Mängel am Neufahrzeug akzeptabel ?
Habe gestern meinen VW Polo VI Highline mit 115PS (Reimport, Freier Händler, Tageszulassung, 10km) abgeholt.
Ich habe das Auto noch nicht zugelassen und versichert.
Folgende Punkte gefallen mir überhaupt nicht:
- Motorgeräusch im Stand sehr grob (evtl. nur wg. 3-Zyinder?)
- Anzug m.E. gefühlt nicht so stark wie der Vorgänger mit 105 PS (evtl. wg. nachfolgender Punkte?)
- Sehr starker Gummigeruch nach der Probefahrt (Händler: "evtl. Beschichtung der Bremsscheiben"😉
- Zeitweise schnelles Klackern (vorne rechts?) bei der Heimfahrt
- Komischer Geruch am Rad vorne rechts bei Stopp bei der Heimfahrt
- Fahrzeug hängt von hinten gesehen links weiter nach unten
- Kein Serviceheft (oder nicht mehr nötig? Schlecht aber bei freien Werkstätten o. bei Verkauf?)
- Tschechische Handbücher (stand nicht im Inserat, Händler hat kein Hinweis darauf gegeben, nicht downloadbar da Reimport https://vw-bordbuch.de/error?3&lang=de-DE)
Da mich das gerade alles ziemlich frustet, würde ich das Fz am liebsten wieder zurückgeben, da noch nicht zugelassen. Aber das wird wohl schwierig sein wegen der "kleinen Mängel", oder?
Wenn das behoben wird, muß das der Verkäufer machen o. eine VW-Werkstatt wegen der Garantie?
Beste Antwort im Thema
Ich finde die Diskussion jetzt etwas daneben.
Es waren allgemeine Fragen zu "Macken" oder Fehlern. Letztlich kann man das nur durch Fachleute klären, die sich das Fahrzeug ansehen. Hier eine allgemeine Einschätzung einzuholen, halte ich für richtig. Dafür sollte dies Forum ja auch eigentlich genutzt werden.
Daraus für sich einen Schluss zu ziehen und konkrete Schritte einzuleiten, ist allein Sache des Fragers. Dass er darüber informiert, sollte als Erfahrung auch anderen nützen.
Jemand ohne genaue Kenntnis als Nörgeler zu diffamieren, mit dem man "als Verkäufer" auch nichts hätte zu tun haben wollen, ist absolut daneben.
Motor-Talk entwickelt sich manchmal zu einer Spielwiese für frustrierte "angebliche bzw. allwissende" Fachleute.
58 Antworten
Zitat:
@krebs8 schrieb am 6. Oktober 2019 um 17:45:44 Uhr:
Bei ausgelobten 4,1l/100km außerorts?Lose Torxschraube liegt im Handschuhfach. Super!
So ist halt NEFZ gewesen.
Dafür gibt es ja jetzt WLTP.
Bei mir war mal ne alte halbe Brezel im Motorraum eines Neuen.
Ansonsten fahr einfach zum ADAC etc. und lass das mal durchchecken...
Der Motor muss erst eingefahren werden und braucht am Anfang auch mehr, das legt sich erst nach ein paar tsd Kilometer...
6d-TEMP statt 6d: Nachteil, da evtl. mal steuerrelevant / schlechteres Verkaufsargument / zukünftige Fahrverbote ?
Vielleicht solltest du dich über Reimporte und die Vertragsbedinungen erkundigen, bevor du geschätzte 15.000 bis 20.000 Euro für ein Auto ausgibst.
Bei 6d Temp sind die Steuern sogar etwas geringer, darf aber seit 1.9.2019 so nicht mehr als Neuwagen zugelassen werden. Deshalb kann man zur Zeit auch bei regulären Vertragshändlern Neuwagen mit Tageszulassung günstig bekommen.
Das ist alles 6 d, nur gelten andere Berechnungen. Nachzulesen beim ADAC und anderen.
6d Temp ist für alle Neuwagen mit Erstzulassung bis 31.8.2019 normal und zulässig, also kein Mangel.
Wenn du in einem Automobilclub bist, lass dich dort beraten, andernfalls bleibt nur ein RA, der sich mit Verkehrsrecht usw. auskennt.
Du kannst auch einen anerkannten Gutachter einschalten, findest du im Internet. Deine KFZ-Versicherung kann dir sicher auch Gutachter in deiner Region nennen.
Alles andere sind Vermutungen und Rat-"Schläge", mit denen du letztendlich wenig anfangen kannst.
Du scheinst ja sehr unzufrieden zu sein, also geh die richtigen Schritte.
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Das kann dir so keiner beantworten...
Euro 6D gibt es mMn noch gar nicht beim Polo. Aber ab Euro 6D-temp hat er einen OPF (Ottopartikelfilter) und ich glaube, dass dies zukunftssicher ist (da viel weniger Feinstaub).
https://www.adac.de/.../
Zitat:
@krebs8 schrieb am 7. Oktober 2019 um 10:16:59 Uhr:
Mache ich.
6d-TEMP ist natürlich kein Mangel, aber es wurde halt mit 6d inseriert.
Ein Inserat ist eine sog. Anpreisung und nicht bindend, ausschlaggebend ist dein Vertrag. Sollten die sog. Anpreisungen bei dem Händler falsch sein, gilt Wettbewerbsrecht und dann können nur andere Händler oder Verbände dagegen vorgehen.
