LKW verliert beim Abbiegen Ladung!

Audi A3 8P

Hallo und einen schönen Tag!

Ich hoffe euer gestriger Tag war besser als meiner!!
Gestern als ich an die Tankstelle fahren wollte, bog ich links aufs Tankstellengelände ab und ein LKW, der von der Tankstelle kam und wieder nach rechts auf die Hauptstraße abbog verlor in der Kurve einen guten halben Eimer Steine.
Die sind dann natürlich, wie sollte es auch anders sein, es war ja mein Glückstag, direkt auf die Motorhaube meines Autos geknallt!
Top sag ich dazu nur. Der Typ hat sich natürlich verpisst und jetzt hab ich ne total vermackte Motorhaube und nen verkratzen Kotflügel.
Nehmt euch vor LKWS in Acht, die euch entgegenkommen, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Schönen Tag noch Gruß Flip!

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ebbelwoi


Zum Text von D4YW4LKER, dass hab ich leider auch gedacht - KEINE Chance - Aussage gegen Aussage, da kommt NICHTS bei rum - die Anzeige bekommt die Bußgeldbehörde, der Fahrer wir außer zur Person keine Angaben machen, ohne Kennzeichen des LKW sowieso völlig unfundiert und somit wird das Bußgeldverfahren eingestellt. Dann kann man über'n Anwalt zivilrechtlich Schadenersatz fordern und da kann man sich ausmalen, wie ein Richter entscheidet, wenn es nicht mal ein Bußgeld gab...

@flipa3: Du wirst zu 99% auf Deinem Schaden sitzen bleiben, einzige Chance: der Fuhrunternehmer ist kulant und zahlt es Dir, sonst wird das nix - sorry, aber so isses, leider! 🙁

Mit dem Video und einem Photo, dem Kennzeichen und dem Namensschild vom Fahrer würde ich da schon ziemlich gute Chancen sehen. Am besten gleich noch von einem Verkehrsteilnehmer, der bei dem Geschehen dabei war Kennzeichen notieren und ihn fragen, ob er als Zeuge aussagen würde. Dann sieht das ganze schon besser aus.

Gruß, Tobi

Habe das mal mit einem Polizisten aus dem Verwandtenkreis erörtert.

Stimmt die Schilderung, handelt es sich hier um Fahrerflucht (solange kein Unfall passierte ... denn da wäre es sogar Unfallflucht). Das ist ein Offizialdelikt. Die Polizei hat nicht die Befugnis, aufgrund von z.B. fehlenden Zeugen ein minderschweres Vergehen zu konstruieren und es bei einem Bußgeldverfahren zu belassen. Bei Offizialdelikten *muß* die Polizei die Staatsanwaltschaft einschalten. Und die entscheidet über das weitere Vorgehen.

Wird dieser Weg nicht eingehalten, macht sich die Polizei selbst eines Vergehens verdächtig: das der Strafverschleierung.

Ich würde den von Tobi beschriebenen Weg gehen und auch die Anregungen von Para und Ric aufgreifen.

Greeetz, Thomas

Zitat:

Original geschrieben von tho_schmitz


Habe das mal mit einem Polizisten aus dem Verwandtenkreis erörtert.

Stimmt die Schilderung, handelt es sich hier um Fahrerflucht (solange kein Unfall passierte ... denn da wäre es sogar Unfallflucht). Das ist ein Offizialdelikt. Die Polizei hat nicht die Befugnis, aufgrund von z.B. fehlenden Zeugen ein minderschweres Vergehen zu konstruieren und es bei einem Bußgeldverfahren zu belassen. Bei Offizialdelikten *muß* die Polizei die Staatsanwaltschaft einschalten. Und die entscheidet über das weitere Vorgehen.

Wird dieser Weg nicht eingehalten, macht sich die Polizei selbst eines Vergehens verdächtig: das der Strafverschleierung.

Ich würde den von Tobi beschriebenen Weg gehen und auch die Anregungen von Para und Ric aufgreifen.

Greeetz, Thomas

So ist es, wollte nur nicht mit unserem Polizei-Fachchinesisch kommen! ;-)

Die Anzeige muss auf jeden Fall der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, welche dann entscheidet, ob es auf Grund Mangel von Beweisen eingestellt wird oder nicht. Das mit dem Offizialdelikt bedeutet im Klartext, dass es verfolgt werden muss, egal ob der Geschädigte dies will oder nicht! Im Gegensatz dazu gibt es Antragsdelikte - wie z.B. Beleidigung - die nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden.

