LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet

Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.

Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?

Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.

Danke für die fachliche Unterstützung.

Containertransfer - Tausch
LKW BE/Entlagen auf öffentlicher Straße
264 Antworten

Du glaubst also, dass die sich mehr Arbeit und Betriebskosten verursachen um ihre Nachbarn zu nerven?

Direkt auf dem Firmengelände abladen wäre wesentlich effektiver und mit weniger Betriebskosten verbunden und die Nachbarn wären auch verschont.
Scheinbar hat diese Firma daran aber keinerlei Interesse.
Die Firma hat eine extra Zufahrt und scheinbar genug Platz... wer arbeitet so unprofessionell und schlecht organisiert wenn Paletten usw. mehrmals in die Hand genommen werden müssen ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 5. Februar 2023 um 22:13:08 Uhr:


Direkt auf dem Firmengelände abladen wäre wesentlich effektiver und mit weniger Betriebskosten verbunden und die Nachbarn wären auch verschont.
Scheinbar hat diese Firma daran aber keinerlei Interesse.

Ich sehe keine Betriebseinfahrt, nur drei Rolltore. Bei den Gegebenheiten kommt der Sattelzug da nicht rein. Wenn doch würde das rangieren mehr Lärm und Zeit verursachen, als 5 Paletten aufs Auto zu stellen. Die 6 Auflieger Räder würden Gummi auf der Straße verlieren. Könnte optisch stören.
Sorry..... Wenn es einer nicht versteht, das ist Sarkasmus.

Handelt es sich denn um diese Firma, wo diese 3 Rolltore zu sehen sind ?
Wenn es laut TS genug Platz auf dem Firmengelände geben würde, dann wird das sicher nicht der besagte Betrieb sein ?

@Clown123
Ein Google Maps Bild von der Örtlichkeit wäre hilfreich... Danke

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 5. Februar 2023 um 08:38:47 Uhr:


Dann kann man aber den Betriebshof aber nicht in den öffentlichen Verkehrsraum verlagern / erweitern und das scheint hier ja der Fall zu sein.

Die Alternative wäre dann u. U. die Verlagerung des Betriebes in eine andere Region, wenn der sich vor Ort nicht vergrößern läßt; mit entsprechendem Verlust der Gewerbesteuereinnahmen für den jetzigen Ort. Wenn das ländliche Region ist, wird sich der Ort den Verlust der Gewerbesteuereinnahmen u. U. gar nicht leisten können?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2023 um 21:01:55 Uhr:


muss wohl Gewerbe auf dem Gebiet des Gewerbes bleiben und wohnen muss Wohnen bleiben. Gewerbe im Gebiet des Wohnens geht nicht.

Doch geht; wenn Du als Privatperson selbst so einen Mulde, bspw., bestellst, weil Du selber auf Deinem Grundstück mal aufräumen möchtest? Hier in der Umgebung hat es das zuhauf, und da regt sich keiner d'rüber auf, daß diese Mulden dann eben auch auf der öffentlichen Straße stehen bleiben, bis sie voll sind, dann geholt werden und evtl. eine neue leere Mulde hingestellt wird.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 5. Februar 2023 um 23:42:09 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2023 um 21:01:55 Uhr:


muss wohl Gewerbe auf dem Gebiet des Gewerbes bleiben und wohnen muss Wohnen bleiben. Gewerbe im Gebiet des Wohnens geht nicht.
Doch geht; wenn Du als Privatperson selbst so einen Mulde, bspw., bestellst, weil Du selber auf Deinem Grundstück mal aufräumen möchtest? Hier in der Umgebung hat es das zuhauf, und da regt sich keiner d'rüber auf, daß diese Mulden dann eben auch auf der öffentlichen Straße stehen bleiben, bis sie voll sind, dann geholt werden und evtl. eine neue leere Mulde hingestellt wird.

Ich denke hier muss man gewerblich und privat unterscheiden. Und auch privat kann ich mit Sicherheit nicht die ganze Straße mit Mulden zupflastern.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 5. Februar 2023 um 22:23:46 Uhr:


Ich sehe keine Betriebseinfahrt, nur drei Rolltore. Bei den Gegebenheiten kommt der Sattelzug da nicht rein. Wenn doch würde das rangieren mehr Lärm und Zeit verursachen, als 5 Paletten aufs Auto zu stellen. Die 6 Auflieger Räder würden Gummi auf der Straße verlieren. Könnte optisch stören.
Sorry..... Wenn es einer nicht versteht, das ist Sarkasmus.