Als Endkunde kann man nichts dagegen machen.
Steht im Vertrag allerdings 6d ohne Einschränkungen, fehlt evtl. zugesicherte Eigenschaft. Da das Fahrzeug aber eine Zulassung vor dem 31.8.2019 hat, muss man davon ausgehen, dass die zu dem Zeitpunkt gültige Berechnungsgrundlage galt.
Eigentlich ist alles 6 d, es gibt nur diese Vorschrift. Alles andere sind zulässige Übergangsrichtlinien hins. der Berechnungen und möglichen Grenzen, komplexes Thema. Also evtl. wieder eine Formulierung mit Auslegungspotential, Automobilclub, Verbraucherverbände oder Fachanwalt.
Nachtrag: 6d Temp ist für Neuzulassungen ab 1.9.2019 mind. erforderlich.
Laut Rechtsanwalt der Erstberatung meiner Rechtschutzversicherung gibt es eine neue Gesetzsprechung wonach Angaben im Inserat oder auf dem Zettel innen an der Windschutzscheibe als Fz-Beschreibung gelten und bindend sind. (Zumindest wenn es nur eine Rechnung und keinen Kaufvertrag gibt. Ob das auch mit Kaufvertrag gilt, bin ich mir jetzt nicht sicher.)
Aber egal, war heute beim Händler. Er hat das Fz ohne Probleme zurückgenommen und erstattet den Kaufpreis zurück.
Glückwunsch, wenn er das so anstandslos macht, war auch was faul.
Geh zum VW Händlern und sieh nach Tageszulassungen von 2019er Modell. Da kann man zur Zeit vielleicht auch noch verhandeln, weil sie die nicht mehr als Neuwagen verkaufen können.
Und dann gibt es noch Händler im Umkreis von Wolfsburg (bzw. Hannover) die pauschal Lagerfahrzeuge von VW aufkaufen. Meine Tochter hat da mal ein echtes Schnäppchen gemacht, VW Bus als Sonderausführung, die am Markt nicht erhältlich war, wurde mal nur für Fotos benutzt.
Faul war glaube ich nichts, es hatte nur 10km drauf, das hatte er selbst nicht mal gefahren, auch weil er 4 identische davon gekauft hatte, 2 für sich als Leihwagen und 2 zum Verkauf. Den Geruch fand er auch stärker als normal, die Felgen waren ihm nach kurzer Probefahrt auch zu warm. Er gibt das zu VW und läßt Mängel korrigieren. Zugelassen von mir war er ja noch nicht.
Kannst Du da mal ein paar der o.g. Händler nennen? Danke.
Zitat:
@Kuddel2211 schrieb am 7. Oktober 2019 um 10:07:34 Uhr:
Bei 6d Temp sind die Steuern sogar etwas geringer, darf aber seit 1.9.2019 so nicht mehr als Neuwagen zugelassen werden. Deshalb kann man zur Zeit auch bei regulären Vertragshändlern Neuwagen mit Tageszulassung günstig bekommen.
Das ist alles 6 d, nur gelten andere Berechnungen. Nachzulesen beim ADAC und anderen.
Die Schadtsoffklasse hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Steuer. Seit 09/18 wird nach WLTP Verbrauchswerten besteuert.
Zitat:
@krebs8 schrieb am 7. Oktober 2019 um 10:16:59 Uhr:
Mache ich.
6d-TEMP ist natürlich kein Mangel, aber es wurde halt mit 6d inseriert.
Das passiert leider häufig. Für mich steckt dahinter eindeutig eine Masche der Händler. Spricht man sie darauf an, dann handelt es sich um einen bedauerlichen Fehler und absoluten Einzelfall.
Zitat:
@Kuddel2211 schrieb am 7. Oktober 2019 um 10:53:19 Uhr:
6d Temp ist für Neuzulassungen ab 1.9.2019 mind. erforderlich.
Das ist falsch. Seit 09/19 erhalten Fahrzeuge mit Euro 6d-TEMP, Euro 6d-TEMP-EVAP, Euro 6d-TEMP-ISC und Euro 6d (AJ) keine Erstzulassung mehr.
Nach dem 31. August 2019 sind nur noch folgende Emissionsklassen zulassungsfähig: Euro 6-TEMP-EVAP-ISC mit Emissionsschlüsselnummer 36DG sowie Euro 6d-ISC bzw. Euro 6d-ISC-FCM mit den Emissionsschlüsselnummern 36AM oder 36AP.
Zitat:
@krebs8 schrieb am 7. Oktober 2019 um 15:53:55 Uhr:
Aber egal, war heute beim Händler. Er hat das Fz ohne Probleme zurückgenommen und erstattet den Kaufpreis zurück.
Was hatte der denn nun für eine Einstufung?
Euro 6-TEMP-EVAP-ISC mit Emissionsschlüsselnummer 36DG ?
Euro 6d-ISC bzw. Euro 6d-ISC-FCM mit den Emissionsschlüsselnummern 36AM oder 36AP ?
Eine davon muss er wohl gehabt haben sonst könnte der freie Händler den - jetzt, wenn er noch nicht bereits in CR zugelassen war- nur mit einer aufwendigen Sondergenehmigung zulassen lassen😁