Mahnschreiben aus Italien - Erfahrung bei Nichtzahlung/Reaktion?
Hi,
ich habe 2021 zwei Brief von der Polizei in La Spezia, Italien erhalten, es ging um eine "Zahlungsaufforderung" wegen "Übertretung der Italienischen Straßenverkehrsordnung". Ich soll demnach zweimal im Stadtzentrum mit dem Fahrzeug die Fußgängerzone betreten haben, je Verstoß ein Brief.
Die Briefe kamen per Einschreiben etc.., ich habe die Aufforderungen immer ignoriert.
Heute kamen zwei Briefe von "Studio Legale Avv. Giulia Brizzi" (nicht per Einschreiben) betreffend "Mahnschreiben und Leistungsaufforderung" - für je Zahlungsaufforderung der Polizei ein Brief also.
Inhalt des heutigen Schreibens:
- Im 1. Abschnitt wurde der Sachverhalt kurz dargestellt mit Bußgeldsumme laut Polizei
- Im 2. Abschnitt die Forderung zur Zahlung der Gesamtsumme zzgl. "Betreibungskosten" i.H.v. 250€ innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Schreibens.
- Im letzten Abschnitt:
"Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtausführung der Bezahlung ohne weitere Ankündigung die von meiner Mandantin beauftragte Eintreibung des Kredits bei dem zuständigen Gericht mit zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten vorgenommen wird."
Mal unabhängig davon, dass die angegebenen Betreibungskosten lächerlich sind (komplett unverhältnismäßig) und der ursprüngliche Vorwurf der Polizei dem gleicht - hat jemand hierzu Erfahrung und kann mir verraten, was am Ende bei rausgekommen ist (oder eben nicht), wenn man auch auf diesen Brief nicht eingeht?
Hat die Italienische Behörde jemals wirklich die deutsche Justiz darum gebeten/beauftragt, das Geld einzutreiben (in so einem Kontext)?
Ich werde so oder so nicht darauf antworten und warte auch auf einen Termin mit meinem Anwalt (damit die Rechtsschutzvers. sich wenigstens einmal gelohnt hat), aber mich würden andere Erfahrungsberichte sehr interessieren.
75 Antworten
Zitat:
@Bamako schrieb am 19. Mai 2023 um 19:51:05 Uhr:
Ja, die Zeiten sind (Gott sei Dank) vorbei, wo Leute ihre Bußgelder aus dem Ausland ignorieren konnten.
Heute wird Amtshilfe in Deutschland beantragt und dann steht der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür.
Zuhause.
In Deutschland.
Mit einem Beschluss.
Sorry, aber Du schreibst groben Unfug. Amtshilfe wäre nur gegeben, wenn die Kommune La Spezia den offiziellen Weg des Eintreibens gewählt hätte. Nach diesem Verfahren würde das Bußgeld aber in Deutschland bleiben und obendrein kann nur der Fahrer bebußt werden. Daher haben sie das zivilrechtliche Verfahren gewählt. Da mag ein Mahnbescheid kommen, aber sicher keine Amtshilfe. Und wenn man dem widerspricht, gibt es auch keine Zwangsvollstreckung. Zu einem Gerichtsverfahren kommt es meist nicht. Daher kann man das schon in die Verjährung treiben, wenn man kaltblütig genug ist.
Zitat:
@ysam13 schrieb am 19. Mai 2023 um 22:09:33 Uhr:
In einer Fußgängerzone bin ich - soweit mein Fassungsvermögen es zulässt um dies zu behaupten - nie gefahren.Beweisbilder existieren nur im Gedächtnis eines vermeintlichen Polizisten, der das gesehen haben soll.
Fußgängerzone ist vermutlich auch nicht der richtige Begriff. In Italien nennt sich das "Zona a traffico limitato".
Man kann sich für fast alle europäischen Städte die möglichen Beschränkungen vorab ansehen, natürlich ohne Gewähr auf Aktualität: https://urbanaccessregulations.eu
Für La Spezia ist es beispielsweise diese Seite, einschließlich der Uhrzeiten, einer Karte und der Art der Überwachung (Kamera):
https://urbanaccessregulations.eu/.../la-spezia-ar
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Mai 2023 um 11:26:51 Uhr:
Daher haben sie das zivilrechtliche Verfahren gewählt. Da mag ein Mahnbescheid kommen, aber sicher keine Amtshilfe. Und wenn man dem widerspricht, gibt es auch keine Zwangsvollstreckung. Zu einem Gerichtsverfahren kommt es meist nicht. Daher kann man das schon in die Verjährung treiben, wenn man kaltblütig
Einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man widersprechen, sollte man aber nur tun, wenn die Forderung wirklich und nachweislich unrechtmäßig ist.