Ich verstehe schon nicht, wo du Rolltore siehst. Ich sehe hier nur Hallentore. Die Zufahrt zum Betriebsgelände ist, wie am Fahrzeug im Hintergrund zu erkennen, ohne Probleme möglich.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 5. Februar 2023 um 23:42:09 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2023 um 21:01:55 Uhr:


muss wohl Gewerbe auf dem Gebiet des Gewerbes bleiben und wohnen muss Wohnen bleiben. Gewerbe im Gebiet des Wohnens geht nicht.
Doch geht; wenn Du als Privatperson selbst so einen Mulde, bspw., bestellst, weil Du selber auf Deinem Grundstück mal aufräumen möchtest? Hier in der Umgebung hat es das zuhauf, und da regt sich keiner d'rüber auf, daß diese Mulden dann eben auch auf der öffentlichen Straße stehen bleiben, bis sie voll sind, dann geholt werden und evtl. eine neue leere Mulde hingestellt wird.

Wie gesagt. Es gibt kein Recht im Unrecht.

Hier was zum Lesen.

Ist halt nicht einschlägig, weil die da nur kurz zum Umrücken und Stapeln ohne Behinderung stehen.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 5. Februar 2023 um 23:42:09 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2023 um 21:01:55 Uhr:


muss wohl Gewerbe auf dem Gebiet des Gewerbes bleiben und wohnen muss Wohnen bleiben. Gewerbe im Gebiet des Wohnens geht nicht.
Doch geht; wenn Du als Privatperson selbst so einen Mulde, bspw., bestellst, weil Du selber auf Deinem Grundstück mal aufräumen möchtest? Hier in der Umgebung hat es das zuhauf, und da regt sich keiner d'rüber auf, daß diese Mulden dann eben auch auf der öffentlichen Straße stehen bleiben, bis sie voll sind, dann geholt werden und evtl. eine neue leere Mulde hingestellt wird.

Bei mir muss selbst für einen 1m2 Laubcontainer eine Abstellgenemigung beim Amt beantragt werden ... macht der Containerdienst als Service und kostet 5 EURO Aufschlag .. da muss genau Ort und Zeitraum eingetragen werden ..

Nur weil es evtl. in deiner ecke nicht kontroliert wird, heißt es nicht das keine Anmeldung erforderlich ist ...

Wenn da mal einer sein Grundstück entrümpelt und für eine Woche ein Container steht, passiert wohl selten was .. steht da aber ständig ein Container ... irgendwann wird die Nachfrage vom OA kommen und das meiner Meinung nach zu Recht ...

Hier wird immer "abstellen zum Umladen" und "Aufstellung beim Kunden" vermischt.

Man darf ja auch eine Waschmaschine auf die Straße stellen, bevor man sie in den Kofferraum hievt. Die Waschmaschine darf halt nicht 2 Stunden da stehen und keinen behindern oder gefährden.

Zitat:

@Bamako schrieb am 6. Februar 2023 um 10:39:11 Uhr:


Hier wird immer "abstellen zum Umladen" und "Aufstellung beim Kunden" vermischt.

Man darf ja auch eine Waschmaschine auf die Straße stellen, bevor man sie in den Kofferraum hievt. Die Waschmaschine darf halt nicht 2 Stunden da stehen und keinen behindern oder gefährden.

Doofer Vergleich.

Ich lade dich herzlich dazu ein einen besseren Vergleich zu finden, anstelle meinen lediglich abzuwerten.

Zitat:

@Bamako schrieb am 6. Februar 2023 um 10:58:22 Uhr:


Ich lade dich herzlich dazu ein einen besseren Vergleich zu finden, anstelle meinen lediglich abzuwerten.

Bei deiner Waschmaschine geht es um eine kleine Waschmaschine die du vor deinem Grundstück einmalig kurz einladen möchtest.
Bei dem TE geht es mehrmals die Woche um mehrere LKWs die stundenlang mit laufenden Motoren da stehen, um mehrere abgestellte Container und um Staplerverkehr im öffentlichen Verkehrsraum vor Privatgrundstücken außerhalb des eigentlichen Betriebsgeländes.
Wer hier nicht gewisse Unterschiede erkennt,….mein Beileid.

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