Sollte allerdings die Anzeige der Fahrerflucht auf Grund Mangel von Beweisen eingestellt werden (was wahrscheinlich wäre, da dem Fahrer nicht nachgewiesen werden kann, dass er es bemerkt haben muss - subjektiver Tatbestand fehlt) können die begangenen Ordnungswidrigkeiten trotzdem verfolgt werden.

Gruß, Tobi

Zitat:

Original geschrieben von tho_schmitz


Stimmt die Schilderung, handelt es sich hier um Fahrerflucht (solange kein Unfall passierte ... denn da wäre es sogar Unfallflucht).

Die Begriffe "Fahrerflucht" und "Unfallflucht" meinen das gleiche Delikt, im Juristendeutsch heißt das "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB, Def. Unfall: "Ein plötzlich und unerwartet eingetretenes Ereignis für mindestens einen der Beteiligten, bei dem Personenschaden oder nicht nur geringer Sachschaden entstanden ist."😉.

Zitat:

Original geschrieben von tho_schmitz


Das ist ein Offizialdelikt. Die Polizei hat nicht die Befugnis, aufgrund von z.B. fehlenden Zeugen ein minderschweres Vergehen zu konstruieren und es bei einem Bußgeldverfahren zu belassen. Bei Offizialdelikten *muß* die Polizei die Staatsanwaltschaft einschalten. Und die entscheidet über das weitere Vorgehen.

Wird dieser Weg nicht eingehalten, macht sich die Polizei selbst eines Vergehens verdächtig: das der Strafverschleierung.

So ist es. Man unterscheidet zwischen Offizial- und Antragsdelikten. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" bzw. der Verdacht eines solchen ist ein Offizialdelikt, mithin ist die Polizei zu Ermittlungen verpflichtet.

Der Begriff des "Legalitätsprinzips" ist hier im Übrigen einschlägig.

Den Tatbestand der "Strafverschleierung" gibt es nicht, das nennt sich "Strafvereitelung" (§ 258 StGB).

EDIT:

Zitat:

Original geschrieben von D4YW4LKER


Sollte allerdings die Anzeige der Fahrerflucht auf Grund Mangel von Beweisen eingestellt werden (was wahrscheinlich wäre, da dem Fahrer nicht nachgewiesen werden kann, dass er es bemerkt haben muss - subjektiver Tatbestand fehlt) können die begangenen Ordnungswidrigkeiten trotzdem verfolgt werden.

Gruß, Tobi

Ansonsten hat Kollege D4YW4LKER Recht, wobei abzuwarten bleibt, ob das nachweisbar ist oder nicht.

Gruß,

JMcClane

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Danke für die Klarstellung 🙂

Greeetz, Thomas

Geh zum Unternehmen und sag denen daß deine Haube kaputt ist und du die Reparatur bezahlt haben möchtest. Sollten sie nicht bereit sein, sag denen dann einfach daß sie 2 Optionen haben.

Option A: Sie bezahlen es und alles ist vergessen.

oder

Option B: Du gehst mit dem Video, wo man genau erkennen kann wie der LKW von der Tanke fährt und die Steine fallen läßt, und dem Photo der Fahrbahnverschmutzung zur Polizei und machst eine Anzeige wegen 1. Fahrbahnverschmutzung, 2. unangepasste Geschwindigkeit, 3. Überladung und 4. Sachbeschädigung.

Mal schauen ob er dann immer noch dabei bleibt.

gruß,
ric

moin zusammen,

hatte mal einen ähnlichen fall:

bin vor sieben jahren morgens um 06.30h (es war noch dunkel) von braunschweig nach hildesheim zum grundwehrdienst gefahren. da es schnell gehen musste ab auf die A7 bis hildesheim und STOFF (naja, was mein alter golf3 tdi halt so hergegeben hat!). vor mir fährt dann ein pritchenwagen (3,5t), welcher mit allerlei bauzeugs beladen war. also abbremsen.
plötzlich fiel ein kantholz von seiner ladefläche und flog mir vorne links gegen die stoßstange (unterhalb scheinwerfer) und dann richtung mittelstreifen - ich war hellwach!!! hab mir dann sofort das nummernschild notiert, weil ich abfahren musste. hab mich dann bei meinem hauptfeldwebel gemeldet und ab zur rennleitung.

