LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet

Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.

Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?

Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.

Danke für die fachliche Unterstützung.

Containertransfer - Tausch
LKW BE/Entlagen auf öffentlicher Straße
264 Antworten

Der Unterschied zwischen der Waschmaschine und dem Container ist: keiner.
Beides ist lediglich Ladung die zum Umladen abgestellt wird. Wird dadurch keiner behindert, ist es rechtlich sauber.

Der Gemeingebrauch schließt explizit keine Art der (verkehrsbezogenen)Nutzung aus und es gibt kein vorrangiges Interesse.

"Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn durch die Benutzung einer öffentlichen Straße der Gemeingebrauch anderer unzumutbar beeinträchtigt wird (§ 14 Abs. 1 S. 2 SStrG). Eine bestimmte Nutzung ist dann Sondernutzung, wenn dadurch abstrakt die Substanz oder die gemeingebräuchliche Nutzbarkeit der Straße beeinträchtigt wird. Es kommt dabei nicht auf die konkrete Gefährdung an, sondern auf die grundsätzliche Eignung einer bestimmten Gebrauchsart als solcher. Die Grenze zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung bildet die Gemeinverträglichkeit."

Quelle:
https://www.haufe.de/.../...rlaubnis_idesk_PI17574_HI10868486.html?...

Das hat unser Berlin-Paul aber auch schon in etwa so gesagt.

Mischgebiete zeichnet es aus, dass der Umfang des Gemeingebrauchs numal sehr verschieden ist. Es ist sinnlos darüber zu diskutieren. Die "Nörgler" sehen nur ihre Art der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes und wehe wenn ein anderer mehr oder was anderes macht (was einem nicht gefällt).

Dann wär die Schlussfolgerung, warum kauft/mietet man nicht nur 20x20m Gewerbegrundstück, für den Bürokontainer und Briefkasten und den Rest Beispiel Containerservice nutzt man halt die Straße .. sollen sich doch nicht alle so haben ... ach eigentlich kann man auch das Büro outsourcen, können den Tisch und stuhl auf den Gehweg stellen...und dort arbeiten....

So wie ihr das hier harmonisch darstellt, funktioniert noch nicht mal ein reines Gewerbegebiet ... dort sind die Straßen erstaunlich frei ... da würden wohl auch die anderen Firmen als erstes bei dem dreisten Straßennutzer auf der Matte stehen und dem ein paar Takte erzählen und so für Ordnung sorgen ..😉

Das hat weniger mit nörgeln sondern mit dem tagtäglichen Geschäft zu tun und da ist das hier beschriebene regelmäßig nicht mit dem Gemeingebrauch abgedeckt. Auch nicht in Mischgebieten. Ich finde es eher erschreckend, wenn man das abstellen von Waschmaschinen und oder das grundsätzliche Anliefern von Ware bei privaten Anliegern mit der täglichen regelmäßigen Ausweitung seine Betriebsgeländes auf den öffentlichen Straßenraum gleichsetzt und dann noch lapidar meint, man solle sich nicht so haben und manch Anderer wäre noch viel schlimmer dran.
Die BauNVO schreibt eindeutig, dass in Mischgebieten nur Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Wir haben hier schon des öfteren die Thematik gehabt wo KFZ Händler, Werbeanhänger, Hänger bzw. Fahrzeugverleiher oder KFZ Werkstätten den öffentlichen Straßenraum als Abstellfläche missbrauchten. Für all diese Fälle gibt es entsprechende Urteile wo diese Nutzung untersagt wurde.
Wieso sollte also das hier nun rechtmäßig sein?
Es ist und bleibt eine Inanspruchnahme die weit über den Gemeingebrauch hinausgeht.

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Ich gebe ja wenigstens zu das ich keine Ahnung habe.
Mein Chef hatte mir mehrmals den Lehrgang „Sicheres Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit „ empfohlen.
Da hätte ich bestimmt den einen oder Anderen hier kennen gelernt.
Tja, Google macht alles möglich, da mutieren selbst LKW Fahrer zu Rechtsgelehrten.
Tja, eben kein Unterschied zwischen dem privaten verladen einer Waschmaschine und dem Fall des TE. Man lernt nie aus.

