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Lybra mit Fehlern-Gewährleistung?!

Themenstarteram 30. November 2006 um 17:02

hallo Leute,

seit dem 6.10 dieses JAhr fahre ich einen Lancia Lybra.

ICh habe ihn bei einem Audi/VW/Mercedes MArkenhändler gekauft. Der WAgen hat 82200Km weg, seitdem habe ich den Wagen nur 1000km bewegt, da ich einen Firmenwagen in dieser Zeit hatte.

Beim Kauf wurde mir auch eine Gebrauchtwagengarantie über 12 mOnate gegeben kostenlos.

Nun wollte ich letzte Woche meine Sitzheizung ausprobieren doch sie funktionierte nicht, genauso wie die des Beifahrersitzes auch nicht.

Ich Rief beim Autohaus wo ich meinen Wagen gekauft hatte, die sagten mir ich solle zum Ortsansässigen Fiat-Händler fahren damit der den Fehler erkennen kann und mir einen Kostenvoranschlag mitgeben kann.

Ich war nun bei Fiat, neben den Defekt der beiden Sitzheizungen wurde auch noch ein Fehler im Displaybereich erkannt, der seit einigen Tagen zusätzlich dafür sorgt das die Klimanalgenbeluchtung hin und her flackert.

Insgesamt beläuft sich der Kostenvoránschlag des Fiat-Händlers auf 935Euro.

Ich faxte diesen Kostenvoranschlag meinem Verkäufer zu.

Kurz darauf rief er an, und sagte er müße das noch mit seinem Chef besprechen, inwieweit die abgeschlossene Garantie dafür aufkommt.

Nun rief mich mein Verkäufer heute an und teilte mir mit, dass es ihm sehr leid tut, aber er habe mit seinem Chef gesprochen und festgestellt das die GArantie nicht für die entdeckten Schäden haftet.

Jetzt wurde ich ein wenig sauer und schmetterte ihm die Tatsache um die Ohren, dass es doch eine zumindest 1jährige Gewährleistung gibt, welche in den ersten 6 Monatenzu den Beweislasten des Verkäufers geht und hinterher andersrum.

Daraufhin sagte mein Verkäufer, das bei KAuf des Wagensder Tüv den Wagen zusätzlich gecheckt habe und alles für in Ordnung befunden hatte, diese Liste habe ich auch bekommen, was auch stimmt.

Ich war nun so saue r, das ich dem Autohaus mit dem Gang zum Rechtsanwalt gedroht habe und legte auf

Habe ich denn ne reelee Chance die Gewährleistung einzufordern oder aber gilt tatsächlich dieser komische Tüv-Check?

ich meine ich habe die Sitzheitzungen ausprobiert und beide sind komplett defekt, das kann doch nciht meine Shculd sein, der Schaden muss doch schon vorher vorhanden gewesen sein

gibt mir mal bitte tips ob es sich lohnt den Rechtsanwalt einzuschalten

danke

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14 Antworten

Dass der Wagen bei Übergabe in Ordnung war ist völlig belanglos.

In deinem Fall greift die Gewährleistung, der Händler muß nachbessern bzw. die Kosten übernehmen. Gleich zum Anwalt, da gewinnst du zu 100 %.

Hallo!

Diese ganze Gewährleistungs - Garantiegeschichte wird von sehr vielen Kunden einfach überbewertet. Nicht alles was kaputt geht, wird auch vom Händler bezahlt. Und kostenlos war die Garantie bestimmt nicht. ;) Die ist im Kaufpreis enthalten.

Du müßtest eigentlich ein Garantieheft mitbekommen haben. In diesem steht alles was die Garantie übernimmt. Bei einer defekten Sitzheizung und flackerndem Display wird die Sachlage schon fast schwierig. Ich hatte zu meiner C Klasse auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Nach einem defekten Klimakondensator mußte ich sie auch in Anspruch nehmen. Wobei sich auch hier der Händler etwas zögerlich verhielt. Allerdings ist es immer ein Frage des ,,Wie komme ich beim Händler rüber''. Also ordentliches, seriöses, freundliches Auftreten und nicht gleich mit ,,Anwalt'' kommen. Und im Schadensfall ist die Frage, WER den längeren Atem hat. Autohändler und erst recht ein MB Autohaus ;) haben sicherlich auch gute Anwälte, die auf solche Klagen spezialisiert sind. Also erstmal im guten versuchen. Bei mir hat es letztendlich auch geklappt. Wenn nicht, dann kannst' immer noch zu einem Anwalt gehen und erstmal ein Beratungsgespräch führen.