Warum nur dann widersprechen?
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Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 19. Mai 2023 um 23:37:31 Uhr:
Die ZTL haben es in sich.Sind oftmals nicht so einfach zu erkennen, und da manche ja reinfahren dürfen fährt man da im fließenden Verkehr gerne mal mit rein.
yep, vorallem wenn man das erste mal damit konfrontiert ist und italienisch (inkl. Abkürzungen) nicht perfekt drauf hat. So bin ich dann selenruhig einen schönen Parkplatz in Bologna angefahren. Irgendwann beim "herumtapern" wurde mir dann bewußt das ich "verbotenes Terrain" befahren ... habe dann gezockt, das Auto Abends vorgefunden und auch so Glück gehabt. *Heute* bin ich aber präpariert und weiß Bescheid.
Zitat:
Ausgeschildert und mit Kamers versehen sind die aber alle.
Ist bei mir ein paar Jahre her. Vermutl. gab es noch keine Kameraüberwachung oder die 5 Millionen Mücken auf dem Nummernschild haben die Auswertung erschwert 😁
Zitat:
@Amen schrieb am 19. Mai 2023 um 21:59:50 Uhr:
Welche rechtsstaatlichen Grundsätze werden deiner Meinung nach “mit Füssen getreten”?Der TE ist in der Fussgängerzone gefahren und hat dafür die Knöllchen bekommen. Er weigert sich zu zahlen und dann werden Zahlungsaufforderungen geschickt.
Was ist daran nicht rechtsstaatlich?
Amtshilfe praktizieren die Italiener sowieso nicht - sie beantragen sie höchstens in Deutschland. Und dann geht das an das Bundesamt fûr Justiz, das prüft, ob die Voraussetzung zur Einforderung auch nach deutschen Regeln gegeben sind.
Hier von Italien als “Unrechtsstaat” zu faseln ist schlichter Blödsinn.
Es begegnet ERHEBLICHEN rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn man für eine Tat bestraft werden können soll, die man nicht begangen hat.
In aller Regel wird in Unrechtsstaaten wie Italien oder den Niederlanden ja lediglich das Kennzeichen erfasst.
Bei Verkehrsdelikten mögen das manche für eine Lappalie halten. Ich sage: wehret den Anfängen.
Auch wenn das gerade in vielen Ländern praktiziert wird (in Deutschland aus wohl erwogenen Gründen übrigens nicht).
Und auch, wenn Du das für "Blödsinn" hältst.
Zitat:
@Bamako schrieb am 19. Mai 2023 um 19:51:05 Uhr:
Ja, die Zeiten sind (Gott sei Dank) vorbei, wo Leute ihre Bußgelder aus dem Ausland ignorieren konnten.
Heute wird Amtshilfe in Deutschland beantragt und dann steht der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür.
Zuhause.
In Deutschland.
Mit einem Beschluss.Und ob Mahnkosten verhältnismäßig sind, entscheidet Gott sei dank auch nicht der Schuldner. Es ist auch in Deutschland nicht ungewöhnlich und nicht unrecht, wenn sich die Grundforderung schnell verdoppelt und verdreifacht.
Dagegen hilft nur rechtzeitig zahlen.
Und diese "Gott" (wer auch immer das sein soll) hat damit am allerwenigsten zu tun.
Zitat:
@_Tuono_ schrieb am 19. Mai 2023 um 18:22:27 Uhr:
Bei der Größenordnung des Bußgeldes können sie es über das deutsche Gericht eintreiben.
Machen sie aber nicht, weil nicht sie das dann kriegen, sondern der deutsche Staat.
Zitat:
@Bamako schrieb am 20. Mai 2023 um 13:48:26 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Mai 2023 um 11:26:51 Uhr:
Daher haben sie das zivilrechtliche Verfahren gewählt. Da mag ein Mahnbescheid kommen, aber sicher keine Amtshilfe. Und wenn man dem widerspricht, gibt es auch keine Zwangsvollstreckung. Zu einem Gerichtsverfahren kommt es meist nicht. Daher kann man das schon in die Verjährung treiben, wenn man kaltblütigEinem gerichtlichen Mahnbescheid kann man widersprechen, sollte man aber nur tun, wenn die Forderung wirklich und nachweislich unrechtmäßig ist.