Möchtest du mir irgendetwas persönliches mitteilen?

Ich dir auch:
Deine Beiträge beschränken sich für Gewöhnlich auf "Meinung haben" und "schlecht machen". Andere versuchen wenigstens, mit ihren Mitteln zu helfen.

Zitat:

@tartra schrieb am 06. Feb. 2023 um 13:23:43 Uhr:


Dann wär die Schlussfolgerung, warum kauft/mietet man nicht nur 20x20m Gewerbegrundstück, für den Bürokontainer und Briefkasten und den Rest Beispiel Containerservice nutzt man halt die Straße ..

Nein, das wäre ja eine Sondernutzung. Das muss man schon etwas differenzierter betrachten.

Zitat:

@Bamako schrieb am 6. Februar 2023 um 13:40:51 Uhr:


Möchtest du mir irgendetwas persönliches mitteilen?

Ich dir auch:
Deine Beiträge beschränken sich für Gewöhnlich auf "Meinung haben" und "schlecht machen". Andere versuchen wenigstens, mit ihren Mitteln zu helfen.

Ja und Du hast fundiertes Wissen, alles klar, träum weiter. Des Weiteren „mache ich nicht schlecht“ sondern verstehe nicht und zweifle an. Das es dir nun schwer fällt, bei deinem fundiertem Wissen, mich umzustimmen, wundert mich nun wirklich.

Zitat:

@Bamako schrieb am 6. Februar 2023 um 13:43:05 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 06. Feb. 2023 um 13:23:43 Uhr:


Dann wär die Schlussfolgerung, warum kauft/mietet man nicht nur 20x20m Gewerbegrundstück, für den Bürokontainer und Briefkasten und den Rest Beispiel Containerservice nutzt man halt die Straße ..

Nein, das wäre ja eine Sondernutzung. Das muss man schon etwas differenzierter betrachten.

Was ist hier der Unterschied zu einer Verlagerung einer gewerblichen Be-und Entladezone auf eine öffentliche Straße vor Wohnhäuser ? Verstehe ich wirklich nicht.

Beim Te ist die Straße nicht nur Be-und Entladezone, sondern auch LAGERzone ...😉

Zitat:

@ktown schrieb am 6. Februar 2023 um 13:34:48 Uhr:


Wir haben hier schon des öfteren die Thematik gehabt wo KFZ Händler, Werbeanhänger, Hänger bzw. Fahrzeugverleiher oder KFZ Werkstätten den öffentlichen Straßenraum als Abstellfläche missbrauchten. Für all diese Fälle gibt es entsprechende Urteile wo diese Nutzung untersagt wurde.
Wieso sollte also das hier nun rechtmäßig sein?
Es ist und bleibt eine Inanspruchnahme die weit über den Gemeingebrauch hinausgeht.

Dann werde ich nächstes Jahr gleich mal meine Nachbarn verklagen, die jeden Sommer die Straße als Abstell- und Rangierraum für die vollen Getreideanhänger missbrauchen. Und jeden Nachbarn, bei dem der Heizöl-Tankwagen regelmäßig (mindestens 1x pro Jahr) die Straße zum Abladen missbraucht, durch seinen Schlauch eine Stolperfalle quer über den Gehweg legt und noch für Geruchsbelästigung sorgt.

Wenn ich jetzt aus meinem Bürofenster ins Mischgebiet schaue (allerdings ein Mischgebiet mit 90% Gewerbe, in dem lediglich ein paar Firmeneigentümer auf ihrem Firmengrundstück wohnen), sehe ich jetzt gerade drei abgestellte LKW-Anhänger (während der Motorwagen gerade wo anders lädt oder ablädt) und einen Sattelzug, der auf der Straße mit dem Gabelstapler entladen wird. Shocking!

