Mängelkarte, was nun? Keiner ist zuständig

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo zusammen,

mein Kumpel hat sich letzte Woche ne Mängelkarte gezogen. Begründung: Zu wenig Bodenfreiheit.
Das Übliche halt. Das soll hier aber nicht diskutiert werden. Das Problem ist folgendes.

Das Fahrwerk und die Räder sind ordnungsgemäß eingetragen. Allerdings ist die Eintragung schon älter und würde heute nicht mehr den TÜV-Segen bekommen - damals schon.

Jetzt findet sich niemand der die Mängelkarte unterschreiben will, weil sich alle (ob TÜV, Dekra, GTÜ) auf das aktuelle Recht berufen.

Jetzt meine Frage:
Was wird bei einer Mängelkarte überprüft? Ob der Wagen und die Eintragung überein stimmen oder ob die Eintragung den heutigen Gesetzen entspricht?

Wenn nach heutigen Gesetzen entschieden wird sind doch alle älteren Eintragungen wertlos. Kann das denn richtig sein?

Wer kennt sich damit aus?
Wer hatte auch schon mal das Problem?
Gibt es eine klare Rechtssprechung?

Gruß
Frank

P.S. Die Geschichte spielt in Bielefeld

52 Antworten

ich platze vor Neugierde.

Motortalk@vwTyp17.de

Kauf dir ne StVO, kostet 5 EUro oder so. Da steht jeder Mist drin.

@Haribo0815

1. Steht, wenn überhaupt, der "Mist" in der StVZO.
2. Liegt die unter meinem Kopfkissen.
3. Steht das was ich wissen will dort nicht drin.

fahr 100km weiter Richtung Süden und fahr zu irgendeiner Dekra-Zweigstelle. Dann hast du deinen Stempel und wieder Ruhe.

Ähnliche Themen

Ich hab damals auch ma ne Mängelkarte bekommen, weil der Bulle bei meiner 125er die Drossel nicht gefunden hat (wie auch? *fg*)
Naja, auf jeden Fall bin ich dann zur Werkstatt des Vertrauens gefahren und hab das Ding unterschreiben lassen und dann zur Dienststelle gebracht. Wäre mir neu, wenn die jetzt nen Stempel vom TÜV wollen.
Wohl möglich, dass eure Bullen das nicht wollen. Aber generell erlaubt ist es wohl sonst wäre das ja bei mir nicht gegangen.
Und sonst kommste wohl nicht drum rum ein bisschen zu fahren, die Mängelkarte darfste übrigens auch in jeder Polizeidienststelle in Deutschland abgeben.

achso ja wenn die karte abgestempelt ist nicht vergessen kopie machen und mitführen .

Überleg mal, wenn in der STVO nix über ne Mindestbodenfreiheit steht dann gibts da keinen § zu. Also ist es nicht illegal.

Wäre ja schlimm wenn da willkür herrschen dürfte, da müsste man wirklich mal mit nem Anwalt rangehen wobei man da einiges Kämpfen muss bis man eventuell auf nen neutralen Richter stößt der nicht mit diesem "Tuner = Mörder" Virus infiziert ist.

@Haribo0815

das das Fahrwerk nicht illegal ist, ist schon klar, ist schließlich auch korrekt eingetragen. Nach heutigen Gesichtspunkten ist es allerdings nicht mehr so einfach (in Ostwestfalen unmöglich) ein Fahrwerk mit weniger als 8cm Bodenfreiheit eingetragen zu bekommen. Darum geht es hier aber erstmal nicht.
Es geht darum, das die ausgestellte Mängelkarte kein TÜV-Prüfer (hier in Bielefeld/Osnabrück) absegnen möchte, weil er sich auf aktuelles Recht beruft, und das kann nicht richtig sein.

Und es kann ja auch nicht richtig sein, das man als Fahrer eines tieferen Autos jedesmal in eine andere Region fahren muß um die Mängelkarte abgestempelt zu bekommen.

Servus,

die Mängelkarte läßt sich sehr leicht umgehen, einfach mal den Wagen abmelden und kurze Zeit später wieder anmelden.

Wollt ich auch gerade schreiben 😉
könnt aber auch sein, dass das mittlerweile im SVA Computer gespeichert bleibt und das Ding dann gar nicht mehr zugelassen wird - dann haste voll die Arschkarte.

Ich habe schon etliche Jahre keine Mängelkarte mehr bekommen - die letzte war wohl 1993.
Damals waren da drei Kästchen zum ankreuzen drauf: Vorzuführen bei ... a) Polizeidienststelle b) TÜV c) Werkstatt
Die Sheriffs haben dann je nach Fall angekreuzt wer die abstempeln darf.

Hallo, zur Bodenfreiheit ist von meiner seite zu sagen,
11cm sind Richtwert laut meinem TÜV Prüfer.
Der sagte minimal 7cm, da aber die meißten Fahrwerke
sich setzen bekommste laut ihm selten welche mit
Neuzustand um die 7-8cm eingetragen.
Meins war genau 11cm und er meinte das ist ein billiges,
das setzt sich noch 2-3cm, das ist im Rahmen.

Aber unter 7cm meinte er trägt er nichts ein.

Hallo,
also ich hatte das problem vor kurzem auch,
aber nicht wegen der sache.
Bin einfach in Werkstatt gefahren,den ich kannte,er hat geguckt und stempel und unterschrift,fertig,dann die karte zurück gesendet,war das ding gegessen 🙂
Muss nicht vom tüv,kann auch werkstatt oder zulassungsstaelle usw ....
mfg Daniel

Die Polizisten können bei Verdacht auch einen Tüvbesuch anordnen so wie ich es gelesen habe.

Ja, können die

... und jeder TÜV-Prüfer darf austragen was ein anderer eingetragen hat wenn er es für nicht zulässig hält.

Allerdings gibt's außer der Mängelkarte keine Anzeige, weils ja zum Zeitpunkt der Feststellung noch eingetragen war - was für ein Trost.

Habe aber bisher noch nie von solch einem Fall gehört.

Angeblich soll das damals mal bei SAT Eintragungen passiert sein, aber das Gerücht ging über soviele Münder und wurde von keinem Betroffenen bestätigt.

Zitat:

Original geschrieben von balou21200


Ja, können die

... und jeder TÜV-Prüfer darf austragen was ein anderer eingetragen hat wenn er es für nicht zulässig hält.

weißt du das und steht das irgendwo, oder hast du das nur mal gehört?

Deine Antwort
Ähnliche Themen