Das ist sie. Jedenfalls, wenn man Rechtsstaatsprinzipien anwendet.
Genau deshalb werden entsprechende Forderungen vom Bundesamt für Justiz hier auch nicht vollstreckt.
Ist sie das?
Dafür hätte ich gerne eine Begründung.
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 20. Mai 2023 um 15:44:52 Uhr:
Jedenfalls, wenn man Rechtsstaatsprinzipien anwendet.
Genau deshalb werden entsprechende Forderungen vom Bundesamt für Justiz hier auch nicht vollstreckt.
Bitte die Rechtsprechung des EuGH beachten:
https://www.lto.de/.../
Es wird wohl (derzeit) vom BfJ noch nicht so praktiziert, aber der Halter wird zumindest einwenden müssen, dass er nicht der Fahrer war.
Da geht es um Bußgeldbescheide die über deutsche Behörden abgewickelt werden,nicht um zivilrechtliche Ansprüche.
Dem TE ist kein Bußgeldbescheid von einer deutschen Behörde zugegangen,sondern eine zivilrechtliche Forderung.
Die italienische Behörde übergibt das Inkassounternehmen die das zivilrechtlich einfordern.
Da sollte man die Einspruchsmöglichkeit schon nutzen,denn zivilrechtlich kommt ansonsten schnell der Gerichtsvollzieher.
Und nach italienischem Recht wäre der Anspruch legitim wenn denen die Aussage eines Polizeibeamten rechtlich ausreicht.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 20. Mai 2023 um 16:14:38 Uhr:
Da geht es um Bußgeldbescheide die über deutsche Behörden abgewickelt werden,nicht um zivilrechtliche Ansprüche.
Ja. Ich bezog mich auf die Erwähnung des BfJ und die Nennung der Niederlande und von Italien als "Unrechtsstaaten", weil dort nur das Kennzeichen erfasst wird.
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 20. Mai 2023 um 15:32:23 Uhr:
Zitat:
@Amen schrieb am 19. Mai 2023 um 21:59:50 Uhr:
Welche rechtsstaatlichen Grundsätze werden deiner Meinung nach “mit Füssen getreten”?Der TE ist in der Fussgängerzone gefahren und hat dafür die Knöllchen bekommen. Er weigert sich zu zahlen und dann werden Zahlungsaufforderungen geschickt.
Was ist daran nicht rechtsstaatlich?
Amtshilfe praktizieren die Italiener sowieso nicht - sie beantragen sie höchstens in Deutschland. Und dann geht das an das Bundesamt fûr Justiz, das prüft, ob die Voraussetzung zur Einforderung auch nach deutschen Regeln gegeben sind.
Hier von Italien als “Unrechtsstaat” zu faseln ist schlichter Blödsinn.
Es begegnet ERHEBLICHEN rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn man für eine Tat bestraft werden können soll, die man nicht begangen hat.
In aller Regel wird in Unrechtsstaaten wie Italien oder den Niederlanden ja lediglich das Kennzeichen erfasst.
Bei Verkehrsdelikten mögen das manche für eine Lappalie halten. Ich sage: wehret den Anfängen.
Auch wenn das gerade in vielen Ländern praktiziert wird (in Deutschland aus wohl erwogenen Gründen übrigens nicht).
Und auch, wenn Du das für "Blödsinn" hältst.
Nirgendwo steht, dass er die Tat nicht begangen hat.
Und nirgendwo steht, dass er bestraft wurde. Wie Rockville schreibt wird das BfJ nicht tätig und zivilrechtlich wird auch nichts durchzusetzen sein.
Du redest schlichtweg wirr.
Und ob man die in IT und NL praktizierte Halterhaftung mag oder nicht - sie ist durch demokratische Gesetzgebungsverfahren abgesegnet. Sie tangiert in DE aber auch nicht.
@Rockville
Das weiß ich,nur über die Behörden kommen die sowieso nicht.
Da bekommen sie das Geld ja nicht,also geht es über Inkassounternehmen.
Ob das zivilrechtlich nicht von Erfolg gekrönt sein wird steht auf einem ganz anderen Blatt.
Wenn der Anspruch nach derem Recht legitim ist hat er auch zivilrechtlich sicher nicht die besten Karten.
Dafür gibt es auch in Europa gültige Gesetze.