Mal ne Frage

BMW 5er E39

Hallo an alle!

Meine frage ist nicht markenspezifisch und hat in dem Sinne auch nichts mit Auto selbst zu tun.
Wusste aber nicht wo ich sonst nachfragen könnte und vielleicht findet sich ja hier jemand der etwas Ahnung von unserem Rechtssystem hat.
Es geht um folgendes: Ich habe vor einiger Zeit einem guten Bekannten Geld für ein Auto geliehen (Antworten wie selbst schuld oder so bitte nicht einstellen) und mit ihm Ratenzahlung vereinbart. Alles schriftlich festgehalten. Ich habe auch den Brief hier liegen quasi als Sicherheit.
Wie ihr euch jetzt sicher denken könnt, zahlt er die Raten nicht. Um keine Ausrede verlegen...
Ich habe bis jetzt keine Rate von ihm gesehen.
Jetzt habe ich nen gültigen Vollstreckungsbescheid gegen ihn vorliegen und jezt ist die Frage:

Wenn die Pfändung keinen Erfolg haben sollte, ob ich dann das Auto von ihm verkaufen kann, da mir ja der Brief unsw vorliegt und ja auch im Vertrag drinsteht, das ich dne bis zur bezahlung behalte.

Wäre froh wenn mir jemand ne Antwort geben kann.

Gruß Stephan

11 Antworten

Ich denk, da geht es dann wieder um rechtliche Spitzfindigkeiten. Wenn im Vertrag der Wagen ausdrücklich als Sicherheit hinterlegt ist (und nicht nur bei dir in der Schublade) sollte dieser auch zu pfänden und dann auch zu verkaufen sein.

Pfändung macht doch eh ein Gerichtsvollzieher und der kann dir sagen, wie es möglicherweise weiter gehen kann. Aber hast du die Vollstreckung alleine oder mit Anwalt gemacht?

Bin auch schon mal reingefallen und war hinterher froh, alles im Vorfeld per Vertrag geregelt zu haben. Denn auch da musste ich erkennen: Bei Geld hört (auch) die (langjährige) Freundschaft auf. LEIDER!

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Im Vertrag steht folgender Satz: Der Fahrzeugbrief bleibt bis zur vollständigen bezahlung eigentum des Gläubigers. Das Auto ist jetzt auch nicht tausende an Euros wert und ich kann froh sein wenn ich das rauskriege was ich ihm geliehen habe.
Hab den Mahnbescheid usw selbst veranlasst und keinen Anwalt eingeschaltet. Wollte halt zu dem Zeitpunkt nicht unbedingt mehr kosten verursachen als nötig weil ich dachte, das er wenigstens einen Teil bezahlt.
Aber ich hab den Vertrag und den Brief ja vorliegen und wollte halt wissen ob ich das so machen kann, nicht das er mir hinterher noch eins reinwürgen kann.

Ich bin kein Anwalt, aber ich glaube, das ist eine unglückliche Formulierung. Der Brief ist dein Eigentum - und das damit verbundene Fahrzeug??? Mach ne Zwangsvollstreckung - ich hoffe, dass du deine Kohle bekommst. Alles was du pfändest kannste auch umsetzen. Denke ich. Ne Pfändung ist auch dazu da, die Forderung einzutreiben.

Darum gehts mir ja. Ich will ja nur das wiederhaben was ich ihm geliehen habe plus Auslagen für das Mahnverfahren. Wird wohl das beste sein nen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der kann mir ja dann sagen wie es weitergeht.
Trotzdem danke für die Hilfe

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Lustig, genau so einen Fall hatten wir letztens.

Dort wurde es so gelöst.
Das Fahrzeug befindet sich nach wie vor im Eigentum des Verkäufers.
In dem abgeschlossenen Darlehensvertrag wurde ein Eigentumsvorbehalt gem. §449 BGB
vereinbart. Der Eigentumsübertrag wird hiernach aufschiebend bedingt bis zur Zahlung der
letzten Rate.

Nach Fristsetzung, meiner Ansicht nach jedoch auch fristlos (siehe
§ 490 I BGB), kann hier der Darlehensvertrag gekündigt werden. Somit würde für den
Käufer der rechtliche Grund zum Besitz gem. § 812 I S. 2 wegfallen und der Eigentümer
kann die Sache herausverlagen.

Hoffe Dir hilft meine abstrakte Ausfürung.