Sorry, du redest Unsinn. Die Garantie ist hier völlig nebensächlich. Der Händler haftet hier im Rahmen der Gewährleistung selbst. Die defekten Sachen sind auch keine Verschleißteile womit der Fall klar ist, zahlen der Rechnung vom Händler.

Themenstarteram 30. November 2006 um 17:46

nur zum verständniss, ich habe zunächst ruhig und sachlich reagiert, aber wenn man gesagt bekommt das man leider überhaupt nichts für mich tuen kann, dann wird man halt irgentwann genervt.

Außerdem hat der Verkäufer überhuapt nichts von der Gewährleistung gesprochen nur von der scheiss GArantie, wenn ich nicht ein wneig mich mit Autos etc. beschäftigen würde , würde ich bis heute nichts von Gewährleistungen wissen, er war völlig überrascht als ich davon anfing.

und zudem sind das ja nun mal wirklich keine Verschleiteile im Klassichen Sinn.

was

Das folgende ist laut Kostenvoranschlag defekt bzw. überprüfbar:

1 Vodersitz A.U.E

1Vordersitz A.U.E

Stromk. Sitzheizung Vo.Pr

Stromk.S. Lehnenheizung Pr

Heizmatte s. Kissen Vo AUE

Heizmatte s. Kissen Vo.AUE

Heizmatte S. Lehne Vo. AUE

Heizmatte S. Lehne Vo. AUE

Stromkreis Klimaanl. Pr

Steuergerät Klimaanl. AUE und Prüfen

Lohn gesamt: 305 Euro

MAteril:

Leitung 2x 75,58

Widerstand 2x 143,61

Widerstand 2x 157,01

Material Gesamt 533,22

Beides noch + 16 % Märchensteuer

 

Danke für eure MEinungen, was sagen die anderen dazu, auf jeden FAll zum Anwalt oder keine Chance?

Zitat:

Original geschrieben von Grossvater18

Der Händler haftet hier im Rahmen der Gewährleistung selbst.

Bist du dir da sicher? ;)

Ich meine, Gewährleistung geht vom Hersteller aus (was bei einem Gebrauchtwagen nicht mehr greift) und die Garantie ist eine mehr oder weniger freiwillige Sache vom Händler. Gut möglich, dass der Defekt an der Sitzheizung und der Klimaanlage in diesem Fall davon ausgeschlossen sind, obwohl ich dem Threadersteller natürlich wünsche das er alles auf Kosten des Händlers repariert bekommt.

Ich würde mir die AGBs im Kaufvertrag und den Garantiebestimmungen nochmal genaustens durchlesen.

Geh zum Anwalt. Eigentlich sollte auch die Drohung damit ausreichen. Die Gewährleistung (hier der Link für die Experten) gilt in deinem Fall.

Merkwürdig fände ich allerdings den enorm hohen Kostenvoranschlag. Da hält der Fiat-Vertreter wohl auch noch mal extra die Hand auf.

Nach europaischen Gesetzt muss der Händler eine zweijährige Gewährleistung geben. Bis zu 6 Monaten nach Kauf ist der Händler haftbar, er muss den Schaden übernehmen. Nach den besagten 6 Monaten muss du den Händler nachweisen, das der Schaden schon von anfang an da war.

Wenn der Kauf noch keine 6 Monate zurück liegt hat der Händler pech gehabt.

So ein TÜV-Bericht ist oft sein Geld nicht Wert. Des Weiteren wird der TÜV sich nicht mit jeder Kleinigkeit befassen. Dort geht es darum ob das Fahrzeug Verkehrssicher ist. Der TÜV kann auch nicht erkennen ob in einem Monat die Lampe kaputt geht. Desweiteren ist so ein Bericht immer nur eine Momentaufnahme. Und er kann teileweise wenig mit dem übergabe moment zu tun haben. Es gibt ja auch Fachwerkstätten die trimmen Fahrzeuge TÜV-Gerecht hin und bauen die relevanten Teile wieder um. Wie z.B schief abgelaufene Reifen ect.

