der urk :D

sag mal murat!

hast du deine m front eigentlich eingetragen???

hast du so eine freigabe dafür da???

naja ich gehe davon aus, das die grünen dumm sind ;)

nein eingetragen würde ich sie nicht bekommen, da leider die m3 heckstoßstange und die schweller fehlen.

also noch warten ;)

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg

naja ich gehe davon aus, das die grünen dumm sind ;)

nein eingetragen würde ich sie nicht bekommen, da leider die m3 heckstoßstange und die schweller fehlen.

also noch warten ;)

sollte per einzelabnahme eigentlich möglich sein, habe die m5 abrisskante ja auch eingetragen bekommen :) :D

Zitat:

Original geschrieben von RedWraith

sollte per einzelabnahme eigentlich möglich sein, habe die m5 abrisskante ja auch eingetragen bekommen :) :D

was hat den die gekostet??

40 euro oder so wa??

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg

was hat den die gekostet??

40 euro oder so wa??

46 Euro. wurde aber insgesamt Abrisskante und meine 40/15 Federn eingetragen.

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