Ich bin auch kein Anwalt, aber versuche es zu werden 😁

So hatte ich mir das auch gedacht. Hab ihn ja mehrmals angemahnt auch schriftlich. Mittlerweile reagiert er aber auf gar nix mehr. Und da mir aber jetzt der Vollstreckungsbescheid vorliegt hatt ich mir überlegt dann einfach die Sache Pfänden zu lassen um die es auch geht. Mir persönlich wird er es ja nicht einfach geben, sonst würde er ja wenigstens irgendwie reagieren.
Geht halt auch darum, das wenn ich den Gerichtsvollzieher beauftrage und der halt kein Gelt oder so findet, oder halt nix zu holen ist ob der dann halt das Auto pfänden kann.

Gruß Stephan

Na klar kann er das Auto pfänden - das ist doch der Sinn der Sache bei einer Pfändung.

Zitat:

Original geschrieben von 530dAt blau


Na klar kann er das Auto pfänden - das ist doch der Sinn der Sache bei einer Pfändung.

Nicht zwingend. Der Käufer könnte das Auto ja anderweitig an einen dritten verkauft

haben. Klar ist der nicht vorhandene Brief ein Thema, aber auch in Russland?

Dann möchte der (betrogenen bzw. Unterschlagungsopfer) ja wenigstens seinen

Schaden ersetzt bekommen.

Übrigens, hat das Fahrzeug einen über die bereits gezahlten Raten erheblich, nicht
im Rahmen der normalen Abnutzung gedeckten Schaden, könnte man sich hier zusätzlich
auch noch diesen ersetzen lassen.

Ich hoffe mal dass es nicht noch andere Gläubiger gibt. Sonst könntest Du am Ende,
Wertverlust am Kfz, ziemlich im Regen stehen.

Hier wäre wohl so vorzugehen.
Herausgabe des Kfz veranlassen, dann kontrollieren in welchem Zustand es ist.
Gutachter beauftragen, Restwert? Gutachter beauftragen, erhebliche Schäden?

Ist der KfZ- Brief WIRKLICH ein Eigentumsnachweis? Ist er es nicht, ( da sollte man sich mal schlau machen), bist Du lediglich Besitzer ein Stück Papiers.

Besch........... Situation. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und nach Absprache mit diesem ggf. ein Inkassobüro.

Ratenzahlung hieß schon immer: raten, wann man sein Geld bekommt.

Das ist halt so ne Sache. Das Auto steht zumindest bei ihm vor der Tür, also ist es noch nicht verkauft. Aber wenn ich wirklich n Auto verkaufen will, brauch ich nicht unbedingt papiere dazu. Nen Polen oder so interessiert das nicht wirklich. Die Frage ist halt, was das Auto noch wert ist. Mer wie 500-600 € werdens wohl nicht mehr sein, da es schon etwas älter ist. Das wäre dann knapp die Hälfte von dem was ich zu bekommen habe.
Werde mal nen Gerichtsvollzieher anrufen und mal Fragen wie das ist.

Danke für eure Antworten

Gruß Stephan

Zitat:

Original geschrieben von sq-scotty


Ist der KfZ- Brief WIRKLICH ein Eigentumsnachweis? Ist er es nicht, ( da sollte man sich mal schlau machen), bist Du lediglich Besitzer ein Stück Papiers.

Besch........... Situation. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und nach Absprache mit diesem ggf. ein Inkassobüro.

Ratenzahlung hieß schon immer: raten, wann man sein Geld bekommt.

Eigentümer ist der Eigentümer ist der Eigentümer, wie der geneigte Jurist zu sagen pflegt🙂

Das bedeutet im Klartext, Eigentümer ist der, der das Eigentum am Kfz erworben hat.

Hier müsste man also zunächst fragen, ob der Käufer Eigentümer geworden ist, dies ist

vorliegend zu verneinen. Dann müsste erörtert werden ob der Verkäufer (also hier der

Threadsteller) einst Eigentum am Kfz erworben hat, wie vorliegend. Dies könnte,

falls streitig, mit dem ehemaligen Kaufvertrag nachgewiesen werden.

Ferner ist er, immernoch, Eigentümer, da das Eigentum (Eigentumsvorbehalt!) nicht

übertragen wurde. Ebenfalls ist kein Dritter (Stichwort Anderweitiger Verkauf!) Eigentümer

geworden.

Fazit I: der Verkäufer ist (nachweislich) nach wie vor Eigentümer.

Fazit II: der Kfz Brief für sich ist, entgegen landläufiger Meinung, KEIN Eigentumsnachweis,

was jedoch auch unerheblich ist, wie siehe meine obigen Ausführungen. Dies Ergibt sich auch

aus dem Zusatz auf der Zulassungsbescheinigung Teil II " Der Inhaber der

Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

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