mal ne tüv frage
Moin!
Ich hab da nen kleines problem. Ich könnte zwar auch beim Tüv anrufen, aber ich erstens mag ich die nicht und zweitens spar ich mir so die Einheiten!
AAAAAAlso: Ich hab jetzt schon seit knapp nem Jahr oder so den "guten alten gulluf" meiner Freundin auf dem Hof stehen mit abgelaufenem Tüv und Au. Eigentlich ist es ein Schmuckstück(klima, servo, 90ps, nen gt special halt). Und bevor er mir total unterm a.... wegrostet (is eben kein audi 😁) würd ich den gern gewinnbringend verkaufen.
Nun meine Frage. Wie krieg ich die Kiste zum Tüv? Ich wohn aufm Dorf und müsste gute 10km fahren. Brauch man da ne Sondergenehmigung vom Strassenverkehrtamt oder wie läuft das?
Danke für die Tips
Ps: Ich weiss das passt vielleicht nich ganz ins Audiforum, aber egal!
23 Antworten
Ich nehme an dass er abgemeldet ist. Und ohne TÜV anmelden geht glaub ich dann gar nicht, oder?
Also bleibt nur übrig: Mit Hänger hinfahren, Rote Kennzeichen bei ner Werke leihen (evtl. die die den TÜV Menschen im Haus hat) oder mit Wochenkennzeichen...
Wie war das noch gleich... wenn beim abgemeldeten Auto der TüV abläuft, is AFAIK ne Vollabnahme fällig.
Überführung mittels roten Schildern oder Trailer
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Müsstest mal genauer schreiben wie lang der steht, nicht daß eine Vollabnahme fällig ist, weil dann kannst ihn gleich in die Presse fahren.
MfG
Zitat:
Mit Hänger hinfahren
warum mit Hänger?? Schleppen darf man ein Auto doch immer. Also bis zum Tüv schleppen, Vollabnahme machen lassen- wieder heim schleppen und dann anmelden-FERTIG! Oder irre och mich da jetzt?
soooooooooooo
hab mal nachgeschaut. abgemeldetb seit 29.11.2005
ab wann isn vollabnahme nötig? nach 1 nem jahr?
Ab 18 Monaten abgemeldet muß ne Vollabnahme gemacht werden. Is aber nicht so schlimm, wird das gleiche wie bei ner HU gemacht, nur etwas genauer hingeschaut - und mehr kassiert natürlich.
Abgemeldete Autos dürfen nur mit einer Schleppgenemigung geschleppt werden. Der Fahrer des Zugfahrzeugs muß aber die alte Klasse 2 oder halt die entsprechende neue Klasse, der Fahrer im geschleppten Fahrzeug muß Klasse 3 haben.
schleppgenehmigung??? Strassenverkehrtamt oder wer stellt sowas aus? Kostet doch bestimmt, oder?
Da stell ich mich lieber dumm!
Die 10km zum tüv sind eh nur sehr ruhige Strassen.
Danke für eure tips!!!
Zitat:
Original geschrieben von gtifahrer
Und Schleppen im Allgemeinen nur mit Sondergenehmigung vom Amt.
..oder bei nem technischen defekt...oder daraus resultierender fahruntüchtigkeit...
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...wo war nochmals die zündspule? ;-P
Zitat:
Original geschrieben von Jebo76
...Der Fahrer des Zugfahrzeugs muß aber die alte Klasse 2 oder halt die entsprechende neue Klasse, der Fahrer im geschleppten Fahrzeug muß Klasse 3 haben.
...ist da wirklich was an mir vorbei geschrammt? zweimal pkw, kleinwagen = weniger als 2,8 tonnen, oder?
wer weiss § genaueres?
Zitat:
Original geschrieben von passwortsucher
..oder bei nem technischen defekt...oder daraus resultierender fahruntüchtigkeit...
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...wo war nochmals die zündspule? ;-P
Was du meinst, is Abschleppen. Und das macht man im Allgemeinen nur mit angemeldeten Autos. Dazu brauchts auch keinen 2er FS, der im gezogenen Fahrzeug braucht gar keinen FS 😰