Ach ja, die einfache Frage, ob der Betrieb oder der TE zuerst dort waren, wurde bis jetzt noch nicht beantwortet. Warum wohl...

"Gewerblich" ist kein Kriterium. Gemeingebrauch schließt keinen aus. Noch weniger in einem Mischgebiet.

Zitat:

@tartra schrieb am 6. Februar 2023 um 13:53:52 Uhr:


Beim Te ist die Straße nicht nur Be-und Entladezone, sondern auch LAGERzone ...😉

Dort wird nix gelagert, dort werden kurzzeitig Container abgestellt, um diese zu "sortieren". LKW kommt mit leerem Container, stellt ihn auf die Straße, holt den vollen Container vom Stellplatz, stellt diesen auf die Straße, holt den leeren Container, stellt den auf den Stellplatz, lädt den vollen Container wieder auf und zieht von dannen. Nichts, was einen normal denkenden Menschen übermäßig aufregen sollte.

Ach ja:
Wenn der TE ein Problem damit hat, darf er das mit den Arbeitgebern der LKW-Fahrer abmachen, nicht mit dem Gewerbebetrieb. Der stellt ja nichts irgendwo ab, lässt keine Motoren laufen etc.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2023 um 13:55:31 Uhr:


...

Dann werde ich nächstes Jahr gleich mal meine Nachbarn verklagen, die jeden Sommer die Straße als Abstell- und Rangierraum für die vollen Getreideanhänger missbrauchen. Und jeden Nachbarn, bei dem der Heizöl-Tankwagen regelmäßig (mindestens 1x pro Jahr) die Straße zum Abladen missbraucht, durch seinen Schlauch eine Stolperfalle quer über den Gehweg legt und noch für Geruchsbelästigung sorgt.

Wenn ich jetzt aus meinem Bürofenster ins Mischgebiet schaue (allerdings ein Mischgebiet mit 90% Gewerbe, in dem lediglich ein paar Firmeneigentümer auf ihrem Firmengrundstück wohnen, sehe ich jetzt gerade drei abgestellte LKW-Anhänger (während der Motorwagen gerade wo anders lädt oder ablädt) und einen Sattelzug, der auf der Straße mit dem Gabelstapler entladen wird. Shocking!

Was wär wohl in deinem harmonischen Mischgebiet los, wenn EIN ContainerBetrieb die Straße als Dauer Abstellplatz nutzen würde und so alle anderen Firmen ständig mehr oder weniger behindern würde ...?

😉

Zitat:

@tartra schrieb am 6. Februar 2023 um 13:59:32 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2023 um 13:55:31 Uhr:


...

Dann werde ich nächstes Jahr gleich mal meine Nachbarn verklagen, die jeden Sommer die Straße als Abstell- und Rangierraum für die vollen Getreideanhänger missbrauchen. Und jeden Nachbarn, bei dem der Heizöl-Tankwagen regelmäßig (mindestens 1x pro Jahr) die Straße zum Abladen missbraucht, durch seinen Schlauch eine Stolperfalle quer über den Gehweg legt und noch für Geruchsbelästigung sorgt.

Wenn ich jetzt aus meinem Bürofenster ins Mischgebiet schaue (allerdings ein Mischgebiet mit 90% Gewerbe, in dem lediglich ein paar Firmeneigentümer auf ihrem Firmengrundstück wohnen, sehe ich jetzt gerade drei abgestellte LKW-Anhänger (während der Motorwagen gerade wo anders lädt oder ablädt) und einen Sattelzug, der auf der Straße mit dem Gabelstapler entladen wird. Shocking!

Was wär wohl in deinem harmonischen Mischgebiet los, wenn EIN ContainerBetrieb die Straße als Dauer Abstellplatz nutzen würde und so alle anderen Firmen ständig mehr oder weniger behindern würde ...?

😉

Weiß ich nicht. Aber das ist ja weder hier noch beim TE der Fall. Das wird nur konstruiert, um sich dann darüber aufregen zu können.

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