Mängelkarte, was nun? Keiner ist zuständig
Hallo zusammen,
mein Kumpel hat sich letzte Woche ne Mängelkarte gezogen. Begründung: Zu wenig Bodenfreiheit.
Das Übliche halt. Das soll hier aber nicht diskutiert werden. Das Problem ist folgendes.
Das Fahrwerk und die Räder sind ordnungsgemäß eingetragen. Allerdings ist die Eintragung schon älter und würde heute nicht mehr den TÜV-Segen bekommen - damals schon.
Jetzt findet sich niemand der die Mängelkarte unterschreiben will, weil sich alle (ob TÜV, Dekra, GTÜ) auf das aktuelle Recht berufen.
Jetzt meine Frage:
Was wird bei einer Mängelkarte überprüft? Ob der Wagen und die Eintragung überein stimmen oder ob die Eintragung den heutigen Gesetzen entspricht?
Wenn nach heutigen Gesetzen entschieden wird sind doch alle älteren Eintragungen wertlos. Kann das denn richtig sein?
Wer kennt sich damit aus?
Wer hatte auch schon mal das Problem?
Gibt es eine klare Rechtssprechung?
Gruß
Frank
P.S. Die Geschichte spielt in Bielefeld
52 Antworten
@16V Fräse
aus dem Alter sind wir raus, das wir Freitags noch durch die Gegend prollen.
Es war eine allgemeine Verkehrskontrolle. Einfach hinterher gefahren und mal die Kelle geschwungen. Die Rennleitung war überrascht, das der Fahrer schon älter als 18 war. Zitat: Sie sind eigentlich nicht unsere Zielgruppe?
Da fragt man sich natürlich auch, ob der Fahrer oder das Auto kontrolliert wird.
Re: Mängelkarte, was nun? Keiner ist zuständig
Zitat:
Original geschrieben von xl420
Begründung: Zu wenig Bodenfreiheit.
Das Fahrwerk und die Räder sind ordnungsgemäß eingetragen.
Gewindefahrwerk?
Ne, klassisch. Federn und Dämpfer. Also nichts nachträglich verändert.
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ich hatte auch ma ne mängelkarte hab das einfach von ner normalen werkstatt "prüfen" lassen der is da 2mal drum gelaufen und hat mir sofort bestätigt das alles i.O. is damit musst du meines wissens nich zum TÜV oder so
es gibt da ne Page wo sich die leicht schrägen User nur mit Gesetzen rumquällen
versuch mal da Dein Glück😉
also normal dürfte sich der tüv net anstellen wenns doch schon ine pappiere steht aber normal hätte die polizei auch nix sagen dürfen aber nu ja ma wieder der beweis das denen egal is was man eingetragen hat !
wie bei mir gerade vom tüv hof runter ine kontolle und zack mägel karte hab ich nur gesagt ne is net ! dann hab ich se mit genommen zum tüv und der hat dennen dann erklärt das das alle nach den gesetzen und richtlinien passt da ham se erst ma dumm geguckt !
naja leider ham die meisten angstellten der rennleitung keine ahnung ! aber man is ihnen fast immer schutz los ausgeliefert
Und da du ja nicht der 18jährige bist, wie du ja selber schreibst, sollte das für dich kein Thema sein, dem das zu erklären.
Vielleicht hast du ja noch den TÜV-Abnahmebericht von damals, dann ist das auf alle Fälle kein Problem (wenn da dann noch 1980 drauf steht 😁).
Die meisten neuen Regelung wirken nicht rückwirkend heißt es ist immer ein Datum genannt. Z.b. bei der Lichtaustrittskante, ab Erstzulassung blabla usw. usf.
Wenn der TÜV sich weigert das anzuschauen würde ich mal mit nem Anwalt reden, Namen usw. der Prüfer notieren. Für sowas gibt es immer einen Ansprechpartner bei den Organisationen da sowas mittlerweile ein Dienstleistungsunternehmen ist und kein Monopolist der machen kann was er will.
Die Karte muss abgestempelt werden und dann bei der Polizei z.b. abgegeben werden, steht wohl oben.
Und noch was, zu wenig Bodenfreiheit gibt es nicht. Es gibt keinen § der soetwas vorschreibt. Einzig eine Empfehlung usw. und ihr wisst ja was sowas Wert ist... oder macht ihr die Rezept-Empfehlungen auf der Tiefkühlfrost auch wirklich?
Re: Mängelkarte, was nun? Keiner ist zuständig
Zitat:
Original geschrieben von xl420
Hallo zusammen,
Das Fahrwerk und die Räder sind ordnungsgemäß eingetragen. Allerdings ist die Eintragung schon älter und würde heute nicht mehr den TÜV-Segen bekommen - damals schon.
Äh, vielleicht jetzt ´ne blöde Frage:
ABER: Wie kann man eine Mängelkarte bekommen, wenn´s eingetragen ist? => Schein nicht dabei gehabt?
Wenn Schein nicht dabei? Müsste doch reichen, den Schein vorzulegen, oder etwa nicht?
Alles andere ist doch Blödsinn! Es kann doch nicht verlangt werden, dass man nonatlich prüft, ob die Genehmigung noch gilt, die man erhalten hat und dafür ´nen Stempel bekommen hat. Irgendwo ist da doch ´nen Knick in der Logik!
Hallo,
erstmal Danke, das sich von Euch welche für das Problem interessieren.
Wie GolfZwo schreibt, mit sauberen und freundlichen Auftreten ist es nicht so einfach. Das Problem ist wohl folgendes (von einem TÜV-Prüfer erzählt):
Hier in Ostwestfalen (Bielefeld/Osnabrück) haben sich die Polizei und die Jungs vom TÜV/Dekra/GTÜ usw. zusammen an einen Tisch gesetz und beschlossen die tiefen Fahrzeuge von der Straße zu verbannen. (Tiefe Fahrzeuge setzen die mit Gehirntoten gleich). Das geht so: Die Polizei hält die Fahrzeuge an, stellt eine Mängelkarte aus und die "technischen Sachverständigen" beim TÜV usw. leugnen ihre Kompetenz, verstricken sich teilweise in Widersprüche.
Daher wäre es interessant zu wissen wen man für was jetzt an die Karre pissen kann. Da kann doch nicht jeder machen was er will.
P.S. Das Spiel mit der Scheinwerferunterkante haben die Polizisten auch gespiel und auf der Mängelkarte eines Fahrzeuges vom Baujahr 1980 geschrieben. Damit liegen die Jungs schonmal eindeutig falsch.
Deswegen, hier in Ostfestfalen ticken die Uhren glaube ich anders.
na wenn die euch verarschen wollen dann such evtl nen tuner und lass es dort abstempeln oder fahr n kleines stück .
ist ärgerlich aber wenns nicht anders geht
oder zück die advocard😁