LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet

Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.

Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?

Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.

Danke für die fachliche Unterstützung.

Containertransfer - Tausch
LKW BE/Entlagen auf öffentlicher Straße
264 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2023 um 19:11:12 Uhr:


Werktags (Mo-Sa) muss man im Mischgebiet mit sowas leben. Tagsüber ist man gewöhnlich eh auf der Arbeit und geht dort den Anwohnern auf den Keks. ...

Nein muss man nicht. Es ist egal ob 5 min oder 1,5 Stunden. Es wird zur Sondernutzung wenn eine Regelmäßigkeit und /oder eine dauerhafte Behinderung auftritt und das ist hier der Fall. Wir bewegen uns hier nicht mehr im Bereich der StVO.

Das sagt der Fachmann dazu ... klick ... und das macht der Sachbearbeiter des Monats daraus ... klick. 😎

Liegt wohl dann daran, wenn er erstens das erforderliche Landesstraßengesetz nicht kennt und/oder zweitens nicht die gemeindliche Satzung die Ausnahmen definiert.

Lkw = kurze Be- und Entladetätigkeit = verkehrliche Nutzung, selbst wenn das täglich wie die Post kommt

Mulden = Anlieferung, Umrücken, Stapeln in fortlaufender Tätigkeit ohne Lagerung oder Aufstellung zur gewerblichen nutzung = noch Gemeingebrauch

Mischgebiet seit > 40 Jahren = TE ist inzwischen im Ruhestand angekommen und merk,t dass er im Mischgebiet wohnt. Da stört jede Wahrnehmung des Betriebes die gewünschte idyllische Ruhe die es dort noch nie gab.

So stellt sich das unmal dar. Gerade kleine Gemeinden sind froh über jeden gut laufenden Betrieb der Arbeitsplätze und Gewerbesteuer einspielt. Damit kann und muss man leben.

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@Clown123
Entscheidende Frage: wer war zuerst da? Ihr oder die Firma?

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine neu gegründete Firma in einem reinen Wohngebiet zugelassen wird und das danach zum Mischgebiet geändert wird.

Die Materie Mischgebiet ist in rechtlicher Hinsicht mit all ihren übergreifenden Regelungen und Gesetzen weitaus komplexer, als man gemeinhin vermutet. Der Versuch, hier ein Problem auf das Einfachste zu reduzieren, wird zwangsläufig danebengehen. Dem TE ist damit sicherlich nicht geholfen.

BauNVO , BImSchG, NBauO, NI, TA-Lärm, VDI-Richtlinien, zivilrechtlicher Nachbarschutz, Verkehrsrecht oder die Eigentümerbefugnisse mit den Grundstückseigentümern zustehenden Abwehransprüchen sind hier nur schon im ersten Ansatz zur individuellen Situation heranzuziehen und zu bewerten. Das wird in einem Forum niemals zu klären sein, es bedarf einer fachkundigen Unterstützung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Februar 2023 um 17:06:01 Uhr:


So stellt sich das unmal dar. Gerade kleine Gemeinden sind froh über jeden gut laufenden Betrieb der Arbeitsplätze und Gewerbesteuer einspielt. Damit kann und muss man leben.

Du kannst es so oft wiederholen wie du willst. Es ist und bleibt formal falsch. Es gibt kein Recht im Unrecht und Gewohnheitsrecht gibt es hier erstrecht nicht.

Natürlich ist es so, dass ein Bürger sich gewaltig auf die Hinterbeine stellen muss wenn der Amtsschimmel unwillig ist. Harig58 hat es korrekterweise schon gesagt. Es bedarf fachlicher Unterstützung. Hilfreich wäre auch, wenn man Mitstreiter hat.

Was stört hier denn? BE- und Entladen von Lkw vor dem Großbild-TV (Fenster) und der kaum zu vermeidende Lärm beim Absetzen und Stapeln der Mulden. Nichts davon findet statt um die Nachbarn zu nerven. Es lässt sich halt schlecht vermeiden und es ist ein Mischgebiet.

Ich habe ja keine Ahnung von der Materie. Aber selbst wenn es ein Mischgebiet ist, muss wohl Gewerbe auf dem Gebiet des Gewerbes bleiben und wohnen muss Wohnen bleiben. Gewerbe im Gebiet des Wohnens geht nicht.

Es wird aber vermutlich nicht auf der Straße gewohnt. Dort wird aber verkehrlich genutzt.

Nehmen wir mal an dort steht ein Betonwerk und die laden dort regelmäßig ihre einzelnen Bestandteile per Kipplaster ab und fahren sie anschließend mit dem Radlader ins Werk? Zulässig da (Wortspiel) Mischgebiet? Wohl kaum. Hier wird offensichtlich ein firmeninternes Platz- und womöglich auch Organisationsproblem in den öffentlichen Verkehrsraum verlagert und das ist auch in einem Mischgebiet so nicht vorgesehen.

Der Lkw parkt am rechten Straßenrand zur Be- und Entladung. Behindert wird keiner. Das ist zuläassig. Ein paar Paletten werden kurz abgestellt und gleich weggebracht. Auch zulässig. Die Mulden stehen offensichtlich ohne verkehrlich zu behindern und sie stehen nur zum Umrücken kurz dort. Auch kein Grund zur Veranlassung ... oder so.

Man kann sich das Leben selbst zur Hölle machen. Aber das alles ist im Mischgebiet nunmal zu erwarten.

ließt sich jedoch vom Te eher so, als wenn der betrieb dort die straße für sich alleine in Beschlag nimmt ...

Wenn der Wendekreis regelmäßig als Außenstellplatz verwendet wird, klingt das nach mehr als mal kurz abgestellt?

Eigentlich ist sowas einfach nur dreist, ich kann auch nicht meinen Hausrat dauerhaft auf der Straße verteilen, wenn es in der Wohnung zu knapp wird...
Wird es zu eng, muss ich im Zweifel Lagerraum mieten ... oder mir andersweitig einen Kopf machen ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Februar 2023 um 20:48:20 Uhr:


Was stört hier denn? BE- und Entladen von Lkw vor dem Großbild-TV (Fenster) und der kaum zu vermeidende Lärm beim Absetzen und Stapeln der Mulden. Nichts davon findet statt um die Nachbarn zu nerven. Es lässt sich halt schlecht vermeiden und es ist ein Mischgebiet.

Warum sollte das nicht vermeidbar sein ?
Der Betrieb bzw. Firma, um die es doch hier geht, hat doch scheinbar mehr als genug Platz auf dem Gelände und zudem eine direkte Zufahrt.

Somit wäre das alles ja sehr einfach zu vermeiden !

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Februar 2023 um 21:16:59 Uhr:


Der Lkw parkt am rechten Straßenrand zur Be- und Entladung. Behindert wird keiner. Das ist zuläassig. Ein paar Paletten werden kurz abgestellt und gleich weggebracht. Auch zulässig.

Beides ist nicht zulässig, da eine öffentliche Straße weder Lager noch Abstellplatz ist.
Desweiteren ist laut des TS nur für Fahrzeuge bis 3,5 t die Zufahrt gestattet.
Der LKW hat hier somit gar nix verloren.

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