UND JETZT KOMMTs:
das kantholz hatte ich ja logischerweise nicht dabei (wie auch - mittelstreifen und geschwindigkeit, etc), nur das kennzeichen. und NEIN, ich hatte (dummerweise) den unfallgegener nicht auf den vorfall aufmerksam gemacht - wie auch, wenn ich abfahren musste...
FEHLER!!!!

im ergebnis stand aussage gegen aussage, weil ich dem fahrer ja nicht wirklich nachweisen konnte, das die beschädigung von ihm stammt (gescheige denn ein kantholz - was für ein kantholz??? *achselzuck*), und ich hatte ihn ja nichtmal darauf hingewiesen habe (lichthupe und hinterherfahren!).

wenn du also nicht eindeutig belegen kannst, das die steine von diesem lkw kommen, und das wirst du nicht können, weil der unfallgegener es abstreiten wird, haste grundsätzlich sehr schlechte karten und wirst aller voraussicht auf dem schaden sitzen bleiben.

einen ählichen fall hatte ich auch bei einem "meiner" lkw-fahrer:

er hatte einen reifenplatzer und fährt rechts ran. 10 tage später bekomme ich post, dass ein lkw von mir ein fahrzeug beschädigt habe.
mein fahrer und ich wussten aber leider nix davon, weil sich ja auch keiner unmittelbar bemerkbar gemacht hat.

der typ ist im ergbenis aufm schaden sitzen geblieben, weil wer wollte hier wem was wie belegen???

denk mal anders herum:
wäre ja auch noch schöner, wenn man sich jedes x-beliebige nummernschild aufschreiben würde, um dann einen eigenen schaden ggf von einer anderen versicherung regulieren zu lassen - SO GEHTS JA NUN AUCH NICHT!!

hatte letztens (auch altes auto) einen steinschlag von einem betonmischer (vorausfahrend). nach den erkenntnissen mit dem kantholz bin ich schön hinterhergefahren, hab ihn angehalten (LICHTUPE und 20 km umweg), und hab mir die peronalien des fahrers geben lassen (schliesslich stehen die nicht am auto, was die vermutung nahe legt, dass die aussagen des anspruchstellers gerechtfertigt sind) und hab ihm den schaden gezeigt. schliesslich war die scheibe gerissen (grosser stein!) *fg*.
im ergebnis hat die gegnerische versicherung anstandslos gezahlt (was heisst anstandlos, hatte auch mal verkehrsrecht in meinem studium und hab die dame von der generischen verischerung auf die konsequenzen und daraus resultuierenden kosten aufmerksam gemacht, die auf sie bzw. die versicherung zukommen werden wenn ich noch ein gutachten etc in auftrag gebe...)- naja, so wurde wenigstens meine versicherung nicht belangt und die selbstbeteiligung musste ich auch nicht tragen.

MERKE:

WILLSTE WAS, DANN SAG WAS!! 😉

alles andere ist im nachhinein meist viel zu aufwendig und ist meist mit einem unverhältnismäßig hohem kostenaufwand verbunden.

GreeTZ,

ToppA

Nee nee, es gibt auch noch anständige Fuhrunternehmer!
Schaden wurde letzten Montag schon behoben und die Rechnung ist beim Transportunternehmen.
Die haben gar keine Mautzen gemacht und werden für den ganzen Schaden aufkommen und das alles ohne Rennleitung und ohne Drohen.
Kann man nix sagen.

Man muss halt auch mal Glück haben!

Schönen Tag noch!

das ist doch mal schön zu hören das es auch noch menschen mit anstand gibt.

ich bin damals auf meinem schaden sitzen geblieben. wiel der richter meinte ich kan es nicht beweisen das er schuld war und ichhab ja auch keine zeugen. das nächste mal hab ich welche!

na das freut mich doch sehr für dich!!!

@ HighspeedRS :

mir erging es leider so wie dir, wenn nämlich der unfallgegner alles abstreitet wird´s halt... naja, schwierig!!!

nicht für ungut und nen schönen tag noch,

ToppA

Zitat:

Original geschrieben von ebbelwoi


Mich hat anfang des Jahres ein LKW auf einer zu schmalen Ortsdurchfahrt abgedrängt - bin hinterher gefahren, hab ihn gestoppt, mit seinem Chef Kontakt aufgenommen (weil 2 Reifen der Aktion zum Opfer fielen) ... kurzum war der Chef ein riesen A.... und jetzt geht die Sache über'n Anwalt, sieht aber schlecht aus, weil es Aussage gegen Aussage steht ... wenn Du Pech hast, der Fuhrunternehmer sich quer stellt, bleibste auf der Sache sitzen 🙁

immer draufhalten. sonst gibts keinen cent von der versicherung!

gibt oft so idioten die denken der fährt schon auf den bürgersteig, keinen mm fahr ich da drauf, brems auf schrittgeschwindigkeit ab und warte was der andere macht!

am besten anhalten, kommt es jetzt zum kontakt ist der andere dir aufgefahren!

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