M3 Spiegel blinker (LED) Anschluss ?
Hallo,
habe mir bei ebay M3 Spiegel (manuell) mit LED-Blinkern ersteigert.
Nun meine Fragen:
- Ich habe drei Drähte aus dem Spiegel für den Blinker rausschauen, wie muss ich diese anschließen?? Warum drei? (Ich dachte eigentlich, dass ich mir dien Spannung von den vorderen Blinkern abgreifen kann)
- Kann ich den Knopf aus dem Innenraum zum verstellen der Spiegelgläser anschließen (sehe auch 2 Federn im inneren des Spiegels, eine schaut ein wenig raus, an die andere kann ich nicht drankommen)
Über antworten würde ich mich freuen.
28 Antworten
Dann würde dein Standlicht in Orange leuchten? Das ist aber nicht so richtig StVZO-konform.
Eintragungsfrei wegen e-Zeichen? Soso 🙄
heißt das jetzt also, dass ich das so doch nicht das Standlicht anschließen darf?
Stimmt das mit dem e-Zeichen nicht? Ich hab da so keine Ahnung von, bitte helft mir.
Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. FahrzeugeIII. Bau- und Betriebsvorschriften
§51c Parkleuchten, Park-Warntafeln
(1) Parkleuchten und Park-Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an.
(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
1. eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder
2. eine Begrenzungsleuchte und eine Schlußleuchte oder
3. eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite oder
4. je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45° nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.
Soviel mal zu orangenen Parkleuchten 😉
Was das e-Zeichen angeht, gibt es verschiedene Meinungen. Manche sagen, man braucht keine Papiere dazu, manche behaupten das Gegenteil.
Fallbeispiel: du nimmst einen Scheinwerfer von einem völlig anderen Auto, der für dieses Auto sowohl zugelassen ist, als auch ein e-Zeichen trägt. Meinst du, es wäre erlaubt, den an irgendein anderes Auto zu schrauben....?
Zitat:
Original geschrieben von zahnbuerste1234
Hallo nocheinmal,
jetzt weiß ich mehr:
- der dritte Draht ist dafür da, damit ich eine Standlichtfunktion habe
- der Spiegel ist Eintragungsfrei wegen e-Zeichen
An welchen Pin (des Lichtschalters denke ich mal) muss ich den dritten Draht des Blinkers denn anschließen? Oder leuchtet der Blinker dann immer, auch wenn ich normales Abblendlicht anhabe?
wer erzählt eigentlich so einen scheiß von wegen "der dritte draht ist fürs standlicht" ???
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Reality
wer erzählt eigentlich so einen scheiß von wegen "der dritte draht ist fürs standlicht" ???
Wenn man das dritte Kabel als Standlicht anschließen würde, würde ja im Prinzip der Blinker immer leuchten, wenn das Standlicht eingeschaltet ist. Egal, ob es als Parkleuchte an ist, oder beim Fahren mit dem Abblendlicht leuchtet.
Das wäre dann eine Schaltung wie bei den US-Autos. Da leuchten die Blinker beim Fahren oft mit und blinken nur, wenn der Blinker an ist.
Naja...
Zitat:
Original geschrieben von Reality
wer erzählt eigentlich so einen scheiß von wegen "der dritte draht ist fürs standlicht" ???
Hallo,
das hat mir der Verkäufer gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von zahnbuerste1234
Hallo,
das hat mir der Verkäufer gesagt.
dann ist der verkäufer halt auch strohdoof 😉
Zitat:
Original geschrieben von zahnbuerste1234
- der Spiegel ist Eintragungsfrei wegen e-Zeichen
und täglich grüßt das murmeltier:
ist er, aber eine abe brauchst du trotzdem. gibt es keine, musst du ihn eintragen lassen, brauchst dafür dann allerdings ein gutachten!
Zitat:
Original geschrieben von Reality
dann ist der verkäufer halt auch strohdoof 😉
Oder er ist ein super Verkäufer, der auch Eskimos Kühlschränke verkaufen kann 😁 😁
Mal im Ernst: wenn der Verkäufer so etwas äußert, sollte er ja auch den Anschluss der Teile erklären können....
Zitat:
@Matze80 schrieb am 12. Mai 2004 um 16:57:10 Uhr:
Tja wenn wie gesagt kein Gutachten dabei ist kannste die Teile gleich entsorgen, da haste dir Schrott bei Ebay andrehen lassen. Man sollte bei Sachen die das Fahrzeugbild verändern immer vorher fragen ob ein Gutachten bzw ne ABE dabei ist.
Da Spiegel und Blinkerglas jeweils eine E Nummer besitzen braucht man auch nichts eintragen .
Oder haste deine Windschutzscheibe auch in den Papieren stehen ??
??
Zitat:
@Kurvenräuber3058 schrieb am 13. Mai 2004 um 16:45:44 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von zahnbuerste1234
- der Spiegel ist Eintragungsfrei wegen e-Zeichen
und täglich grüßt das murmeltier:
ist er, aber eine abe brauchst du trotzdem. gibt es keine, musst du ihn eintragen lassen, brauchst dafür dann allerdings ein gutachten!
Musst du deine Windschutzscheibe auch eintragen lassen oder ein Teilegutachten Beiblatt mit dir führen weil Sie in deinem Auto verbaut ist???
Dir ist schon klar, dass Du einen 20 (!) Jahre alten Thread ausgegraben hast und ein Großteil der beteiligten User gar nicht mehr existieren, oder?
Mich hats jetz auch kurz gerissen...Ein Blast from the Past, quasi... "Baut sich heute ernsthaft noch wer M3-Spiegel an den Golf? Das war doch damals schon...gewöhnungsbedürftig" 😁
Egal, über Geschmack lässt sich bekanntermaßen nicht streiten...
Zitat:
@GLI schrieb am 10. April 2024 um 07:16:00 Uhr:
Dir ist schon klar, dass Du einen 20 (!) Jahre alten Thread ausgegraben hast und ein Großteil der beteiligten User gar nicht mehr existieren, oder?
Ging mir ähnlich...
Zitat:
@wellental schrieb am 10. Apr. 2024 um 11:46:24 Uhr:
Baut sich heute ernsthaft noch wer M3-Spiegel an den Golf?
Ich hoffe nicht... 🙄