Mängelkarte, was nun? Keiner ist zuständig

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo zusammen,

mein Kumpel hat sich letzte Woche ne Mängelkarte gezogen. Begründung: Zu wenig Bodenfreiheit.
Das Übliche halt. Das soll hier aber nicht diskutiert werden. Das Problem ist folgendes.

Das Fahrwerk und die Räder sind ordnungsgemäß eingetragen. Allerdings ist die Eintragung schon älter und würde heute nicht mehr den TÜV-Segen bekommen - damals schon.

Jetzt findet sich niemand der die Mängelkarte unterschreiben will, weil sich alle (ob TÜV, Dekra, GTÜ) auf das aktuelle Recht berufen.

Jetzt meine Frage:
Was wird bei einer Mängelkarte überprüft? Ob der Wagen und die Eintragung überein stimmen oder ob die Eintragung den heutigen Gesetzen entspricht?

Wenn nach heutigen Gesetzen entschieden wird sind doch alle älteren Eintragungen wertlos. Kann das denn richtig sein?

Wer kennt sich damit aus?
Wer hatte auch schon mal das Problem?
Gibt es eine klare Rechtssprechung?

Gruß
Frank

P.S. Die Geschichte spielt in Bielefeld

52 Antworten

@claudius73

das ist das Problem. Selbstverständlich hatte mein Kumpel den Fahrzeugschein mit. aber die zweifel hier einfach die Eintragung an und du hast die Rennerei.

Ich gebe dir vollkommen recht. Leider bist du aber wohl kein TÜV-Prüfer der Sachverstand hat und uns die Mängelkarte abstempelt, schade. Und du hast natürlich auch Recht, das die Polizei für eingetragene Sachen eh keine Mängelkarte ausstellen dürfte.

@GolfZwo

verarschen ist genau das Richtige Wort.

Ein Ortsansäßiger Tuner hat schon gekniffen. Die zittern hier echt alle.

Klar, es gibt noch ein paar Strategen, die ALLES Eintragen. Aber für welchen Preis, wenn es doch schon eingetragen ist.
Die Mängelkarte abstempelt darf der Tuner ja nicht

naja der tuner nicht aber der ansässige prüfer (hausprüfer)

die sind ja meist recht offen für sowas.

naja ist schon echt ärgerlich sowas

eintragungen können angezweifelt werden

grundsätzlich ist eintragen macht tüv aber dann kann es immer noch die rennleitung anzweifeln da die eintragung ja im ermessen des prüfers liegt und er eine trägts ein der andere wiederum nicht

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@Himeno

aber das kann doch so nicht richtig sein.
Dann kann ich mir das mit dem Eintragen doch gleich schenken, wenn ich eh nach jeder Polizeikontrolle wieder zu TÜV muß.

naja es gibt doch diesen § der besagt das es keine pflichthöhe gibt sondern nur eine empfehlung .

und wenn der prüfer der das damals eingetragen hat und mit seinem gewissen vereinbaren konnte ..dann geht das klar.

ich würde ja meine advocard zücken ..irgendwann reichts ja auch mal

@GolfZwo

du hast vollkommen Recht.

Wahrscheinlich läuft es echt auf die Advocard hinaus.

Wäre ja schön, wenn sich hier jemand meldet der den Weg schon (erfolgreich) beschritten hat.

Zitat:

Original geschrieben von xl420


@Himeno

aber das kann doch so nicht richtig sein.
Dann kann ich mir das mit dem Eintragen doch gleich schenken, wenn ich eh nach jeder Polizeikontrolle wieder zu TÜV muß.

ist aber nunmal so in deutschland . tüv und co sind ja nur vereine keine polizeilichen organe wie die rennleitung die haben nunmal mehr zu sagen

das ist total falsch die polizei hat nicht die längeren arme.mein alter herr ist polizist.und der sagt wenn der tüv das eingetragen hat ist alles ok.da können die dich 1000 mal kontrolieren.ok das mit der mängelkarte ist berechtigt wenn das auto so tief liegt das die nummern von den federn nicht mehr zu sehen sind.die machen sich auch nicht immer die arbeit und schauen das sie irgendwie an die nummer kommen.da giebt es einen schein und dann ab zum tüv.und nochwas.schaut mal in eure scheine rein da werdet ihr sehen das fast nie drin steht wie tief das fahrezeug liegt.ist gerade an die gedacht die ein gewindefahrwerk drin haben. ;-)))

@xl420

sieht so aus als ob §20 StVZO bei Dir naheliegt

Zitat:

(5) Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt nach Ablauf einer etwa festgesetzten Frist, bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, und wenn der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis gegen die mit dieser verbundenen Pflichten verstößt oder sich als unzuverlässig erweist oder wenn sich herausstellt, daß der genehmigte Fahrzeugtyp den Erfordernissen der Verkehrssicherheit nicht entspricht.

@gnadenlos: der Paragraph hört sich für mich so an, als würde das eher dann eintreten, wenn der Fahrer/Besitzer noch was verändert hat..

Wie auch immer: Fahr hier zu uns ins Rheinland und lass die Karte abstempeln. Hier haben die mit sowas nicht so die Probleme.

TÜV Bonn Hartberg: Herr Rademacher (hat bei mir alle Eintragungen gemacht)
oder S.A.T. in Euskirchen (Tuner).

@Jettamicha

und genau das was du schreibst brauche ich jetzt am Besten in schriftlicher Form als Gesetz. So als Gedankenstütze für unsere Jungs von TÜV, damit die sich hier wieder daran erinnern was deren Aufgaben sind.

Wenn die hier ein tiefes Auto auf dem Hof stehen sehen wimmeln die dich sofort wieder ab.

@querys

vielleicht sollte man durchaus mit dem Herrn Rademacher mal telefonieren. Aber wie schon geschrieben, warum soll man so weit fahren, wenn doch jeder TÜV die gleichen Aufgaben hat. Und wie sieht das aus, wenn auf der Mängelkarte ein Stempel aus Bonn ist, dann stehen die doch sofort wieder vor der Tür.

ist kein problem ich besorge das schriftlicht und lasse es dir zukommen.wenn du ein fax hast ist das noch einfacher.

@Jettamicha

an dem Schriftstück wäre ich sehr interessiert. Leider habe ich so spontan keine Faxnummer pasat.

Kannst du es per Mail verschicken?

Motortalk@vwTyp17.de
habe ich extra eingerichtet.

Wenn du es nur per Fax versenden kannst muß ich mir einen Dritten suchen, der ein Fax hat. Wäre halt etwas umständlicher, vor allem, weil ich das Schriftstück dann nicht direkt bei mir habe. Aber geht nicht, gibts nicht.

kann ich dir auch per e-mail schicken ist kein problem.

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