Dein Händler ist defentiv noch in der Haftung von der Gewährleistung.

italo

Ich rede Unsinn. Ok! :D

Na dann viel Spaß vor Gericht!

Moin,

Lass dich doch mit deinem Kaufvertrag mal von der Verbraucherzentrale beraten. Ich persönlich denke auch, das die von dir genannten Schäden unter die Gewährleistung fallen. Aber eine SICHERHEIT diesbzgl. kann dir nur eine erste Beratung von einem Fachmann geben, da es schon sehr schwer ist ... festzustellen was für welche Einzelkomponenten eines Fahrzeuges gilt (so gilt eine Windschutzscheibe als Verschleißteil und fällt nur selten unter eine Gewährleistung). So könnten Sitzheizungsmatten durchaus NICHT unter die Gewährleistung fallen ... aber jedoch vermutlich unter die Garantie (hier bitte die Garantiebedingungen lesen bzw. dich da gleich mitberaten lassen).

Gleich zum Anwalt rennen würde ich nicht machen. Nach der Beratung ... bist du schlauer und kannst ABERMALS mit einem Wissensvorsprung das diesmal aber persönliche Gespräch suchen und Empfehlung ... Zeugen mitnehmen ... und alles was vereinbart wird fixieren.

MFG Kester

Garantie ist immer eine freiwillige Sache... im Grunde schützen sich die Händler selbst wenn sie eine Gebrauchtwagengarantie hinzu geben. Die Gewährleistung gibt der Händler (muß er... da kann er nix dran drehen). Wenn die Garantie es nicht übernimmt, hat der Händler halt Pech und muß es aus eigener Tasche zahlen, oder selbst reparieren.

Den Fiat Kostenvoranschlag betrifft übrigens den schlimmsten Fall, das alle 4 Heizelemente durch wären... evtl ist es auch nur ein Kabel, der Schalter oder ein Relais... dann kostet das Material evtl. nur 5 € :-).

Wenn sich dieser "Markenhändler" (wad wird das wohl sein wenn er Audi, VW und MB in einen Haus verkauft) weiter quer stellt, Ist der anwalt dein bester Freund, wenn du im ADAC bist ist auch gut, da die eigene Anwälte haben/beschäftigen... dort kann man zumindest kostenlos nachfragen...

am 30. November 2006 um 21:22

hallo,

nur so nebenbei bemerkt,

beim Gebrauchtwagenkauf bekommt der Privatkunde weder Garantie noch Gewährleistung er bekommt nach europäischen Recht - Sachmangelhaftung.

Geh doch einfach zu dem Chef des Autohauses und käre dein Problem im direkten Gespräch.

Gruß

Marco

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 12:44

vielen dank für die zahlreichen antworten,

ich habe noch einmal das gespräch gesucht und ich wurde abermals abgewiesen mit dem Hinweis , das man ja gerne was für mich tun möchte abe rleider nicht kann.

nun habe ich montag einen termin bei meinem rechtsanwalt, den ich bereits länger kenne und daher wird er mir shcon wine vernünftige auskunft geben.

ich halte euch mal auf dem laufenden, es nimmt einem einfach die freude am neuen auto irgentwie

Ja. Halte uns mal auf dem Laufenden! Interessiert mich auch, wie diese Geschichte ausgeht.

Re: Lybra mit Fehlern-Gewährleistung?!

 

Zitat:

Original geschrieben von Silomann81

hallo Leute,

............

Daraufhin sagte mein Verkäufer, das bei KAuf des Wagensder Tüv den Wagen zusätzlich gecheckt habe und alles für in Ordnung befunden hatte, diese Liste habe ich auch bekommen, was auch stimmt.

.............

Aha, ein sehr schlagendes Argument des Händlers, damit hat er sich ja nun komplett ins Abseits manövriert (Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten).

Seit wann prüft der TÜV denn elektrische Verbraucher im Fahrzeug, von der Beleuchtungseinrichtung mal abgesehen. Ausserdem hat der TÜV gar keine Möglichkeit die Funktion der Sitzheizung zu prüfen oder setzt sich der Prüfer solange hinein bis sein Hintern warm wird?

Markus

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